Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Marion »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Vergleiche dazu auch Past. Herm. mand. IV,1.
daraus:
Past. Herm. mand. IV,1. hat geschrieben:]4. Ich erwiderte ihm: „Herr, gestatte mir, einige Fragen an dich zu richten.“ „Rede“, sprach er. „Wenn“, so sprach ich, „wenn, o Herr, einer eine im Herrn gläubige Frau hat und diese bei einem Ehebruch ertappt, sündigt der Mann, wenn er weiter mit ihr zusammenlebt?“ 5. „Solange er nichts davon weiß“, antwortete er, „sündigt er nicht; wenn aber der Mann von ihrer Sünde Kenntnis erhalten hat und wenn sich die Frau nicht bekehrt, sondern in ihrer ehelichen Untreue verharrt und der Mann mit ihr zusammenlebt, dann bekommt er Teil an ihrer Sünde und ist mitschuldig an ihrem Ehebruch.“
Das hab ich nun noch nie gehört. Ist das wirklich so?
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Marion hat geschrieben:Das hab ich nun noch nie gehört. Ist das wirklich so?
Ja.

Der Mann hat kein Recht den schweren Sünden seiner Frau tatenlos zuzusehen bzw. diese sogar zu entschuldigen. Ein solches Verhalten wäre geradezu ein Billigung und Zustimmung zu den Sünden der Frau. Eine Art Gutheißung des Ehebruchs.

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Gamaliel
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Re: Ökumene

Beitrag von Gamaliel »

anneke6 hat geschrieben:Bis jetzt hat jeder Orthodoxe, dessen Meinung ich zu dem Thema gehört habe, die Aussage gemacht, auch eine zweite (oder dritte) kirchliche Ehe ist ein Sakrament, wobei kein Unterschied gemacht wird, ob die vorige(n) Ehe(n) durch Tod oder Ehescheidung endeten.
Also ich lese dazu in einem Buch zur Unauflöslichkeit der Ehe:
Nicht einheitlich wird in der orthodoxen Theologie die Frage nach der Sakramentalität der Zweit- bzw. Drittehe beantwortet. Dies wird daran deutlich, daß auch die Frage, ob eine Krönung der Brautleute - das nach orthodoxem Verständnis das Sakrament konstituierende Element - stattfinden darf, umstritten ist.

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anneke6
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von anneke6 »

Zum Thema "Ehebrecherische Ehefrau":
Wobei es wohl mindestens genauso viele untreue Ehemänner wie Ehefrauen gibt. Aber in nicht seltenen Fällen müssen sich die Frauen, wenn sie sich dann von dem Mann hören, von Laien und Klerus Kritik anhören.
Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, wie ich damit umgehen würde, wenn mein Mann eine Dauergeliebte hätte — daß es hier nicht um einen einzigen Fehltritt geht, ist ja offensichtlich.

Zum anderen Thema: Ich schrieb ja auch, daß ich mich an den orthodoxen Meinungen, die ich bisher gehört habe, orientiere. Das mit der Krönung wird auch unterschiedlich gehandhabt. Im Allgemeinen ist für eine zweite Ehe (auch bei Tod des Ehegatten) keine Krönung vorgesehen. Aber ich habe schon Beschlüsse von Jurisdiktionen gelesen, aus denen hervorgeht, daß das Paar zu krönen ist, wenn es zumindest für einen Partner die erste Ehe ist.

Sakramenten-(und Sakramentalien-)disziplin ist in der Orthodoxie nun mal anders als in der RKK.
???

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Robert Ketelhohn
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Nietenolaf hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Im Osten wird davon ausgegangen, daß das Eheband auch noch über den Tod hinaus besteht.
Ja. Ich kann an sich nichts weiter dazu sagen als bestätigen. Scheidung wird nur unter gewissen Voraussetzungen gesegnet, konkret bei Ehebruch oder wenn sich herausstellt, daß einer der Partner beim Ehegelübde gelogen hat (z.B. in Wahrheit schon verheiratet war). Die Scheidung ist in diesen Fällen jeweils kein Auflösen der Ehe, sondern nur das Konstatieren des traurigen Faktums, das keine Ehe (mehr) besteht.

