Konvertieren als Wiederverheiratete

Allgemein Katholisches.
Jabezhhh
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Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Jabezhhh »

Hallo

Lesen durfte ich bei euch schon viele interessante, aufbauende und erleuchtende Beiträge. Gut ein paar Andere waren auch dabei :breitgrins: wie überall halt.....

Nun hab ich selbst aber eine Frage mit der ich nicht weiterkomme. Selbst bin ich Freikirchengeprägt, möchte nun aber
in die Katholische Kirche konvertieren (als Kind evangelisch getauft).
Allerdings bin ich eine Wiederverheiratete sprich geschieden und neu verheiratet. Kirchlich hab ich nicht geheiratet.
In wie weit wird dies meine katholische Zukunft beeinflussen?
Kann ich überhaupt ein volles Mitglied der Katholischen Kirche werden?

Kontakt über die Diözese mit einem Diakon hab ich schon hergestellt. Allerdings möchte ich dieses heikle Problem nicht gleich am Anfang ansprechen, aber der Schuh drückt eben.

Es wäre so schade, wenn nach all dem geistigen Ringen, daran alles zu Bruch gehen würde.
Zu der Zeit meiner Scheidung war ich eine Ungläubige. Nun bin ich seit 2007 im Glauben und suche ein Zuhause für mein Glaubensleben....was nun.....

liebe Grüsse
Jabezhhh
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PigRace
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von PigRace »

Hallo Jabezhhh,

cooool !! :daumen-rauf:

Ganz viel "Erfolg" Dir, ehrlich!! Und schon mal ein herzlich Willkommen!! Well done, good choice!

Liebe Grüße Dir!

PigRace

PS: andere (wissendere) werden Dir bestimmt noch gute praktische Auskunft geben - ich habe mich grad nur sehr für Dich gefreut!! :-)

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Melody
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Hallo Jabez,

willkommen im Kreuzgang! :)

Es gibt hier einen ähnlichen Thread: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?f=1&t=15299&

Es hängt vieles davon ab, welcher Konfession Dein Ex-Mann zum Zeitpunkt Deiner Heirat angehörte. War er auch evangelisch, dann gilt trotz fehlender kirchlicher Trauung die Ehe als sakramentale Ehe im katholischen Sinn, weil es bei den Evangelen keine Formpflicht gibt und die katholische Kirche das anerkennt.
Dann müsste man überprüfen, ob es ggfs. einen anerkannten Grund für eine Ehenichtigkeit gibt (z. B. wenn nachweisbar die Unauflöslichkeit der Ehe, die Treue oder der Wille zur Nachkommenschaft zum Zeitpunkt der Eheschließung ausgeschlossen wurden oder einer der Partner aufgrund psychischer Gründe nicht ehefähig im katholischen Sinne war).

Wäre er rein zufällig katholisch gewesen, wäre es relativ einfach, denn dann wäre dies keine gültige Ehe, da er seiner Formpflicht nicht nachgekommen wäre.

Konvertieren kannst Du durchaus, auch wenn sich keine befriedigende Lösung herstellen lässt, aber Du wärst schlimmstenfalls auf Dauer von der Teilnahme an der Hl. Kommunion ausgeschlossen...
Insofern hoffe ich, dass es einen Weg für Dich geben wird.
Alles liegt in Gottes Hand, so habe ich das jedenfalls seinerzeit gesehen... :)
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Jabezhhh
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Jabezhhh »

Hallo

Ihr seit ja freundlich hier :ja:

@PigRace Danke für den netten Empfang und dein Mitfreuen!

Melody, mein Mann war ev.
Zumindest als Kind auch ev. getauft. Wir waren beide ungläubig. Mein jetziger Mann ist ebenfals ev. getauft -
ebenfals nicht gläubig.

Bedeutet das für mich, weil ich in meiner ungläubigen Zeit eine Scheidung hatte, darf ich mich nie mehr an den Tisch des Herrn setzten?
Keine Eucharistie?

Ich bin 38 Jahre alt, da hat man eine Vergangenheit......

