Eucharistische Anbetung

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Linus
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Re: Eucharistische Anbetung

Beitrag von Linus »

was heißt nach Maßgabe des Rechts und was sind gerechte Gründe?

Den CIC text kannte ich schon.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

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incarnata
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Re: Eucharistische Anbetung

Beitrag von incarnata »

LaudaSion870 hat geschrieben:Sehe ich nicht so, aber das ist für mich nun wirklich keine Glaubens- oder Diskussionsangelegenheit. Entscheidend ist, dass überhaupt noch ausgesetzt wird- wie und in welcher Form soll der Verantwortliche vor Ort entscheiden.
Bei uns : Immer in der Monstranz mit Inzenz und 12 Kerzen. Und natürlich vor dem Segen: Tantum ergo,Oration, Inzenz. Und auch nie ohne Rauchmantel.
Schön wär´s !
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)

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Gamaliel
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Re: Eucharistische Anbetung

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:was heißt nach Maßgabe des Rechts
Das ist der Institutio generalis des NOM zu entnehmen:
204. Aus einem besonderen Grund, und zwar wegen der Be-deutung der Feier oder wegen des Festes ist es erlaubt, mehr-mals am selben Tag zu zelebrieren beziehungsweise zu konze-lebrieren und zwar in folgenden Fällen:
a) Wenn jemand am Donnerstag der Heiligen Woche (Grün-donnerstag) bei der Chrisam-Messe Zelebrant oder Konzele-brant war, kann er auch die Messe vom Letzten Abendmahl ze-lebrieren oder konzelebrieren;
b) wenn jemand die Messe der Osternacht zelebriert oder konzelebriert hat, kann er auch die Messe am Ostertag zelebrie-ren oder konzelebrieren;
c) am Geburtsfest des Herrn können alle Priester drei Mes-sen zelebrieren oder konzelebrieren, sofern diese zu ihrer Zeit gefeiert werden;
d) am Gedächtnistag aller verstorbenen Gläubigen (Aller-seelen) können alle Priester drei Messen zelebrieren oder kon-zelebrieren, wenn die Messfeiern zu verschiedenen Zeiten statt-finden und beachtet wird, was bezüglich der Applikation der zweiten und dritten Messe festgelegt ist;104
e) wenn jemand bei einer Synode und bei einer Pastoralvisi-tation mit dem Bischof oder seinem Beauftragten oder anläss-lich eines Priestertreffens konzelebriert, kann er zum Nutzen der Gläubigen abermals zelebrieren. Dasselbe gilt entsprechend für Zusammenkünfte von Ordensangehörigen.
Linus hat geschrieben:und was sind gerechte Gründe?
- wenn die konkrete Situation vor Ort dies erfordert (hier wäre etwa zu prüfen, ob einer mehrmaligen Zelebration nicht auch auf andere Weise, z.B. Zusammenlegung von Messen,... begegnet werden kann,...)
- wenn die bestehenden Möglichkeiten nicht ausreichen, damit die Gläubigen ihrer Sonntagspflicht nachkommen können

Wichtig ist die Grundregel der Kirche: Ein Priester feiert nur einmal am Tag die Messe. Ausnahmen dürfen weder zur Regel werden, noch obliegt es einfach dem persönlichen Dafürhalten/Belieben des Priesters was er tut.

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Hubertus
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Aus "Kurze Fragen - kurze Antworten III"

Beitrag von Hubertus »

Gestern bin ich am Grab meines früheren Pfarrers vorbeigefahren. Dabei sind mir wieder ein paar Bilder aus Kindertagen in Erinnerung gekommen, unter anderem der Rosenkranz vor dem Allerheiligsten am Samstag Nachmittag vor der VAM.
Dabei war aber nicht in einer Monstanz oder einem Ostensorium ausgesetzt, sondern es wurde das Ciborium, das mit einem Velum verhüllt war, auf den Altar gestellt. Ob es am Ende der Anbetung einen sakramentalen Segen gab, weiß ich nicht mehr.

