Alles zu Bußsakrament/Beichte

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mtoto
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Beitrag von mtoto »

Hallo zusammen

Ist Reue und Besserungsvorsatz immer eindeutig?

Beispiel: Jemand beichtet permanente Wutausbrüche, defacto ist ihm / ihr klar, das ist falsch, es zerstört Beziehung und derjenige bedauert sein Verhalten und die Folgen.
Nun quält ihn dieses Problem seit Kindheitstagen und er hat wirklich alles erdenkliche getan und sich ehrlichst bemüht, ohne jeden Erfolg, es wird immer schlimmer mit ihm. Also bekennt er auch, daß er innerlich aufgegeben hat, daß er sich jemals ändert, er ist wirklich mit seinem Latein am Ende und er bekennt auch seinen Unglauben, daß Gott ihn jemals in diesem Leben ändern wird.
Aus diesem Bekenntnis spricht die innerste menschliche Not.

Und nun? Absolution verweigern, weil kein Besserungsvorsatz mehr erkennbar ist? Er beichtet aber auch genau diesen Umstand!

LG mtoto

Natbar
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http://www.codex-iuris-canonici.de/buch4.htm

Beitrag von Natbar »

Can. 965 — Spender des Bußsakramentes ist allein der Priester.

Can. 966 — § 1. Zur gültigen Absolution von Sünden ist erforderlich, daß der Spender außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen, denen er die Absolution erteilt, auszuüben.

§ 2. Diese Befugnis kann ein Priester von Rechts wegen oder durch Verleihung von der zuständigen Autorität nach Maßgabe des can. 969 erhalten.

Can. 967 — § 1. Außer dem Papst haben die Kardinäle von Rechts wegen die Befugnis, überall in der ganzen Welt die Beichten der Gläubigen entgegenzunehmen, ebenso die Bischöfe, die davon auch erlaubt überall Gebrauch machen, soweit nicht der Diözesanbischof in einem Einzelfall dies verwehrt hat.

§ 2. Wer die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, besitzt, sei es kraft Amtes, sei es aufgrund der Verleihung durch den Ordinarius des Ortes, an dem er inkardiniert ist oder an dem er seinen Wohnsitz hat, kann diese Befugnis überall ausüben, soweit nicht der Ortsordinarius in einem Einzelfall dies verwehrt hat, unbeschadet der Vorschriften des can. 974, §§ 2 und 3.

§ 3. Wer kraft Amtes oder aufgrund der Verleihung durch den zuständigen Oberen nach Maßgabe der cann. 968, § 2 und 969, § 2 mit der Befugnis, Beichten entgegenzunehmen, ausgestattet ist, besitzt diese Befugnis von Rechts wegen überall gegenüber den Mitgliedern des Instituts bzw. der Gesellschaft und gegenüber anderen, die Tag und Nacht in deren Häusern leben, er macht auch erlaubt davon Gebrauch, soweit nicht irgendein höherer Oberer für seine eigenen Untergebenen in einem Einzelfall dies verwehrt hat.

Can. 968 — § 1. Kraft Amtes besitzen jeweils für ihren Bereich der Ortsordinarius, der Bußkanoniker und ebenso der Pfarrer und andere, die an Stelle des Pfarrers stehen, die Befugnis, Beichten entgegenzunehmen.

§ 2. Kraft Amtes besitzen die Oberen eines klerikalen Ordensinstituts bzw. einer klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts, denen nach Maßgabe der Konstitutionen ausführende Gewalt zukommt, die Befugnis, die Beichten ihrer Untergebenen und anderer, die Tag und Nacht in ihrem Haus leben, entgegenzunehmen, jedoch unbeschadet der Vorschriften des can. 630, § 4.

Can. 969 — § 1. Allein der Ortsordinarius ist zuständig, jeglichen Priestern die Befugnis zur Entgegennahme der Beichten jedweder Gläubigen zu verleihen, Priester aber, die Mitglieder eines Ordensinstituts sind, dürfen von dieser Befugnis nicht ohne die wenigstens vermutete Erlaubnis ihres Oberen Gebrauch machen.

§ 2. Der in can. 968, § 2 genannte Obere eines Ordensinstituts bzw. einer Gesellschaft des apostolischen Lebens ist zuständig, jeglichen Priestern die Befugnis zur Entgegennahme der Beichten seiner Untergebenen und anderer, die Tag und Nacht in einem Haus des Instituts bzw. der Gesellschaft leben, zu verleihen.

Can. 970 — Die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten darf nur Priestern verliehen werden, die in einer Prüfung für geeignet befunden wurden oder deren Eignung auf andere Weise feststeht.

