Yeti hat geschrieben:
Ich danke dir und sehe, dass seine Eminenz und du im Wesentlichen dasselbe meinten, mit einer kleinen Einschränkung, die dir und seiner Eminenz aber gewiss bewusst war. Soweit mir nämlich bekannt ist, bezeichnen sowohl Bischof als auch Priester lediglich während der Wandlung die Anwesenheit Christi, ansonsten verkörpert der Bischof m.W. die Apostel bzw. das Apostelamt. In Wahrheit sehe ich daher in der Umsetzung der Liturgiereform (mit dem Wegrücken des Tabernakels) ein Problem, insofern ein Personen- oder Amtskult entsteht, der weder durch die traditio apostolica noch durch die Schrift gedeckt ist; vielmehr einer Selbsterlösungs-Sehnsucht gefährlich das Wort bzw. das Symbol redet, gerade weil dort nun plötzlich ein Mensch steht (Bischof, Priester, Chor, Orchester etc.). Eigentlich ist die Umsetzung der Reform (auf diese Weise) ja dann auch nichts anderes als eigentlich überwunden geglaubter Klerikalismus. Und genau das, meine ich, wird eben auch in St. Stephan sichtbar.
Muß man die Tabernakelfrage eigentlich alle paar Monate von vorne durchdiskutieren?
Zunächst einmal: Ich weiß nicht, wo diese Repräsentanzwechseltheorie herkommt. Ich halte sie aber für ziemlich verquast und völlig liturgiefremd. Schon alleine, weil - man kann's anscheinend nicht oft genug sagen - die Herrenworte Teil eines durchgehenden Gesamttextes sind, aus dem man sie nicht mal eben herauslösen kann. Auch sonst sehe ich für einen Rollentausch inmitten des Canon in der Liturgie keinerlei Ansatzpunkte. Aber mit der Tabernakelfrage hat das alles ohnehin wenig zu tun.
Die läßt sich eigentlich schon durch ein ganz einfaches Gedankenspiel beantworten. Wäre die Liturgie tatsächlich auf den im Tabernakel hin ausgerichtet, dann ginge es natürlich um den im Innern präsenten Herrn und nicht um die Schranktür. Also wäre es nur konsequent, den Herrn zur Messe herauszuholen und sie zum ausgesetztem Allerheiligsten hin zu feiern. Die Kirche hat diese Praxis aber gerade nicht als besonders sinnenfällige Form gewürdigt, sondern sie schlicht verboten. Und zwar schon deutlich vor Bunigni.