new hat geschrieben:Schaut Euch mal
http://www.internetpfarre.de/blog/archi ... ESIAE.html
an. Daraus:
(...) Wie Pater Lombardi richtig festhält, ist diese Bestimmung sehr wichtig. Sie richtet sich sowohl gegen sedisvakantistische Grüppchen als auch gegen fanatische Gruppen und Einzelpersonen, welche den Jurisdiktionsprimat des Heiligen Vaters theoretisch und/oder praktisch mißachten. Derzeit sind von dieser Bestimmung daher auch nicht wenige Sympathisanten der Priesterbruderschaft St. Pius X. betroffen. Aber auch Personen, die sich öffentlich mit der gesamten Linie eines anonymen Portals und seinen Verhetzungstendenzen identifizieren, vor allem die Redakteure und Anhänger, sind somit als Bittsteller ausnahmslos ausgeschlossen. Dieses Portal hat die Seligsprechung von Papst Johannes Paul II. - um nur ein Beispiel zu nennen - in derart krasser Weise verunglimpft und als illegitim hingestellt, daß angenommen werden muß, der regierenden Papst werde in maßgeblichen Regierungsbereichen mißachtet. (Damit leistet dieses Portal - auch wenn es dies abstreiten sollte - sedisvakantistischen Tendenzen und Überlegungen, die gerade im "traditionalistischen Sektor" immer wieder als Virus auftreten, Vorschub.) Überhaupt ist aktuell die Stellung eines Gläubigen oder einer Gruppe zur legitimen Seligsprechung von Johannes Paul II. ein sehr praktisches Prüfkriterium. Wären solche nicht in voller Einheit mit der Katholischen Kirche stehenden Antragsteller zugelassen, "wäre dies tatsächlich in offenem Widerspruch zum Ziel der 'Versöhnung' des Motu proprio selbst." (Natürlich gilt dies alles auch analog für die möglichen Zelebranten selbst, wie es auch im Zusammenahng mit der nachfolgenden Nummer 2 [a] deutlich wird.) (...)
Also Hw. Phytlik glaubt, dass man den Jurisdiktionsprimat des Papstes missachtet, wenn man sich über die Eiligsprechung wundert und gewisse seltsame Dinge im Vergleich zu Heiligsprechungen früherer Jahre feststellt?
Man solle die Aussagen Dr. Pytliks nicht zu ernst nehmen. Leider kam derlei auch von Leuten wie Prof. Spindelböck. Würden die Herren einmal gründlich recherchieren, kämen sie rasch drauf, dass ihre Thesen unhaltbar sind. Eine Seligsprechung bestätigt, dass jemand nun von jedem verehrt werden
darf (sic!), der das möchte. Nicht mehr, und auch nicht weniger.
Der Respekt vor den päpstlichen Entscheidungen gebietet, dass man sich nach der erfolgten Seligsprechung zurückhält, insbesondere öffentlich, was jedoch nicht einschließt, objektive Mißstände eines Pontifikats nicht mehr beim Namen nennen zu dürfen.
Dass diese neokonservative Fraktion jeden Papstkritiker gleich zum Sedisvakantisten erklärt, habe ich neulich auch auf Facebook erleben müssen. Leider grassiert in unserer Kirche ein neuer und ungesunder Papalismus wie die Grippe. Das ist freilich kein Erbe des vergangen Pontifikats, sondern begann schon unter Pius XII. Gott sei's geklagt.