Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

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Clemens
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Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

Seid gegrüßt!
Kann mir jemand sagen:
Seit wann genau (möglichst auf den Tag) gilt eigentlich das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Salmantizenser
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Salmantizenser »

Clemens hat geschrieben:Seid gegrüßt!
Kann mir jemand sagen:
Seit wann genau (möglichst auf den Tag) gilt eigentlich das nachkonziliare Bischofsweiheformular?
Seit dem 18. Juni 1968 mit der Apostolischen Konstitution Pontificalis Romani. Der Ritus änderte sich aber zu diesem Zeitpunkt ansonsten noch nicht.
Bischof Anton Hänggi wurde schon im Februar des selben Jahres "ad experimentum" mit der neuen Form konsekriert.

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Clemens
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

Seit wann sind denn die Massen an Mitkonsekratoren üblich?
Bf.Dammertz v.Augsburg bspw. hatte deren 43! Bei den meisten anderen neueren Bischöfen legen ja auch teilweise dutzende von Amtsbrüdern aus aller Welt die Hände auf.

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thomas12
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von thomas12 »

Clemens hat geschrieben:Seit wann sind denn die Massen an Mitkonsekratoren üblich?
Bf.Dammertz v.Augsburg bspw. hatte deren 43! Bei den meisten anderen neueren Bischöfen legen ja auch teilweise dutzende von Amtsbrüdern aus aller Welt die Hände auf.
Entschuldigung, war das schon mal anders?
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Mitkonsekratoren nötig sind, um die Apostolische Sukzession auf jeden Fall zu gewährleisten (ist die Weihe des einen Konsekrators ungültig, so gilt die eines Mitkonsekrators dann auch).
Warum es aber so viele sein sollen (ich meine 42 ungültige Bischöfe wären ja schon ein Unding) weiss ich nicht.

Gruß
Thomas

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umusungu
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von umusungu »

die Handauflegung durch alle anwesenden Bischöfe ist Zeichen der Kollegialität des Bischofskollegiums.
Bei einer Priesterweihe vollziehen auch alle anwesenden Priester die Handauflegung und strecken die Hand aus während der Weihepräfation .. Ausdruck der Aufnahme in den gemeinsamen Dienst des Presbyteriums.

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Seraphina
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Seraphina »

Ich kenne das auch nur so, dass es mehrere sind, damit die apostolische Sukzession auf jeden Fall gewährleistet ist. Klar mag es auch ein Zeichen der Kollegialität sein, aber nicht primär.
Si Deus nobiscum, quis contra nos?

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Clemens
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

Als Zeichen der Kollegialität wird es m.W. seit dem 2.Vat. praktiziert.
Früher waren drei Bischöfe Vorschrift, von der aber sehr häufig vom Papst dispensiert wurde, so dass es bis ins 20.Jhdt. sehr oft nur 1 Bischof und 2 Äbte/Domherren/Theologieprofessoren/Seminardirektoren o.ä. waren. Je schwieriger (und teurer) die Versammlung dreier Bischöfe war (also in Gebieten mit weit verstreuten Bischofssitzen), desto häufiger wurde dispensiert.

Selten gab es auch den Fall, dass mehr als 3 Bischöfe zusammenkamen. Am häufigsten nach meiner bisherigen Beobachtung war das in Irland, in Salzburg (wo regelmäßig möglichst alle Suffragane/Eigenbistumsbischöfe versammelt wurden und im vorreformatorischen England.

Mit der potentiellen Ungültigkeit der Weihe eines (Mit-)Konsekrators rechnet - glaub ich - heute in der RKK niemand mehr ernsthaft.

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Clemens
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

umusungu hat geschrieben:die Handauflegung durch alle anwesenden Bischöfe ist Zeichen der Kollegialität des Bischofskollegiums.
Bei einer Priesterweihe vollziehen auch alle anwesenden Priester die Handauflegung und strecken die Hand aus während der Weihepräfation .. Ausdruck der Aufnahme in den gemeinsamen Dienst des Presbyteriums.
Kannst du sagen, wie du und deine Kollegen anlässlich eurer Priesterweihe das auffassten? Kam da irgendwie der Gedanke auf, gemeinsam von allen diesen Bischöfen (falls mehrere dabei waren) geweiht worden zu sein?

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taddeo
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von taddeo »

Clemens hat geschrieben:Seit wann sind denn die Massen an Mitkonsekratoren üblich?
Bf.Dammertz v.Augsburg bspw. hatte deren 43!
Gelten die denn auch alle offiziell als Konsekratoren? Kann ich mir nicht vorstellen.
Nur, weil sie als Zeichen der Kollegialität die Hände mit auflegen, müssen sie noch nicht Konsekratoren sein.

Beim neuen Regensburger Bischof Rudolf etwa wurde im Gottesdienstflyer zu seiner Weihe folgendes geschrieben (S. 4):
Hauptzelebrant der Feier ist der Metropolit der Kirchenprovinz München und Freising, Dr. Reinhard Kardinal Marx. Nach altem Brauch assistieren dem Hauptkonsekrator zwei weitere Bischöfe. Die beiden Mitkonsekratoren sind der Präfekt der Glaubenskongregation Erzbischof Dr. Gerhard Ludwig Müller sowie Bischof František Radkovský aus dem Bistum Pilsen. Darüber hinaus wirken alle anwesenden Bischöfe bei der Konsekration mit.
Also: Ein Hauptkonsekrator, zwei Mitkonsekratoren, jede Menge Dekoration.

