Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

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Mary
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von Mary »

Zarahfication hat geschrieben: Die Heilige Schrift sagt ganz klar, dass kein Ehebrecher das Reich Gottes sehen wird.
Ohne Sarandons Situation genau zu kennen.... sondern allgemein gefragt:
Wann wir eine Ehe wird denn gebrochen, wenn die Ehe schon irreparabel beschädigt ist... wenn keine Versöhnungsversuche und keine Paarberatung mehr hilft, sondern man sich eingestehen muss, gescheitert zu sein? Wenn keiner der Partner mehr an der Ehe festhalten kann und will.

Ich behaupte: Wo keine Ehe mehr ist, kann auch keine Ehe gebrochen werden.

Du verlangst nun von einem in neuer Beziehung/Ehe lebenden Menschen (ich meine NICHT Sarandon), dass er seine neue Ehe bricht, indem er den Regeln der Kirche entsprechend lebt??
Ich sehe die Sünde des Ehebruchs viel eher hierin!
Zarahfication hat geschrieben:Wie gesagt Gott ist zu denen gnädig, die vor Gott sich ihre Sünden und Schwächen eingestehen und umkehren d.h. nicht weiter in Sünde verharren.
Den neuen Partner in Liebe zu begleiten, ist keine neue Sünde.
Alle Kirchen ausser der römischen tragen diesen Umständen Rechnung.

Gott ist unendlich barmherzig. Er ist die Barmherzigkeit selbst. Er nimmt alle an, die seine Nähe suchen.
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Sarandanon
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von Sarandanon »

Mary hat geschrieben:Ohne [Sarandons] Sarandanons Situation genau zu kennen.... sondern allgemein gefragt:
Wann wir eine Ehe wird denn gebrochen, wenn die Ehe schon irreparabel beschädigt ist... wenn keine Versöhnungsversuche und keine Paarberatung mehr hilft, sondern man sich eingestehen muss, gescheitert zu sein? Wenn keiner der Partner mehr an der Ehe festhalten kann und will.
Gem. SEINER Worte, das muss man einfach anerkennen, ist JEDE Beziehung, die man nach einer zivilrechtlichen Scheidung führt, Ehebruch, also Sünde. Und jegliches "unkeusche" Weiterzusammenleben, egal welche Umstände dazu führen, mit dem neuen Partner ist Verharren in dieser Sünde. Das ist ersteinmal die ganz nüchterne Betrachtung gem. der Hl. Schrift. Das steht auch für mich völlig außer Frage. Ist dann durch ein etwaiges kirchenrechtliches Verfahren die Gültigkeit der ersten Ehe bestätigt worden, gibt es da auch keinen für die Betroffenen schmerzfreien Ausweg.

Meine Grübeleien beziehen sich auf die Einordnung dieser Sünde hinsichtlich der Verdammungspraxis der römischen Kirche, die SEINE Gnade bei diesem Verharren kategorisch ausschließt. Und damit bin ich und viele andere Menschen für meine Mutterkirche per se nicht mehr wert als ein notorischer Krimineller und/oder Gewalttäter. Diese Vorwegnahme eines göttlichen Urteils, also einer menschlichen Vorverurteilung in SEINEM Namen, äußert sich in der römischen Kirche durch die Ausschließung von der Kommunion.

Heißt überspitzt nichts anderes, als dass solche gescheiterten Menschen allein durch die Sünde des Ehebruchs und egal welche Umstände dazu geführt haben, als Abschaum der Christenheit nicht die Heiligkeit des Sakraments und damit u.a. auch die keuschen, frommen und guten Mitchristen besudeln dürfen. Das verkauft uns die römische Kirche als SEINEN Willen.
Zuletzt geändert von Sarandanon am Sonntag 27. Juli 2014, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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taddeo
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von taddeo »

Sarandanon hat geschrieben:Meine Grübeleien beziehen sich auf die Einordnung dieser Sünde hinsichtlich der Verdammungspraxis der römischen Kirche, die SEINE Gnade bei diesem Verharren kategorisch ausschließt. Und damit bin ich und viele andere Menschen für meine Mutterkirche per se nicht mehr wert als ein notorischer Krimineller und/oder Gewalttäter. Diese Vorwegnahme eines göttlichen Urteils, also einer menschlichen Vorverurteilung in SEINEM Namen, äußert sich in der römischen Kirche durch die Ausschließung von der Kommunion.
Das würde ich nicht ganz so sehen. Die Kirche nimmt kein göttliches Urteil vorweg, so wie die Kirche auch noch nie jemanden "hölliggesprochen" hat, sondern nur "heiliggesprochen".
Was die Kirche macht, ist jedoch folgendes: Jede Sünde hat einen objektiven und einen subjektiven Aspekt. Der objektive ist der, den man aufgrund der Tatsachen beschreiben kann (also zB aufgrund der zivilen Wiederverheiratung). Der subjektive ist der, inwieweit dem Betroffenen die objektive Sünde auch als Schuld anzurechnen ist. Das kann eventuell ein Beichtvater beurteilen, letzlich sicher aber nur Gott.
Die Kirche als sichtbare Gemeinschaft des Glaubens hat aber die Verpflichtung, die göttliche Ordnung anhand objektiver Kriterien zu wahren, das ist ihr von Christus auferlegt. Wenn nun einer von außen betrachtet in objektiv schwerer Sünde wie einer zweiten Zivilehe lebt, dann muß die Kirche diesen auch im äußeren Bereich entsprechend behandeln und tut dies, indem sie ihn solange vom Empfang der Sakramente abhält. Die Kirche darf da nur den äußeren Anschein bewerten und auch nur für den äußeren Bereich handeln, und das macht sie. Die subjektive Seite, also die eigentliche Schuldfrage, ist davon nicht berührt, sondern durch das Beichtgeheimnis so geschützt, daß die Kirche gar nicht wissen darf, was der Betroffene vor dem Herrn selbst für einen Gnadenstand hat. Wie der ewige Richter einmal diese Frage endgültig beurteilen wird, darüber erlaubt sich die irdische Kirche zwar eine begründete Meinung, aber kein Urteil.