Can. 971 — Die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, darf der Ortsordinarius einem Priester, auch wenn dieser seinen Wohnsitz oder Neben Wohnsitz in seinem Amtsbereich hat, nur verleihen, wenn er vorher, soweit möglich, den Ordinarius dieses Priesters gehört hat.

Can. 972 — Die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten kann von der zuständigen Autorität nach can. 969 auf unbestimmte oder auf bestimmte Zeit verliehen werden.

Can. 973 — Die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, ist schriftlich zu erteilen.

Can. 974 — § 1. Der Ortsordinarius und ebenso der zuständige Obere dürfen die auf Dauer verliehene Befugnis zur Entgegennahme von Beichten nur aus schwerwiegendem Grund widerrufen.

§ 2. Wurde die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten von dem in can. 967, § 2 genannten Ortsordinarius, der sie verliehen hat, widerrufen, so verliert der Priester diese Befugnis überall, wurde diese Befugnis von einem anderen Ortsordinarius widerrufen, so verliert er sie nur in dessen Gebiet.

§ 3. Jeder Ortsordinarius, der die Befugnis irgendeines Priesters zur Entgegennahme von Beichten widerrufen hat, hat dies dem aufgrund der Inkardination eigenen Ordinarius des Priesters bzw., wenn es sich um ein Mitglied eines Ordensinstituts handelt, dessen zuständigem Oberen mitzuteilen.

§ 4. Wurde die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten von dem eigenen höheren Oberen widerrufen, so verliert der Priester überall gegenüber den Mitgliedern des Instituts die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten; wurde diese Befugnis aber von einem anderen zuständigen Oberen widerrufen, so verliert er sie nur gegenüber Untergebenen in dessen Amtsbereich.

Can. 975 — Außer durch Widerruf erlischt die Befugnis nach can. 967, § 2 durch den Verlust des Amtes bzw. durch die Exkardination oder den Verlust des Wohnsitzes.

Can. 976 — Jeder Priester absolviert, auch wenn er die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten nicht besitzt, jegliche Pönitenten, die sich in Todesgefahr befinden, gültig und erlaubt von jedweden Beugestrafen und Sünden, auch wenn ein Priester mit entsprechender Befugnis zugegen ist.

Can. 977 — Die Absolution des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs ist ungültig, außer in Todesgefahr.

Can. 978 — § 1. Der Priester soll beim Beichthören dessen eingedenk sein, daß er in gleicher Weise die Stelle eines Richters wie die eines Arztes einnimmt und von Gott zugleich zum Diener der göttlichen Gerechtigkeit wie auch Barmherzigkeit bestellt ist, der der Ehre Gottes und dem Heil der Seelen dient.

§ 2. Der Beichtvater hat sich als Diener der Kirche bei der Spendung des Sakramentes getreu an die Aussagen des Lehramtes und an die von der zuständigen Autorität erlassenen Normen zu halten.

Can. 979 — Der Priester hat, sofern Fragen zu stellen sind, mit Klugheit und Behutsamkeit vorzugehen, dabei sind Verfassung und Alter des Pönitenten zu berücksichtigen, nach dem Namen eines Mitschuldigen darf er nicht fragen.

Can. 980 — Wenn der Beichtvater keinen Zweifel an der Disposition des Pönitenten hat und dieser um die Absolution bittet, darf diese weder verweigert noch aufgeschoben werden.

Can. 981 — Je nach Art und Zahl der Sünden hat der Beichtvater unter Berücksichtigung der Verfassung des Pönitenten heilsame und angemessene Bußen aufzuerlegen; der Pönitent ist verpflichtet, diese persönlich zu verrichten.

Can. 982 — Wer bekennt, fälschlich einen unschuldigen Beichtvater bei der kirchlichen Autorität des Vergehens der im Zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn er vorher in aller Form die falsche Anzeige zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen.

Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

§ 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.

Can. 984 — § 1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, daß etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist.

§ 2. Wer eine leitende Stellung einnimmt, darf die Kenntnis von Sünden, die er zu irgendeiner Zeit aus der Entgegennahme einer Beichte erlangte, auf keine Weise bei der äußeren Leitung gebrauchen.

Can. 985 — Der Novizenmeister und sein Gehilfe sowie der Rektor eines Seminars oder einer anderen Erziehungseinrichtung dürfen sakramentale Beichten ihrer Alumnen, die sich im selben Haus aufhalten, nur hören, wenn die Alumnen in Einzelfällen von sich aus darum bitten.

Can. 986 — § 1. Jeder, dem von Amts wegen die Seelsorge aufgetragen ist, ist zur Vorsorge dafür verpflichtet, daß die Beichten der ihm anvertrauten Gläubigen gehört werden, die in vernünftiger Weise darum bitten; des weiteren, daß ihnen an festgesetzten Tagen und Stunden, die ihnen genehm sind, Gelegenheit geboten wird, zu einer persönlichen Beichte zu kommen.

