Kirchliches Arbeitsrecht

Allgemein Katholisches.
HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

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HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

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Pit
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Frage zum kirchlichen Arbeitsrecht und Arbeitsrecht ansich

Beitrag von Pit »

Hallo,

ich habe eine Frage:
Darf nach aktuellem Arbeitsrecht- allgemein und/oder kirchlichem - ein Arbeitgeber,in diesem fiktiven (!) Fall ein katholisches Krankenhaus,einen Arzt,der sich auf die Stelle eines Chirurgen bewirbt,ablehnen,nur weil er kein praktizierender Katholik sondern z.B. Lutheraner ist?

Liebe Grüsse und mit Bitte um Info,wenn möglich mit Quelle,
euer Pit
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mensch
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Re: Frage zum kirchlichen Arbeitsrecht und Arbeitsrecht ansich

Beitrag von mensch »

Arbeitgeber können generell einstellen und ablehnen wen sie wollen. Ein katholischer Arbeitgeber kann natürlich jemanden ablehnen, der nicht katholisch ist. Es handelt sich um einen Tendenzbetrieb.

iustus
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Re: Frage zum kirchlichen Arbeitsrecht und Arbeitsrecht ansich

Beitrag von iustus »

Benachteiligungen aus bestimmten Gründen, u.a. der Religion, sind auch bei Einstellungen grundsätzlich unzulässig (vgl. Paragraphen 1, 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)). Es gibt allerdings Ausnahmen (für Kirchen in Paragraph 9 AGG).
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Siard
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Re: Frage zum kirchlichen Arbeitsrecht und Arbeitsrecht ansich

Beitrag von Siard »

iustus hat geschrieben:Benachteiligungen aus bestimmten Gründen, u.a. der Religion, sind auch bei Einstellungen grundsätzlich unzulässig (vgl. Paragraphen 1, 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)). Es gibt allerdings Ausnahmen (für Kirchen in Paragraph 9 AGG).
Stimmt, aber wer wird eine Ablehnung schon damit begründen?

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Pit
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Re: Frage zum kirchlichen Arbeitsrecht und Arbeitsrecht ansich

Beitrag von Pit »

Siard hat geschrieben: Stimmt, aber wer wird eine Ablehnung schon damit begründen?
Ja,darüber hinaus stellt sich die Frage- ich müsste es mal online nachschlagen - was in besagtem § 9 AGG exakt steht und ob der Paragraph auf den von mir beschriebenen Beispielfall auch zutrifft.
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Hubertus
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Re: Frage zum kirchlichen Arbeitsrecht und Arbeitsrecht ansich

Beitrag von Hubertus »

Pit hat geschrieben:
Siard hat geschrieben: Stimmt, aber wer wird eine Ablehnung schon damit begründen?
Ja,darüber hinaus stellt sich die Frage- ich müsste es mal online nachschlagen - was in besagtem § 9 AGG exakt steht und ob der Paragraph auf den von mir beschriebenen Beispielfall auch zutrifft.
Du mußt wohl auch das kirchliche Dienstrecht konsultieren - die, wenn ich recht informiert bin, neueste Version gibt es hier: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/d ... t_2011.pdf

Du hast, nebenbei bemerkt, den Fall nicht "beschrieben", sondern nur benannt, als was der fiktive potentielle Arbeitnehmer arbeiten soll.
M.E. ist in diesem Zusammenhang dieser Passus von besonderer Bedeutung:
Grundordnung des kirchlichen Dienstes ... C Art. 3 (2) hat geschrieben:Der kirchliche Dienstgeber kann pastorale, katechetische sowie in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben nur einer Person übertragen, die der katholischen Kirche angehört.
Es wird also auf den genauen Stellenzuschnitt ankommen - und den konkreten Einzelfall.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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taddeo
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Re: Frage zum kirchlichen Arbeitsrecht und Arbeitsrecht ansich

Beitrag von taddeo »

Hubertus hat geschrieben:
Grundordnung des kirchlichen Dienstes ... C Art. 3 (2) hat geschrieben:Der kirchliche Dienstgeber kann pastorale, katechetische sowie in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben nur einer Person übertragen, die der katholischen Kirche angehört.
Es wird also auf den genauen Stellenzuschnitt ankommen - und den konkreten Einzelfall.
Richtig. Chefarzt eines katholischen Krankenhauses kann zB auch ein evangelischer Arzt werden, wenn er etwa besser qualifiziert ist als katholische Bewerber.
Leiter im Seelsorgeamt hingegen kann normalerweise nur ein Katholik sein.