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Athanasius0570
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Athanasius0570 »

Und nicht zu vergessen, dass ER SEINEN Aposteln die Macht zu binden und zu lösen übergeben hat und die Kirche SEINEN Leib darstellt ...

PS: Und "unkeusches" Zusammenleben, ist genauso wie unkeusches Alleineleben immer sündhaft auch für sakramental verbundene Eheleute....
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)

HeGe
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von HeGe »

Mary hat geschrieben:Ich behaupte: Wo keine Ehe mehr ist, kann auch keine Ehe gebrochen werden.
"Ich behaupte". Damit machst du deine eigenen Vorstellungen und Wünsche zum Maßstab deines Handelns. Nur Christus sollte der Maßstab unseres Handelns sein.
Mary hat geschrieben:Du verlangst nun von einem in neuer Beziehung/Ehe lebenden Menschen (ich meine NICHT Sarandon), dass er seine neue Ehe bricht, indem er den Regeln der Kirche entsprechend lebt??
Ich sehe die Sünde des Ehebruchs viel eher hierin!
Es gibt keine neue Ehe, solange nicht Gott, der die Eheleute verbunden hat, die alte Ehe getrennt hat.
Mary hat geschrieben:Gott ist unendlich barmherzig. Er ist die Barmherzigkeit selbst. Er nimmt alle an, die seine Nähe suchen.
Gott ist barmherzig. Aber deine Vorstellung von einem barmherzigen Handeln muss nicht dem entsprechen, was Gott als barmherzig ansieht. Er kennt das langfristige Ergebnis unserer Entscheidungen, wir nicht. Gott liebt uns und möchte, dass wir zu ihm kommen. Den Weg dahin können wir mit unserer beschränkten Sichtweise und verdorben durch die Erbsünde aber nicht alleine erkennen. Hierfür bedarf es der Botschaft Christi und der Kirche als Verwalterin der Heilsgnaden und Lehrerin der Christen.
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Sarandanon
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von Sarandanon »

taddeo hat geschrieben:Das würde ich nicht ganz so sehen. Die Kirche nimmt kein göttliches Urteil vorweg, so wie die Kirche auch noch nie jemanden "hölliggesprochen" hat, sondern nur "heiliggesprochen".
:D , na das wäre auch noch mal ne interessante Variante, dies mal offziell mit Titelverleihung zu vollziehen.

Allerdings: Allein "inoffiziell" ist ein solches Prädikat in einer weiter zurückliegenden Kirchenvergangenheit (auch protestantische) schon vielfach vergeben worden.

Bzgl. Deiner folgenden Anmerkungen bin ich überzeugt, dass sie stimmen, denn Du hast da im Gegensatz zu mir die weitaus besseren Fachkenntnisse:
taddeo hat geschrieben:Was die Kirche macht, ist jedoch folgendes: Jede Sünde hat einen objektiven und einen subjektiven Aspekt. Der objektive ist der, den man aufgrund der Tatsachen beschreiben kann (also zB aufgrund der zivilen Wiederverheiratung). Der subjektive ist der, inwieweit dem Betroffenen die objektive Sünde auch als Schuld anzurechnen ist. Das kann eventuell ein Beichtvater beurteilen, letzlich sicher aber nur Gott.
Die Kirche als sichtbare Gemeinschaft des Glaubens hat aber die Verpflichtung, die göttliche Ordnung anhand objektiver Kriterien zu wahren, das ist ihr von Christus auferlegt. Wenn nun einer von außen betrachtet in objektiv schwerer Sünde wie einer zweiten Zivilehe lebt, dann muß die Kirche diesen auch im äußeren Bereich entsprechend behandeln und tut dies, indem sie ihn solange vom Empfang der Sakramente abhält. Die Kirche darf da nur den äußeren Anschein bewerten und auch nur für den äußeren Bereich handeln, und das macht sie. Die subjektive Seite, also die eigentliche Schuldfrage, ist davon nicht berührt, sondern durch das Beichtgeheimnis so geschützt, daß die Kirche gar nicht wissen darf, was der Betroffene vor dem Herrn selbst für einen Gnadenstand hat. Wie der ewige Richter einmal diese Frage endgültig beurteilen wird, darüber erlaubt sich die irdische Kirche zwar eine begründete Meinung, aber kein Urteil.
Ich kann Dir da auch folgen und in dieser Beurteilung dieses Sachverhalts ist auch der Altkatholizismus mbMn ganz nah dran, mit Ausnahme der Ausgrenzung. Nur ist da noch ein Problem, dass sich mit einem Auszug aus der Meteorologie vergleichen lässt: Es gibt die tatsächlichen Temperaturen und die gefühlten. Und der Wind, der aus Richtung römischer Geistlichkeit kommt, ist eisig.

Denn gerade die Überbetonung, aus meiner Sicht sogar Überhöhung, des von Dir genannten "Objektiven", also der Äußerlichkeiten oder in mancherlei Hinsicht sogar des äußeren Scheins (der ja auch in einer Unzahl von Fällen zur subjektiv unzulässigen Teilnahme an der Kommunion führt), welcher die individuelle Situation des Einzelnen überhaupt nicht berücksichtigen kann, führt ja gerade zu diesen Verwerfungen zwischen der Geistlichkeit und des Kirchenvolkes, in vielen Fällen zu genau dem, was ich in meinem vorangegangenen Post zugegebenerweise recht drastisch beschrieben habe.

Und ich bin davon überzeugt, dass es Geistliche (bis in die höchsten Ebenen) und Gläubige gibt, die dennoch vorverurteilen, sei es aus Unkenntnis oder auch willentlich in Kenntnis. Und das wäre nicht nur aus meiner bescheidenen Sicht und auch aufgrund Deiner Einlassungen überhaupt nicht notwendig.

Es mag ja durchaus ein "Zeitgeistphänomen" sein - und der Zeitgeist wird ja gerade von konservativen (erst recht von traditionellen) Katholiken überaus kritisiert und damit vielfach (allerdings nicht in Gänze) zu Unrecht ignoriert - aber selbst ein Gutteil wahrhaft gläubiger Romkatholiken wollen heutzutage keine derlei menschich-kirchliche Erziehungsmethoden, inkl. Stigmatisierung, mehr über sich ergehen lassen.

