Privatoffenbarungen – Kriterien u. Verbindlichkeit

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Mariamante
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Beitrag von Mariamante »

Lieber Uwe: In der Privatoffenbarung von Jesus an Sr. Faustine wurde auch für den Sonntag nach Ostern (weißer Sonntag) die Einführung des Barmherzigkeitsonntag gefordert.

Wie es sich um den (vielfach wohl falsch verstandenen Begriff) "Miterlöserin" handelt ist mir ja noch nicht ganz klar. Hab jetzt grad keinen liturgischen Kalender zur Hand- aber vielleicht klärt jemand über diesem Zusammehang auf- in spannender Erwartung.
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Amigo
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Beitrag von Amigo »

Uwe Schmidt hat geschrieben:Ich finde merkwürdig, dass 1983 in "meinem" saarländischen Marpingen die Gottesmutter ebenfalls gefordert haben soll, der Papst möge sie zur Miterlöserin erklären (war eine Privatoffenbarung in der dortigen Kapelle an einen Bauern), komischerweise verlangte sie sogar, dass an einem bestimmten Tag zu tun
Uwe, du tust IMHO gut daran, das merkwürdig zu finden. Die päpstliche (d.h. dogmatische) Erklärung "Maria Miterlöserin (Corredemptrix)" wurde bereits in den 1950er-Jahren in den hier diskutierten Botschaften von Amsterdam gefordert; auch damals war die vernünftige Reaktion Roms diese, solche Forderungen nicht zu beherzigen. Spezifische Tage sind nicht ganz unüblich; so z.B. die in Fatima verkündete Verehrung an den "fünf ersten Monatssamstagen". Für die Verkündigung einer dogmatischen Erklärung ist es allerdings schon ein ziemlich unübliches Ansinnen. In Marpingen "war Maria" übrigens schon mal (1876), doch auch damals erhielt die Erscheinung keine kirchliche Anerkennung.

Grüße,
Georg

Ruf
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Beitrag von Ruf »

FioreGraz hat geschrieben:
"Entsprechend kirchlicher Grundsätze und Richtlinien ist es in erster Linie die Aufgabe des Ortsbischofs ein Urteil über die Authentizität von privaten Offenbarungen in seiner Diözese abzugeben. Die Glaubenskongregation kann dies später bestätigen; das ist aber nicht notwendig."*1

Bischof Punt hat in dieser Sache so gehandelt, wie es ihm als Bischof von Harlem zusteht.
Wenn Du dieses bestreitest, so bringe auch die Beweise.
Oder noch besser, Du reichst bei den zuständigen kirchlichen Stellen eine Beschwerde oder eine Anklage gegen den Bischof ein.
Tja zusteht, nicht aber wenn Rom (als übergeordnete Instanz) schon gesprochen hat, indem Fall muß auch Rom wieder das ganze aufnehmen oder ausdrücklich die Kompetenz zur Entscheidung dieser FRage dem Ortsbischof zurückgeben. Ansonsten hat der gute Mann wohl diese Überschritten, da kann er noch soviele Brieferl und Dokumente schreiben, die sind höchsten fürs Altpapier oder den Karneval als Konfetti gut.

LG
Fiore

Und dieses hat Rom (als übergeordnete Instanz) nicht getan!
Msgr. Punt hat seine "Kompetenz zur Entscheidung dieser Frage" nicht überschritten!
Wen hier einer am Überschreiten ist, so bist Du es mit Deiner Polemik gegen den Bischof von Haarlem

PS. Ich warte immer noch auf Deine Beweise!
Das was Du schreibst sind Keine!

Uwe Schmidt
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Re: Daten

Beitrag von Uwe Schmidt »

Schmidt Peter hat geschrieben:Lieber Uwe: In der Privatoffenbarung von Jesus an Sr. Faustine wurde auch für den Sonntag nach Ostern (weißer Sonntag) die Einführung des Barmherzigkeitsonntag gefordert.