§ 2. In einer dringenden Notlage ist jeder Beichtvater verpflichtet, die Beichten von Gläubigen entgegenzunehmen, und in Todesgefahr jeder Priester.


KAPITEL III
PÖNITENT

Can. 987 — Damit ein Gläubiger die heilbringende Hilfe des Bußsakraments empfängt, muß er so disponiert sein, daß er sich unter Reue über seine begangenen Sünden und mit dem Vorsatz zur Besserung Gott zuwendet.

Can. 988 — § 1. Der Gläubige ist verpflichtet, alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewußt ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind und er sich ihrer noch nicht in einem persönlichen Bekenntnis angeklagt hat.

§ 2. Den Gläubigen wird empfohlen, auch ihre läßlichen Sünden zu bekennen.

Can. 989 — Jeder Gläubige ist nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen.

Can. 990 — Niemand darf daran gehindert werden, mit Hilfe eines Dolmetschers zu beichten; dabei sind aber Mißbräuche und Ärgernisse zu vermeiden und die Vorschrift des can. 983, § 2 zu beachten.

Can. 991 — Jedem Gläubigen steht es frei, die Sünden einem rechtmäßig bestellten, auch einem anderen Ritus zugehörigen, Beichtvater seiner Wahl zu bekennen.
Fallen ist menschlich, liegen bleiben teuflisch, aufstehen göttlich.

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Natbar
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Re auf den letzen Beitrag

Beitrag von Natbar »

Can. 980 — Wenn der Beichtvater keinen Zweifel an der Disposition des Pönitenten hat und dieser um die Absolution bittet, darf diese weder verweigert noch aufgeschoben werden.

alo ich denke dann nicht das in so einem Fall die Absolution verweigert werden würde - denn die Person kommt ernsthaft, und ich glaube daran das die Priester von Gott eingesetzt sind - also werden sie schon das richtige tun .

Zudem wenn man nicht die Absdolution bekommt, denke ich kann man darüber nachdenken und zu dem Priester noch mal hingehen, und wenn es da nicht möglich ist mit dem Priester ein Gespräch zu führen (weil man nicht weiß welcher oder er nicht da ist) dann kann man doch zu einem anderen Priester - aber ich würde solche Sachen ins Gebet legen.

Euch allen eine gesegnete Woche
Natbar
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Mariamante
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Beitrag von Mariamante »

mtoto hat geschrieben:Hallo zusammen

Ist Reue und Besserungsvorsatz immer eindeutig?

Beispiel: Jemand beichtet permanente Wutausbrüche, defacto ist ihm / ihr klar, das ist falsch, es zerstört Beziehung und derjenige bedauert sein Verhalten und die Folgen.
Nun quält ihn dieses Problem seit Kindheitstagen und er hat wirklich alles erdenkliche getan und sich ehrlichst bemüht, ohne jeden Erfolg, es wird immer schlimmer mit ihm. Also bekennt er auch, daß er innerlich aufgegeben hat, daß er sich jemals ändert, er ist wirklich mit seinem Latein am Ende und er bekennt auch seinen Unglauben, daß Gott ihn jemals in diesem Leben ändern wird.
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Und nun? Absolution verweigern, weil kein Besserungsvorsatz mehr erkennbar ist? Er beichtet aber auch genau diesen Umstand!

LG mtoto
Zwischen einer unglücklichen Veranlagung zum Zorn aus deinem Beispiel - und einer Sünde die man nicht aufgeben will (z.B. Ehebruch) ist ein Unterschied.

Das erinnert mich an folgende Legende die ich mal gelesen habe: Ein Sünder kam mit einer schweren Sünde zum Beichtvater, so dass jener sich überlegte, ob er ihm die Absolution erteilt. Nach langer Überlegung gab er ihm die Lossprechung. Doch nach einiger Zeit fiel der Pönitent wieder in die Sünde. Diesmal überlegte der Priester noch länger und meinte: "Das letzte Mal, dass ich dir dafür die Lossprechung gebe". Doch wieder fiel der Sünder - und kam nochmals mit reumütigem Herzen zum Priester. Dieser aber meinte: "Nein - deine Absicht kann nicht ernst, dein Vorsatz nicht echt sein. Ich gebe dir keine Lossprechung". Da löste sich vom dem Kreuz über dem Priester und Beichten die Hand des gekreuzigten Heilandes, und er sprach den Sünder los und sagte dabei zu dem Priester: "Du hast dein Leben nicht für ihn hingegeben.".......
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Das meinte ich oben schon - allein die Tatsache, dass jemand zum Beichten geht, wird in der heutigen Zeit (!) mit Sicherheit darauf hindeuten, dass der Pönitent echte Reue hat... Wer geht denn zum Beichte und denkt sich: "OK, hinterher tue ich es wieder"?
Dafür ist Beichten viel zu "peinlich" und "unangenehm"...

