Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 12:58
das Problem ist schlicht daß mit der Neuregelung jeder das handhaben kann wie es ihm grade lustig ist
http://www.radiohochstift.de/nachrichte ... einde.html
Hövelhof: Küster klagt gegen Gemeinde
In Hövelhof klagt ein Küster gegen seine katholische Kirchengemeinde. Nach Informationen einer Zeitung wehrt er sich dagegen, dass seine wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 32 Stunden sinkt. Die Kirche begründet diesen Schritt damit, dass künftig weniger Messen stattfinden. Der Hövelhofer Küster befürchtet Einbußen von mehreren hundert Euro. Er habe auch ohne Messen genug zu tun. Ein erster Termin vor dem Arbeitsgericht brachte kein Ergebnis – in drei Monaten geht der Streit weiter.
Laut Zeitungsbericht legte der Küster Stundenauflistungen vor, die er seit Mai angefertigt hatte und aus denen hervorging, daß er schon jetzt mehr Stunden arbeitet als vereinbart ist, wobei zu berücksichtigen ist, daß der Kirchplatz wegen Umbauarbeiten derzeit keine Pflege braucht.http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokal ... ger-Gehalt
Hövelhofer Küster will Änderungskündigung der Kirchengemeinde nicht hinnehmen
Weniger Messen, weniger Gehalt?
Hövelhof (WB/mobl). Weil pro Woche drei Messen weniger als bisher in Hövelhof gefeiert werden, möchte die Kirchengemeinde St. Johannes Nepomuk die Arbeitszeit ihres Küsters Hermann Wegener von 39 auf 32 Wochenstunden kürzen. Der klagt gegen diese Änderungskündigung vor dem Paderborner Arbeitsgericht.
Ein Gütetermin ist bereits ergebnislos verstrichen, auch am Freitag konnten sich die Parteien – auf der einen Seite der Küster, auf der anderen Pfarrer Bernd Haase, der die Kirchengemeinde vertrat – wieder nicht einigen.
Lesen Sie mehr am Wochenende, 6./7. August, im WESTFALEN-BLATT, Ausgabe Delbrück/Hövelhof.
Ottonormalverbraucher können sich eine Putzfrau leisten?CIC_Fan hat geschrieben: Wie auch die hauptamtliche Pfarr Haushälterin letztere wird von jüngeren Geistlich auch zum teil radikal abgelehnt die engagieren lieber wie Otto normalverbraucher eine Putzfrau was viel Ärger erspart
Das sehe ich anders.Sascha B. hat geschrieben:Und können die Geistlichen nicht putzen? Etwas Demut und körperliche Arbeit haben noch niemandem geschadet.
Mir scheint, daß der Umgang mit Angestellten in der Kirche um keinen Deut besser ist als in der freien Wirtschaft – tendenziell erscheint er sogar schlechter.Westfalenblatt v. 6./7. August - Lokalteil Delbrück, Hövelhof hat geschrieben:…Nur »hintenrum« durch einen Bekannten habe er [Anm. der Küster] vor einigen Jahren erfahren, dass er aus dem Küsterhaus ausziehen muss. »Dort hatte ich eine meinem Gehalt angemessene Miete. Jetzt ist das Küsterhaus die neue Heimat der Hövelhofer Touristikzentrale, ich musste mir auf dem freien Wohnungsmarkt eine neue Bleibe suchen. Auch das waren quasi schon Gehaltseinbußen«, sagt Wegener.
Kochen ist ja auch einfachLupus hat geschrieben:Als ich vor 40 Jahren in die Seelsorge "einstieg" (vorher war ich als Salesianer Heimerzieher), habe ich mich darauf eingestellt, dass ich von diesem Zeitpunkt an als "Selbstversorger" zu leben hätte.
