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Bamberg, 30. November 2007
Untersuchung und Untersuchungsergebnis
des sog. Tränenwunders von Heroldsbach
Informationen zur Marienstatue
Die Marienstatue, von der Zeuginnen und Zeugen (im folgenden „Zeugen“ genannt) behaupten, dass sie geweint habe, befindet sich im Pilgerheim der Gebetsstätte Heroldsbach (Am Herrengarten 9) in der Nähe der Eingangstür, der Tür zum Speisesaal und in der Nähe der Toiletten.
Die Marienstatue ist lebensgroß, aus Holz gearbeitet und farbig gefasst. Eine eingehende Untersuchung der Statue ergab, dass keinerlei Veränderungen an der Figur festzustellen waren, die auf eine Manipulation hätten schließen lassen.
Die Statue steht im Schnittpunkt zwischen kaltem Eingangsbereich und warmen Speisesaal, so dass an Kondenswasser zu denken wäre. Die Zeugenaussagen und die klimatischen Bedingungen geben keinen Hinweis darauf, dass außer an der Statue sonst Feuchtigkeit aufgetreten wäre, so dass Kondenswasserbildung wohl ausscheidet.
Informationen zur Zeugenbefragung
Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Reihe von Zeugen unter Eid befragt. Die Befragung gestaltete sich deswegen so zeitaufwendig, weil die Zeugen teilweise während des Verfahrens erst benannt wurden, weil nicht alle nach Bamberg geladen, sondern jeweils nur zum 12./13. eines Monats befragt werden konnten, wenn sie wieder nach Heroldsbach kamen (an diesem Tag erinnern die Pilger an die Marienerscheinungen in Fatima), und weil auch Erkrankungen von Zeugen eine zügige Vernehmung verhinderten.
Die Zeugen beantworteten die Fragen nach Belehrung über den Eid mit allem Ernst. Deshalb ist ihnen trotz einiger Abweichungen subjektive Glaubwürdigkeit zuzubilligen. Insgesamt wurden 25 Zeugen befragt.
Ergebnis der Zeugenbefragungen:
Alle Zeugen bekunden einhellig, dass sich im Gesicht der Marienstatue Tropfen befunden haben. Abweichungen in den Angaben über die Zahl der Tropfen sind normal, wenn man das menschliche Wahrnehmungsvermögen und den jeweiligen Standort des Betrachters in Erwägung zieht.
Alle Zeugen bis auf eine Ausnahme konnten nicht bestätigen, dass die Tränen aus den Augen hervorgequollen sind. Die Aussage der einen Zeugin kann nicht zutreffen, weil früher anwesende Zeugen dies nicht bestätigen konnten.
Aus den Zeugenaussagen ergibt sich in etwa folgender Ablauf des Geschehens:
Ein Zeuge kam an der Statue vorbei. Er sah eine Frau, deren Identität nicht zu ermitteln ist, zu Füßen der Statue und Wassertropfen im Gesicht der Figur. Diese deutete er als Tränen und machte eine andere Zeugin, die sich am Schriftenstand
aufhielt, und eine Zeugin, die aus der Toilette kam, auf dieses Phänomen aufmerksam.
Diese übernahmen die Interpretation, dass es sich um Tränen handeln müsse und dass die Madonnenstatue weine. Diese Interpretation verbreitete sich in Windeseile unter den Pilgern, die - mit einer Ausnahme - kein Weinen, sondern nur die Tropfen sahen.
Die meisten Zeugen gaben an, dass P. Dietrich von Stockhausen mit einem Papiertaschentuch an der einen Seite des Gesichts bei der Figur die Flüssigkeit abgewischt habe. Dieses Taschentuch wurde von P. Dietrich aufbewahrt und für die weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt (Tuch Nr. 1). Keiner der Zeugen hat gesehen, dass eine andere Person Flüssigkeit abgewischt hat. Trotzdem übergab eine Frau, deren Identität bis heute nicht festgestellt werden konnte, ein weiteres Taschentuch, mit dem sie Flüssigkeit abgewischt haben will (Tuch Nr. 2).
Informationen zur Taschentuch-Untersuchung
Diese Taschentücher wurden zusammen mit zwei Packungen Papiertaschentücher, mit einer Flasche Wasser aus dem Brunnen auf dem Hügel vor der Glaskirche und einer Flasche Wasser aus der Wasserleitung des Pilgerheims als Vergleichsmaterial an ein Labor, das von Seiten der Kriminalpolizei empfohlen wurde, übergeben.
Ergebnis des Labors zur Taschentuch-Untersuchung:
„Leider stellte sich durch das Experiment heraus, dass beide Papiertaschentücherchargen Natrium und Chlorid enthalten und zwar in einer Menge, die eine weitere Analyse aus unserer Sicht nicht sinnvoll erscheinen lassen. Theoretische Überlegungen ergaben, dass Auswaschungen aus den realen Proben nur marginale Konzentrationsveränderungen verursachen würden, die im Bereich der Messunsicherheit gelegen sind.“ Das heißt, dass die Rückstände in dem Tüchlein so gering sind, dass weitere verwertbare Ergebnisse nicht möglich sind.
Auffallend ist jedoch, dass das Tuch Nr. 1 fast den gleichen Gehalt von Natrium aufweist wie das Wasser aus der Leitung des Pilgerheims (18,3 bzw. 18,6 mg/l). Das Tuch Nr. 2 weist völlig andere Werte auf und kann nicht berücksichtigt werden, weil nicht nachweisbar ist, woher es stammt.
Festzuhalten ist, dass die chemische Analyse keine Anhaltspunkte liefert, dass es sich bei der Flüssigkeit um Tränenflüssigkeit handelt.
Wertung der Untersuchungsergebnisse
Es ist durch die Aussagen der Zeugen bewiesen, dass sich Flüssigkeit am Gesicht und an der Brust der Marienstatue befunden hat.
Die Frage ist nun, woher diese Flüssigkeit stammt. Kein Zeuge mit einer Ausnahme (s. oben) kann bestätigen, dass die Flüssigkeit aus den Augen der Statue gequollen ist, auch wenn sie an den Augen zu sehen war. Sie muss also woanders herkommen.
Die Möglichkeit, dass es sich um Kondenswasser handelt, scheidet aus den angegebenen Gründen aus.
Nicht auszuschließen ist - nicht zuletzt auf Grund des chemischen Gutachtens - dass jemand Wasser an die Figur gespritzt hat, zumal die Toiletten sich in unmittelbarer Nähe befinden.
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