:/ 8)
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Linus
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Beitrag von Linus »

Ecce Homo hat geschrieben: Dafür ist Beichten viel zu "peinlich" und "unangenehm"...

:/ 8)
Leider nein. Beichten ist befreiend. Bußgürtel sind peinlich (im ursprünglichen wortsinn) und unangenehm

Linus genau deswegen seine Beichtfrequenz dzt auf drei Wochen runterfahrend.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Linus hat geschrieben:
Ecce Homo hat geschrieben: Dafür ist Beichten viel zu "peinlich" und "unangenehm"...

:/ 8)
Leider nein. Beichten ist befreiend. Bußgürtel sind peinlich (im ursprünglichen wortsinn) und unangenehm

Linus genau deswegen seine Beichtfrequenz dzt auf drei Wochen runterfahrend.
Beichten ist hinterher befreiend... Da fallen viele Steine von Herzen! :ja:

Aber je nach Beichtvater kann die Situation etwas "peinlich" werden... 8) ;)
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Natbar
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Re auf euch beide

Beitrag von Natbar »

Deine Offenheit ist wieder süss @ Linus - Du weißt ja, das Du jederzeit die Frequenz erhöhen kannst fg - konnte jetzt nicht anders.

Aber ich schliesse mich Euch beiden an: Die Absolution ist befreiend, weder die Beichte, noch immer die Buße - aber ichg laube das ist auch der Sinn und der Zweck der Umkehr - und nun ich denke immer, das es doch heißt: Gott freut sich über den der umkehrt - man muß das ein Fest im Himmel sein - schon alleine deswegen lohnt es sich doppelt :freude:
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Re: Re auf euch beide

Beitrag von Ecce Homo »

Natbar hat geschrieben: Aber ich schliesse mich Euch beiden an: Die Absolution ist befreiend, weder die Beichte, noch immer die Buße - aber ich glaube das ist auch der Sinn und der Zweck der Umkehr - und nun ich denke immer, das es doch heißt: Gott freut sich über den der umkehrt - man muß das ein Fest im Himmel sein - schon alleine deswegen lohnt es sich doppelt :freude:
Hinterher denke ich das auch immer... :mrgreen: ;)
Aber manchmal, dann wird es echt schwer, wenn ich WIEDER dorthin gehen "muss" -

Ecce
(ein auf-jeden-Fall([Punkt])-alle-zwei-Wochen-und-ab-und-zu-auch häufiger-gehen-"müssender" Pönitent)
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Linus
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Re: Re auf euch beide

Beitrag von Linus »

Natbar hat geschrieben:Deine Offenheit ist wieder süss @ Linus - Du weißt ja, das Du jederzeit die Frequenz erhöhen kannst fg - konnte jetzt nicht anders
mh. was dagegen? gut ich könnte mir auch ein fakultatives öffentliches Bekenntnis vor der gemeinde vorstellen.
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Natbar
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Re auf Linus

Beitrag von Natbar »

nun das kann nur wieder Männerlogik sein, wenn ich sage es ist süss das ich etwas dagegen hätte - nein ich fand es wirklich süss und ich
habe nichts dagegen.

Dagegen und Widerspruch und Einspruch reiche ich ein bei einem öffentlichen Sündenbeknntnis, wenn es darum geht, genaue Sünden zu bennen - es sorgt einfach für zuviel "Trouble" in einer Gemeinde - wer ist dann noch vorbildhaft, mit wem kann ich mich noch einlassen ect... - ein allgemeines Schuldbekenntnis wie in der Messe gesprochen, finde ich völlig ausreichend.

Natbar
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mtoto
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Beitrag von mtoto »

Hallo Natabar

Kommt drauf an. Wenn die Sünden die Gemeinde direkt betreffen, mag es sogar einen echten Neuanfang ermöglichen.
Aber Du hast recht, es kommt schon auf die konkrete Situation an.

LG mtoto

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Re auf Linus & mtoto

Beitrag von Natbar »

@mtoto - ich kann mir das schwer vorstellen, daß das etwas bringen sollte - ich denke eher es grenzt aus, und man sollte sich bei denjenigen entschuldigen den es betrifft.