Wie es sich um den (vielfach wohl falsch verstandenen Begriff) "Miterlöserin" handelt ist mir ja noch nicht ganz klar. Hab jetzt grad keinen liturgischen Kalender zur Hand- aber vielleicht klärt jemand über diesem Zusammehang auf- in spannender Erwartung.

Ja, aus Faustine wäre auch nichts geworden, wenn nicht zufällig der Erzbischof von Krakau Papst geworden wäre.......die Hl. Faustine "musste sich auch durchboxen".
Aber nochmal die Frage: was ist das für ein Tag, 40 Tage nach dem Karmelfest?

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Marion
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Zu Privatoffenbarungen etc.

Beitrag von Marion »

[Ab hier wurden die Beiträge aus "Kurze Fragen - kurze Antworten" extrahiert. Ecce als Mod]

Betreff: Nachrichten aus der Weltkirche II
taddeo hat geschrieben:Es mag also durchaus stimmen. Außerdem hat der Bischof ausdrücklich darauf hingewiesen, daß man diese Erscheinungen nunmehr zwar für wahr halten DARF, aber keinesfalls MUSS.
Was bedeuten solche Entscheidungen eigentlich genau und was für einen Sinn haben sie?
Kann es eigentlich sein, daß die Kirche uns so offiziell erlaubt Unwahres zu glauben oder kann (und muss dann folglich auch, wenn man den Verstand benützt) man hier davon ausgehen, daß die Erscheinung tatsächlich wahr ist?

Es gibt ja viele Dinge die uns die Kirche nicht vorschreibt und auch nicht verbietet zu glauben, aber sie erzählt uns darüber auch nichts. Wie zum Beispiel ist es uns von der Kirche wohl frei daran zu glauben ob Vögel Eier legen. Ich vermute aber, daß die Kirche niemals auf die Idee käme solcherlei "Glaubensfreiheiten" über eierlegende Vögel zu verkünden.
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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von cantus planus »

Approbierte Privatoffenbarungen kann man glauben, ist aber als Katholik dazu nicht verpflichtet. Eine äußerst weise Entscheidung, wie ich meine.

Selbstverständlich wird die Kirche auch aus diesem Grund keine Erscheinung anerkennen, die Unwahres verkündet, ebenso wie sie keinen Grund hat, eine wahre Erscheinung nach sorgfältiger Prüfung als unwahr zu bezeichnen.

Dein Vogelbeispiel geht an der Sache vorbei, weil die Kirche niemals Dinge als glaubensverbindlich beschlossen hat, die nicht mit der kirchlichen Lehre oder der Heiligen Schrift in Zusammenhang stehen. Die Kirche äußert sich verbindlich nur zu Fragen des Glaubens und der Moral.
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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

Falsch ist auf jeden Fall in dem verlinkten Artikel die Annahme, die Erscheinung habe jetzt den "gleichen Status wie andere katholische Wallfahrtsorte wie beispielsweise Lourdes in Frankreich und Fatima in Portugal"…denn letztere Erscheinungen haben nicht nur die bischöfliche, sondern auch die päpstliche Approbation. Amsterdam, zum Beispiel, hat auch die bischöfliche Approbation, aber nicht die des Papstes.
???

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Marion »

cantus planus hat geschrieben:Approbierte Privatoffenbarungen kann man glauben, ist aber als Katholik dazu nicht verpflichtet. Eine äußerst weise Entscheidung, wie ich meine.
Warum meinst du das sei weise?
cantus planus hat geschrieben:Selbstverständlich wird die Kirche auch aus diesem Grund keine Erscheinung anerkennen, die Unwahres verkündet, ebenso wie sie keinen Grund hat, eine wahre Erscheinung nach sorgfältiger Prüfung als unwahr zu bezeichnen.
Roger! Die Kirche kann also feststellen ob eine Erscheinung tatsächlich wahr oder tatsächlich falsch ist und tut das auch.
cantus planus hat geschrieben:Dein Vogelbeispiel geht an der Sache vorbei, weil die Kirche niemals Dinge als glaubensverbindlich beschlossen hat, die nicht mit der kirchlichen Lehre oder der Heiligen Schrift in Zusammenhang stehen. Die Kirche äußert sich verbindlich nur zu Fragen des Glaubens und der Moral.
Das Vogelbeispiel hab ich mal so genommen, weil es der Kirche schnuppe ist ob man daran glaubt oder eben nicht. Genau wie bei manchen Erscheinungen. Da gibt es welche an die man nicht glauben darf, weil sie falsch sind und welche bei denen es schnuppe ist, weil sie wahr sind. Trotzdem ist es vernünftig an Eierlegende Vögel zu glauben. Also einer der über Verstand verfügt glaubt das. Er ist zwar nicht von der Kirche dazu gezwungen das zu glauben aber durch seinen eigenen Verstand.
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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Linus »