Da ich feststellte, dass Kochbücher z.B. zumeist von Männern geschrieben sind, die also kochen können, war für mich klar, dass ich das Kochen ab sofort selbst versuche. Und es hat geklappt!…
Nein darum geht es nicht:HeGe hat geschrieben:Ja, schon, aber wenn Vir Probatus nicht mindestens in jedem zweiten Beitrag Tebartz van Elst erwähnt, bekommt er vermutlich Magenschmerzen.Protasius hat geschrieben:Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?Vir Probatus hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
Ich habe bei der DBK und beim Erzbistum Paderborn angefragt, warum nicht die Kirchensteuer an die ständig sinkenden Leistungen der Kirche angepasst wird.Juergen hat geschrieben:Das sehe ich anders.Sascha B. hat geschrieben:Und können die Geistlichen nicht putzen? Etwas Demut und körperliche Arbeit haben noch niemandem geschadet.
Die Putzarbeit hält sie von ihrer eigentlichen Aufgabe ab.
Sollten sie jedoch Zeit haben, die sie ohne Putzarbeit in der Hängematte verbringen, dann sollten sie besser selbst putzen.
Wenn sie nicht putzen, dann sollten sie sich eine Putz- und/oder Haushaltshilfe gönnen, die sie dann aber auch ordentliche anstellen und inklusive Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlten.
In dem verlinkten Fall scheint aber schon seit längerer Zeit etwas schief zu laufen und es sieht so aus, als habe sich da einiges angestaut. In der Zeitung liest man:Mir scheint, daß der Umgang mit Angestellten in der Kirche um keinen Deut besser ist als in der freien Wirtschaft – tendenziell erscheint er sogar schlechter.Westfalenblatt v. 6./7. August - Lokalteil Delbrück, Hövelhof hat geschrieben:…Nur »hintenrum« durch einen Bekannten habe er [Anm. der Küster] vor einigen Jahren erfahren, dass er aus dem Küsterhaus ausziehen muss. »Dort hatte ich eine meinem Gehalt angemessene Miete. Jetzt ist das Küsterhaus die neue Heimat der Hövelhofer Touristikzentrale, ich musste mir auf dem freien Wohnungsmarkt eine neue Bleibe suchen. Auch das waren quasi schon Gehaltseinbußen«, sagt Wegener.
Das stimmt natürlich in gewisser Weise. Die Vorstellung, von der Kirche gewisse "Leistungen" erwarten zu dürfen, ist trotz ihrer Verankerung im Kirchenrecht nicht bei allen Verantwortlichen präsent.Vir Probatus hat geschrieben:... unerträgliches Geschwurbel vom Pressesprecher (obwohl ich die jeweilige Fachabteilung angeschrieben hatte) in dem Sinne, ich habe falsche Vorstellungen von der Kirche, ...
Oben genannter Küster ist seit 13 Jahren in der Gemeinde tätig.umusungu hat geschrieben:Ihr habt doch alle keine Ahnung. Nach 15 Jahren sind alle kirchlichen Mitarbeiter unkündbar,
Die 15-Jahres-Frist ist im kirchlichen Arbeitsrecht analog zur Unkündbarkeit im Öffentlichen Dienst entstanden und praktisch überall Bestandteil der zivilrechtlichen Arbeitsverträge.Juergen hat geschrieben:Oben genannter Küster ist seit 13 Jahren in der Gemeinde tätig.umusungu hat geschrieben:Ihr habt doch alle keine Ahnung. Nach 15 Jahren sind alle kirchlichen Mitarbeiter unkündbar,
Ist der damit vogelfrei?
Wenn ja, ist das richtig?
Wie kommt die 15 Jahresfrist zustande?
Gibt es vergleichbar lange Frist in der Wirtschaft?
Und wer 14 Jahre und 11 Monate tätig ist, der ist vogelfrei?taddeo hat geschrieben:Die 15-Jahres-Frist ist im kirchlichen Arbeitsrecht analog zur Unkündbarkeit im Öffentlichen Dienst entstanden und praktisch überall Bestandteil der zivilrechtlichen Arbeitsverträge.Juergen hat geschrieben:Oben genannter Küster ist seit 13 Jahren in der Gemeinde tätig.umusungu hat geschrieben:Ihr habt doch alle keine Ahnung. Nach 15 Jahren sind alle kirchlichen Mitarbeiter unkündbar,
Ist der damit vogelfrei?