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Peti
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Peti »

Auch Heimleiter eines Caritas-Altenheims kann man als evangelischer Christ werden. Kommt häufig vor.
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

Peti hat geschrieben:Auch Heimleiter eines Caritas-Altenheims kann man als evangelischer Christ werden. Kommt häufig vor.
Ja, weil da die Qualifikation entscheidet und gute Pflegekräfte und -leiter ohnehin Mangelware sind. Man muß nur mal nach offenen Stellen im Kirchendienst suchen; zwei Drittel davon sind im Pflege- und Erziehungsbereich.

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Hubertus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Hubertus »

Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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mensch
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von mensch »

Wie hier schon einmal stand:
Wie wohl die sozialen Einrichtungen der Caritas personell bestückt werden, wenn sie jeden entließen, der nicht keusch lebt. Vielleicht müsste da sogar die Chefetage gehen.

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DarPius
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von DarPius »

Die Kleinen werden geköpft, die Großen lässt man weiter klauen.

Ich zahle freiwilig keinen müden Cent für diesen Sammelbecken von Perversen:

http://www.caritas.de/neue-caritas/heft ... ie-tut-gut
Von diesen [Frauen], soll man zusätzlich seine Kinder fernhalten.
Z. B eben [...] "Prof. Dr." Angelika Henschel
http://www.gender-curricula.com/gender- ... 141898451

die in dem Lesben-Lobby tätig ist:
http://www.filia-frauenstiftung.de/inha ... 14-2.html
6_2_filia_vorstand

Der Stiftungsrat bestätigte Heike Peper, Prof. Dr. Angelika Henschel und Naciye Demirbilek (von links nach rechts) als Vorstandsmitglieder der Stiftung filia für die nächsten drei Jahre. Wir freuen uns darüber und bedanken uns für all die ehrenamtliche Arbeit, unterstützende Begleitung – das feministische Engagement.
Und so etwas will noch meine Kinder erziehen. Nur über meine Leiche.


Es reicht nur ein Blick darauf
http://www.caritas.de/cms/contents/bild ... rblick.jpg
wie Caritas finanziert wird, um zu sehen, dass Probleme mit Katholizismus vorprogrammiert sind. Wir Katholiken brauchen diesen Verein nicht zum Seelenheil, ein Sozialamt haben wir schon. Und wie von Vorrednern angemerkt: leere Worthülsen sind kein Alleinstellungsmerkmal.
Es gibt nur 2 Wege:
- alles an den Staat abgeben und nichts mitfinanzieren
- alles selber finanzieren und NUR das, was man unterhalten kann - dafür aber katholisch. Unsere Einrichtungen, unsere Regeln
Und ich bin nicht damit einverstanden, dass man Andersgläubige einstellt. Wenn man kein katholisches Personal findet, dann gibt es halt kein katholisches Krankenhaus, weil es dann eben nicht katholisch ist, wenn man Andersgläubige einstellt. So einfach ist es.


Eine Behauptung, dass die Aufgabe der Kirche ist, Krankenhäuser zu unterhalten ist falsch. Die Kirche ist dazu da, um den Menschen zum Seelenheil zu verhelfen und nicht ein Sozialamt zu spielen oder "der Welt aus der Hand zu fressen."
Wir haben heute so viel "soziales" und Sozialismus, dass die Kirche eigentlich nun an die Selbständigkeit appellieren sollte.