Jetzt meine Fragen:

Ist (war) das eine übliche Praxis der Anbetung?
Kann man in einem solchen Fall von "Aussetzung" des Allerheiligsten reden?
Würdet Ihr doppelt genuflektieren?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Hubertus hat geschrieben:Jetzt meine Fragen:

Ist (war) das eine übliche Praxis der Anbetung?
Ja. Nachstehend ein Zitat aus dem alten Kirchenrecht (CIC 1917):
Can. 1274. § 1. In ecclesiis aut oratoriis quibus datum est asservare sanctissimam Eucharistiam, fieri potest expositio privata seu cum pyxide ex qualibet iusta causa sine Ordinarii licentia; expositio vero publica seu cum ostensorio die festo Corporis Christi et intra octavam fieri potest in omnibus ecclesiis inter Missarum sollemnia et ad Vesperas; aliis vero temporibus nonnisi ex iusta et gravi causa praesertim publica et de Ordinarii loci licentia, licet ecclesia ad religionem exemptam pertineat.
Hubertus hat geschrieben:Kann man in einem solchen Fall von "Aussetzung" des Allerheiligsten reden?
Ja. Das Kirchenrecht nennt sie genauer "private Aussetzung" im Unterschied zur "öffentlichen Aussetzung".

Hubertus hat geschrieben:Würdet Ihr doppelt genuflektieren?
Ja!

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Juergen »

Das ist auch heute noch so möglich.

Vgl. Ritualefaszikel "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung" Nr. 82
Die Aussetzung der heiligen Eucharistie im Ziborium (Pyxis) oder in der Monstranz führt die Gläubigen zum lebendigen Bewußtsein von der wunderbaren Gegenwart Christi und lädt sie ein, sich mit ihm zu vereinen...
Bezüglich der "doppelten Kniebeuge" muß man sagen, daß es die heute eigentlich nicht mehr gibt. Unter Nr. 85 ist aber zu lesen:
Vor dem Allerheiligsten macht man eine einfache Kniebeuge*, sowohl wenn es sich im Tabernakel befindet als auch wenn es zur Anbetung ausgesetzt ist. Befindet sich das heilige Sakrament in der Monstranz, brennen vier oder sechs Kerzen, wie dies bei der Messe auch vorgesehen ist; außerdem wird Weihrauch verwendet werden. Bei Aussetzung in der Pyxis (im Ziborium) sollen wenigstens zwei Kerzen brennen; auch hier kann Weihrauch verwendet werden.

*Wo der Brauch der doppelten Kniebeuge besteht, kann er beibehalten werden.
Gruß Jürgen

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Berolinensis »

Hubertus hat geschrieben:Gestern bin ich am Grab meines früheren Pfarrers vorbeigefahren. Dabei sind mir wieder ein paar Bilder aus Kindertagen in Erinnerung gekommen, unter anderem der Rosenkranz vor dem Allerheiligsten am Samstag Nachmittag vor der VAM.
Dabei war aber nicht in einer Monstanz oder einem Ostensorium ausgesetzt, sondern es wurde das Ciborium, das mit einem Velum verhüllt war, auf den Altar gestellt. Ob es am Ende der Anbetung einen sakramentalen Segen gab, weiß ich nicht mehr.

Jetzt meine Fragen:

Ist (war) das eine übliche Praxis der Anbetung?
Kann man in einem solchen Fall von "Aussetzung" des Allerheiligsten reden?
Würdet Ihr doppelt genuflektieren?
Grundsätzlich unterscheidet man (ich spreche jetzt vom alten Ritus, im neuen weiß ich es nicht) expositio privata und publica. Bei der - stets zulässigen - privata wird schlicht der Tabernakel geöffnet, und das Ziborium verbleibt darin. Am Ende wird an sich nicht der eucharistische Segen erteilt, ex usu darf er es aber. Bei der expositio publica wird das Hochwürdigste Gut aus dem Tabernakel genommen und verhüllt oder unverhüllt auf einen Thron gesetzt (oder unverhüllt in der Tabernakelnische ausgesetzt). Die expositio publica ist nur aus causa gravis et publica erlaubt, und nur mit Erlaubnis des Bischofs zulässig. Sie verlangt zwölf (wenigstens sechs) Kerzen und entsprechenden Altarschmuck.