Wenn ja, ist das richtig?
Wie kommt die 15 Jahresfrist zustande?
Gibt es vergleichbar lange Frist in der Wirtschaft?
Ein Beamter ist auch erst Beamter auf Lebenszeit, sobald er seine Ernennungsurkunde in der Hand hält. Vorher kann er theoretisch jederzeit gekündigt werden. Das ist doch bei allen Fristen so.Juergen hat geschrieben:Und wer 14 Jahre und 11 Monate tätig ist, der ist vogelfrei?taddeo hat geschrieben:Die 15-Jahres-Frist ist im kirchlichen Arbeitsrecht analog zur Unkündbarkeit im Öffentlichen Dienst entstanden und praktisch überall Bestandteil der zivilrechtlichen Arbeitsverträge.Juergen hat geschrieben:Oben genannter Küster ist seit 13 Jahren in der Gemeinde tätig.umusungu hat geschrieben:Ihr habt doch alle keine Ahnung. Nach 15 Jahren sind alle kirchlichen Mitarbeiter unkündbar,
Ist der damit vogelfrei?
Wenn ja, ist das richtig?
Wie kommt die 15 Jahresfrist zustande?
Gibt es vergleichbar lange Frist in der Wirtschaft?
Wasser predigen und Wein saufen…
Wie gnädig! Und ansonsten zelebrierst Du zu Hause?Lupus hat geschrieben: Jetzt habe ich die Erlaubnis meiner zuständigen Herren Pfarrer, in einer Friedhofskapelle auch werktags gelegentlich zu zelebrieren, was ohne Mesner oder Ministrant gut geht, da ich meinen Messkoffer stets mitnehme.
Ich zelebriere teils zuhause, teils werde ich von benachbarten Seelsorgseinheiten zur Zelebrationn gebeten.Niels hat geschrieben:Wie gnädig! Und ansonsten zelebrierst Du zu Hause?Lupus hat geschrieben: Jetzt habe ich die Erlaubnis meiner zuständigen Herren Pfarrer, in einer Friedhofskapelle auch werktags gelegentlich zu zelebrieren, was ohne Mesner oder Ministrant gut geht, da ich meinen Messkoffer stets mitnehme.
In einer Friedhofskapelle? Das ist wohl wirklich abgeschoben. Da gibt es ja nicht einmal einen Tabernakel. Gibt es nicht genug Kirchen, wo keine Gottesdienste sind? Oder hat bereits die WoGo Feier Vorrang vor der Messe?Niels hat geschrieben:Wie gnädig! Und ansonsten zelebrierst Du zu Hause?Lupus hat geschrieben: Jetzt habe ich die Erlaubnis meiner zuständigen Herren Pfarrer, in einer Friedhofskapelle auch werktags gelegentlich zu zelebrieren, was ohne Mesner oder Ministrant gut geht, da ich meinen Messkoffer stets mitnehme.
Richtig.Niels hat geschrieben: Es wird endlich Zeit, dass die "Kirchensteuer" abgeschafft wird.
"muß" ein Priester tatsächlich täglich zelebrieren ?ar26 hat geschrieben:Lieber Lupus, für die Hl. Messe an Lichtmess einfach nur . Ich kann ja verstehen, daß auch ein Priester mal einen Tag möchte, an dem er keine öffentliche(!) Hl. Messe zelebrieren muss, privat muss er ohnehin. Aber andere zu zwingen die von den Gläubigen gewünschte öffentliche Zelebration zu unterlassen, ist einfach nur schäbig.
Dazu hat sich die Kleruskongregation vor drei Jahren geäußert: Die tägliche Feier der Heiligen Messe auch in Abwesenheit von GläubigenCIC_Fan hat geschrieben:"muß" ein Priester tatsächlich täglich zelebrieren ?ar26 hat geschrieben:Lieber Lupus, für die Hl. Messe an Lichtmess einfach nur . Ich kann ja verstehen, daß auch ein Priester mal einen Tag möchte, an dem er keine öffentliche(!) Hl. Messe zelebrieren muss, privat muss er ohnehin. Aber andere zu zwingen die von den Gläubigen gewünschte öffentliche Zelebration zu unterlassen, ist einfach nur schäbig.
