otto hat geschrieben:[...wenn der Papst oder in seinen Namen und Auftrag...( der Bischof) Noch Fragen umusungu?
Dein nur noch zentralpapstzentralistisches Kirchenbild in allen Ehren ...... das ist nun wirklich nicht das rk Kirchenbild, weder dogmatisch noch kirchenrechtlich noch konziliar noch tatsächlich.
Wenn der Bischof zB einen Priester weiht, tut er das nicht im Auftrag des Papstes, sondern weil er
ordentlicher Hirte dieses Teils der Kirche ist.
Wenn ein Bischof Gemeindereferentinnen und -referenten beauftragt, tut er es nicht im Auftrag des Papstes.
Wenn ein Pfarrer einen päpstlichen Orden oder eine päpstliche Auszeichung verleiht, DANN tut er es im päpstlichen Auftrag, wer immer die Urkunde in Rom unterschrieben haben mag - selbstverständlich ohne konkretes Wissen des Papstes.
Wenn ein Bischof einem seiner Priester die Erlaubnis gibt, in einem afrikanischen Bistum zu arbeiten .... oder an einer weit entfernten Uni zu promovieren .... oder ein Sabbathjahr einzulegen .... oder oder ..., dann hat das alles nichts mit einem Auftrag oder "im Auftrag" des Papstes zu tun.
Wenn ein Landwirt sich für ein Jahr in den Entwicklungsdienst einer afrikanischen Diözese stellt, geht das seinen heimischen Bischof überhaupt nichts an, den Papst erst recht nicht.
Wenn eine Rentnerin sich als "Senioren-Expertin" in den Dienst einer afrikanischen Schwesterngemeinschaft stellt, bekommt der Papst - oder in seinem Auftrag der Ortsbischof - keinen Furz davon mit.
Also: der Papst ist zwar oberster Rechtsprecher der Kirche. Doch im Rahmen des gegebenen Rechts handeln die Bischöfe eigenverantwortlich. Ja, sie sind noch nicht einmal Vertreter des Papstes in ihrem Bistum, im Gegensatz zu den Pfarrern, die im strengen Sinne Vertreter des Bischofs in ihrer Pfarrei sind.
Mehr kann ich nun nicht tun, als es Dir so zu erklären. Denk bei der nächsten Küchenpause doch noch einmal drüber nach!
Lernfähig ist "der Mensch, edel und gut".