Hartmann sagt:
Die Aussetzung des Ciboriums in throno ist gegen den römischen Ritus und kann nur geduldet werden. Da aber auch eine solche Aussetzung zweifellos eine öffentliche ist, so kann sie nur statthaben unter Einhaltung der Vorschriften, welche für jede expositio publica gelten.

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

Berolinensis hat geschrieben: Hartmann sagt:
Die Aussetzung des Ciboriums in throno ist gegen den römischen Ritus und kann nur geduldet werden…
Warum?
???

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Hubertus »

Vielen Dank für die schnellen und aufschlußreichen Antworten. Allerdings hat mich doch sehr erstaunt, daß im CIC/1917 die Aussetzung in der Monstranz nur an Fronleichnam (und für das Vierzigstündige Gebet, cf. can. 1275) gestattet ist. Was ist hierfür der innere Grund?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Hubertus hat geschrieben:Vielen Dank für die schnellen und aufschlußreichen Antworten. Allerdings hat mich doch sehr erstaunt, daß im CIC/1917 die Aussetzung in der Monstranz nur an Fronleichnam (und für das Vierzigstündige Gebet, cf. can. 1275) gestattet ist.
Auch an anderen Tagen. wenn die Erlaubnis des Bischofs vorliegt und ein gerechter und schwerwiegender Grund vorliegt. (Ob und wann ein solcher gegeben ist, wird der Ortsbischof im Einzelfall entscheiden.)

Hubertus hat geschrieben:Was ist hierfür der innere Grund?
Bewahrung und Förderung der Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten, (denn was uns dauernd verfügbar ist, gerät in die Gefahr ins Alltägliche, Selbstverständliche,... abzugleiten).

Vgl. dazu auch die Ausführungen des Konzils von Trient:
Sess. 13, c.5 hat geschrieben:Überdies erklärt der heilige Kirchenrat, es sei in der Kirche Gottes auf sehr fromme und religiöse Weise die Sitte eingeführt, dass dieses hocherhaben, hochwürdige Sakrament alle Jahre an einem besonderen und festlichen Tage mit ausgezeichneter Verehrung und Festlichkeit gefeiert und (unten, Kann 6) dass es ehrerbietig und ehrfurchtsvoll in Prozessionen durch die Strafen und öffentlichen Ort umgetragen werde. Denn es ist sehr angemessen, dass einige heilige Tage festgesezt seien, wo alle Christen dem gemeinsamen Herrn und Erlöser in einer ausgezeichneten und seltenen Bedeutung ein dankbares und unvergessliches Gemüt beweisen für die so unaussprechliche und ganz göttliche Wohltat (Hebr 2,9 und 1 Kor 15,54), durch welche sein Sieg und Triumph über den Tod vergegenwärtigt wird.

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Juergen »

Also war strenggenommen die wöchentliche, sonntägliche Sakramentsandacht verboten und ebenso die Aussetzung am Herz-Jesu-Freitag?

Dann ist es ja gut, daß die landauf landab abgeschafft wurden.... :pfeif: :roll: :glubsch:
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Hubertus »

Gamaliel hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Vielen Dank für die schnellen und aufschlußreichen Antworten. Allerdings hat mich doch sehr erstaunt, daß im CIC/1917 die Aussetzung in der Monstranz nur an Fronleichnam (und für das Vierzigstündige Gebet, cf. can. 1275) gestattet ist.
Auch an anderen Tagen. wenn die Erlaubnis des Bischofs vorliegt und ein gerechter und schwerwiegender Grund vorliegt. (Ob und wann ein solcher gegeben ist, wird der Ortsbischof im Einzelfall entscheiden.)

Hubertus hat geschrieben:Was ist hierfür der innere Grund?
Bewahrung und Förderung der Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten, (denn was uns dauernd verfügbar ist, gerät in die Gefahr ins Alltägliche, Selbstverständliche,... abzugleiten).