weil die Privatoffenbarung eben vor allem eins ist:Privat
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Florianklaus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Florianklaus »

Marion hat geschrieben:Roger! Die Kirche kann also feststellen ob eine Erscheinung tatsächlich wahr oder tatsächlich falsch ist und tut das auch.
Soweit ich weiß, tut die Kirche dies gerade nicht, sie prüft die Vereinbarkeit der Privatoffenbarung mit Schrift und Tradition und entscheidet dann ob der Glaube daran und die Verehrung erlaubt sind oder nicht.

Benedikt

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Benedikt »

Florianklaus hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Roger! Die Kirche kann also feststellen ob eine Erscheinung tatsächlich wahr oder tatsächlich falsch ist und tut das auch.

Soweit ich weiß, tut die Kirche dies gerade nicht, sie prüft die Vereinbarkeit der Privatoffenbarung mit Schrift und Tradition und entscheidet dann ob der Glaube daran und die Verehrung erlaubt sind oder nicht.
Nein, das nennt man (im Falle von Schriften) "Nihil obstat" - es steht nichts dagegen. Im Falle einer Privatoffenbarung entscheidet die Kirche, dass der übernatürliche Charakter feststeht. Aber für den Glauben des einzelnen ist es nicht notwendig, von daher steht es jedem frei, an eine anerkannte Erscheinung zu glauben oder nicht.

Im übrigen gibt es auch keine päpstliche Approbation von Erscheinungen, bzw. unterscheidet sich diese nicht von einer Approbation durch den Ortsbischof.

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

Kann der Papst nicht die Approbation eines Bischofs von einer Privatoffenbarung rückgängig machen? Wenn dem nicht so wäre, dann bemüht sich eine ganze Bewegung von (überwiegend) Laien umsonst, den Papst dazu bewegen, die Anerkennung von Amsterdam rückgängig zu machen.
???

Benedikt

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Benedikt »

anneke6 hat geschrieben:Kann der Papst nicht die Approbation eines Bischofs von einer Privatoffenbarung rückgängig machen? Wenn dem nicht so wäre, dann bemüht sich eine ganze Bewegung von (überwiegend) Laien umsonst, den Papst dazu bewegen, die Anerkennung von Amsterdam rückgängig zu machen.
Das schon, aber eine päpstliche Anerkennung ist nicht höherwertiger. Es ist ein Rekursrecht vorgesehen, aber die Anerkennung nimmt grundsätzlich der Ortsbischof vor.

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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von cantus planus »

Marion hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Approbierte Privatoffenbarungen kann man glauben, ist aber als Katholik dazu nicht verpflichtet. Eine äußerst weise Entscheidung, wie ich meine.
Warum meinst du das sei weise?
Weil alles, was ein Katholik wissen muss, von Christus geoffenbart und von seiner Kirche gelehrt wurde. Privatoffenbarungen können das nur ausleuchten. Nicht aber ergänzen oder revidieren.

Daher können echte Erscheinungen den Glauben stärken. Es ist jedoch nicht notwendig, daran zu glauben.

Wie gesagt: ich halte das für richtig.
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Thomas_de_Austria
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Thomas_de_Austria »

Na ja, notwendig daran zu glauben nicht bzw. nicht notwendig, sagen wir, diese oder jene Frömmigkeitsformen zu pflegen oder Gebete zu beten, die durch die Privatoffenbarung aufgekommen sind.
Aber eine Sache zu leugnen, zu verspotten, zu bekämpfen o. ä. m., bei der die Kirche, den übernatürlichen Charakter dessen, festgestellt hat, ist auch mehr, als bloß unangemessen und eigentliche eine Frechheit. (Letzteres sind auch Unarten, die sich so mancher Katholik "einfallen lässt".)