Zudem gibt doch Gottes Wort da auch klare Richtlinien: erst miteinander sprechen, wenn das nichts hilft, den Gemeindevorsteher holen - ermahnen ect - und wenn alle Stricke reißen - haben die freien Gemeinden den Ausschluss aus der Gemeinde, die kath. Kirche die Exkommunikation - also ich finde diesen Weg besser, wie ein öffentliches Schuldbekenntnis abzulegen - vor allem denke ich auch, daß ich in einer Gemeinde nie mein Seelenleben so ausbreiten würde, wie vor meiner geistigen Begleitung noch wie vor meinem Beichtvater - und ich denke auch die einzelnen der Gemeinde können (da sie auch nicht so von Gott eingesetzt sind) dadurch auch mein Handeln, meine Motivation nicht so beurteilen.
Das birgt wiederum die Gefahr in sich, daß mit einem total falschen Maß gemessen wird - durch meine mangelnde Bereitschaft mein Seelenleben ganz und gar vor einer Gemeinde kundzutun - und durch den Mangel das sie auch nicht berufen sind für die Seelsorge und die Absolution.

Und wenn ich jetzt ein Schuldbekenntnis in einer allgemeinen Form miteinander spreche wie dieses hier

Ich bekenne vor Gott, dem Allmächtigen, und allen Brüdern und Schwestern, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Werken (hierbei "schlagen" sich alle an die Brust): durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld. Darum bitte ich die Jungfrau Maria, alle Engeln und Heiligen und euch, Brüder und Schwestern, für mich zu beten bei Gott, unseren Herrn.

dann habe ich auch alles gesagt, ohne meine privaten Details zu eröffnen und wenn wir es miteinander sprechen, kommt erst gar nicht der Hochmut auf: Wie konnte sie oder er nur - so etwas würde mir doch nie passieren, und dem soll ich jetzt noch vergeben, und das in meiner Gemeinde?
Christilich gesehen, ist das natürlich nicht richtig, aber die Realität sieht wohl leider meist anders aus - insofern denke ich hat es auch seine Bereichtigung das die Beichte unter der Schweigepflicht steht.

Irgendwie ist das Thema intressant - ich frage mich nur, ob es in ein neuen Thread gehört - so mit: Sollte ein öffentliches Bekenntnis vor der Gemeinde sein?

Tja Linus - Du forderst immer zum Nachdenken auf - man Deine Hausaufaben gehen wohl immer über Stunden :)

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Mariamante
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Beitrag von Mariamante »

Ecce homo hat geschrieben:Mariamante, hast du mein Posting auch zuende gelesen?
Anscheinend nicht, denn ich habe weiter geschrieben:
Ist es mir nicht erlaubt ein tw. erheiterndes Beispiel dafür zu bringen, was eine Beichte ungültig macht bzw. die Verweigerung der Absolution verständlich??????????
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Mariamante hat geschrieben:
Ecce homo hat geschrieben:Mariamante, hast du mein Posting auch zuende gelesen?
Anscheinend nicht, denn ich habe weiter geschrieben:
Ist es mir nicht erlaubt ein tw. erheiterndes Beispiel dafür zu bringen, was eine Beichte ungültig macht bzw. die Verweigerung der Absolution verständlich??????????
Natürlich ist das erlaubt, aber es klang eben so, als hast du mein Posting nicht gelesen und wolltest mir jetzt "beweisen", dass es doch Gründe gibt, die A. zu verweigern, was ich aber auch geschrieben hatte.
Schwamm jetzt drüber... *wisch* ;)
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Beitrag von mtoto »

Hallo Natbar

Also eine komplette Beichte des gesamten Seelenlebens gehört für mich auch nicht vor die Gemeinde.
Aber wenn es ein persönliches Fehlverhalten gibt, was der gesamten Gemeinde geschadet hat, ist durch so ein öffentliches Bekenntnis vielleicht doch auch ein guter Weg möglich.
Mal ein Beispiel:
Jemand hat Geld aus der Kirchenkasse geklaut, keine große Summe, aber es ist aufgefallen. Die Gerüchte in der Gemeinde kochen hoch, falsche Verdächtigungen u.s.w. Derjenige gibt das Geld zurück, aber in der Gemeinde wird weiter spekuliert...
Stell Dir vor, dieser Mensch gibt in Absprache mit dem Priester vor versammelter Gemeinde zu, daß er und nicht x,y,oder z, diesen Diebstahl begangen hat, daß er es schon zurück gezahlt hat und daß es ihm wirklich leid tut vor Gott und der Gemeinde.
Da gehört viel Mut zu, aber er hat größere Chancen heil aus der Sache rauszukommen, als wenn er schweigt und vielleicht tut es der Gemeinde auch gut.