Danke für eure freundliche Hilfe :daumen-rauf:

liebe Grüsse
Jabezhhh
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jabezhhh

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Melody
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Wenn Dein Ex-Mann und Du zum Zeitpunkt der Heirat beide evangelisch gewesen seid, kann man nur überprüfen, ob zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung einer der kirchlich anerkannten Ehenichtigkeitsgründe infragekommt, siehe zum Beispiel diese Auflistung: http://offizialat.bistum-eichstaett.de/ ... gegruende/
oder hier: http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/ ... fahren.pdf

Es gibt halt keine "Scheidung auf Katholisch", eine Ehe ist entweder nach katholischer Auffassung gültig und unauflösbar, oder sie war vom ersten Tag an ungültig, und im Ehenichtigkeitsprozess wird diese Ungültigkeit festgestellt.

Dazu solltest Du Dich aber am besten direkt an das für Dich zuständige Offizialat wenden, denn ein normaler Priester hat davon recht wenig Ahnung (leider).


Nachtrag: Hier noch der Link zu einer UNI-Vorlesung über kanonisches Recht zu diesem Thema: http://www.uni-muenster.de/imperia/md/c ... -bis84.pdf
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Tritonus
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Tritonus »

Jabezhhh hat geschrieben: Nun hab ich selbst aber eine Frage mit der ich nicht weiterkomme. Selbst bin ich Freikirchengeprägt, möchte nun aber
in die Katholische Kirche konvertieren (als Kind evangelisch getauft).
Allerdings bin ich eine Wiederverheiratete sprich geschieden und neu verheiratet. Kirchlich hab ich nicht geheiratet.
In wie weit wird dies meine katholische Zukunft beeinflussen?
Kann ich überhaupt ein volles Mitglied der Katholischen Kirche werden?
Herzlich willkommen hier! :huhu:

Deine Vorgeschichte einschließlich "Wiederverheiratung" hört sich ähnlich meiner eigenen an.

Ich bin vor zwei Jahren in die Kirche eingetreten. Probleme gab es dabei nicht. Im Gegenteil: Der Pfarrer ging mit keinem Wort auf meine "zweite Ehe" ein, obwohl ihm die Tatsache durchaus bekannt war. Das wird allerdings nicht bei jedem Pfarrer so sein. Und es ist wahrscheinlich besser, wenn Du das selbst ansprichst, falls der aufnehmende Pfarrer es auch "aus Höflichkeit" oder aus welchen Gründen auch immer, vergessen sollte. Du solltest auf jeden Fall ein ordentliches Gespräch darüber suchen (was ich selbst damals dummerweise unterlassen habe.)

Ich habe aus verschiedenen Gründen nicht versucht, meine erste Ehe für ungültig erklären zu lassen, und betrachte mich deshalb selbst an Jesu Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe gescheitert und gemäß kirchlicher Lehre als von den Sakramenten ausgeschlossen. Das tut allerdings der Freude über meine Entscheidung zum Eintritt in die Kirche keinen Abbruch.
Zuletzt geändert von Tritonus am Freitag 2. August 2013, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.

HeGe
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von HeGe »

Jabezhhh hat geschrieben:Bedeutet das für mich, weil ich in meiner ungläubigen Zeit eine Scheidung hatte, darf ich mich nie mehr an den Tisch des Herrn setzten?
Keine Eucharistie?

Ich bin 38 Jahre alt, da hat man eine Vergangenheit......

Danke für eure freundliche Hilfe :daumen-rauf:
Die Scheidung ist weniger das Problem, eher die neue Ehe, sofern die erste Zivilehe sakramental wirksam geschlossen wurde. Sofern du die heilige Eucharistie empfangen möchtest, wäre es, neben der sakramentalen Lossprechung von schweren Sünden und rechter Vorbereitung, also notwendig, die jetzige Ehe zu "legalisieren". Dafür müsstest du vermutlich die Nichtigkeit der ersten Ehe feststellen lassen, Melody hat hierauf bereits hingewiesen. "Nie mehr" ist also in jedem Fall falsch.
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Tritonus hat geschrieben:Ich habe aus verschiedenen Gründen nicht versucht, meine erste Ehe für ungültig erklären zu lassen, und betrachte mich deshalb selbst an Jesu Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe gescheitert und gemäß kirchlicher Lehre als von den Sakramenten ausgeschlossen.
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, dass Gott mir im katholischen Eherecht selbst diese Möglichkeit gegeben hat. ER bestimmt in letzter Konsequenz darüber, ob die Ehe gültig war oder nicht.