Eine zweite Ehe wird u.U. akzeptiert; die Eheschließung bekommt dann in der Tat die Form der Auferlegung einer Buße: es wird nicht mehr nach der freien Willensentscheidung gefragt, es werden zwei Gebete hinzugefügt (s.u.), wie Jürgen erwähnte. Eine dritte Ehe wird nur als geringeres Übel geduldet, z.B. um Hurerei abzuwenden.

Hier die beiden zusätzlichen Gebete (meine Exprompt-Übersetzung):

"Unser Gebieter und Herr und Gott, der Du das Verborgene im Menschen kennst, der Du Rahab der Hure vergeben und des Zöllners Reue angenommen hast, gedenke nicht unserer durch Unwissenheit und Jugend bedingten Sünden. Denn wenn Du Gesetzlosigkeit zurechnest, Herr, Herr, wer wird vor Dir bestehen (Ps. 13:3), und welches Fleisch würde vor Dir gerechtfertigt? Du allein bist gerecht, sündlos, heilig, gnadenreich und reich an Güte, und Dich reuen die Missetaten der Menschen. Du, Herr, hast angenommen Deine Knechte (Namen), verbinde sie in Liebe zueinander: gewähre ihnen die Reue des Zöllners und die Tränen der Hure, damit sie mit Reue von ganzem Herzen in Einigkeit und Frieden Deine Gebote erfüllend, Deines himmlischen Reiches teilhaftig werden. Denn Du bist der Erhalter aller Dinge, und Dir senden wir Lobpreisung empor, dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, jetzt und immerdar und in alle Ewigkeit. Amen."

"Gott, unser Gott, der Du nach Kana in Galiläa gekommen bist und die dortige Hochzeit gesegnet hast, segne auch diese Deine Knechte, die sich durch Deine Vorsehung zur Gemeinschaft der Ehe verbinden: segne ihren Eingang und ihren Ausgang (Ps 121:8 ), vermehre ihr Leben in Güte, nimm ihre Kränze in Deinem Reich an, erhalte sie rein und unbefleckt und unbescholten in alle Ewigkeit. Amen."

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Lutheraner
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Lutheraner »

Gamaliel hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Das hab ich nun noch nie gehört. Ist das wirklich so?
Ja.

Der Mann hat kein Recht den schweren Sünden seiner Frau tatenlos zuzusehen bzw. diese sogar zu entschuldigen. Ein solches Verhalten wäre geradezu ein Billigung und Zustimmung zu den Sünden der Frau. Eine Art Gutheißung des Ehebruchs.
Ich nehme an andersherum gilt dasselbe? Mir fallen spontan zwei gläubige Katholikinnen ein, deren Männer Ehebrecher waren bzw. sind. Für Frauen wäre es aber meist ganz schwierig (gewesen) die Forderung von "Past. Herm. mand. IV,1." umzusetzen.
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Lutheraner hat geschrieben:Ich nehme an andersherum gilt dasselbe?
Natürlich.

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anneke6
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von anneke6 »

Aber das gerade für Frauen ziemlich schwierig, Gamaliel. Nicht nur, daß die anderen Frauen (wahrscheinlich) lästern werden. Wenn Kinder dabei sind, leiden sie darunter, daß die Familie "aufgeteilt" wird, und viele Frauen leben in finanzieller Abhängigkeit vom Ehemann.
???

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Marion »

Gamaliel hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Das hab ich nun noch nie gehört. Ist das wirklich so?
Ja.

Der Mann hat kein Recht den schweren Sünden seiner Frau tatenlos zuzusehen bzw. diese sogar zu entschuldigen. Ein solches Verhalten wäre geradezu ein Billigung und Zustimmung zu den Sünden der Frau. Eine Art Gutheißung des Ehebruchs.
Es ist verständlich, aber eben Neu für mich.

Und wenn der Ehemann vom Glauben abfällt muss man ihn auch alleine lassen?

Das da steht nämlich auch dort:
2: Wenn ein christlicher Ehegatte zum Heidentum zurückkehrt, so ist das dem Ehebruch gleich zu achten.


