phylax hat geschrieben:Wenn das so ist, bedient die Hamburger Staatsanwalt jeden so, wie er es gerade hören will.
Das war Ende April ähnlich:
FAZ vom 27. April:
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat kein Ermittlungsverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eingeleitet. Das teilten die Hamburger Behörde und das Bistum übereinstimmend mit. „Es gibt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg lediglich einen Vorgang, der auf drei Strafanzeigen zurückgeht“, sagte ein Bistumssprecher am Samstag.
Diese Anzeigen waren dem Bistum zufolge zunächst bei der Staatsanwaltschaft in Limburg eingegangen, diese habe sich aber für nicht zuständig erklärt und die Akten an Hamburg weitergegeben. Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg wird erst geprüft, ob Ermittlungen gegen den Bischof aufgenommen werden. Dies könne einige Zeit dauern.
Am 30. April berichtete dagegen Mittelhessen.de:
Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.
Das hat die Pressesprecherin der Behörde, Nana Frombach, am Montag auf Anfrage bestätigt.
"Ein Ermittlungsverfahren besagt allerdings noch nicht, dass wir einen Tatverdacht geprüft haben. Wir stehen noch am Anfang. Das wird in den kommenden Wochen und Monaten geschehen", betonte die Oberstaatsanwältin.
Vielleicht kann man die Dinge gar nicht so abgrenzen, wie das die Presse (und vielleicht auch das Bistum Limburg) es gerne hätten:
Wikipedia hat geschrieben:Die Ermittlungen müssen nach dem Legalitätsprinzip aufgrund von Anzeigen oder zureichender Hinweise auf eine Straftat stets aufgenommen werden (außer bei verfassungswidriger Heranziehung von Beweisen, die einen Anfangsverdacht begründen sollen; sog. Anfangsverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 160 Abs. 1 StPO). Die Staatsanwaltschaft (StA) hat in diesem Zusammenhang das Recht und die Pflicht zur Einleitung von Ermittlungen.
Gibt es denn dann überhaupt einen irgendwie gearteten förmlichen Beschluss der StA: "So, bis jetzt haben wir vorgeprüft und nun eröffnen wir das (förmliche) Ermittlungsverfahren"? Oder legt die StA mit der Arbeit los, wenn eine Anzeige oder Hinweise auf eine Straftat sie erreichen? Dann wird eine Akte angelegt und es werden die notwendigen Maßnahmen zur Sachverhaltsermittlung veranlasst und der ermittelte Sachverhalt wird juristisch bewertet. Nennt man nicht diesen ganzen Vorgang "Ermittlungsverfahren"?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)