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Clemens
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

Can. 1014 würde ich so interpretieren, dass da kein Unterschied gemacht wird zwischen den zwei vorgeschriebenen und den Deko-Mitkonsekratoren.

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Clemens
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

Würde mich schon sehr interessieren:
Sehe ich das richtig?

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taddeo
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von taddeo »

Clemens hat geschrieben:Würde mich schon sehr interessieren:
Sehe ich das richtig?
Offensichtlich ja.

Zur Gültigkeit der Weihe reicht mit entsprechender päpstlicher Dispens ein einziger Konsekrator.
Die vom CIC vorgeschriebene Form verlangt mindestens zwei Mitkonsekratoren.
Die weiteren anwesenden Bischöfe sollen aber ausdrücklich den Kandidaten mit konsekrieren, und nicht nur dekorativ rumstehen ("una cum iisdem omnes Episcopi praesentes electum consecrent").

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Clemens
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

Danke!

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Gamaliel
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Gamaliel »

taddeo hat geschrieben:Zur Gültigkeit der Weihe reicht mit entsprechender päpstlicher Dispens ein einziger Konsekrator.
Dazu eine Präzisierung ( :doktor: ):

Das Nichtvorliegen einer Dispens berührt nicht die Gültigkeit, sondern "lediglich" die Erlaubtheit. (Für die Nichtbeachtung der Vorschrift zur Beiziehung von Mitkonsekratoren gibt es außerdem nicht einmal eine Kirchenstrafe. Etwas anderes ist freilich die moralische Bewertung.)

Die Dispens von Mitkonsekratoren gewährt (gegebenenfalls) die Sakramentenkongregation.

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umusungu
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von umusungu »

Gamaliel hat geschrieben:Das Nichtvorliegen einer Dispens berührt nicht die Gültigkeit, sondern "lediglich" die Erlaubtheit.
Das ist doch klar!
Die Weihe wird von einem Geweihten zum anderen weitergegeben............
Nur um sicherzustellen, dass der Geweihte auch sicher in der apostolischen Sukkession steht, werden mindestens zwei Mitkonsekratoren gefordert.

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taddeo
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von taddeo »

Gamaliel hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Zur Gültigkeit der Weihe reicht mit entsprechender päpstlicher Dispens ein einziger Konsekrator.
Dazu eine Präzisierung ( :doktor: ):

Das Nichtvorliegen einer Dispens berührt nicht die Gültigkeit, sondern "lediglich" die Erlaubtheit. (Für die Nichtbeachtung der Vorschrift zur Beiziehung von Mitkonsekratoren gibt es außerdem nicht einmal eine Kirchenstrafe. Etwas anderes ist freilich die moralische Bewertung.)

Die Dispens von Mitkonsekratoren gewährt (gegebenenfalls) die Sakramentenkongregation.
Stimmt. Auch die Dispens muß "nur" vom Apostolischen Stuhl kommen, also von einer dazu beauftragten Behörde des Papstes, nicht von ihm selber.

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Clemens
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Clemens »

Nennt man das dann trotzdem "päpstliche Dispens", oder muss man da begrifflich unterscheiden?

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taddeo
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von taddeo »

Clemens hat geschrieben:Nennt man das dann trotzdem "päpstliche Dispens", oder muss man da begrifflich unterscheiden?
Um der sachlichen Korrektheit willen sollte man zumindest in wissenschaftlichen Abhandlungen die präzise Formulierung verwenden. Das erleichtert die Rezeption durch Kollegen und erweckt zudem den Anschein der Sachkenntnis. :doktor:
Für den allgemeinen Sprachgebrauch wird es nicht unbedingt nötig sein.

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Protasius
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Protasius »

taddeo hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:Nennt man das dann trotzdem "päpstliche Dispens", oder muss man da begrifflich unterscheiden?
Um der sachlichen Korrektheit willen sollte man zumindest in wissenschaftlichen Abhandlungen die präzise Formulierung verwenden. Das erleichtert die Rezeption durch Kollegen und erweckt zudem den Anschein der Sachkenntnis. :doktor:
Für den allgemeinen Sprachgebrauch wird es nicht unbedingt nötig sein.
Ist die präzise Formulierung jetzt "Dispens des Heiligen Stuhles", "apostolische Dispens" oder "päpstliche Dispens" oder etwas anderes?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

Raphael

Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von Raphael »

Protasius hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:Nennt man das dann trotzdem "päpstliche Dispens", oder muss man da begrifflich unterscheiden?
Um der sachlichen Korrektheit willen sollte man zumindest in wissenschaftlichen Abhandlungen die präzise Formulierung verwenden. Das erleichtert die Rezeption durch Kollegen und erweckt zudem den Anschein der Sachkenntnis. :doktor:
Für den allgemeinen Sprachgebrauch wird es nicht unbedingt nötig sein.
Ist die präzise Formulierung jetzt "Dispens des Heiligen Stuhles", "apostolische Dispens" oder "päpstliche Dispens" oder etwas anderes?
Vinzenz macht den Inzens für den Dispens! :narr:

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taddeo
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Re: Seit wann gilt das nachkonziliare Bischofsweiheformular?

Beitrag von taddeo »

Protasius hat geschrieben:Ist die präzise Formulierung jetzt "Dispens des Heiligen Stuhles", "apostolische Dispens" oder "päpstliche Dispens" oder etwas anderes?
Laut CIC can. 1014 weder noch, sondern "Dispens des Apostolischen Stuhles" ("Sedis Apostolicae dispensatio").

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