Wird solcherlei in einem anständigen Ehevorbereitungskurs gelehrt?
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Gamaliel
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Gamaliel »

anneke6 hat geschrieben:Aber das gerade für Frauen ziemlich schwierig, Gamaliel. Nicht nur, daß die anderen Frauen (wahrscheinlich) lästern werden. Wenn Kinder dabei sind, leiden sie darunter, daß die Familie "aufgeteilt" wird, und viele Frauen leben in finanzieller Abhängigkeit vom Ehemann.
Ich habe schlicht auf eine kurze Frage von Marion geantwortet. (Was damit alles sonst noch zusammenhängt, welche praktischen, finanziellen,... Schwierigkeiten auftreten können, wie sich das möglicherwiese auf die Psyche auswirkt, usw. habe ich freilich nicht berücksichtigt. Dies müßte man ohnehin im Einzelfall sehen und kann keine generellen Aussagen treffen.)

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:
2: Wenn ein christlicher Ehegatte zum Heidentum zurückkehrt, so ist das dem Ehebruch gleich zu achten.


Wird solcherlei in einem anständigen Ehevorbereitungskurs gelehrt?
Nein. Du darfst nicht vergessen, daß der "Hirt des Hermas" aus dem 2. Jahrhundert stammt.
Was sollte es denn heute Deiner Meinung nach für eine Konsequenz haben, wenn Apostasie eines Gatten dem Ehebruch gleichgesetzt würde? Mir fiele spontan nichts ein, was man daraus ableiten könnte. :hmm:

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Marion
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Marion »

anneke6 hat geschrieben:Aber das gerade für Frauen ziemlich schwierig, Gamaliel. Nicht nur, daß die anderen Frauen (wahrscheinlich) lästern werden. Wenn Kinder dabei sind, leiden sie darunter, daß die Familie "aufgeteilt" wird, und viele Frauen leben in finanzieller Abhängigkeit vom Ehemann.
Ich denke das ist für keinen einfach. Weder für Mann noch für eine Frau. Und für die Kinder erst recht nicht. Wenn man sich aber so umschaut, fallen mehr gehörnte Frauen doch nach einer Trennung schneller wieder auf die Beine als die Männer. (da landen viele wirklich im Alkohol und bleiben dort)
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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Marion »

taddeo hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:
2: Wenn ein christlicher Ehegatte zum Heidentum zurückkehrt, so ist das dem Ehebruch gleich zu achten.


Wird solcherlei in einem anständigen Ehevorbereitungskurs gelehrt?
Nein. Du darfst nicht vergessen, daß der "Hirt des Hermas" aus dem 2. Jahrhundert stammt.
Was sollte es denn heute Deiner Meinung nach für eine Konsequenz haben, wenn Apostasie eines Gatten dem Ehebruch gleichgesetzt würde? Mir fiele spontan nichts ein, was man daraus ableiten könnte. :hmm:
Ich leitete nun daraus ab, daß wenn ein Ehegatte vom Glauben abfällt, daß man ihn verlassen muss um nicht Mitschuld an seiner Sünde zu tragen (wie beim Ehebruch). War das nun zu feste um die Ecke gedacht?
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Marion hat geschrieben:War das nun zu feste um die Ecke gedacht?
Ja.

Ein Tip: Eherecht und damit zusammenhängende Fragen lernt man besser aus dem ("aktuellen") Katechismus bzw. befragt seinen heute lebenden traditionstreuen Priester, statt einzelne Zitatausschnitte alter Schriften heranzuziehen. Für "Fortgeschrittene" kann auch ein Blick ins Kirchenrecht hilfreich sein.

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Lutheraner
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Lutheraner »

Gamaliel hat geschrieben:
Lutheraner hat geschrieben:Ich nehme an andersherum gilt dasselbe?
Natürlich.
Wie sollte das in der klassischen Katholischen Familie umsetzbar sein? Die gehörnte Ehefrau verlässt mit ihren Kindern ihren Ernährer und geht.... wohin?
Wenn sie das durchziehen würde, bräuchte sie bald einen neuen Mann, der sich um sie und ihre Kinder kümmert und genau das verbietet ja die Kath. Kirche.

