Konziliarismus vs. Papstprimat

Allgemein Katholisches.
Bruder Donald

Konziliarismus vs. Papstprimat

Beitrag von Bruder Donald »

Modernistische Theologen würden es gerne sehen, dass ein Konzil mehr zu sagen hat, als der Papst (Konziliarismus).

Hierzu eine Entgegnung, warum ein Konzil ohne Papst keine gültigen Beschlüsse erzielen kann:
Die Aussage von ZdK-Präsident Sternberg, wonach es Fragen gebe, "die nicht mal ein Papst entscheiden kann, sondern nur ein Konzil", sei "kirchenrechtlich nicht korrekt," betonte Bier. "Es gibt im Gegenteil keine einzige Frage, die der Papst nicht allein entscheiden könnte (höchste und volle Gewalt – can. 331 CIC), es gibt keine einzige Frage, für deren Entscheidung er ein Konzil einberufen müsste. Möglicherweise würde der Papst im Einzelfall unklug handeln, wenn er eine bestimmte Frage 'im Alleingang' entscheidet, rechtlich unzulässig handelte er in diesem Fall nicht."

Petrus
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Re: Konziliarismus vs. Papstprimat

Beitrag von Petrus »

nun,

früher war das schwieriger.

es gab da mal drei(!) Päpste gleichzeitig. ist aber schon ein bißchen(?) her.

Trisagion
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Re: Konziliarismus vs. Papstprimat

Beitrag von Trisagion »

Es gab mal drei Männer die gleichzeitig behaupteten, Papst zu sein.

Was soll denn jetzt genau in diesem Strang diskutiert werden? Die Idee daß Konzile wichtiger sind als Päpste ist jedenfalls mindestens so alt wie das große Schisma der Orthodoxen...
Zuletzt geändert von Trisagion am Freitag 9. Oktober 2020, 13:04, insgesamt 1-mal geändert.

Bruder Donald

Re: Konziliarismus vs. Papstprimat

Beitrag von Bruder Donald »

Petrus hat geschrieben:
Freitag 9. Oktober 2020, 12:45
nun,

früher war das schwieriger.

es gab da mal drei(!) Päpste gleichzeitig. ist aber schon ein bißchen(?) her.
Dazu auch in dem von mir verlinkten Artikel:
"Von einer eher moderaten Form des Konziliarismus war das Konzil von Konstanz (1414-1418) inspiriert," erläuterte Ernesti. "Angesichts eines Papstschismas – es gab drei Kirchenmänner, die den Anspruch erhoben, Nachfolger Petri zu sein – schien es keinen anderen Ausweg zu geben, als das Konzil entscheiden zu lassen. Aus Sicht der Konzilsväter von Konstanz stand das Konzil im Sinne eines 'Notrechtes' über dem Papst. Das Konzil hat also gewiss nicht unreflektiert aus der Situation heraus konziliaristisch agiert."

Bruder Donald

Re: Konziliarismus vs. Papstprimat

Beitrag von Bruder Donald »

Trisagion hat geschrieben:
Freitag 9. Oktober 2020, 13:00
Was soll denn jetzt genau in diesem Strang diskutiert werden?
Es gab zu diesem Thema keinen dezidierten Strang, deshalb habe ich einen erstellt.
Falls User sich zu dieser Sachfrage informieren wollen, dann sollen/können sie hier fündig werden.
Zu diskutieren gibt es allerdings herzlich wenig, der einleitende Artikel ist mMn eindeutig. Aber wenn jemand meint, dem widersprechen zu müssen, dann bitte, gerne hier.

Es ist aber bezeichnend, wie mit allen Mitteln die Modernisten kämpfen, wenn eben z. B. der ZDK-Vorsitzende behauptet, ein Konzil stünde über dem Papst. Lupenreiner Populismus, Fakenews, und so einer ist hochrangiger Funktionär. So einer sollte eigentlich wissen, wie die Rechtslage in seinem Verein ist, stattdessen versucht er das eine gegen das andere auszuspielen.
Man muss die Fakten auf den Tisch legen und klar machen, wer hier die Spalter und Unfriedenstifter sind.

Bruder Donald

Re: Konziliarismus vs. Papstprimat

Beitrag von Bruder Donald »

Und noch ein fundierter Nachschlag mit Verweisen aus dem CIC:

Warum ein Konzil nichts autonom entscheiden kann
Gegenüber dem Stellvertreter Christi ist keine Kirchenversammlung weisungsbefugt, weder auf regionaler noch auf weltkirchlicher Ebene – ein geradezu karnevalesker Gedanke. Auch das Zweite Vatikanische Konzil konnte nicht durch Mehrheitsbeschlüsse etwas verfügen oder beschließen – oder den Papst in irgendeiner Art überstimmen. Somit scheint das virulente Missverständnis, über das heute berichtet wurde, vielleicht eher einem protestantischen Verständnis über Synoden geschuldet zu sein. Wenn der Papst ein Konzil einberuft – wie zuletzt der heilige Johannes XXIII. –, dann delegiert er an die Versammlung der stimmberechtigten Konzilsväter weder Amtsbefugnisse noch Kompetenzen. Dazu ist er kraft seines Amtes auch nicht befugt. Die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzil bedurften, um rechtswirksam gültig zu sein, der päpstlichen Approbation. Im CIC ist das unmissverständlich und leicht nachvollziehbar dargelegt:

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