Aber es ist so ein bisschen wie mit demjenigen, der täglich zu Gott fleht, er möge im Lotto gewinnen, und Gott dann sagt, dann gib endlich den Lottoschein ab... :blinker:

Aber verzeih das OT, natürlich ist das Deine Angelegenheit.

Ich finde es einfach nur traurig, dass heute viel mehr Menschen leiden (oder auch nicht, wenn sie einfach außerhalb ihrer Heimatpfarrei kommunizieren oder eben liberale Pfarrer haben), als eigentlich notwendig wäre, weil es die Möglichkeit dieses Verfahrens für einen Teil der Betroffenen ja nun mal gibt.
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Ach, noch etwas, Jabez, es gibt einen Kirchenrechtler, der selbst in einem Offizialat tätig ist, und auf seiner Homepage die Möglichkeit bietet, Fragen zu beantworten...

Vielleicht kann er Dir ja sagen, ob bei Dir die Aussicht auf Erfolg besteht, bevor Du persönlich ein Offizialat aufsuchst. Ich selbst hatte seinerzeit nämlich durchaus große Angst vor diesem Schritt, auch wenn sie im nachhinein unbegründet war, denn die waren dort alle sehr, sehr nett und freundlich.

Aber hier der Link: http://geroweishaupt.com/sie-fragen-ich-antworte/
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Jabezhhh
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Jabezhhh »

Hallo

Ich kann Tritonus verstehen. Meine erste Ehe als ungültig erklären zu lassen, würde mir das Herz brechen.
Aus ihr sind zwei wundervolle Kinder hervorgegangen, und ich habe den Mann damals geheiratet weil ich ihn geliebt hab.
Er ist gegangen, ich wollte die Scheidung nicht.
Für mich war die Zeit danach sehr schwer.
Das ich nun nochmals drunter leiden soll versteh ich allerdings nicht.
Jesus hat mich angenommen, mit all den Erlebnissen...Er hat mir vergeben...gehe hin und tu es hinfort aber nicht mehr.

Schon blöd, dass mir nun was angerechnet wird wovon ich nicht wusste, was es für Konsequenzen haben wird.

An meiner Entscheidung für die Katholische Kirche wird dieser Punkt allerdings nichts ändern...

So, nun muss ich erst mal schnell los...arbeiten......

Dank euch allen...

liebe Grüsse
liebe Grüsse
jabezhhh

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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Jabezhhh hat geschrieben:Ich kann Tritonus verstehen. Meine erste Ehe als ungültig erklären zu lassen, würde mir das Herz brechen.
Aus ihr sind zwei wundervolle Kinder hervorgegangen, und ich habe den Mann damals geheiratet weil ich ihn geliebt hab.
Er ist gegangen, ich wollte die Scheidung nicht.
Für mich war die Zeit danach sehr schwer.
Warum würde es Dir das Herz brechen?!
Immerhin bist Du eine neue Ehe eingegangen.

Die Kinder betrifft das ganze ja nicht. An ihrer "Ehelichkeit" ändert das nichts. Das ganze ist ein Verfahren des Kirchenrechts.