Aus meiner ganz persönlichen Sicht hat sich die römische Kirche über die Jahrhunderte in eine Situation manövriert, die nur zu einem kleinen Teil wirklich theologisch motiviert war (ich weiß, dass das die meisten hier natürlich nicht mittragen, stellt für mich aber die Quintessenz des heutigen Zustands dar), in der sich heute vermutlich nicht mehr verändern kann. Von "wollen" will ich mal überhaupt gar nicht reden.
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Mary
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von Mary »

HeGe hat geschrieben: Gott ist barmherzig. Aber deine Vorstellung von einem barmherzigen Handeln muss nicht dem entsprechen, was Gott als barmherzig ansieht.
Kann schon sein. Das trifft auch deine/die römische Vorstellung genauso zu.
HeGe hat geschrieben:Gott liebt uns und möchte, dass wir zu ihm kommen.
Ja :ja:
HeGe hat geschrieben: Den Weg dahin können wir mit unserer beschränkten Sichtweise und verdorben durch die Erbsünde aber nicht alleine erkennen.
Der Weg dahin ist uns offenbart worden. Es kam einer, der von sich sagte: Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Der auch sagte: Liebt einander, so wie ich euch geliebt habe.
HeGe hat geschrieben: Hierfür bedarf es der Botschaft Christi
Ja
HeGe hat geschrieben:und der Kirche als Verwalterin der Heilsgnaden und Lehrerin der Christen.
Das glaube ich so nicht, zumindest nicht in Bezug auf die römische Kirche, ...aber das ist ja bekannt.

WIe auch immer... ich lehne mich entspannt zurück und warte ab, was die Versammlung der römischen Bischöfe beschliessen wird.....

lg Mary
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St. Joseph
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von St. Joseph »

Sarandanon hat geschrieben:aus Richtung römischer Geistlichkeit kommt, ist eisig. Denn gerade die Überbetonung, aus meiner Sicht sogar Überhöhung, des von Dir genannten "Objektiven", also der Äußerlichkeiten oder in mancherlei Hinsicht sogar des äußeren Scheins (der ja auch in einer Unzahl von Fällen zur subjektiv unzulässigen Teilnahme an der Kommunion führt), welcher die individuelle Situation des Einzelnen überhaupt nicht berücksichtigen kann, führt ja gerade zu diesen Verwerfungen zwischen der Geistlichkeit und des Kirchenvolkes, in vielen Fällen zu genau dem, was ich in meinem vorangegangenen Post zugegebenerweise recht drastisch beschrieben habe. Und ich bin davon überzeugt, dass es Geistliche (bis in die höchsten Ebenen) und Gläubige gibt, die dennoch vorverurteilen, sei es aus Unkenntnis oder auch willentlich in Kenntnis.
Ich glaube dies führt uns nicht weiter, die Kirchen nach "guten", oder "schlechten" Geistlichen abzuklopfen. Natürlich gibt es den einen und den anderen, doch handeln alle nur nach ihrem jeweiligen Vermögen und den kirchlichen Vorgaben gemäß ihrem Verständnis. Nein, bitte nicht den "schwarzen Peter" zum Klerus schieben. Es ist eine Frage an die ganze Kirche wie diese Sünde, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit zusammen denkt.

Fragesteller
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von Fragesteller »

taddeo hat geschrieben:
Sarandanon hat geschrieben:Meine Grübeleien beziehen sich auf die Einordnung dieser Sünde hinsichtlich der Verdammungspraxis der römischen Kirche, die SEINE Gnade bei diesem Verharren kategorisch ausschließt. Und damit bin ich und viele andere Menschen für meine Mutterkirche per se nicht mehr wert als ein notorischer Krimineller und/oder Gewalttäter. Diese Vorwegnahme eines göttlichen Urteils, also einer menschlichen Vorverurteilung in SEINEM Namen, äußert sich in der römischen Kirche durch die Ausschließung von der Kommunion.
Das würde ich nicht ganz so sehen. Die Kirche nimmt kein göttliches Urteil vorweg, so wie die Kirche auch noch nie jemanden "hölliggesprochen" hat, sondern nur "heiliggesprochen".
Was die Kirche macht, ist jedoch folgendes: Jede Sünde hat einen objektiven und einen subjektiven Aspekt. Der objektive ist der, den man aufgrund der Tatsachen beschreiben kann (also zB aufgrund der zivilen Wiederverheiratung). Der subjektive ist der, inwieweit dem Betroffenen die objektive Sünde auch als Schuld anzurechnen ist. Das kann eventuell ein Beichtvater beurteilen, letzlich sicher aber nur Gott.
Die Kirche als sichtbare Gemeinschaft des Glaubens hat aber die Verpflichtung, die göttliche Ordnung anhand objektiver Kriterien zu wahren, das ist ihr von Christus auferlegt. Wenn nun einer von außen betrachtet in objektiv schwerer Sünde wie einer zweiten Zivilehe lebt, dann muß die Kirche diesen auch im äußeren Bereich entsprechend behandeln und tut dies, indem sie ihn solange vom Empfang der Sakramente abhält. Die Kirche darf da nur den äußeren Anschein bewerten und auch nur für den äußeren Bereich handeln, und das macht sie. Die subjektive Seite, also die eigentliche Schuldfrage, ist davon nicht berührt, sondern durch das Beichtgeheimnis so geschützt, daß die Kirche gar nicht wissen darf, was der Betroffene vor dem Herrn selbst für einen Gnadenstand hat. Wie der ewige Richter einmal diese Frage endgültig beurteilen wird, darüber erlaubt sich die irdische Kirche zwar eine begründete Meinung, aber kein Urteil.
Wobei der Ausschluss von den Sakramenten keine rein äußerliche Regelung ist, die das innere Gottesverhältnis unberührt lässt.

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Zarahfication
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Zarahfication »

Jesus hält Scheidung für unbarmherzig, Menschen halten die Unauflöslichkeit der Ehe für unbarmherzig. Das ist hier das Problem.