[SEHR grenzwertige Dinge hier entfernt. Ecce als Mod]
Zuletzt geändert von DarPius am Dienstag 28. April 2015, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Juergen
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Juergen »

Der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp.
„Zu einer Novelle der ‚Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse‘ ist heute eine Entscheidung mit über Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) gefallen. Jetzt werden noch einige Modi in den Text eingearbeitet. Das Dokument wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.“
Aha!
Sobald der Text in ein paar Tagen vorliegt können die Bischöfe nachlesen, was sie überhaupt beschlossen haben… :roll:
Gruß Jürgen

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Siard
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Siard »

DarPius hat geschrieben:Die Kleinen werden geköpft, die Großen lässt man weiter klauen. […] … appellieren sollte.
Darin findet sich manch üble Aussage, ich bitte um eine Maßnahme der Administration.

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DarPius
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von DarPius »

Siard hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:Die Kleinen werden geköpft, die Großen lässt man weiter klauen. […] … appellieren sollte.
Darin findet sich manch üble Aussage, ich bitte um eine Maßnahme der Administration.
Mit Recht. Ganz übel. Die Administration von Caritas in Kenntnis setzen.
Wissen um Geschlechterverhältnisse (Gender-Kompetenz) bildet die Grundlage für Gender-Mainstreaming, das eine Basis für politische, strukturelle und organisatorische Veränderungen schaffen will. Gender wird als eine Kategorie verstanden, die in der Regel mit anderen soziale Ungleichheit produzierenden Merk­malen einhergeht, wie zum Beispiel mit Behinderung, Klasse oder Ethnie. Die mit dem Begriff Gender verbundenen sozialen Rollen, Zu­schreibungen und Geschlechtsstereotype von Frauen und Männern, die mit unterschiedlichen Positionszuweisungen (Geschlechterhier­archisierung) einhergehen, werden dabei vor allem als gesellschaftlich produziert verstanden. Diese Hierarchisierung, von den Akteur(inn)en mittels sozialer Interaktionen sowie durch spezifische Struktur- und Organisationsvorgaben erzeugt, basiert auf traditionellen Ge­schlechtervorstellungen und -verhältnissen. Letztere werden durch die Grund­annahme der Zweigeschlechtlichkeit und durch eine vermeintliche Gegensätzlichkeit der Geschlechter erzeugt und reproduziert.
Für solche katholischen Wahrheiten bezahle ich Kirchensteuer.
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Irmgard
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Irmgard »

Siard hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:Die Kleinen werden geköpft, die Großen lässt man weiter klauen. […] … appellieren sollte.
Darin findet sich manch üble Aussage, ich bitte um eine Maßnahme der Administration.
Dem schließe ich mich an. Bitte doch etwas differenzierter diskutieren.

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DarPius
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von DarPius »

Wie ich sehe, politisch korrekt muss hier zugehen. Die wahren Zusammenhänge interessieren keinen. Na ja. Piep piep piep, wir haben uns alle lieb. Bitte zensieren.
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Thomas_de_Austria
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Thomas_de_Austria »

Die Kirche ist dazu da, um den Menschen zum Seelenheil zu verhelfen und nicht ein Sozialamt zu spielen


Ganz Unrecht hat er nicht – wer glaubt, dass er den Antichristen (als Struktur in der Welt), der seinerseits das Christentum u. a.
in der „Sorge um die Opfer“ (s. René Girard) nachäfft, überrunden kann, der wird sein blaues Wunder erleben. Das stimmt also
schon, prioritär ist das Heil der Seele, die Vollendung kann nur in Gott, nicht in der Welt und ihren Strukturen gefunden werden.

Dennoch gehört z. B. die Sorge um die Kranken zu den Werken der Barmherzigkeit und ist eine Pflicht der Nächstenliebe, die uns
göttlicherseits geboten. So schnell wird man diesen Bereich alleine von daher auch nicht aufgeben können und wollen. Die schäd-
liche und widerchristliche Gender-Ideologie u. dgl. m. sollte natürlich auch keinen Platz in christlichen Einrichtungen haben, genau-
so wenig wie Sodomie, dennoch hängt zurzeit natürlich noch zu viel dran, als dass das wirklich der Fall sein wird, der Laden läuft ja
recht gut.