Es mag ja auch sein, dass sowieso keiner der Gründe infragekommt, und die erste Ehe unwiderruflich gültig war bzw. ist. Das kann Dir keiner hier sagen.
Jabezhhh hat geschrieben:Jesus hat mich angenommen, mit all den Erlebnissen...Er hat mir vergeben...gehe hin und tu es hinfort aber nicht mehr.
Nun war es bei mir seinerzeit so, dass ich derjenige war, der sich getrennt hat (wobei zu einer Trennung letzten Endes trotzdem immer zwei gehören!), aber als ich davon hörte, dass meine - damals ganz bewusst wegen der Eigenheimzulage nur standesamtlich geschlossene - Trauung (ich wollte ja ursprünglich noch kirchlich heiraten, nur kam es dazu dann eben nicht mehr) nun angeblich eine Ehe vor Gott gewesen sein soll, da brach für mich eine Welt zusammen.
Ich las immer wieder die ganzen Bibelverse und fand keine Ruhe.
Ich habe mich gefragt, wie Gott denn nun die ganze Situation beurteilt.
Mir war das wichtig (meinem damaligen katholischen Lebenspartner dagegen überhaupt nicht).
Ich brauchte dieses Urteil als Urteil Gottes darüber, dass alles in Ordnung ist... ich konnte mir nicht einfach sagen, dass Er mir vergeben hat...
(Und ich möchte nicht darüber nachdenken, was aus mir geworden wäre, wenn es anders ausgegangen wäre.)

Aber jeder Jeck ist anders.
Zuletzt geändert von Melody am Freitag 2. August 2013, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Tritonus
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Tritonus »

Melody hat geschrieben:Ich finde es einfach nur traurig, dass heute viel mehr Menschen leiden (oder auch nicht, wenn sie einfach außerhalb ihrer Heimatpfarrei kommunizieren oder eben liberale Pfarrer haben), als eigentlich notwendig wäre, weil es die Möglichkeit dieses Verfahrens für einen Teil der Betroffenen ja nun mal gibt.
Genau: "oder auch nicht".

Aus eigener Anschauung glaube ich heute, dass es nicht viele Menschen sind, die da noch leiden. Weil inzwischen die meisten Pfarrer und natürlich auch die Gläubigen das alles mal ganz locker sehen ... So einer wie ich gilt da vielen gestandenen Katholiken in meinem Umfeld schon als "ein bisschen extrem". :vogel:
Jabezhhh hat geschrieben:Aus ihr sind zwei wundervolle Kinder hervorgegangen, ...
Dito. Bei mir waren es drei.

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Melody
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Tritonus hat geschrieben:Aus eigener Anschauung glaube ich heute, dass es nicht viele Menschen sind, die da noch leiden. Weil inzwischen die meisten Pfarrer und natürlich auch die Gläubigen das alles mal ganz locker sehen ... So einer wie ich gilt da vielen gestandenen Katholiken in meinem Umfeld schon als "ein bisschen extrem". :vogel:
In einer ganz normalen NOM-Pfarrei, in die ich mal eine Zeit lang gegangen bin, gab es eine Frau, die sich brav in ihr Schicksal fügte.
Aber für sie war es dann natürlich besonders schmerzhaft, dass eine andere in derselben Situation durchaus zur Kommunion gegangen ist. Diese Zweite hätte unter Umständen ein Verfahren durchbekommen, aber sie wollte es nicht. Wozu auch, wenn sie von all ihren Priestern die Kommunion erhält... :/
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San Marco
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von San Marco »

Ich würde das ganz pragmatisch und einfach sehen.

1. Der Herr hat dich in seiner Güte und Barmherzigkeit zur Kirche geführt.

2. Du warst ungläubig, dein erster Mann ebenfalls.

3. Es darf nicht sein, dass du durch die Ehe mit einem Evangelischen schlechter gestellt bist, als wenn er Katholisch gewesen wäre.

Summe:

Konvertiere und nimm den Leib des Herrn. Dass du mal einen Evangelischen geheiratest hast, machst du mit Gott selbst aus.