Jetzt will die katholische Kirche durch Spitzfindigkeiten und juristischen Finessen eine schnelle und vereinfachte Annulierung d.h einen schnellen und einfachen Weg zur Trennung von Ehepartner finden.

Die katholische Kirche will den Schein wahren an die Unauflöslichkeit der Ehe festzuhalten aber gleichzeitig Wege finden die Unauflöslichkeit der Ehe geschickt und raffiniert aufzuweichen.

Schnelle und einfache Annulierungen/Nichtigkeitserlärungen von Ehen öffnen Tür und Tor für Gefälligkeitsannulierungen und Mißbrauch.

Einfache Nichtigkeitserklärung soll "Scheidung" ersetzen. Man braucht nur einen Antrag zu machen und behaupten man hätte die katholische Ehe nicht kapiert, zack ist man schon den lästigen Partner samt Ehe los.
Die katholische Kirche will offenbar nicht so plump vorgehen wie Martin Luther, der das Ehesakrament einfach eingestampft und rausgeschmissen hat.

Man argumentiert mit Barmherzigkeit umso Emotionen zu schüren und die Unauflöslichkeit der Ehe als was Unbarmherziges darzustellen. Man geht genauso vor wie die Befürwörter von Euthanasie, Abtreibungen, Tod auf Verlangen, Homoehe etc. die auch gerne mit "Barmherzigkeit" argumentieren. Wer will schon unbarmherzig wirken. In einer Zeit in der viele Ehen scheitern, weil man sich nicht gerne festlegen will und mit Verbindlichkeit Probleme hat, gießt das Herumgeeiere des Vatikans was die Ehe angeht, zusätzlich Benzin ins Feuer für scheidungswillige Eheleute.
Viele Ehe scheitern weil zu schnell aufgegeben wird oder Kommunikationsprobleme vorhanden sind oder weil man glaubt jemand besseres finden zu können.

Selbst weltliche Eheberater sagen das viel zu schnell geschieden wird und viele geschiedene Ehe zu retten wären. Es ist verwunderlich, dass die Scheidungsrate bei sogenannten Christen etwa so hoch ist wie bei gottfernen Menschen.

Viele Christen sind doch sexuell vor der Ehe verbunden. Die Angleichung an der Welt ist bei vielen Christen schon derart fortgeschritten, dass eine kirchliche Heirat und das Treueversprechen vor Gott als unverbindliches, romantisches Bewerk und Kirche als nette Kulisse betrachtet werden. Gott wird aus dem Eheleben herausgehalten.

Der agnostische Schauspieler Fuchsberger der mit seiner Frau 60 Jahre verheiratet ist, sagt man solle sich vor der Eheschließung Gedanken machen ob man für Kompromisse und ein verbindliches Zusammenleben voller Verpflichtigungen bereit ist und nicht nach der Eheschließung.

Eine glückliche und gelungene Ehe ist harte Arbeit, hat viel mit Verzicht, Vergebung, Verpflichtungen und Vertrauen zu tun als mit bloßer Romantik und Gefühle und das ist für viele ein zu großes Opfer.
Zuletzt geändert von Zarahfication am Montag 28. Juli 2014, 06:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Sarandanon
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Sarandanon »

Das sind überaus eifrige Worte. Ich werde für Dich beten, dass Du niemals Opfer dieser werden und das Du eines Tages vielleicht doch zur Differenzierung finden wirst.
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heiliger_raphael
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von heiliger_raphael »

Mary hat geschrieben: Ich behaupte: Wo keine Ehe mehr ist, kann auch keine Ehe gebrochen werden.
Wobei ich mich an ein Buch erinnere (ich bin mir nicht sicher, ob es die Theologie des Leibes von West war), wo ganz klar gesagt wurde, dass sich das 6.Gebot immer auch auf die Ehe mit Gott beziehe, die man durch die irdische Ehelichkeit eingehe. Er führte aus, dass Ehebruch deshalb auch in der Ehe stattfinde, wenn der Mann seine Frau in erniedrigenderweise mit den Augen einer reinen Lustgewinnung ansehe, ohne in ihr die tiefere Dimension des ganzen Menschen zu betrachten. Wenn der Mann seine Frau verlässt, weil er nur noch einzelne Facetten von ihr wahrnimmt (was wohl in so einer Situation der Fall ist(, vollzieht er dann nicht schon Ehebruch?
Du verlangst nun von einem in neuer Beziehung/Ehe lebenden Menschen (ich meine NICHT Sarandon), dass er seine neue Ehe bricht, indem er den Regeln der Kirche entsprechend lebt??
Das halte ich auch für den kritischen Punkt. Hier setzt die Kirche wohl auf den Vorrang dessen, was zeitllich voraus ging. Kann Gott "switchen", wenn der Mensch den Partner wechselt, geht Gott dann mit?
Und warum tut Gott es dann nicht beim "Ehebruch", auch dort kann ja derjenige, der fremd geht, im Anderen etwas Ganzes sehen ohne ihn zu reduzieren. Das sind die Fragen, die sich für mich persönlich anschließen.
Den neuen Partner in Liebe zu begleiten, ist keine neue Sünde.
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Zumal daran auch die Frage anknüpft, wie wir mit dem Scheitern von Menschen umgehen. Ich teile auch nicht die Position, dass jemand, der in neuer Ehe lebt, in Sünde, weil er die Ehe gebrochen hat. Im Gegenteil kann gerade mit der neuen Ehe auch der Vorsatz verbunden sein, die alten Fehler und Sünden nicht wieder zu vollziehen.

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Linus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Linus »

[Die Theologie des Leibes ist von Johannes Paul II - es gab mal auf irgendeiner CH Lebenschutz seite die pdf katechesen summa summarum gut 700 seiten]
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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Zarahfication hat geschrieben:Jesus hält Scheidung für unbarmherzig, Menschen halten die Unauflöslichkeit der Ehe für unbarmherzig. Das ist hier das Problem.


Jetzt will die katholische Kirche durch Spitzfindigkeiten und juristischen Finessen eine schnelle und vereinfachte Annulierung d.h einen schnellen und einfachen Weg zur Trennung von Ehepartner finden.

