Hubertus Lutterbach weist dazu passend darauf hin, daß während des ersten Jahrtausends der christlichen Geschichte die Glaubenden einen Verstorbenen spontan verehrten, wenn sie ihn auch über den irdischen Tod hinaus als wirkmächtig erlebten. Erst in einem zweiten Schritt wurde dieser vom Volk vor Ort getragene Heiligenkult bischöflich-kirchlich als gültig anerkannt.Gamaliel hat geschrieben:Gemmingen: Rasche Seligsprechung entspricht Mediengesellschaft
Daraus:
Mit der raschen Seligsprechung von Johannes Paul II. passt sich die Kirche nach Ansicht des Jesuiten P. Eberhard von Gemmingen dem Tempo der Mediengesellschaft an. Die Breitenwirkung sei jetzt viel größer, als wenn der polnische Papst erst in 50 Jahren seliggesprochen worden wäre [...]
Trotz der kurzen Verfahrensdauer von knapp sechs Jahren zeigte sich der Jesuit überzeugt, dass die Untersuchungen sorgfältig und kritisch durchgeführt worden seien.
Seit dem 16. Jahrhundert kehrten sich die Verhältnisse um. Erst wenn ein wundertätig auffällig gewordener Verstorbener durch den Ortsbischof oder den Papst eingehend überprüft und in einem Selig-beziehungsweise Heiligsprechungsakt als verehrungswürdig erklährt worden war, wurde er für eine entsprechende Frömmigkeitspraxis "freigegeben".
Und dies dauerte oft shr lange.