Vgl. dazu auch die Ausführungen des Konzils von Trient:
Sess. 13, c.5 hat geschrieben:Überdies erklärt der heilige Kirchenrat, es sei in der Kirche Gottes auf sehr fromme und religiöse Weise die Sitte eingeführt, dass dieses hocherhaben, hochwürdige Sakrament alle Jahre an einem besonderen und festlichen Tage mit ausgezeichneter Verehrung und Festlichkeit gefeiert und (unten, Kann 6) dass es ehrerbietig und ehrfurchtsvoll in Prozessionen durch die Strafen und öffentlichen Ort umgetragen werde. Denn es ist sehr angemessen, dass einige heilige Tage festgesezt seien, wo alle Christen dem gemeinsamen Herrn und Erlöser in einer ausgezeichneten und seltenen Bedeutung ein dankbares und unvergessliches Gemüt beweisen für die so unaussprechliche und ganz göttliche Wohltat (Hebr 2,9 und 1 Kor 15,54), durch welche sein Sieg und Triumph über den Tod vergegenwärtigt wird.
Nochmals danke, die Einschränkung bzgl. Ortsordinarius war mir durchaus nicht entgangen.
Interessanterweise hatte ich, als ich die Frage nach dem inneren Grund stellte, genau diesen Abschnitt des Tridentinums im Hinterkopf (in der mir vorliegenden Übersetzung ist da von "besondere[r] und gewissermaßen seltene[r] Kundgebung" - DH 1644 - die Rede).

Nun habe ich in diesem Zusammenhang zunächst noch eine Frage zur Begrifflichkeit (öffentlich - privat). Warum diese Begriffe, und nicht z.B. "feierlich" bzw. "nicht-feierlich" (so z.B. Mörsdorf, Kirchenrecht II, 11. Aufl. 1967, S. 378). Ist mit "öffentlich" die gesamtkirchlich (Liturgie) bzw. oberhirtlich angeordnete Anbetung gemeint, im Gegensatz zur "privaten", d.h. auf Pfarrebene stattfindenen? Oder ist mit "öffentlich" der allen zur Schau gestellte gestellte Leib Christi gemeint, wohingegen bei der "privaten" Aussetzung der Leib des Herrn den Blicken entzogen wird (vgl. den Wortlaut von can. 1274, der ja auf die verwendeten liturgischen Geräte abstellt)?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Hubertus hat geschrieben:Nun habe ich in diesem Zusammenhang zunächst noch eine Frage zur Begrifflichkeit (öffentlich - privat). Warum diese Begriffe, und nicht z.B. "feierlich" bzw. "nicht-feierlich" (so z.B. Mörsdorf, Kirchenrecht II, 11. Aufl. 1967, S. 378). Ist mit "öffentlich" die gesamtkirchlich (Liturgie) bzw. oberhirtlich angeordnete Anbetung gemeint, im Gegensatz zur "privaten", d.h. auf Pfarrebene stattfindenen? Oder ist mit "öffentlich" der allen zur Schau gestellte gestellte Leib Christi gemeint, wohingegen bei der "privaten" Aussetzung der Leib des Herrn den Blicken erhoben wird (vgl. den Wortlaut von can. 1274, der ja auf die verwendeten liturgischen Geräte abstellt)?
Häufig bedeutet "öffentlich" dasgleiche wie "amtlich" bzw. "im Namen der Kirche" und "privat" schließt diese Charakteristika aus. (Eine Unterscheidung zwischen Pfarrliturgie und weltkirchlicher Liturgie ist sicher nicht gemeint.)

Im konkreten Fall trifft diese Unterscheidung ebenfalls zu. Die "öffentliche Aussetzung" ist Liturgie der Kirche und durch kirchliche bzw. liturgische Gesetze geregelt (z.B. ist mit ihr die Erteilung des eucharistischen Segens notwendig verbunden). Die "private Aussetzung" ist keine Liturgie der Kirche sondern "nur" eine fromme Andachtsübung der Teilnehmer.