Die katholische Kirche will den Schein wahren an die Unauflöslichkeit der Ehe festzuhalten aber gleichzeitig Wege finden die Unauflöslichkeit der Ehe geschickt und raffiniert aufzuweichen.

Schnelle und einfache Annulierungen/Nichtigkeitserlärungen von Ehen öffnen Tür und Tor für Gefälligkeitsannulierungen und Mißbrauch.

Einfache Nichtigkeitserklärung soll "Scheidung" ersetzen. Man braucht nur einen Antrag zu machen und behaupten man hätte die katholische Ehe nicht kapiert, zack ist man schon den lästigen Partner samt Ehe los.
Das sind Behauptungen, die durch keinerlei Sachkenntnis getrübt sind. Es mag einzelne Ehegerichte geben, bei denen dieser Tenor vielleicht vorherrscht, aber das sind tatsächlich Ausnahmefälle. Im Allgemeinen kann man gerade für Deutschland sagen: Wenn es überhaupt noch eine kirchliche Instanz gibt, die mit größter Gewissenhaftigkeit bezüglich der Ehelehre der Kirche vorgeht, dann sind es die Ehegerichte und die dort beschäftigten Kanonisten. Die sind mittlerweile samt und sonders exzellent ausgebildet, denn alle drei dafür in Frage kommenden Ausbildungsstätten (Rom, München, Münster) zeichnen sich durch hervorragende Lehrqualität und Kirchentreue aus, der Zeitgeist hat gegen das Kanonische Eherecht und die verbindliche Rechtssprechungstradition der Rota Romana wenig Chancen.
Selbst wenn irgendwelche Synoden nun Änderungen beschließen würden, dann müßten die erst mal in geltendes Recht umgesetzt werden (was erfahrungsgemäß dauert), und dann im Laufe von Jahren und Jahrzehnten durch die Gerichtspraxis der Rota verbindlich auf Einzelfälle angewendet werden, bevor sie tatsächlich die konkrete Ehegerichtsbarkeit hierzulande beeinflussen. Und es gibt in der lateinischen Kirche mit Sicherheit keine traditionalistischeren Theologen als die Kanonisten. Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als daß die Kanonisten dem Zeitgeist folgen.

heiliger_raphael
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von heiliger_raphael »

Linus hat geschrieben:[Die Theologie des Leibes ist von Johannes Paul II - es gab mal auf irgendeiner CH Lebenschutz seite die pdf katechesen summa summarum gut 700 seiten]
Ja, die Formulierung war nicht ganz richtig. "Einführung in die Theologie des Leibes" ist von West.

Ralf

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Ralf »

taddeo hat geschrieben:
Zarahfication hat geschrieben:Jesus hält Scheidung für unbarmherzig, Menschen halten die Unauflöslichkeit der Ehe für unbarmherzig. Das ist hier das Problem.


Jetzt will die katholische Kirche durch Spitzfindigkeiten und juristischen Finessen eine schnelle und vereinfachte Annulierung d.h einen schnellen und einfachen Weg zur Trennung von Ehepartner finden.

Die katholische Kirche will den Schein wahren an die Unauflöslichkeit der Ehe festzuhalten aber gleichzeitig Wege finden die Unauflöslichkeit der Ehe geschickt und raffiniert aufzuweichen.

Schnelle und einfache Annulierungen/Nichtigkeitserlärungen von Ehen öffnen Tür und Tor für Gefälligkeitsannulierungen und Mißbrauch.

Einfache Nichtigkeitserklärung soll "Scheidung" ersetzen. Man braucht nur einen Antrag zu machen und behaupten man hätte die katholische Ehe nicht kapiert, zack ist man schon den lästigen Partner samt Ehe los.
Das sind Behauptungen, die durch keinerlei Sachkenntnis getrübt sind.
Sachkenntnis ist ja auch bäh.

Tritonus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Tritonus »

Zarahfication hat geschrieben: ... einen schnellen und einfachen Weg zur Trennung von Ehepartner ...
... Schnelle und einfache Annulierungen/Nichtigkeitserlärungen von Ehen ...
... zack ist man schon den lästigen Partner samt Ehe los. ...
... Man geht genauso vor wie die Befürwörter von Euthanasie, Abtreibungen, Tod auf Verlangen, Homoehe ... mit Verbindlichkeit Probleme hat ...
... weil man glaubt jemand besseres finden zu können.
Bravo! Gratuliere: Fuer diesen durchdachten und differenzierten Beitrag haette meine damals 13-jaehrige Tochter im Konfirmandenunterricht sicher ein Fleisskaertchen bekommen. Besonders die Passage "zack ist man den Partner los" ... also ... Hut ab.

P.S. Nur mal interessehalber: Wie alt bist Du eigentlich?
P.P.S. Ich wuensche Dir von ganzem Herzen, dass Du niemals auf die harte Tour lernen musst, dass es bei vielen doch nicht so ganz einfach ist, und dass Du ein Scheitern niemals erleben musst.

KlausLange
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von KlausLange »

Habe ja schon zuvor einmal gesagt, dass meine Frau bereits ein Ehenichtigkeitsverfahren hinter sich hat (und damit auch ich im gewissen Sinne). Der Fall meiner Frau war wohl sehr klar, wie sich die verschiedenen Stellen - darunter auch der Ehebandverteidiger - äußerten. Ich muss dazu sagen, dass meine Frau zuvor evangelisch geheiratet hatte. Aber dennoch hatte diese Verbindung zunächst Rechtsgunst und es musste ein kirchliches Gerichtsverfahren angestrengt werden, um die Sache zu klären.

Trotz der klaren Faktenlage und die Herbeiholung von Zeugen aus der damaligen Zeit, dauerte der gesamte Prozess (also erste und zweite bestätigende Instanz) knapp zwei Jahre. Und das war, wie man uns sagte, schon schnell.

Was ich sagen will ist folgendes: Meine Frau und ich brauchten ersteinmal mehrere Jahre bevor wir uns entschließen konnten, überhaupt ein solches Verfahren zu beantragen. Und wir stellte erst den Antrag, als wir innerlich dazu bereit waren jedes Urteil zu akzeptieren. Dazu muss ich sagen, dass wir ohnehin noch nicht katholisch waren und daher nicht die Sakramente empfangen konnten, so dass wir das nicht als eine Zurücksetzung empfanden.