In anderen Foren wurde übrigens von Katholiken immer behauptet, dass die "Ehebruchs-Klausel" in Matthäus 5,32 eine spätere Hinzufügung sei, um den Traditionen bestimmter Kulturkreise gerecht zu werden. Nur Sola-Scriptura-Protestanten würden auf so etwas hereinfallen...
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten III

Beitrag von Gamaliel »

Lutheraner hat geschrieben:Wie sollte das in der klassischen Katholischen Familie umsetzbar sein? Die gehörnte Ehefrau verlässt mit ihren Kindern ihren Ernährer und geht.... wohin?
Wenn sie das durchziehen würde, bräuchte sie bald einen neuen Mann, der sich um sie und ihre Kinder kümmert und genau das verbietet ja die Kath. Kirche.
Bei allen Schwierigkeiten, bei allem Leid,... das eine solche Situation mit sich bringt, ist - im Verhältnis gesehen(!) - gerade heutzutage die Situation für solche Frauen weniger schwer, denn je. Mobilität, Alimente, staatliche Hilfsstellen,... mildern die schlimme Situation besser, als früher.


Ansonsten kann ich Deine Fragen aus zwei Gründen nicht beantworten:

1. Sie haben eigentlich nichts mit dem Threadthema zu tun.

2. Eine Antwort kann logischerweise nicht schablonenhaft gegeben werden, sondern setzt die genaue Kenntnis des Einzelfalls voraus, um dann für diesen einen Fall die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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Marion
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Marion »

Ich finde das hat schon was mit dem Threadthema zu tun. Zwar nicht direkt damit, was die Kirche zum Thema sagt, aber damit, ob das was die Kirche sagt überhaupt richtig sein kann. (Also wirklich den Willen des Herrn lehrt)

Lutheraner dreht das nur noch etwas höher als lutherbeck das bisher tat. Lutherbeck findet die Tatsache der Unauflöslichkeit der Ehe (mit den ganzen Folgen) ungerecht (und somit meint er bewiesen zu haben, daß das nicht der Wille des Herrn sein kann), weil eben auch unschuldige darunter zu leiden haben. Gott verbietet ihnen sich in einen neuen Partner zu verlieben (was bei vielen niemals schlecht sein kann, da Gott die Liebe ist und natürlich will, daß wir feste lieben!) und mit ihm eine neue (selbstverständlich sündlose) Ehe/Familie zu gründen. Und Lutheraner sagt gleich, daß man sich heute überhaupt nicht mehr an dieses Gebot halten kann, ja dies sogar unmöglich wäre, da sie wenn sie sich ans Gebot halten fast allesamt verhungern würden.

Gibt es irgendeinen Kirchenlehrer, der sich mit diesen Einwänden mal beschäftigt hat? Ich glaube nicht, daß diese neu sind.
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Pelikan
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Pelikan »

CIC hat geschrieben:Can. 1151 — Die Ehegatten haben die Pflicht und das Recht, das eheliche Zusammenleben zu wahren, außer ein rechtmäßiger Grund entschuldigt sie davon.

Can. 1152 — § 1. Mag es auch nachdrücklich empfohlen sein, daß ein Ehegatte, bewogen von christlicher Nächstenliebe und aus Sorge um das Wohl der Familie, dem ehebrecherischen Partner Verzeihung nicht verweigert und das eheliche Zusammenleben nicht abbricht, so hat er doch das Recht, wenn er dessen Schuld nicht ausdrücklich oder stillschweigend verziehen hat, das eheliche Zusammenleben aufzuheben, außer er hat dem Ehebruch zugestimmt oder dazu Anlaß gegeben oder auch selbst Ehebruch begangen.

§ 2. Als stillschweigende Verzeihung gilt, wenn der unschuldige Gatte in Kenntnis des Ehebruchs freiwillig mit seinem Gatten ehelich verkehrt hat; die Verzeihung wird aber vermutet, wenn der unschuldige Gatte sechs Monate lang das eheliche Zusammenleben aufrechterhalten und keine rechtlichen Schritte bei der kirchlichen oder weltlichen Autorität unternommen hat.