LG mtoto

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Beitrag von Ecce Homo »

mtoto hat geschrieben:Hallo Natbar

Also eine komplette Beichte des gesamten Seelenlebens gehört für mich auch nicht vor die Gemeinde.
Aber wenn es ein persönliches Fehlverhalten gibt, was der gesamten Gemeinde geschadet hat, ist durch so ein öffentliches Bekenntnis vielleicht doch auch ein guter Weg möglich.
Mal ein Beispiel:
Jemand hat Geld aus der Kirchenkasse geklaut, keine große Summe, aber es ist aufgefallen. Die Gerüchte in der Gemeinde kochen hoch, falsche Verdächtigungen u.s.w. Derjenige gibt das Geld zurück, aber in der Gemeinde wird weiter spekuliert...
Stell Dir vor, dieser Mensch gibt in Absprache mit dem Priester vor versammelter Gemeinde zu, daß er und nicht x,y,oder z, diesen Diebstahl begangen hat, daß er es schon zurück gezahlt hat und daß es ihm wirklich leid tut vor Gott und der Gemeinde.
Da gehört viel Mut zu, aber er hat größere Chancen heil aus der Sache rauszukommen, als wenn er schweigt und vielleicht tut es der Gemeinde auch gut.

LG mtoto
Wenn es so was in der Realität gäbe, wäre es bestimmt eine "Bereicherung" an Erfahrung für manche Leute...

Ich habe in anderer Beziehung damit "Erfahrung" (well, sort of...)...
es gibt da eine Sünde, die mich sehr belastet, und die von Zeit zu Zeit wieder ([Punkt] :cry: ) vorkommt. Und einige Zeit lang, hatte ich da wirklich Probleme, mit zur Kommunion zu gehen, ohne vorher gebeichtet zu haben (ich meine, ich beichte alle zwei Wochen - und wenn die Sache dann passiert ist, dann müsste ich vielleicht noch eine Woche auf die Beichte warten... :cry: - weil kein früherer Termin mit meinem BV möglich ist (der Mann ist als Prodekan total verplant - terminlich, meine ich)). Und dann habe ich mir einige Zeit lang echt selbst aufgelegt, mich selbst zu demütigen, indem ich, wenn ich in dieser Wartezeit zur Messe gehe und unbedingt kommunizieren möchte, den jeweiligen Zelebranten vor der Messe kurz abzufangen und ihm unter vier Augen meine Sünde zu gestehen - ihm aber auch zu sagen, dass mein Beichttermin schon steht - und ihn demütig darum zu bitten, dass ich bis in der Messe kommunizieren darf - auch wenn ich eigentlich davon abstehen sollte. Ich habe dann das, was mir der Priester - meistens total überrascht! - erwidert hat, gewissermaßen als Gottesurteil angenommen und mich gefügt...
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Mariamante
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Beitrag von Mariamante »

Ecce Homo hat geschrieben: Ich habe in anderer Beziehung damit "Erfahrung" (well, sort of...)...
es gibt da eine Sünde, die mich sehr belastet, und die von Zeit zu Zeit wieder ([Punkt] :cry: ) vorkommt. Und einige Zeit lang, hatte ich da wirklich Probleme, mit zur Kommunion zu gehen, ohne vorher gebeichtet zu haben (ich meine, ich beichte alle zwei Wochen - und wenn die Sache dann passiert ist, dann müsste ich vielleicht noch eine Woche auf die Beichte warten... :cry: - weil kein früherer Termin mit meinem BV möglich ist (der Mann ist als Prodekan total verplant - terminlich, meine ich)). Und dann habe ich mir einige Zeit lang echt selbst aufgelegt, mich selbst zu demütigen, indem ich, wenn ich in dieser Wartezeit zur Messe gehe und unbedingt kommunizieren möchte, den jeweiligen Zelebranten vor der Messe kurz abzufangen und ihm unter vier Augen meine Sünde zu gestehen - ihm aber auch zu sagen, dass mein Beichttermin schon steht - und ihn demütig darum zu bitten, dass ich bis in der Messe kommunizieren darf - auch wenn ich eigentlich davon abstehen sollte. Ich habe dann das, was mir der Priester - meistens total überrascht! - erwidert hat, gewissermaßen als Gottesurteil angenommen und mich gefügt...
In den Büchern des Pater Daniel Considine, SJ "Gott liebt uns" fand ich folgende Stelle, die m.E. dazu passen würde:
Niemals laß durch irgendeinen Fehler auch nur einen Schatten über deinen liebevollen Verkehr mit GOTT kommen. Geh zu IHM mit deinen Fehlern. Zeige sie IHM und sage: "Sieh, lieber Herr, wie böse ich bin, fast schlimmer als Du wußtest. Du mußt mir mehr helfen als bisher, sonst falle ich gleich wieder. Wenn Du unrecht getan hast, gehe hin zu IHM und sage: "Lieber Herr, es tut mir sehr leid, daß ich ein solch ungezogenes Kind gewesen bin, nun müssen wir von vorn anfangen." Und dann beginne auf der Stelle, GOTT mehr zu lieben als zuvor, und sei nicht fassungslos und traurig." Es ist kein gutes Zeichen, wenn du durch deine Fehler noch in Verwirrung gerätst. Du solltest dich mit liebender Betrübnis zum Herrn wenden, aber gleichzeitig mit so völligem Vertrauen, daß du seiner Vergebung ganz sicher bist. Hierauf fahre fort, ihn weiter zu lieben und glücklich mit ihm zu sein, wie wenn nichts passiert wäre. So verhielten sich die Heiligen
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mtoto
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Beitrag von mtoto »