Wir wollten vor einer Konversion eben erst unsere Geschichte bereinigt haben. Dabei half uns unsere Gemeinschaft, unsere Katechisten und auch der Ehenichtigkeitsprozess. Diese zwei Jahre waren eben keine zermürbende Wartezeit, sondern eine Zeit des Gebets, eine intensive Zeit der Reifung. Selbst nach dem positivem Urteil und der Konversion konnten wir auch dann noch mit der Eucharistie bis zu unserer Trauung warten.

Ja, diese Zeit war aufregend, weil eben jedes Urteil möglich war. Doch dafür bin ich für jede Beichte und jede Messe dankbar und zwar gleichermaßen für die jetzigen mit voller Kommunion und Empfang der Absolution. Wie auch davor, als wir uns statt den Leib des Herrn den Segen beim Priester abholten, so auch nach der Beichte eben keine Absolution, sondern einen Segen.

Unsere erste Reaktion, als wir nun von den eventuellen Änderungen des Nichtigkeitsverfahrens hörten? In etwa: 'Gut, dass Gott uns noch das ausführliche Verfahren geschenkt hat!'

Es ist wichtig den Frieden mit seiner Geschichte zu finden, denn es ist eine Geschichte, die Gott zu unserer Reifung zugelassen hat. Selbstverständlich hat jede darin getätigte Entscheidung und auch unschuldiges Leiden auch später noch Konsequenzen. Diese darf man getrost in Gottes Hände legen, um Frieden in dieser resultierenden Situation zu finden. Daher ist nicht die Verkürzung dieser Verfahrenszeit entscheidend, sondern die intensive Gotteserfahrung in dieser Zeit: Dann mag Er durch Seine Kirche entscheiden, wie es in Seiner Gerechtigkeit und Gnade für jeden Menschen am besten ist, die Erlösung zu erlangen...

Caviteño
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Caviteño »

KlausLange hat geschrieben: Trotz der klaren Faktenlage und die Herbeiholung von Zeugen aus der damaligen Zeit, dauerte der gesamte Prozess (also erste und zweite bestätigende Instanz) knapp zwei Jahre. Und das war, wie man uns sagte, schon schnell.
Es geht auch erheblich schneller, wie man am Beispiel Enoch zu Guttenberg (dem Vater des früheren Verteidigungsministers) sehen kann:
Karl Theodor zu Guttenberg, der Ältere, hatte sich eine Verbindung mit der Familie zu Eitz sehr gewünscht. Obwohl er schon schwer erkrankt ist, lässt er sich nach Eltville fahren, wo die Hochzeit zwischen seinem Sohn Enoch und Christiane zu Eitz am 14. Februar 1971 stattfindet.
(...)
Der erste Nachwuchs - Karl-Theodor - stellt sich rasch ein. Auch ein zweites Kind kommt bald zur Welt. Am 10. Mai 1973, anderthalb Jahre nach der Geburt von Karl-Theodor, wird der zweite Sohn Philipp Franz geboren.
(...)
Eine Scheidung, so schwer sie für alle Beteiligten sein mag, ist heutzutage nichts Besonderes. Noch in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts war das anders. In katholischen Familien galt eine Scheidung nicht nur als ein Unglück, sondern auch als gesellschaftlicher Makel. Doch geht es nicht nur um das öffentliche Ansehen. Für gläubige Katholiken ist eine Scheidung prinzipiell nicht möglich, denn die Ehe, ein Sakrament, ist nach der kirchlichen Lehre unauflöslich. Deshalb ist eine neue kirchliche Eheschließung nach einer Scheidung nicht möglich, weil die zuvor eingegangene Ehe weiter existiert. Wer dennoch eine neue zivile Ehe eingeht oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt, begeht fortwährenden Ehebruch. Er ist vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen - für praktizierende Katholiken eine Bürde. Das Scheitern einer Ehe und die daraus resultierende Entscheidung, sich scheiden zu lassen, stellt einen tief katholischen Menschen vor ein Dilemma.
Wo aber ist der Ausweg? Eine Eheauflösung durch den Papst ist nur möglich, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde - das ist aber bei Enoch und Christiane zu Guttenberg nicht der Fall. Daneben gibt es nur eine Möglichkeit, um eine Trennung in Übereinstimmung mit den Normen der Kirche zu vollziehen: die Eheannullierung. Sie ist der Weg, um eine Ausgrenzung aus der Kirche zu vermeiden und eine weitere kirchliche Heirat zu ermöglichen. Die Eheannullierung wird auf Antrag durch das Kirchengericht einer Diözese, das Offizialat, ausgesprochen, nachdem die Beteiligten und diverse Zeugen befragt wurden. Der Leumund einer guten katholischen Familie und gute Kontakte zu Kirchenleuten gelten in der Regel als hilfreich.
Eine Eheannullierung wird nur ausgesprochen, wenn die Ehe nach katholischem Kirchenrecht ungültig geschlossen wurde. Das kann der Fall sein, wenn einer der Ehepartner schon zum Zeitpunkt der Eheschließung außereheliche Beziehungen unterhielt, von Anfang an die Zeugung eigener Kinder ausschloss oder wenn er oder sie körperlich oder psychisch schon bei der Heirat nicht zum Geschlechtsakt in der Lage war. Grund kann auch sein, wenn eine Ehe unter Zwang zustande gekommen ist. Enoch und Christiane zu Guttenberg geben als Grund dafür, dass die Ehe annulliert werden solle, an, dass sie arrangiert gewesen sei. Der Vater von Enoch zu Guttenberg habe darauf bestanden, dass der Sohn diese Frau heirate. Dem todkranken Vater, der wusste, dass seine Tage gezählt waren, habe man den Wunsch nicht abschlagen können. So habe man sich in einer Zwangslage befunden. Die erwähnte Tischrede Karl Theodors zu Guttenberg mag als Beleg dafür dienen, dass es so gewesen sein könnte.
Die Bemühungen sind jedenfalls, wenn man in einer solchen Angelegenheit das Wort verwenden will, erfolgreich: Ein Jahr nach der weltlichen Scheidung wird die Ehe 1978 von der katholischen Kirche für ungültig erklärt. Sowohl der Vater von Karl-Theodor als auch die Mutter heiraten Jahre später ein zweites Mal und bekommen jeweils zwei weitere Kinder. Die Beziehung zwischen den Eltern von Karl-Theodor zu Guttenberg bleibt bis heute freundschaftlich.
(Hervorhebung von mir)

aus: Eckart Lohse - Guttenberg Biographie - Kapital "Die annullierte Ehe" (S. 160f ebook)

