Nicht zwangsläufig.marcus-cgn hat geschrieben:Dann wäre dein Fazit, es bleibt alles wie es ist!taddeo hat geschrieben:Das ist richtig und auch folgerichtig, da die Betroffenen durch die neue Zivilehe den Anschein öffentlich bekunden, wie Mann und Frau miteinander leben zu wollen. Da aber JEDE solche Verbindung (ob mit oder ohne Zivitrauung) außerhalb einer kirchlich gültigen Ehe schwer sündhaft ist, ist der Ausschluß von den Sakramenten (NICHT Exkommunikation!) nur folgerichtig.
Das ist nicht richtig, denn der "Kläger" in diesem Fall ist immer das bestehende Eheband der ersten Ehe.
Die Kirche könnte - freilich mit erheblichen staatskirchenrechtlichen Implikationen - durchaus überlegen, ob sie weiterhin die Zivilehe überhaupt als relevantes Kriterium für das Zusammenleben von Menschen berücksichtigen will. In einer Zeit, in der der Staat bald jedem, der nicht bei drei auf den Bäumen ist, die Möglichkeit bzw. sogar das Recht einer zivilen Verbandelung einräumt - ob Männlein, Weiblein, bald wohl auch Tierchen, in jeder mathematisch denkbaren Konstellation -, wäre es durchaus nicht abwegig, die früher einmal aufgezwungene Duldung der Zivilehe als rechtserhebliche Tatsache aufzukündigen und künftig allein kirchenrechtliche Maßstäbe anzusetzen, was eine Ehe betrifft.
Dies würde freilich die Situation allgemein verschärfen, denke ich. Denn dann müßte man konsequenterweise künftig sagen: Jeder, der offenkundig in schwerer Sünde lebt, wird vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen, solange er nicht zur Besserung bereit ist. Also zB jeder, der ohne gültige kirchliche Eheschließung mit einem Partner eheähnlich das Bett teilt, ob mit oder ohne zivilen Trauschein, ob vor-, neben- oder nachehelich. Viele Leute gäb es da vermutlich nicht mehr, die noch regelmäßig die Sakramente empfangen dürften ...