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

Wann wurde im englischen Gruß "Weiber" durch "Frauen" ersetzt?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

Thomas_de_Austria
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Thomas_de_Austria »

In der Verwendung bei der FSSPX nie ... ;D - Ansonsten wohl in den 70ern bzw. mit den "neuen Büchern" - zumindest nehme ich das an.

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von ad-fontes »

In einem Diözesangesangbuch von 1967 steht es noch in der alten Fassung.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

Thomas_de_Austria
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Thomas_de_Austria »

ad-fontes hat geschrieben:In einem Diözesangesangbuch von 1967 steht es noch in der alten Fassung.
Ist ja schließlich noch in den 60ern. (In einem Gebetbuch aus dem Jahr 1965 steht es auch noch in der alten Fassung.) ;)

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Marion »

Thomas_de_Austria hat geschrieben:
Na ja, notwendig daran zu glauben nicht bzw. nicht notwendig, sagen wir, diese oder jene Frömmigkeitsformen zu pflegen oder Gebete zu beten, die durch die Privatoffenbarung aufgekommen sind.
Aber eine Sache zu leugnen, zu verspotten, zu bekämpfen o. ä. m., bei der die Kirche, den übernatürlichen Charakter dessen, festgestellt hat, ist auch mehr, als bloß unangemessen und eigentliche eine Frechheit. (Letzteres sind auch Unarten, die sich so mancher Katholik "einfallen lässt".)
Genau! Wenn die Kirche feststellt, daß eine Erscheinung wirklich von oben kommt und sagt allen, daß sie festgestellt hat, daß diese Erscheinung wahr ist, dann kann sie zwar erlauben, daß jemand das nicht glauben braucht (was aber, wenn man wie normale Katholiken der Kirche vertraut eigentlich eine blödsinnige Alternative ist!), aber sie kann eigentlich nicht zulassen, daß jemand diese Erscheinung leugnet. Einfach nicht glauben und dabei ruhig sein schon, da es wohl nicht heilsnotwendig ist daran zu glauben. Aber gegen diese Erscheinung dann zu wettern dürfte eigentlich nicht erlaubt sein.
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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von cantus planus »

Natürlich nicht. Wenn die Kirche ihr Urteil gefällt hat, gibt es keinen Grund, warum ein Gläubiger sich nicht daran halten sollte. (Es sei denn in den Ausnahmefällen krasser bischöflicher Fehlurteile wie in Amsterdam, wo auch das Umhergeeiere der Glaubenskongregation kein gutes Bild machte. Aber, wie gesagt, das sind Ausnahmen.)
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Florianklaus hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Roger! Die Kirche kann also feststellen ob eine Erscheinung tatsächlich wahr oder tatsächlich falsch ist und tut das auch.
Soweit ich weiß, tut die Kirche dies gerade nicht, sie prüft die Vereinbarkeit der Privatoffenbarung mit Schrift und Tradition und …
… und daß keine natürliche Erklärung gegeben werden kann, etc. Genau. Dann wird eventuell ein entsprechender Kult erlaubt.
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Benedikt hat geschrieben:Im Falle einer Privatoffenbarung entscheidet die Kirche, dass der übernatürliche Charakter feststeht.
Dafür bekäme ich gern einmal konkrete Entscheidungsbeispiele zitiert.
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Marion hat geschrieben:Aber gegen diese Erscheinung dann zu wettern dürfte eigentlich nicht erlaubt sein.
Man darf seine Ablehnung selbstverständlich öffentlich vertreten.
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Robert Ketelhohn »