§ 3. Wenn der unschuldige Gatte von sich aus das eheliche Zusammenleben aufgehoben hat, soll er innerhalb von sechs Monaten der zuständigen kirchlichen Autorität den Trennungsgrund mitteilen; sie hat nach Prüfung aller Umstände zu erwägen, ob der unschuldige Gatte bewogen werden kann, die Schuld zu vergeben und die Trennung nicht auf immer fortzusetzen

Can 1153 — § 1 Wenn einer der Gatten eine schwere Gefahr für Seele oder Leib des anderen Gatten oder der Kinder herbeiführt oder auf andere Weise das gemeinschaftliche Leben unerträglich macht, gibt er dem anderen einen recht maßigen Grund, sich zu trennen, und zwar auf Grund eines Dekrets des Orts Ordinarius und, wenn Gefahr im Verzug ist, auch kraft eigener Entscheidung

§ 2. In allen Fällen ist nach Wegfall des Trennungsgrundes das eheliche Zusammenleben wiederherzustellen, wenn nicht von der kirchlichen Autorität etwas anderes verfügt ist.

Can. 1154 — Nach erfolgter Trennung der Ehegatten muß immer in geeigneter Weise für den nötigen Unterhalt und die Erziehung der Kinder gesorgt werden.

Can. 1155 — Der unschuldige Gatte kann den anderen Gatten lobenswerterweise wieder zum ehelichen Leben zulassen; in diesem Fall verzichtet er auf das Recht zur Trennung.

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Lutheraner
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Lutheraner »

Marion hat geschrieben:Und Lutheraner sagt gleich, daß man sich heute überhaupt nicht mehr an dieses Gebot halten kann, ja dies sogar unmöglich wäre, da sie wenn sie sich ans Gebot halten fast allesamt verhungern würden.
Ne, so war das nicht gemeint. Heute könnte man sich an das Gebot halten, aber in klassischen Kath. Gesellschaften ist/war das unmöglich. Du wohnst doch in Brasilien. Dort ist es alles andere als ungewöhnlich seine Ehefrau zu betrügen. Kennst du irgendeine Frau die daraus ihre Konsequenzen gezogen hat? Und wenn diese Frau von Beruf "Hausfrau" war, wer hätte sich um sie gekümmert? Die Familie? Die hätte sie wahrscheinlich beschimpft, dass sie sich im Bett besser anstrengen soll, damit sich ihr Mann keine amante zu halten braucht...
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Lutheraner
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Lutheraner »

Pelikan hat geschrieben:
CIC hat geschrieben:...
Da steht aber nichts von "Mitschuld" des Partners wenn er den Ehebruch duldet, sondern von "stillschweigendem Verzeihen". Das ist etwas völlig anderes, als hier behauptet wurde.
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Marion
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Marion »

Lutheraner hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Und Lutheraner sagt gleich, daß man sich heute überhaupt nicht mehr an dieses Gebot halten kann, ja dies sogar unmöglich wäre, da sie wenn sie sich ans Gebot halten fast allesamt verhungern würden.
Ne, so war das nicht gemeint. Heute könnte man sich an das Gebot halten, aber in klassischen Kath. Gesellschaften ist/war das unmöglich. Du wohnst doch in Brasilien. Dort ist es alles andere als ungewöhnlich seine Ehefrau zu betrügen. Kennst du irgendeine Frau die daraus ihre Konsequenzen gezogen hat? Und wenn diese Frau von Beruf "Hausfrau" war, wer hätte sich um sie gekümmert? Die Familie? Die hätte sie wahrscheinlich beschimpft, dass sie sich im Bett besser anstrengen soll, damit sich ihr Mann keine amante zu halten braucht...
Ja es schaut in der Realität wirklich so aus! Da will ich dir ja gar nicht widersprechen. Nur dieses unmöglich kann nicht sein, da Gott von uns nichts unmögliches will.

Mir fehlt (nur) das Argument (obwohl ich daran, glaube daß es das gibt) gegen deinen Einwand :pfeif:
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Thomas_de_Austria
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Thomas_de_Austria »

"Unmöglich" ist ohnehin Schwachsinn. Ich kenne wenige wirklich unmögliche Sachverhalte. Was ich kenne sind schwierige bzw. hochgradig unangenehme Sachverhalte. Um solche handelt es sich hierbei u. a. auch.

Kirchenjahr
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Kirchenjahr »

CIC hat geschrieben:Can. 1151 — 1155
...gilt... => Fiktion
...vermutet... => widerlegbar
unschuldiger Gatte <=> schuldiger Gatte (nur einer ist ohne Sünde, Jesus Christus)

Der gerechte Richter läßt sich selbst ans Kreuz schlagen, damit das Gesetz erfüllt werde, das Gesetz der Liebe. Von einem Aneinanderreeihen von Paragraphen und dem sich anschließenden darauf herumreiten war nicht die Rede.