Dschungelboy

Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Dschungelboy »

Und ihr seid euch sicher, dass es im Sinne des HERRN ist, dass ein Ehepartner, der verlassen wurde und quasi zur Scheidung genötigt wurde, zu Lebzeiten (die Sache mit der Annulierung mal außen vor gelassen, scheint ja eher schwierig zu sein) vom Tisch des HERRN ausgeschlossen bleibt? :/

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Protasius
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Protasius »

Es gibt da doch irgendwas im byzantinischen Ritus mit einer erloschenen oder erstorbenen Ehe (Namen habe ich vergessen), so daß man erneut heiraten kann, mit Bußzeit und sehr vereinfachtem Ehezeremoniell. :hmm:
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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taddeo
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von taddeo »

Dschungelboy hat geschrieben:Und ihr seid euch sicher, dass es im Sinne des HERRN ist, dass ein Ehepartner, der verlassen wurde und quasi zur Scheidung genötigt wurde, zu Lebzeiten (die Sache mit der Annulierung mal außen vor gelassen, scheint ja eher schwierig zu sein) vom Tisch des HERRN ausgeschlossen bleibt? :/
Ist er ja nicht, was faselst Du denn da. :achselzuck:
Solang nicht auch er eine zweite standesamtliche Ehe oder ein Konkubinat eingeht, ist das überhaupt kein Problem.

Dschungelboy

Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Dschungelboy »

taddeo hat geschrieben:
Dschungelboy hat geschrieben:Und ihr seid euch sicher, dass es im Sinne des HERRN ist, dass ein Ehepartner, der verlassen wurde und quasi zur Scheidung genötigt wurde, zu Lebzeiten (die Sache mit der Annulierung mal außen vor gelassen, scheint ja eher schwierig zu sein) vom Tisch des HERRN ausgeschlossen bleibt? :/
Ist er ja nicht, was faselst Du denn da. :achselzuck:
Solang nicht auch er eine zweite standesamtliche Ehe oder ein Konkubinat eingeht, ist das überhaupt kein Problem.
Dann hab ich das oben falsch verstanden, nochmal zur Klarstellung: Die Scheidung an sich ist kein Ausschlussgrund, die Wiederheirat schon? Richtig so?

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Melody
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Dschungelboy hat geschrieben:Dann hab ich das oben falsch verstanden, nochmal zur Klarstellung: Die Scheidung an sich ist kein Ausschlussgrund, die Wiederheirat schon? Richtig so?
Ja, genau so.
Im Threadthema geht es ja um eine Wiederverheiratete!
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Tritonus
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Tritonus »

Dschungelboy hat geschrieben: Die Scheidung an sich ist kein Ausschlussgrund, die Wiederheirat schon? Richtig so?
So isses. :ja:

Tritonus
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Tritonus »

Melody hat geschrieben:Es hängt vieles davon ab, welcher Konfession Dein Ex-Mann zum Zeitpunkt Deiner Heirat angehörte. War er auch evangelisch, dann gilt trotz fehlender kirchlicher Trauung die Ehe als sakramentale Ehe im katholischen Sinn, weil es bei den Evangelen keine Formpflicht gibt und die katholische Kirche das anerkennt. ... Wäre er rein zufällig katholisch gewesen, wäre es relativ einfach, denn dann wäre dies keine gültige Ehe, da er seiner Formpflicht nicht nachgekommen wäre.
Das habe ich überhaupt nicht kapiert. Jetzt haut's mich doch vom Hocker. (Ich dachte bisher immer, es ginge allein um die Ehe zwischen "zwei Getauften", aber wie gesagt: Ich hatte bisher nie groß darüber nachgedacht.)

Da Du offenbar ein bisschen Ahnung hast, eine Frage dazu, die Du (oder ein anderer, der sich auskennt) vielleicht beantworten kannst. Folgender Fall:

- Die Frau: Aus der Kirche ausgetretene Katholikin, zum Zeitpunkt der Eheschließung, obwohl stark der ev. Kirche zuneigend, formal "konfessionslos".
- Der Mann: Zum Zeitpunkt der Eheschließung evangelisch.
- Die Heirat: Standesamtlich, unmittelbar danach evangelische Trauung.

Die Frage: Ist eine sakramental gültige Ehe zustande gekommen?