cantus planus hat geschrieben:Natürlich nicht. Wenn die Kirche ihr Urteil gefällt hat, gibt es keinen Grund, warum ein Gläubiger sich nicht daran halten sollte. (Es sei denn in den Ausnahmefällen krasser bischöflicher Fehlurteile wie in Amsterdam, wo auch das Umhergeeiere der Glaubenskongregation kein gutes Bild machte. Aber, wie gesagt, das sind Ausnahmen.)
Aber was Ausnahme ist, definiert jeder selber … ;D
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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von anneke6 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Aber gegen diese Erscheinung dann zu wettern dürfte eigentlich nicht erlaubt sein.
Man darf seine Ablehnung selbstverständlich öffentlich vertreten.
Zum Beispiel in einem Forum. ;D Erscheinungen kritisch unter die Lupe zu nehmen ist nie etwas Verkehrtes.
???

Thomas_de_Austria
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Re: Privatoffenbarungen-kriterien u. verbindlichkeit

Beitrag von Thomas_de_Austria »

Das dürfte übrigens richtig sein:

Benedikt hat geschrieben:Im Falle einer Privatoffenbarung entscheidet die Kirche, dass der übernatürliche Charakter feststeht.


Ich verweise dbzgl. auf das hier ("Normae Sanctae Congregationis pro doctrina fidei de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus", 2c):

Finally, after a certain time, and in the light of experience, (starting from a particular study of the spiritual fruits generated by the new devotion), to give a judgement on the authenticity of the supernatural character, if the case requires this.

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Niels
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Re: Privatoffenbarungen-kriterien u. verbindlichkeit

Beitrag von Niels »

Neues aus Amsterdam (ich bringe das mal hier; ggf. bitte verschieben):

https://www.bisdomhaarlem-amsterdam.nl/ ... e+Volkeren

https://www.bisdomhaarlem-amsterdam.nl/ ... raal+woord
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Petrus
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Re: Privatoffenbarungen-kriterien u. verbindlichkeit

Beitrag von Petrus »

für solches - und auch Anderes - darf ich sehr empfehlen

das "Marienerscheinungsquartett".

https://weltquartett.de/site/marienerscheinungen.html

(nein, dies ist keinesfalls eine Werbung, eher das Gegenteil).

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Jakobgutbewohner
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Re: Privatoffenbarungen-kriterien u. verbindlichkeit

Beitrag von Jakobgutbewohner »

Marion hat geschrieben:
Freitag 13. Mai 2022, 12:38
Die Offenbarung ist abgeschlossen.
Es gibt nur noch Privatoffenbarungen, und wie das Wort schon sagt, eben Privat.
Wer hatte sich diesen Begriff "Privatoffenbarung" eigentlich ausgedacht? Auf mich wirkt er ehrlich gesagt seltsam. Vor allem, wenn er sich nicht nur auf Offenbarungen bezieht, die sich wirklich an Menschen privat richteten, sondern teils ja ausdrücklich laut ihrem Inhalt zur Verbreitung bestimmt wären.
Niels hat geschrieben:
Mittwoch 18. Februar 2004, 13:54
Kardinal Ratzinger hat geschrieben:Die Lehre der Kirche unterscheidet zwischen der "öffentlichen Offenbarung" und den "Privatoffenbarungen". Zwischen beiden besteht nicht nur ein gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied. Das Wort "öffentliche Offenbarung" bezeichnet das der ganzen Menschheit zugedachte Offenbarungshandeln Gottes, das seinen Niederschlag in der zweiteiligen Bibel aus Altem und Neuem Testament gefunden hat. "Offenbarung" heißt es, weil Gott darin sich selbst Schritt um Schritt den Menschen zu erkennen gegeben hat, bis zu dem Punkt hin, da er selbst Mensch wurde, um durch den menschgewordenen Sohn Jesus Christus die ganze Welt an sich zu ziehen und mit sich zu vereinigen. Es handelt sich also nicht um intellektuelle Mitteilungen, sondern um einen Prozeß des Lebens, in dem Gott auf die Menschen zugeht; in diesem Prozeß werden dann freilich auch Inhalte für den Intellekt und für das Verstehen von Gottes Geheimnis sichtbar. Der Prozeß richtet sich an den ganzen Menschen und so auch an den Verstand, aber nicht nur an ihn. Weil Gott nur einer ist, ist auch die Geschichte, die er mit der Menschheit eingeht, eine einzige, die für alle Zeiten gilt und mit Leben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ihre Vollendung erreicht hat. In Christus hat Gott alles, nämlich sich selbst gesagt, und deswegen ist die Offenbarung mit der Gestaltwerdung des Christusgeheimnisses im Neuen Testament abgeschlossen. Der Katechismus der Katholischen Kirche zitiert, um diese Endgültigkeit und Vollständigkeit der Offenbarung zu verdeutlichen, einen Text des heiligen Johannes vom Kreuz: "Seit er uns seinen Sohn geschenkt hat, der sein Wort ist, hat Gott uns kein anderes Wort zu geben. Er hat alles zumal in diesem einen Worte gesprochen... Denn was er ehedem nur stückweise zu den Propheten geredet, das hat er nunmehr im ganzen gesprochen, indem er uns das Ganze gab, nämlich seinen Sohn. Wer demnach jetzt noch ihn befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte, der würde nicht bloß unvernünftig handeln, sondern Gott geradezu beleidigen, weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richten würde, ohne jegliches Verlangen nach anderen oder neuen Dingen" (KKK 65, Carm. 2,22).