Hallo Ecce Homo

Ist es indiskret zu fragen, wie die meisten reagiert haben?
Haben sie Dich zur Kommunion eingeladen?
Wenn ich nicht zur Kommunion gehe, dann fällt das sehr auf, da ich in einer kleinen Gemeinschaft lebe.
Wäre also gleich zu setzten, wenn ich es ans schwarze Brett hängen würde... :roll: :nein:

LG mtoto :)

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Beitrag von Ecce Homo »

mtoto hat geschrieben:Hallo Ecce Homo

Ist es indiskret zu fragen, wie die meisten reagiert haben?
Haben sie Dich zur Kommunion eingeladen?
Wenn ich nicht zur Kommunion gehe, dann fällt das sehr auf, da ich in einer kleinen Gemeinschaft lebe.
Wäre also gleich zu setzten, wenn ich es ans schwarze Brett hängen würde... :roll: :nein:

LG mtoto :)
Sagen wir, dass es nicht indiskret ist, was sie gesagt haben. Sie waren sehr überrascht - aber ich habe keinen gehabt, der mir den Heiland verweigert hat. Die Begründung war mehr oder weniger immer gleich:
- Sie sehen, dass ich bereue und zwar von Herzen,
- mein Beichttermin steht ja auch schon
- und was die Sünde an sich angeht, so treffen die drei Kriterien freier Wille, volle Absicht und schwere Sache nicht oder nur sehr bedingt zu (gerade in Bezug auf die ersten Beiden ist das so unsicher!).

Und darum habe ich kommuniziert.
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johannes eck
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Beitrag von johannes eck »

Es muss aber klar bleiben, dass, wenn man sündigt
-mit Wissen
-mit Willen
-in wichtiger Sache (=schwere Sünde=Todsünde)
man vor der Kommunion beichten muss!
Wenn man eine schwere Sünde aus Liebe zu Gott bereut und man sich vornimmt zu beichten, dann hat man die Gnade Gottes wieder empfangen.
Falls eine schwere Sünde geschieht und der persönliche Beichtvater nicht erreicht werden kann, dann kann man ja auch einen anderen Priester konsultieren.

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Rudolf J. Karner hat geschrieben:Es muss aber klar bleiben, dass, wenn man sündigt
-mit Wissen
-mit Willen
-in wichtiger Sache (=schwere Sünde=Todsünde)
man vor der Kommunion beichten muss!
Hat jemand was anderes behauptet? Wäre mir neu... :roll:
Rudolf J. Karner hat geschrieben:Wenn man eine schwere Sünde aus Liebe zu Gott bereut und man sich vornimmt zu beichten, dann hat man die Gnade Gottes wieder empfangen.
Falls eine schwere Sünde geschieht und der persönliche Beichtvater nicht erreicht werden kann, dann kann man ja auch einen anderen Priester konsultieren.
Hat jemand was anderes im Sinn?
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johannes eck
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Beitrag von johannes eck »

Ich wollte das nur "zur Sicherheit" klarmachen, weil gerade diese Fakten vielen nicht einmal bewusst ist.
SORRY!

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Rudolf J. Karner hat geschrieben:Ich wollte das nur "zur Sicherheit" klarmachen, weil gerade diese Fakten vielen nicht einmal bewusst ist.
SORRY!
Rudolf, glaub mir, jemandem, der regelmäßig beichen geht (weil er weiß, warum!) ist das klar... ;)
Und dem, dem ich beichten gehe, ist das auch klar - sonst würde ich glaube ich woanders beichten gehen... ;)
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

was der Papst beim Ad-Limina-Besuch über das Bußsakrament sagte:
Das zweite Thema, das ich in diesem Zusammenhang ansprechen möchte, betrifft das Sakrament der Versöhnung, das ja in den letzten etwa 50 Jahren immer mehr verkümmert ist. Gott sei Dank gibt es Klöster, Abteien und Wallfahrtsorte, zu denen die Menschen pilgern und wo sich ihr Herz öffnet und auch bereit ist zum Bekenntnis.