Es kommt halt immer auf die Begründung an, um die strengen Herren in den kirchlichen Gerichten zu überzeugen. :) ;)

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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Zwei Jahre sind eine eher ungewöhnliche Dauer für ein Eheverfahren, da müssen schon besondere Umstände entstanden sein.
Normalerweise rechnet man in Deutschland für die erste Instanz etwa ein Jahr, für die zweite etwa drei Monate, wenn nichts dazwischenkommt.

KlausLange
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von KlausLange »

taddeo hat geschrieben:Zwei Jahre sind eine eher ungewöhnliche Dauer für ein Eheverfahren, da müssen schon besondere Umstände entstanden sein.
Normalerweise rechnet man in Deutschland für die erste Instanz etwa ein Jahr, für die zweite etwa drei Monate, wenn nichts dazwischenkommt.
Kann nur sagen, was man uns sagte. Die erste Instanz war in Berlin und die zweite Instanz in Münster. Jedenfalls nehme ich aufgrund Deiner Bemerkung an, dass in beiden Instanzen wohl sehr sorgfältig geprüft haben... :ja:

Sei es drum. Wichtig ist die Kernaussage, dass ich eine künstliche Verkürzung aus der o.a. persönlichen Erfahrung nicht als notwendig erachte. Jedenfalls nicht auf Kosten der Sorgfalt und Rechtssicherheit.

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Linus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Linus »

taddeo hat geschrieben:Zwei Jahre sind eine eher ungewöhnliche Dauer für ein Eheverfahren, da müssen schon besondere Umstände entstanden sein.
Normalerweise rechnet man in Deutschland für die erste Instanz etwa ein Jahr, für die zweite etwa drei Monate, wenn nichts dazwischenkommt.
Echt? die beiden [österreichischen] Fälle die ich persönlich kenne, dauerten 3 Jahre.

Und nur nebenbei, ich meine mich Erinnern zu können, daß es das Privileg für den (Hoch)Adel gab/gibt, daß die Diözesanebene umgangen wird und direkt die Rota prüft & urtelt.
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Gamaliel
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Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Beitrag von Gamaliel »

heiliger_raphael hat geschrieben:Ich teile auch nicht die Position, dass jemand, der in neuer Ehe lebt, in Sünde, weil er die Ehe gebrochen hat.
Die Chance, daß Du alle katholischen Positionen teilst und noch katholisch wirst, ist immerhin noch aufrecht.

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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Linus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Zwei Jahre sind eine eher ungewöhnliche Dauer für ein Eheverfahren, da müssen schon besondere Umstände entstanden sein.
Normalerweise rechnet man in Deutschland für die erste Instanz etwa ein Jahr, für die zweite etwa drei Monate, wenn nichts dazwischenkommt.
Echt? die beiden [österreichischen] Fälle die ich persönlich kenne, dauerten 3 Jahre.

Und nur nebenbei, ich meine mich Erinnern zu können, daß es das Privileg für den (Hoch)Adel gab/gibt, daß die Diözesanebene umgangen wird und direkt die Rota prüft & urtelt.
Die von mir genannten Zahlen zur Verfahrensdauer findet man auf den Infoseiten vieler deutscher Diözesangerichte. Sobald aber ein Verfahren nicht ganz eindeutig ist und besonders, wenn irgendwelche (zB psychologische) Gutachter eingeschaltet werden müssen, dann dauert es freilich länger. Auch die Zeugeneinvernahme kann Verzögerungen bewirken, wenn etwa Zeugen nicht schnell greifbar sind und man Wochen oder Monate warten muß, bis sie aussagen können oder wollen.

Was das "Adelsprivileg" betrifft, so ist es richtig, daß für die Ehefälle regierender Adelshäuser stets die Rota Romana zuständig ist. Das ist aber keineswegs ein Privileg, sondern hat folgenden Hintergrund: Der Bischof und die von ihm bestellten Diözesanrichter des zuständigen Bistums wären ja als Landesbürger der weltlichen Jurisdiktion des betreffenden Adelshauses bzw. der Herrscherfamilie unterstellt. Sie könnten daher leicht unter Druck gesetzt werden oder sich selbst unter dem Druck sehen, das "gewünschte" Urteil zu fällen. Um solcherlei Verdächtigungen, Einflußnahmen, auch nur psychologische Unfreiheiten von vornherein zu vermeiden, ist für derartige Fälle grundsätzlich ausschließlich in beiden Instanzen die Rota Romana zuständig, die keinerlei weltliche Einflüsse zu fürchten hat, da sie allein dem Papst verantwortlich ist.

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Gamaliel
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

taddeo hat geschrieben:Selbst wenn irgendwelche Synoden nun Änderungen beschließen würden, dann müßten die erst mal in geltendes Recht umgesetzt werden (was erfahrungsgemäß dauert), und dann im Laufe von Jahren und Jahrzehnten durch die Gerichtspraxis der Rota verbindlich auf Einzelfälle angewendet werden, bevor sie tatsächlich die konkrete Ehegerichtsbarkeit hierzulande beeinflussen.
Die Umsetzung von Beschlüssen geschieht erfahrungsgemäß besonders zügig, wenn es um die Aufweichung der bisherigen Praxis geht. Gerade die nachkonziliaren Reformen des Eherechts sind ein Beleg für die rasche Umsetzung der entsprechenden Wünsche und Beschlüsse.

taddeo hat geschrieben:Und es gibt in der lateinischen Kirche mit Sicherheit keine traditionalistischeren Theologen als die Kanonisten. Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als daß die Kanonisten dem Zeitgeist folgen.
Dem ersten Satz stimme ich gänzlich zu, was allerdings nur zeigt, wie armselig es um andere theologische Disziplinen bestellt ist.
Den 2. Satz teile ich nicht und zwar deshalb nicht, weil die Kanonisten/ Ehegerichte an das vorliegende Recht gebunden sind. Wenn dieses zeitgeistige Einflüsse aufweist, dann schlagen die auch notwendig in die Rechtsprechung durch.