Die Tatsache, daß mit Christus und mit seiner Bezeugung in den Büchern des Neuen Testaments die allen Völkern zugedachte eine Offenbarung Gottes abgeschlossen ist, bindet die Kirche an das einmalige Ereignis der heiligen Geschichte und an das biblische Wort, das dieses Ereignis verbürgt und auslegt, aber sie bedeutet nicht, daß die Kirche nun nur auf die Vergangenheit schauen könnte und so zu einer unfruchtbaren Wiederholung verurteilt wäre. Der KKK sagt dazu: "...Obwohl die Offenbarung abgeschlossen ist, ist ihr Inhalt nicht vollständig ausgeschöpft; es bleibt Sache des christlichen Glaubens, im Lauf der Jahrhunderte nach und nach ihre ganze Tragweite zu erfassen" (Nr. 66). Sehr schön sind die beiden Aspekte von Bindung an das Einmalige und Fortschritt in dessen Verstehen in den Abschiedsreden des Herrn ausgelegt, wo der scheidende Christus den Jüngern sagt: "Noch vieles habe ich euch zu sagen, aber ihr könnt es jetzt nicht tragen. Wenn aber jener kommt, der Geist der Wahrheit, wird er euch in die ganze Wahrheit führen. Denn er wird nicht aus sich selbst heraus reden... Er wird mich verherrlichen, denn er wird von dem, was mein ist, nehmen und es verkünden" (Joh 16,12?14). Einerseits führt der Geist und eröffnet so Erkenntnis, für deren Tragen vorher die Voraussetzung fehlte - das ist die immer unabgeschlossene Weite und Tiefe des christlichen Glaubens. Andererseits ist dieses Führen ein "Nehmen" aus dem Schatz Jesu Christi selbst, dessen unerschöpfliche Tiefe sich in diesem Führen offenbart. Der Katechismus zitiert dazu ein tiefes Wort von Papst Gregor dem Großen: "Die göttlichen Worte wachsen mit den Lesenden" (KKK 94, Gregor, in Ez 1,7,8 ). Das II. Vatikanische Konzil kennt drei wesentliche Wege, wie sich die Führung des Heiligen Geistes in der Kirche und so das "Wachsen des Wortes" vollzieht: Es vollzieht sich durch Betrachtung und Studium der Gläubigen, durch innere Einsicht, die aus geistlicher Erfahrung stammt und durch die Verkündigung derer, "die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben" (Dei Verbum,8 ).

