Florianklaus hat geschrieben:Stephen Dedalus hat geschrieben:Aus katholischer Sicht ist die neue "Ehe" aber lediglich eine fortgesetzte ehebrecherische Beziehung, die durch die staatliche Trauung öffentlich gemacht wird.
Genau darin liegt das Problem. M. E. sollte eine Möglichkeit bestehen, durch Buße und Anerkennen der schuldhaften Entwicklung, die zu diesem Zustand geführt hat, sowie der Prüfung durch einen Geistlichen eine Wiederzulassung zu den Sakramenten zu erlangen.
Trotz der Perpetuierung des Ehebruchs?
Naja, das ist die Frage. Bewertet man vornehmlich das Zerbrechen der Ehe und das Eingehen einer neuen Partnerschaft als schuldhaftes Verhalten, oder sieht man vor allem die neue Partnerschaft als 'fortwährenden Ehebruch'. M. E. läge ebenso ein schuldhaftes Verhalten darin, eine erneut eingegangene Partnerschaft zu beenden. Diese bedeutet ja ebenso die Übernahme von Verantwortung, besonders wenn Kinder da sind. Mir kann niemand weismachen, daß es moralisch und ethisch richtig wäre, die neue Partnerin und die gemeinsamen Kinder in die Wüste zu schicken, weil es eine gescheiterte Ehe in der Vergangenheit gab.
Daher meine ich: Wenn sich jemand in einer solchen Situation findet und zur Anerkenntnis des Versagens und der Schuld kommt, die ihn in diese Situation gebracht hat, muß er eine Möglichkeit haben, durch entsprechende Buße dies zu berichtigen. Dann muß aber auch in den Augen der Kirche seine jetzige Lebenssituation als geordnet anerkannt werden können und eine Zulassung zu den Sakramenten wieder erfolgen können. So halten es m. W. die Orthodoxen - und so sehe ich es als richtig an. Damit wird weder das Grundprinzip kompromittiert, noch wird der Ehebruch sanktioniert, aber es entspricht der sündhaften menschlichen Natur, die eben auch 'fallen' kann.
So entspricht es m. E. auch den Schriftstellen im Neuen Testamtent, die sehr wohl zwischen Prinzip und Anspruch auf der einen Seite und der menschlichen Wirklichkeit auf der anderen Seite differenzieren.