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Siard
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Siard »

Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ganz Unrecht hat er nicht – […]
Ich habe ja auch nicht gesagt, daß alles falsch ist, der Ton ist stellenweise allerdings indiskutabel.
Das soziale Engagement der Kirche bezieht sich aber nicht nur auf Kranke, und es gehört zu den ältesten Lebensäußerungen der Kirche.
Thomas_de_Austria hat geschrieben:Die schädliche und widerchristliche Gender-Ideologie u. dgl. m. sollte natürlich auch keinen Platz in christlichen Einrichtungen haben, genau-
so wenig wie Sodomie, dennoch hängt zurzeit natürlich noch zu viel dran, als dass das wirklich der Fall sein wird, der Laden läuft ja recht gut.

Das hängt davon ab, was Du darunter verstehst. Es gibt in diesem Forum einige Äußerungen in diesem Bereich, die der Lehre der Kirche und geltendem (Kirchen-)Recht widersprechen.

Thomas_de_Austria
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Thomas_de_Austria »

Siard hat geschrieben:Das soziale Engagement der Kirche bezieht sich aber nicht nur auf Kranke, und
es gehört zu den ältesten Lebensäußerungen der Kirche.
Sicher, aber eben nicht zu jeder Bedingung. Wobei ich nicht dafür eintrete,
dass man sich durch die echte oder vermeintliche Pervertierung einer Orga-
nisation, jetzt das ganze kirchliche Sozialengagement nehmen lassen sollte,
das ist natürlich Quatsch, meint DarPius aber auch nicht.


Ansonsten: Ein wirklich konsequentes Vorgehen gegen diese von DarPius
zu Recht angeführten, offenkundigen Missstände wird es in nächster Zeit
nicht geben, auch, dass irgendwas an den Staat abgetreten wird etc. Es
wäre m. E. zwar erfreulich, würde man, was das angeht, "ausmisten", halte
es aber, solange das Gesamtsystem funktioniert, für illusorisch.

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DarPius
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von DarPius »

Siard hat geschrieben:
Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ganz Unrecht hat er nicht – […]
Das soziale Engagement der Kirche bezieht sich aber nicht nur auf Kranke, und es gehört zu den ältesten Lebensäußerungen der Kirche.
Dann bitte höflichst um Aufklärung, wo ich denn in Caritas Lebensäußerungen der katholischen Kirche wahrnehmen kann.
Dieser Verein ist von U-Booten und Konformisten unterwandert, die ÖFFENTLICH der katholischen Morallehre widersprechen und diese bekämpfen. Und für dieses dumme Zeug soll ich noch spenden? Glaub mir, es gibt vieeeele Möglichkeiten, den Menschen in Notlagen zu helfen, auch über die Kirche, aber dieser Verein mit den bunten Schwestern hat nichts, aber absolut nichts mit sozialem Engagement am Hut. Frauenquote ist nur dazu da, um Kohle abzugreifen. Jede Quote ist dazu da.
Und wenn sich jemand mit solcher Wissenschaft an unsere Kinder dran macht, dann werden wir (ich und meine Frau) ungemütlich werden. Das haben wir uns hoch und heilig versprochen. Und das ist mein Naturrecht. NULL Tolleranz.
Diese Gender-Clowns werden deswegen so erfolgreich, weil niemand ihnen zu widersprechen wagt und gutmenschlich Verständnis zeigt.
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Thomas_de_Austria
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Thomas_de_Austria »

DarPius hat geschrieben:Dieser Verein ist von U-Booten und Konformisten unterwandert, die ÖFFENTLICH der katholischen Morallehre widersprechen und diese bekämpfen.
In diesem Rahmen würde mich z. B. einmal die Zahl der dortigen Parteimitgliedschaften bei den Grünen interessieren ...

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DarPius
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von DarPius »

Das kannst du dir in wenigen Minuten zusammenstellen

http://www.caritas.de/fuerprofis/fachth ... milie-foer

Dr. Christopher Bangert
http://www.ulrich-schneider.de/?m=2133&paged=2

Alles klar? ;-)

bei "Wissenaschtler/in" nach "Name + gender" "Name + schwul" "Name + lesbisch" googeln. Ich mache es nicht weiter, deprimierend...
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Siard
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Siard »

DarPius hat geschrieben:Dieser Verein ist von U-Booten und Konformisten unterwandert, die ÖFFENTLICH der katholischen Morallehre widersprechen und diese bekämpfen.
Redest Du von den deutschen Bistümern?