An dieser Stelle wird es nun möglich, den Begriff der "Privatoffenbarung" richtig einzuordnen, der sich auf alle nach dem Abschluß des Neuen Testaments auftauchenden Schauungen und Offenbarungen bezieht, also die Kategorie ist, unter die wir die Botschaft von Fatima einordnen müssen. Hören wir auch dazu zunächst den KKK: "Im Laufe der Jahrhunderte gab es sogenannte "Privatoffenbarungen", von denen einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden... Sie sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi zu 'vervollkommnen'..., sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben" (Nr. 67).
Wäre es da nicht sinnvoller gewesen von "kanonisch" (kleinster gemeinsamer Nenner des Christentums) und "nachkanonisch" (oder so ähnlich) zu sprechen? Der "Prozeß des Lebens" hat doch nicht geendet als der Neue Bund verkündet worden war?
Eine solche Botschaft kann eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deswegen soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muß.
Wobei derjenige dann, wenn es ihm nicht schaden soll, schon gut im allgemeinen Christentum stehen sollte, wenn er solche Offenbarungen recht pauschal von sich weist, würde ich sagen.
"Selig sind ... die durch die Tore eingehen in die Stadt. Draußen aber sind die Hunde und die "Pharmazeuten" und die Buhler und die Mörder und die Götzendiener und jeder, der die Lüge liebt und tut." Off 22,14+15

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Re: Privatoffenbarungen-kriterien u. verbindlichkeit

Beitrag von Jakobgutbewohner »

Da der theologische Begriff der Privatoffenbarung neueren Ursprungs ist und im Mittelalter begrifflich nicht zwischen „offizieller“ (kirchlicher bzw. biblischer) und „privater“ Offenbarung unterschieden wurde, werden solche älteren mystischen Berichte heute nur selten mit dem Begriff in Verbindung gebracht, obwohl sich die Erfahrungen nicht grundlegend zu unterscheiden scheinen. Sie fallen in der kirchlichen Bewertung ebenso unter diese Definition.
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatoffenbarung
"Selig sind ... die durch die Tore eingehen in die Stadt. Draußen aber sind die Hunde und die "Pharmazeuten" und die Buhler und die Mörder und die Götzendiener und jeder, der die Lüge liebt und tut." Off 22,14+15

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Re: Privatoffenbarungen – Kriterien u. Verbindlichkeit

Beitrag von Jakobgutbewohner »

Ich unternehme einen Versuch dieses auf mich seltsam wirkende Gedankenkonstrukt "Privatoffenbarung" für mich zu übersetzen.

Wenn geschrieben wird "daß mit Christus und mit seiner Bezeugung in den Büchern des Neuen Testaments die allen Völkern zugedachte eine Offenbarung Gottes abgeschlossen ist", dann ist damit gemeint, daß die Kirche sich eben auf einen "kleinsten gemeinsamen Nenner" (Kanon) bezieht und sich bemüht diesen oder vielmehr das wahre Evangelium des Neuen Bundes zu tradieren.
Die Bischöfe mit dem Papst sind nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung verpflichtet.
http://www.kathpedia.de/index.php?title ... ffenbarung

Abgeschlossen ist der Neue Bund, er steht in sich fest. Die Festlegung eines kleinsten gemeinsamen Nenners in der schriftlichen Überlieferung ist nach meinem Verständnis pragmatisch gesehen sehr sinnvoll gewesen und es ist gut, daß dieser "kleinste gemeinsame Nenner" nicht zu minimal ausfiel. Sollte ein Christ sich z.B. mit einem Evangeliumstext nicht wohlfühlen, könnte er dann so kein Christ sein? Ich würde sagen doch. Und das ist die Natur dieser schriftlichen Überlieferungen: Sie in in vielem redundant, "mehrstimmig" und hier sehe ich eine Gleichheit zu wahren nichtkanonischen Offenbarungsmitteilungen. Diese muß niemand zwingend für wahr halten um Christ sein zu können, im Neuen Bund zu sein. Genauso wie jemand eben ein biblisches Evangelium ablehnen könnte und zwar irgendeins. Es ist keines zwingend nötig um Christ sein zu können.
"Selig sind ... die durch die Tore eingehen in die Stadt. Draußen aber sind die Hunde und die "Pharmazeuten" und die Buhler und die Mörder und die Götzendiener und jeder, der die Lüge liebt und tut." Off 22,14+15

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