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Protasius
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Protasius »

Tritonus hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Es hängt vieles davon ab, welcher Konfession Dein Ex-Mann zum Zeitpunkt Deiner Heirat angehörte. War er auch evangelisch, dann gilt trotz fehlender kirchlicher Trauung die Ehe als sakramentale Ehe im katholischen Sinn, weil es bei den Evangelen keine Formpflicht gibt und die katholische Kirche das anerkennt. ... Wäre er rein zufällig katholisch gewesen, wäre es relativ einfach, denn dann wäre dies keine gültige Ehe, da er seiner Formpflicht nicht nachgekommen wäre.
Das habe ich überhaupt nicht kapiert. Jetzt haut's mich doch vom Hocker. (Ich dachte bisher immer, es ginge allein um die Ehe zwischen "zwei Getauften", aber wie gesagt: Ich hatte bisher nie groß darüber nachgedacht.)

Da Du offenbar ein bisschen Ahnung hast, eine Frage dazu, die Du (oder ein anderer, der sich auskennt) vielleicht beantworten kannst. Folgender Fall:

- Die Frau: Aus der Kirche ausgetretene Katholikin, zum Zeitpunkt der Eheschließung, obwohl stark der ev. Kirche zuneigend, formal "konfessionslos".
- Der Mann: Zum Zeitpunkt der Eheschließung evangelisch.
- Die Heirat: Standesamtlich, unmittelbar danach evangelische Trauung.

Die Frage: Ist eine sakramental gültige Ehe zustande gekommen?
Nein, weil die Formpflicht nicht erfüllt wurde. Katholiken unterliegen der Formpflicht, auch wenn nur einer der Ehepartner katholisch sein sollte. Bei Nichtkatholiken gibt es keine Formpflicht, das heißt WIMRE Naturehe oder so. Da die Frau katholisch ist (ein Austritt vor einer staatlichen Stelle ist vllt. Apostasie, aber damit bleibt man trotzdem katholisch), ist diese Ehe ungültig bzw. die beiden unterhalten ein Konkubinat. Da taddeo im Gegensatz zu mir Theologievorlesungen gehört hat, kann er das bestimmt noch genauer erklären (und mich korrigieren, sollte ich einen Fehler gemacht haben)
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

@Tritonus

Da hat sich im Dezember 29 die Rechtsprechung geändert, lies mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Formmangel ... enrecht%29

Vor 21 wäre es eine gültige Ehe gewesen, aber jetzt unterliegen auch ausgetretene Katholiken der Formpflicht!
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von overkott »

Protasius hat geschrieben:
Tritonus hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Es hängt vieles davon ab, welcher Konfession Dein Ex-Mann zum Zeitpunkt Deiner Heirat angehörte. War er auch evangelisch, dann gilt trotz fehlender kirchlicher Trauung die Ehe als sakramentale Ehe im katholischen Sinn, weil es bei den Evangelen keine Formpflicht gibt und die katholische Kirche das anerkennt. ... Wäre er rein zufällig katholisch gewesen, wäre es relativ einfach, denn dann wäre dies keine gültige Ehe, da er seiner Formpflicht nicht nachgekommen wäre.
Das habe ich überhaupt nicht kapiert. Jetzt haut's mich doch vom Hocker. (Ich dachte bisher immer, es ginge allein um die Ehe zwischen "zwei Getauften", aber wie gesagt: Ich hatte bisher nie groß darüber nachgedacht.)

Da Du offenbar ein bisschen Ahnung hast, eine Frage dazu, die Du (oder ein anderer, der sich auskennt) vielleicht beantworten kannst. Folgender Fall:

- Die Frau: Aus der Kirche ausgetretene Katholikin, zum Zeitpunkt der Eheschließung, obwohl stark der ev. Kirche zuneigend, formal "konfessionslos".
- Der Mann: Zum Zeitpunkt der Eheschließung evangelisch.
- Die Heirat: Standesamtlich, unmittelbar danach evangelische Trauung.