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

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Juergen
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Juergen »

Das liest sich jetzt aber doch sehr wischi-waschi.

Also eine "normale" Kindergärtnerin, die sich zivil scheiden läßt und dann zivil erneut heiratet, wird nicht entlassen. Hat diese Kindergärtnerin aber irgendwann mal irgendeine bischöfliche Beauftragung erhalten (für was eigentlich), dann wird sie doch entlassen, bzw. der Bischof muß das so ganz individuell entscheiden.

Eine klare Regelung sieht ja wohl anders aus.

Da kann man derzeit allen bei Kirchens beschäftigen nur raten, sich niemals vom Bischof für irgendwas beauftragen zu lassen – oder wie… :umkuck:
Gruß Jürgen

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Juergen
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Juergen »

Pressetext bei der DBK: http://www.dbk.de/presse/details/?press ... 1ea255122

Dokumente:

27.4.215: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (pdf)

24.11.214: Neue Fassung der „Rahmenordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Rahmen-KODA-Ordnung)“ nach einem Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 214 (pdf)


Unter Artikel 4 (Loyalitätsobliegenheiten) liest man dann, daß das persönlich abzugebende Lebenszeugnis insbesondere für Leute mit Missio Canonica und weitere gelten, und
auch für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im erzieherischen Dienst.
D.h. Die Kindergärtnerin wird nur dann (automatisch) entlassen, wenn sie Leiterin des Kindergartens ist… Gibt es zwei Kindergärtnerinnen im Kindergarten, von denen eine die Leiterin ist, kann sie also notfalls die Verantwortung an ihre Kollegin abtreten und dort weiter arbeiten. Schlupflöcher sind ja schnell in einer solchen Regelung gefunden.

Ja, ne, is klar: Das ist ja auch viel verständlicher und auch in der Öffentlichkeit viel besser zu vermitteln als eine konsequente Linie („klare Kante”). Das Wischi-Waschi stärkt total die Glaubwürdigkeit der Kirche.
:roll:

Artikel 5,3
…Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die pastoral, katechetisch, aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, schließt das Vorliegen eines schwerwiegenden Loyalitätsverstoßes nach Absatz 2 die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in der Regel aus.
Von einer Kündigung kann in diesen Fällen ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen.
Gleiches gilt für den Austritt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters aus der katholischen Kirche.
Aha…
Bei der Diskussion um den Kirchenaustritt haben sich die Deutschen Bischöfe darauf geeinigt, daß der Ausgetretene automatisch exkommuniziert wird, obwohl die Vorschriften aus Rom das ganz anders sehen.
Beim Arbeitsrecht gibt es die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.

Die Wischi-Waschi-Pastoral wird konsequent durchgezogen. :glubsch:
Gruß Jürgen

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Yeti
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Yeti »

Zum sozialen Engagement der Kirche: "Die Kirche hat nicht den Auftrag, die Welt zu verändern. Aber wenn sie ihren Auftrag erfüllt, verändert sich die Welt." (C.F. v. Weizsäcker)

Zum verlinkten Artikel (Änderung Kirchenrecht): Da hat mich eigentlich nur eine Sache überrascht:
die Kirchen, die als größter Arbeitgeber nach dem Staat deutschlandweit über 1,2 Millionen Menschen beschäftigen
Krass. Aber wenigstens fällt's bestimmt nicht auf, wenn die mal streiken (außer Erzieherinnen und Pflegepersonal).
#gottmensch statt #gutmensch

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umusungu
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von umusungu »

Yeti hat geschrieben:Krass. Aber wenigstens fällt's bestimmt nicht auf, wenn die mal streiken (außer Erzieherinnen und Pflegepersonal).
Personal in Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern machen das Gros des "kirchlichen Personals" aus.
DA würde in der Tat nicht auffallen, wenn die mal streikten.

CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

Es ist das gleiche wenn der glaube für die moral fehlt bleibt eben nur die Moral und die läßt sich ohne glauben weder einfordern noch umsetzten

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