Ich denke nicht
Zweifelsohne finden wir in den Lehramts-Dokumenten keine Weisungen hinsichtlich einer zwingenden Pflicht des Priesters, täglich die heilige Messe zu zelebrieren; es ist jedoch ebenso offensichtlich, dass ihm dies nicht nur empfohlen, sondern auch nahegelegt wird. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen. Der Kodex des Kanonischen Rechts von 1983 verweist, im Rahmen eines Kanons über die Pflicht der Priester des Strebens nach Heiligkeit, auf Folgendes: «Die Priester sind nachhaltig eingeladen, täglich das eucharistische Opfer darzubringen » (Kan. 276, § 2 n. 2). Auf die tägliche Feier der Eucharistie müssen sie bereits in der Zeit ihrer Ausbildung vorbereitet werden: «Die Feier der Eucharistie hat der Mittelpunkt des ganzen Seminarlebens zu sein, so dass die Alumnen täglich an der Liebe Christi Anteil haben und die geistliche Kraft für ihre apostolische Arbeit und für ihr geistliches Leben vor allem aus dieser reichen Quelle schöpfen.» (Kan. 246 § 1).
[...]
Als Nachfolger dieser und weiterer Lehren besagt das Direktorium für Dienst und Leben der Priester, - 2013 von der Kongregation für den Klerus neu herausgegeben - unter Nr. 50, bezüglich der „Mittel für das spirituelle Leben“ der Priester: « Daher ist es für den Priester notwendig, sein Gebetsleben dermaßen zu gestalten, dass es folgendes umfasst: die tägliche Eucharistiefeier mit geeigneter Vorbereitung und anschließender Danksagung».
Diese und weitere Lehren des neueren Magisteriums wurzeln selbstverständlich in den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils, das unter Nr.13 des Dekrets Presbyterorum Ordinis besagt:« Im Mysterium des eucharistischen Opfers, dessen Darbringung die vornehmliche Aufgabe des Priesters ist, wird beständig das Werk unserer Erlösung vollzogen; darum wird seine tägliche Feier dringend empfohlen; sie ist auch dann, wenn keine Gläubigen dabei sein können, ein Akt Christi und der Kirche ».
Darum geht es hier im Refektorium aber durchaus.CIC_Fan hat geschrieben:es geht mir um die kirchenrechtlichen Vorschriften nach dem CIC nicht darum was nachkonziliare Behörden für gute Tipps geben
Wenn etwas eindringlich empfohlen wird, ist es zumindest mehr als ein „guter Tipp“.Can. 904 — Immer dessen eingedenk, daß sich im Geheimnis des eucharistischen Opfers das Werk der Erlösung fortwährend vollzieht, haben die Priester häufig zu zelebrieren; ja die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, die, auch wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist eine Handlung Christi und der Kirche ist, durch deren Vollzug die Priester ihre vornehmste Aufgabe erfüllen.
das bestreite ich nicht nur es war eben nicht meine FrageHeGe hat geschrieben:Darum geht es hier im Refektorium aber durchaus.CIC_Fan hat geschrieben:es geht mir um die kirchenrechtlichen Vorschriften nach dem CIC nicht darum was nachkonziliare Behörden für gute Tipps geben
es kann auch ein"sehr guter Tip" sein aber es entsteht daraus keine VerpflichtungJuergen hat geschrieben:Wenn etwas eindringlich empfohlen wird, ist es zumindest mehr als ein „guter Tipp“.Can. 904 — Immer dessen eingedenk, daß sich im Geheimnis des eucharistischen Opfers das Werk der Erlösung fortwährend vollzieht, haben die Priester häufig zu zelebrieren; ja die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, die, auch wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist eine Handlung Christi und der Kirche ist, durch deren Vollzug die Priester ihre vornehmste Aufgabe erfüllen.