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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Gamaliel hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Selbst wenn irgendwelche Synoden nun Änderungen beschließen würden, dann müßten die erst mal in geltendes Recht umgesetzt werden (was erfahrungsgemäß dauert), und dann im Laufe von Jahren und Jahrzehnten durch die Gerichtspraxis der Rota verbindlich auf Einzelfälle angewendet werden, bevor sie tatsächlich die konkrete Ehegerichtsbarkeit hierzulande beeinflussen.
Die Umsetzung von Beschlüssen geschieht erfahrungsgemäß besonders zügig, wenn es um die Aufweichung der bisherigen Praxis geht. Gerade die nachkonziliaren Reformen des Eherechts sind ein Beleg für die rasche Umsetzung der entsprechenden Wünsche und Beschlüsse.
Ich weiß nicht, ob man es als "besonders zügig" bezeichnen kann, daß der CIC 1983 immerhin knapp 20 Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil promulgiert wurde, das die Änderungen "gewünscht" (bzw. eigentlich nur angestoßen) hatte. Und was sich da gegenüber dem CIC 1917 geändert hat, ist im Eherecht eigentlich marginal. Man kann zB das "Gattenwohl" als Ehekriterium nennen. Und da ist es nun so, daß über dieses Kriterium als Annullierungsgrund bis heute (also nochmal 30 Jahre später) nur unter Kanonisten gestritten fachlich diskutiert wird; als Annullierungsgrund ist es bis heute nicht "rechtsfähig", soweit ich weiß.
Zusammenfassend: 50 Jahre, nachdem das Konzil das Gattenwohl als größte Neuerung in die Ehelehre eingeführt hat, hat es kanonistisch gesehen für die Ehegerichtsbarkeit noch immer keinerlei Auswirkungen, und ein Ende dieses Zustandes ist nicht absehbar. Also ich versteh unter "rasche Umsetzung" was anderes ... ;D

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Das kann aber sehr gut daran liegen, dass Gattenwohl als Rechtsbegriff ziemlich untauglich ist.

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Linus »

taddeo hat geschrieben:[. Sobald aber ein Verfahren nicht ganz eindeutig ist und besonders, wenn irgendwelche (zB psychologische) Gutachter eingeschaltet werden müssen,


Verstehe deswegen hatte das auch so lang gedauert. ....
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

taddeo hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob man es als "besonders zügig" bezeichnen kann, daß der CIC 1983 immerhin knapp 20 Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil promulgiert wurde, das die Änderungen "gewünscht" (bzw. eigentlich nur angestoßen) hatte.
Das Eherecht wurde nicht erst mit dem CIC 1983 geändert. Ich erinnere beispielsweise nur an die sofort nach dem Konzil geänderte Mischehengesetzgebung.

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Das kann aber sehr gut daran liegen, dass Gattenwohl als Rechtsbegriff ziemlich untauglich ist.
Eben, daher sind ja die Kanonisten so "konservativ". :pfeif:
Die Hirten können viel "wünschen" oder "beschließen". Für das Eherecht maßgeblich wird das erst, wenn es vom kirchlichen Gesetzgeber in Rechtsnormen gefaßt wird. Und der Kanonist geht da als erstes her und sagt "Aha, was haben wir denn da? "Gattenwohl"? Schön, schaun mer mal, wie das rechtlich zu fassen ist ... ja, das ist unter den Aspekten XY ja schon im Recht da, also brauchen wir da nix ändern. Das schreiben wir einfach in den einleitenden Canon mit rein, da paßt es schön dazu." Und ändern tut sich gar nix. ;D

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Gamaliel hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob man es als "besonders zügig" bezeichnen kann, daß der CIC 1983 immerhin knapp 20 Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil promulgiert wurde, das die Änderungen "gewünscht" (bzw. eigentlich nur angestoßen) hatte.
Das Eherecht wurde nicht erst mit dem CIC 1983 geändert. Ich erinnere beispielsweise nur an die sofort nach dem Konzil geänderte Mischehengesetzgebung.
Da sind aber m. W. schon auf dem Konzil nur lange vorher diskutierte Änderungen aufgegriffen und anschließend umgesetzt worden. Und unter der Prämisse, daß die Kirche die Ehe als Naturrecht nicht unangemessen behindern will und darf, war daran auch nichts Schlechtes.

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Gamaliel
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

taddeo hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob man es als "besonders zügig" bezeichnen kann, daß der CIC 1983 immerhin knapp 20 Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil promulgiert wurde, das die Änderungen "gewünscht" (bzw. eigentlich nur angestoßen) hatte.
Das Eherecht wurde nicht erst mit dem CIC 1983 geändert. Ich erinnere beispielsweise nur an die sofort nach dem Konzil geänderte Mischehengesetzgebung.
Da sind aber m. W. schon auf dem Konzil nur lange vorher diskutierte Änderungen aufgegriffen und anschließend umgesetzt worden. Und unter der Prämisse, daß die Kirche die Ehe als Naturrecht nicht unangemessen behindern will und darf, war daran auch nichts Schlechtes.
Nein, da mußt Du noch einmal nachlesen.
(Lange vorher wurde gar nichts diskutiert, denn der CIC 1917 lag noch nicht lange zurück und die zahlreichen pastoralen Handreichungen und oberhirtlichen Stellungnahmen sprachen eine deutliche Sprache zugunsten der überlieferten Lehre. Das gilt sogar für die dt. Bischöfe mit ihrer Stellungnahme von 1958, in der sie z.B. noch vor der Mischehe warnten.)

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