Eine ganz parallele Unterscheidung kennt die Kirche übrigens im Bereich des Gelübdes (in diesem Punkt gibt es keinen Unterschied zum alten Kodex c. 1308 §1, daher gleich in Deutsch):
Can. 1192 — § 1. Ein Gelübde ist öffentlich, wenn es im Namen der Kirche von einem rechtmäßigen Oberen entgegengenommen wird, anderenfalls ist es privat.

Außerdem dürfte die Benennung von öffentlicher und privater Aussetzung mit dem sie rechtfertigenden Grund zu tun haben, d.h. einmal einem öffentlichen Grund und einmal einem bloß privaten Grund (z.B. Gebet in einem familiären Anliegen, Todeskampf eines Gläubigen,...).

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Juergen hat geschrieben:Also war strenggenommen die wöchentliche, sonntägliche Sakramentsandacht verboten und ebenso die Aussetzung am Herz-Jesu-Freitag?
Verboten nicht, nur ohne unmittelbare Grundlage im Kodex. Die rechtliche Grundlage wäre in bestehenden Privilegien zu suchen, die nicht ausdrücklich widerrufen wurden und in einer allgemeinen Erlaubnis des Ordinarius in unseren Gegenden. (Auch die Aussetzung der Monstranz im "Heiligen Grab" am Karfreitag und Karsamstag ist eine lokale Gewohnheit in manchen Gegenden.)

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Berolinensis »

Genau. Hartmann zählt auf:
Zulässig sind mit Aussetzung:
A. laut Vorschrift der Rubriken:
1. die Prozession auf Cœna Domini, Parasceve und Fronleichnam (nach dem Hochamte);
2. die Vesper auf Fronleichnam;
3. das 40stündige, 13stündige und ewige Gebet;
4. bei jeder causa gravis und publica Ecclesiæ causa, hier ist jede entsprechende Voksandacht, Prozession erlaubt.
B. die Andachten bei gewissen Feierlichkeiten und an den Sonntagen am Nachmittage, zumal wenn sie sich auf das hl. Sakrament beziehen, sollten sie auch länger, ja den ganzen Tag anhalten. In diesen dürfen auch approbierte Gebete und Gesänge in der Muttersprache genommen werden.
Pro defunctis zu exponieren und dabei die Psalmen Miserere und De profundis nebst Versikel A porta inferi etc. und die Oration pro defunctis vel defuncto zu beten, ist erlaubt (Decr. 31 August 1867 n. 5381 ad IX) (nicht aber die absolutio ad tumbam "Libera me").

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Hubertus »

Nochmals danke. :)
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Juergen
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"Ewige" Anbetung

Beitrag von Juergen »

Hier im Erzbistum hat jede Kirchengemeinde im Jahr einen Tag der "Ewigen Anbetung".

Gerade las ich in einem Pfarrbrief das Programm eines solchen Tages, bei dem mir der Ausdruck "ewig" doch etwas kurz vorkommt.

"Tag der Ewigen Anbetung" war in dem Fall ein Dienstag
17:30 Feierliche Eröffnung
18:00 Betstunde
19:00 Festhochamt mit TeDeum und sakramentalem Segen
:hmm:

In der Nachbargemeinde im gleichen Pfarrverbund sah es so aus:
"Tag der Ewigen Anbetung" war in dem Fall ein Freitag
15:30 Feierliche Eröffnung
16:00 Betstunde der kfd
16:45 Stille Betstunde
17:15 Betstunde für die Verstorbenen
18:00 Festhochamt mit TeDeum und sakramentalem Segen
Komisch das BetSTUNDEN wahlweise 45 oder 30 Minuten dauern. :hmm:
Gruß Jürgen

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Protasius
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Protasius »

Kommst du auch aus Paderborn?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von HeGe »

Ist bei uns aber auch so. Der Tag der ewigen Anbetung dauert bei uns 3 Stunden, anschließend ist Messe. Die Besucherzahlen waren aber auch vorher, als es noch länger dauerte, recht übersichtlich.
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taddeo
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:Hier im Erzbistum hat jede Kirchengemeinde im Jahr einen Tag der "Ewigen Anbetung".