Die Frage: Ist eine sakramental gültige Ehe zustande gekommen?
Nein, weil die Formpflicht nicht erfüllt wurde. Katholiken unterliegen der Formpflicht, auch wenn nur einer der Ehepartner katholisch sein sollte. Bei Nichtkatholiken gibt es keine Formpflicht, das heißt WIMRE Naturehe oder so. Da die Frau katholisch ist (ein Austritt vor einer staatlichen Stelle ist vllt. Apostasie, aber damit bleibt man trotzdem katholisch), ist diese Ehe ungültig bzw. die beiden unterhalten ein Konkubinat. Da taddeo im Gegensatz zu mir Theologievorlesungen gehört hat, kann er das bestimmt noch genauer erklären (und mich korrigieren, sollte ich einen Fehler gemacht haben)
Die Naturehe ist bei positivem Schöpfungsverständnis vollzogen und im Prinzip unauflöslich. Gleichwohl respektiert die Kirche aus Demut und wegen der Religionsfreiheit das nichtkatholische Verständnis der Ehe im Hinblick auf die Auflösbarkeit.

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Hubertus
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Hubertus »

Protasius hat geschrieben:Bei Nichtkatholiken gibt es keine Formpflicht, das heißt WIMRE Naturehe oder so.
Eine Naturehe gehen Nichtgetaufte oder eine getaufte mit einer nichtgetauften Person ein.

Zwischen Getauften kann es nur eine sakramentale Ehe geben.

Zwischen Katholiken muß zum Zustandekommen des Sakraments die Formpflicht erfüllt sein (sofern nicht davon dispensiert wird).

Das nur noch mal zu Klärung. :)
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Tritonus »

Melody hat geschrieben:Vor 2010 wäre es eine gültige Ehe gewesen, aber jetzt unterliegen auch ausgetretene Katholiken der Formpflicht!
Dann war/ist die Ehe gültig, wenn sie lange vor 2010 geschlossen wurde, oder?

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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Melody »

Tritonus hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Vor 2010 wäre es eine gültige Ehe gewesen, aber jetzt unterliegen auch ausgetretene Katholiken der Formpflicht!
Dann war/ist die Ehe gültig, wenn sie lange vor 2010 geschlossen wurde, oder?
So wie ich das verstanden habe, ja, aber ich hab mich mit "Omnium in mentem" mangels Betroffenheit jetzt nicht näher befasst, was für Fristen oder eventuelle Rückwirkungen es da gibt, sorry...
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Hubertus
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Hubertus »

Protasius hat geschrieben:
Tritonus hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Es hängt vieles davon ab, welcher Konfession Dein Ex-Mann zum Zeitpunkt Deiner Heirat angehörte. War er auch evangelisch, dann gilt trotz fehlender kirchlicher Trauung die Ehe als sakramentale Ehe im katholischen Sinn, weil es bei den Evangelen keine Formpflicht gibt und die katholische Kirche das anerkennt. ... Wäre er rein zufällig katholisch gewesen, wäre es relativ einfach, denn dann wäre dies keine gültige Ehe, da er seiner Formpflicht nicht nachgekommen wäre.
Das habe ich überhaupt nicht kapiert. Jetzt haut's mich doch vom Hocker. (Ich dachte bisher immer, es ginge allein um die Ehe zwischen "zwei Getauften", aber wie gesagt: Ich hatte bisher nie groß darüber nachgedacht.)

Da Du offenbar ein bisschen Ahnung hast, eine Frage dazu, die Du (oder ein anderer, der sich auskennt) vielleicht beantworten kannst. Folgender Fall:

- Die Frau: Aus der Kirche ausgetretene Katholikin, zum Zeitpunkt der Eheschließung, obwohl stark der ev. Kirche zuneigend, formal "konfessionslos".
- Der Mann: Zum Zeitpunkt der Eheschließung evangelisch.
- Die Heirat: Standesamtlich, unmittelbar danach evangelische Trauung.