Dieses Sakrament müssen wir wirklich neu erlernen. Schon unter einem rein anthropologischen Gesichtspunkt ist es wichtig, einerseits Schuld zu erkennen und andererseits Vergebung zu üben. Eines der bedenklichen Erscheinungen unserer Zeit ist ein weit verbreitetes Ausfallen des Sündenbewußtseins.

So besteht das Geschenk des Bußsakramentes nicht nur darin, daß wir Vergebung erhalten, sondern darin, daß wir zunächst einmal überhaupt unsere Vergebungsbedürftigkeit bemerken und dadurch schon gereinigt werden, uns innerlich verändern und dann auch andere besser verstehen und ihnen vergeben können.

Die Erkenntnis von Schuld ist elementar für den Menschen – er ist krank, wenn er sie nicht mehr erkennt –, und ebenso wichtig ist für ihn die befreiende Erfahrung, Vergebung zu empfangen. Für beides ist das Sakrament der Versöhnung der entscheidende Einübungsort. Darüber hinaus wird der Glaube dort ganz persönlich und verbirgt sich nicht mehr im Kollektiv.

Wenn der Mensch sich der Herausforderung stellt und in seiner Lage der Vergebungsbedürftigkeit gleichsam „schutzlos“ vor Gott tritt, macht er die ergreifende Erfahrung einer ganz persönlichen Begegnung mit der Liebe Jesu Christi.
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Linus
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Beitrag von Linus »

Wenn das Thema schon wieder da ist gleich mal ne Frage: Wie lange darf einem die Absolution verwehrt werden. Ich hab letzens mit einem sehr guten Bekannten gesprochen, der seit 2002 nicht absolviert wird, obwohl er gut vierteljährlich zu dem gleichen Beichtvater geht....
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Beitrag von Ecce Homo »

Linus hat geschrieben:Wenn das Thema schon wieder da ist gleich mal ne Frage: Wie lange darf einem die Absolution verwehrt werden. Ich hab letzens mit einem sehr guten Bekannten gesprochen, der seit 2002 nicht absolviert wird, obwohl er gut vierteljährlich zu dem gleichen Beichtvater geht....
Was für einen Grund hat der Beichtvater, ihm die Absolution zu verweigern? Ich meine, verharrt dein Bekannter immer noch in der selben schweren Sünde?
:hmm: :/

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verweigern ohne schwerwiegenden Grund besteht - bzw. dass der Beichtvater das aus Spaß macht...
Hat dein Bekannter ihn gefragt, warum?

Ich wüsste auch nicht, dass es da eine Frist gibt, nachder der BV absolvieren müsste - wenn die Sünde bereut ist und der feste Vorsatz besteht, die Sache zu beenden, dann müsste er absolvieren... :ja:
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Hab ich vergessen: Kommuniziert dein Bekannter dann auch seitdem nicht? :hmm: :/
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Linus
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Beitrag von Linus »

Ja, keine Kommunion. nachdem ich ja nicht weiß, was gebeichtet wurde, kann ich auch nichts näheres sagen. Jedenfalls kann ich mir das sehr gut vorstellen, dass bei dem Beichtvater nicht jeder "bedingungsfrei" absolviert wird.
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oblatum
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Wie beichtet man wenn die Sprache fehlt?

Beitrag von oblatum »

Das Bußsakrament zu empfangen war in der Weihnachts- und Osterzeit stets ein Bedürfnis für mich.
Nun ist mir durch eine Krankheit das Sprechvermögen genommen.
Ich habe schriftlich eine Anfrage an meinen Seelsorger gestellt, aber keine Antwort bekommen.
Dass ich mich im Alltag mit niemanden austauschen kann ist nicht so schlimm.
Aber ein Beichtgespräch fehlt mir halt sehr.
Wer weiß Rat?
VG oblatum
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Linus
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Beitrag von Linus »

Es geht auch schriftlich, wenns Dir mündlich (nicht aus psychischen sondern physischen Gründen) nicht möglich ist. Du kannst auch einen Gebärdendolmetsch heranziehen, der steht dann ebenfalls unter der Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnisses. (wenn du mir mitteilst wo du wohnst könnte ich mal versuchen meine Fühler auszustrecken)

Can. 960 — Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden.

Niemand darf daran gehindert werden, mit Hilfe eines Dolmetschers zu beichten; dabei sind aber Mißbräuche und Ärgernisse zu vermeiden
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oblatum
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Beitrag von oblatum »

Linus, einen Dolmetscher brauche ich nicht, ich kann noch sehr gut hören, aber nicht sprechen.
Manchmal ist es ärgerlich, die einen halten mich für taub, und andere für nicht mehr ganz richtig im Kopf.
Deshalb vermeiden viele Menschen mit mir zu sprechen.
VG oblatum
Morituri te salutant

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