Gerade las ich in einem Pfarrbrief das Programm eines solchen Tages, bei dem mir der Ausdruck "ewig" doch etwas kurz vorkommt.
Bei uns geht die "Ewige Anbetung" normalerweise von 14 bis 19 Uhr, dann ist Abschluß mit einer Abendmesse.

Das "ewig" bezieht sich allerdings nicht auf die Dauer der Betstunden in den einzelnen Pfarreien.
Die Idee hinter der "Ewigen Anbetung" ist, daß im betreffenden Bistum tatsächlich rund um die Uhr Anbetung vor dem Allerheiligsten gehalten wird. Jede Pfarrei soll sich zwar daran beteiligen, aber die zeitlichen Lücken werden im Normalfall von den Klöstern im Bistum gefüllt, v. a. von den Frauenklöstern. Die sorgen (zumindest theoretisch) dafür, daß tatsächlich "ewig" Anbetung gehalten wird.

cathfish
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von cathfish »

Also, hier war zumindest die Abschlussmesse des Ewigen Gebets bis zum "Alles auf den Kopf stellen " vulgo Zerstörung durch den neuen fokolarbewegten Pfarrer sowas von gut besucht. jetzt aus eben genanntem Grund nicht mehr ...

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Juergen
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Hier im Erzbistum hat jede Kirchengemeinde im Jahr einen Tag der "Ewigen Anbetung".

Gerade las ich in einem Pfarrbrief das Programm eines solchen Tages, bei dem mir der Ausdruck "ewig" doch etwas kurz vorkommt.
Bei uns geht die "Ewige Anbetung" normalerweise von 14 bis 19 Uhr, dann ist Abschluß mit einer Abendmesse.

Das "ewig" bezieht sich allerdings nicht auf die Dauer der Betstunden in den einzelnen Pfarreien.
Die Idee hinter der "Ewigen Anbetung" ist, daß im betreffenden Bistum tatsächlich rund um die Uhr Anbetung vor dem Allerheiligsten gehalten wird. Jede Pfarrei soll sich zwar daran beteiligen, aber die zeitlichen Lücken werden im Normalfall von den Klöstern im Bistum gefüllt, v. a. von den Frauenklöstern. Die sorgen (zumindest theoretisch) dafür, daß tatsächlich "ewig" Anbetung gehalten wird.
Schon klar.
Dennoch halte ich diese Kurzformen für der Idee entgegenstehend.

In meiner Heimatpfarrei war es vor 15 Jahren noch möglich, daß die ewige Anbetung morgens um 8:00 oder 9:00 mit einer Messe begann und abends um 19.00 mit einer Messe beendet wurde. - Inzwischen ist es verkürzt auf die Zeit von 12:00 bis zur Abendmesse um 19:00.

Bezüglich der Aussrede "es kommt keiner" oder "es kommen nur wenige" ist es auch eine Frage, wie das organisiert wird. Wenn es eine entsprechende Anzahl an Gruppen in der Gemeinde gibt, und jede Gruppe eine Betstunde übernimmt, so kommt einiges zusammen: kfd, Caritas, Messdiener, Lektoren, Pfarrgemeinderat, Kommunionkinder, etc. zudem auch noch ein oder zwei "stille Betstunden" und schon ist der Tag rum.


Wenn man mit dem Argument kommt: die Klöster übernehmen die Lücken, dann kann man auch sagten: Wir haben in Bad Driburg die "Rosa Schwestern" und das reicht....
Gruß Jürgen

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Pauline
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Pauline »

Wir hatten vor einigen Jahren noch Anbetung von 16 - 19 Uhr. Um 19 Uhr dann eine Messe.
Bestimmte Zeiten davon wurden von verschiedenen Gruppen übernommen. Leider schlief diese Regelung nach einem neuen Pfarrer ein, die Anbetung wurde verkürzt auf 17 Uhr bis 18:30/Messe. Wie es zur Zeit ist, kann ich garnicht sagen, meine Pfarrei erwartet eben den fünften Geistlichen in 9 Jahren. Da stirbt so langsam alles ab...