Die Frage: Ist eine sakramental gültige Ehe zustande gekommen?
Nein, weil die Formpflicht nicht erfüllt wurde. Katholiken unterliegen der Formpflicht, auch wenn nur einer der Ehepartner katholisch sein sollte. Bei Nichtkatholiken gibt es keine Formpflicht, das heißt WIMRE Naturehe oder so. Da die Frau katholisch ist (ein Austritt vor einer staatlichen Stelle ist vllt. Apostasie, aber damit bleibt man trotzdem katholisch), ist diese Ehe ungültig bzw. die beiden unterhalten ein Konkubinat. Da taddeo im Gegensatz zu mir Theologievorlesungen gehört hat, kann er das bestimmt noch genauer erklären (und mich korrigieren, sollte ich einen Fehler gemacht haben)
Das ist die Gesetzeslage seit dem Motu proprio Omnium in mentem (2010).
Davor (seit Inkrafttreten des CIC/1983; davor weiß ich nicht) galt:
Von der Formpflicht befreit sind Katholiken, die durch formalen Akt von der Kirche abgefallen ("ausgetreten") sind.
Somit war die Braut zum genannten Zeitpunkt vmtl. von der Formpflicht befreit, ebenso der Bräutigam, der nie in die katholische Kirche aufgenommen worden war.
Da zwischen zwei Getauften nur eine sakramentale Ehe zustandekommen kann (s.o.), ist zunächst von der Gültigkeit der Ehe auszugehen.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Tritonus »

Dank an alle. Ich werde mich mal genau damit befassen.

*wühl* *blätter* ... :hae?:

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Kai
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Registriert: Montag 14. November 2005, 13:39

Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Kai »

Mann, muss das spannend sein für Tritonus. Aber schon abgefahren, dass das Jahr der Eheschließung über gültig oder nicht entscheidet. (Wobei noch die Frage ist, was vor 1983 war; bzw. wann Tritonussens Heirat.)

Ich würde mich jedenfalls sehr für Dich freuen, Tritonus, wenn sich da noch eine unerwartete Lösung für Dich aufzeigen würde.

Melody hat ja zu Gero Weishaupt verlinkt. Wäre das vielleicht für Dich wert, da mal anzuklopfen?
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
(Eric Sammons)

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Hubertus
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von Hubertus »

Kai hat geschrieben:Mann, muss das spannend sein für Tritonus. Aber schon abgefahren, dass das Jahr der Eheschließung über gültig oder nicht entscheidet. [...]

Ich würde mich jedenfalls sehr für Dich freuen, Tritonus, wenn sich da noch eine unerwartete Lösung für Dich aufzeigen würde.
Naja, nicht nur der Zeitpunkt. Fraglich ist ggf. auch, ob überhaupt eine gültige Ehe zustandegekommen ist. Ohne jetzt diesen Einzelfall näher in den Blick nehmen zu können oder wollen, dürfte es doch recht häufig fraglich sein, ob Protestanten tatsächlich eine lebenlange Ehe eingehen wollen (Stichwort: bedingter Scheidungsvorbehalt), da in ihrer Gemeinschaft ja "Wiederheirat" möglich ist. Wer unter der Prämisse heiratet: "Jetzt schaun wir mal ob's gut geht, wenn nicht, können wir uns ja wieder scheiden lassen", zeigt keinen hinreichenden Ehewillen.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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taddeo
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Re: Konvertieren als Wiederverheiratete

Beitrag von taddeo »

Hubertus hat geschrieben:Davor (seit Inkrafttreten des CIC/1983; davor weiß ich nicht) galt:
Von der Formpflicht befreit sind Katholiken, die durch formalen Akt von der Kirche abgefallen ("ausgetreten") sind.
Was die Zeit VOR 1983 angeht, kommt es auch auf den genauen Zeitpunkt der Eheschließung an. Da galt zwar prinzipiell der CIC 1917, aber es gab in den 1960er/70er Jahren einige gravierende Änderungen. Ursprünglich waren auch Mischehen formpflichtig, es gab nicht mal die Möglichkeit einer Dispens von der Formpflicht. Das wurde aber nach und nach gelockert, von der Möglichkeit, in Rom wegen Dispens anzufragen, bis hin zur generellen Dispensvollmacht für Diözesanordinarien. Aber, wie gesagt, dazu braucht man das exakte Trauungsdatum (und mehr praktische Übung mit dieser Thematik, als ich sie habe!).

Wenn jemand vor 1. Advent 1983 geheiratet hat und eventuell von diesem Formpflichtkram betroffen sein könnte, sollte er unbedingt einen versierten Offizial deswegen um Rat fragen.

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