Mich interessiert die Lösung folgenden Beispiels:

1. Eheleute haben den vorgeschriebenen Konsens und heiraten
2. Eheleute lassen die Ehe annulieren, weil Konsens nicht vorgelegen haben soll
(Man täuschte den Ordinarius)
3. Ehe wird für nicht erklärt

Die Kirche kann das wirksame Sakrament nicht auflösen und doch propagiert sie es "verwaltungstechnisch" öffentlich. Das Sakrament wird zum Spielball des Kirchengerichtes. Gott rückt in die Ferne.

Caviteño
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Re: Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe

Beitrag von Caviteño »

Lutheraner hat geschrieben:
Ne, so war das nicht gemeint. Heute könnte man sich an das Gebot halten, aber in klassischen Kath. Gesellschaften ist/war das unmöglich. Du wohnst doch in Brasilien. Dort ist es alles andere als ungewöhnlich seine Ehefrau zu betrügen. Kennst du irgendeine Frau die daraus ihre Konsequenzen gezogen hat? Und wenn diese Frau von Beruf "Hausfrau" war, wer hätte sich um sie gekümmert? Die Familie? Die hätte sie wahrscheinlich beschimpft, dass sie sich im Bett besser anstrengen soll, damit sich ihr Mann keine amante zu halten braucht...
Diese Aussage (von mir hervorgehoben) kann ich so nicht akzeptieren.
Die Philippinen sind mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 80% Katholiken das drittgrößte katholische Land der Erde. Ein Scheidungsrecht gibt es nicht; man kann die Ehe nur - in Anlehnung an die kirchenrechtlichen Vorschriften - "annulieren" lassen. Ebenso wie in Brasilien ist hier der Ehebruch - vor allem durch den Ehemann - üblich und gesellschaftlich auch akzeptiert.

Ich kenne hier aber viele Frauen - auch sog. Nur-Hausfrauen - die aus dem - wiederholten - Verhalten ihres Mannes die Konsequenzen gezogen und ihn mit ihren Kindern verlassen haben. Sie sind nicht bereit weiter "to carry the cross" oder "to become a martyr"- hier übliche Bezeichnungen für das Leben mit einem solchen Ehemann. Viele haben die Kinder bei der Familie untergebracht und gehen dann vor allem in's Ausland (Hong Kong, Singapur, arabische Länder), um dort als Maid zu arbeiten. Das Gehalt von durchschnittlich 200 USD/mtl. schicken sie nach Hause, um ihre Kinder zu versorgen. Frauen mit einer entsprechenden Berufsausbildung können natürlich auch einen besser bezahlten Job bekommen.
Es gibt zwar keine statistischen Zahlen über die Anzahl dieser alleinerziehenden Mütter, die im Ausland für den Unterhalt ihrer Kinder arbeiten. Als Anhaltspunkt mag dienen, daß nach Angaben der phil. Regierung ca. 10% der Bevölkerung von 90 Mio im Ausland arbeiten. Von diesen 9 Mio "oversea-workers" dürfte ein nicht geringer Teil zu dieser Gruppe gehören. Wer einmal mit einer arabischen Fluggesellschaft Richtung Manila geflogen ist, wird die vielen jungen Frauen mit den großen Handgepäcktaschen, aus denen verschiedenes Spielzeug schaute, gesehen haben. Kommt man mit ihnen in's Gespräch, ist die Geschichte meist die gleiche:
Vom Ehemann verlassen bzw. ihn verlassend muß man selbst "sehen wo man bleibt" - das gilt auch für den hier garnicht so seltenen Fall der männlichen Arbeitsscheu. Es ist nun einmal weitaus angenehmer, den Tag mit Tanduay (billiger Rum) zu verbringen, als einer - womöglich noch geregelten - Arbeit nachzugehen. Eine neue dauerhafte Beziehung wollen diese jungen Frauen nach ihren Erfahrungen häufig nicht eingehen, sie ziehen es vor, durch eigene Arbeit unabhängig zu sein.

Ich kann daher nur denen zustimmen, die darauf verweisen, daß es auf den Einzelfall ankommt und Lösungen - wie die Philippinen zeigen - durchaus möglich sind.

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