Aber, lieber Jürgen, nach Driburg ist es von uns nicht weit und wenn ich auf dem Heimweg aus dem Süden komme, verlasse ich immer die Autobahn und leiste meinen kleinen persönlichen Beitrag zur Ewigen Anbetung. Am Schönsten ist das bei recht garstigem Wetter, dann machen diese lästigen 'Knurrgäste' nicht so viel Lärm :roll:

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Melody
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Melody »

Juergen hat geschrieben:In meiner Heimatpfarrei war es vor 15 Jahren noch möglich, daß die ewige Anbetung morgens um 8:00 oder 9:00 mit einer Messe begann und abends um 19.00 mit einer Messe beendet wurde.
So kenne ich das aber eigentlich auch noch relativ aktuell aus Pfarreien im EB Köln... :achselzuck:
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

Raimund J.
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Raimund J. »

Melody hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:In meiner Heimatpfarrei war es vor 15 Jahren noch möglich, daß die ewige Anbetung morgens um 8:00 oder 9:00 mit einer Messe begann und abends um 19.00 mit einer Messe beendet wurde.
So kenne ich das aber eigentlich auch noch relativ aktuell aus Pfarreien im EB Köln... :achselzuck:
Ich kenne das so, daß der Tag der ewigen Anbetung früh mit einer Messe beginnt und abends gegen 17.00 Uhr (Pfarrkirche; in den Filialkirchen bereits gegen 14.00 Uhr) mit einer feierlichen Prozession endet.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

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Lupus
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Lupus »

Ich halte es in meinen drei Gemeinden so, dass wir mit einer hl. Messe um 8:00 Uhr beginnen, das Allerheiligste aussetzen und dann in vorher eingeteilten Gruppen bis abends um 18:00 Uhr die Anbetung halten und zwar immer in der Woche vor dem jeweiligen Kirchenpatrozinium. Zum Abschluss nach Möglichkeit eine hl. Messe.

+L.
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Niels
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Niels »

:daumen-rauf:
(Wo hast Du Dein Profilbild gelassen? :auweia: )
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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phylax
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von phylax »

Bei uns (Bistum Limburg) : Beginn um 10.30 mit Eröffnungsgottesdienst (Hl.Messe), dann Gebetsstunden mit spärlichem Besuch bis 17 Uhr; dann hält der Diakon eine ebenso spärliche ABschlußandacht mit 1 oder 2 Meßdienern...
Von Gott kommt mir ein Freudenschein,/ wenn Du mich mit den Augen Dein/ gar freundlich tust anblicken

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Lupus
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Re: "Ewige" Anbetung

Beitrag von Lupus »

Niels hat geschrieben::daumen-rauf:
(Wo hast Du Dein Profilbild gelassen? :auweia: )
Ich wollte es ändern und habe es vermurkst, d.h. ich bekomme keines mehr rein, mach irgendwas falsch dabei!
Eben alter Depp!

+L.
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Raphaela
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Re: Eucharistische Anbetung

Beitrag von Raphaela »

Hoffe, dass ich im richtigen Strang bin.

Ich habe mtbekommen, dass in einer Kirche, die ich eigentlich schon kenne, tägliche Anbetung ist. . - Ich glaube den ganzen Tag (ansonsten bitte ich Cantus mich zu korrigieren.)
Es handelt sich um St. Klara in Basel
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

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cantus planus
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Re: Eucharistische Anbetung

Beitrag von cantus planus »

Ja, in der Clarakirche ist das Allerheiligste immer ausgesetzt.
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Raimund J.
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Registriert: Dienstag 3. April 2007, 09:33

Re: Eucharistische Anbetung

Beitrag von Raimund J. »

Zu Orten mit Eucharistischer Anbetung siehe auch einige Beiträge im Strang "Glückliche Momente in/mit der Kirche":

http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=571247#p571247
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

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