Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

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Tritonus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Tritonus »

Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren?
Ich kann Dir mal ein konkretes Beispiel für so eine "Ursache" geben (möglicherweise nicht besonders typisch, dafür aber wahr):

Eine in Deutschland standesamtlich geschlossene Ehe hat massive Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht einer ausländischen Person. Sie allein entscheidet in vielen Fällen über weitere Aufenthaltserlaubnis oder Ausweisung.

Ein Geschiedener könnte also im Einzelfall vor der Entscheidung stehen,
(a) eine ihm bekannte und von ihm sehr geschätzte ausländische Person bei ihrer Abschiebung zum Flughafen zu begleiten und ihr noch mit süßlich-frommem Lächeln einen guten Flug in die "Heimat" (die längst keine mehr ist) zu wünschen, und damit, falls er Katholik ist, kirchenrechtlich eine absolut weiße Weste zu behalten, oder
(b) verzweifelt zu versuchen, die Ausweisung zu verhindern, zuletzt auch, indem er die Notbremse (am Standesamt) zieht, was nun kirchenrechtlich den Tatbestand des "hartnäckigen Festhaltens am Konkubinat" erfüllt und den Täter von den Sakramenten ausschließt.
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umusungu
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von umusungu »

Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren? Könnte diese Ursache vielleicht sogar noch schwerwiegender sein als die bloße Wiederheirat (oder das Konkubinat)?
Was ist die Ursache dafür, dass Autofahrer immer wieder die Straßenverkehrsordnung ignorieren?

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holzi
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von holzi »

umusungu hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren? Könnte diese Ursache vielleicht sogar noch schwerwiegender sein als die bloße Wiederheirat (oder das Konkubinat)?
Was ist die Ursache dafür, dass Autofahrer immer wieder die Straßenverkehrsordnung ignorieren?
Gute Frage: da behauptet aber dann auch keiner, daß die StVO nicht mehr zeitgemäß wäre, sondern im Gegenteil, da wird die Vorschrift nochmal drastisch verschärft.
Ich möchte mal sehen, was passiert, wenn die Kirche hier noch was verschärfen würde!

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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

umusungu hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren? Könnte diese Ursache vielleicht sogar noch schwerwiegender sein als die bloße Wiederheirat (oder das Konkubinat)?
Was ist die Ursache dafür, dass Autofahrer immer wieder die Straßenverkehrsordnung ignorieren?
In beiden Fällen ist die Ursache dieselbe: Die Meinung, es besser zu wissen als der Gesetzgeber.

Fragesteller
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Fragesteller »

Tritonus hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren?
Ich kann Dir mal ein konkretes Beispiel für so eine "Ursache" geben (möglicherweise nicht besonders typisch, dafür aber wahr):

Eine in Deutschland standesamtlich geschlossene Ehe hat massive Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht einer ausländischen Person. Sie allein entscheidet in vielen Fällen über weitere Aufenthaltserlaubnis oder Ausweisung.

Ein Geschiedener könnte also im Einzelfall vor der Entscheidung stehen,
(a) eine ihm bekannte und von ihm sehr geschätzte ausländische Person bei ihrer Abschiebung zum Flughafen zu begleiten und ihr noch mit süßlich-frommem Lächeln einen guten Flug in die "Heimat" (die längst keine mehr ist) zu wünschen, und damit, falls er Katholik ist, kirchenrechtlich eine absolut weiße Weste zu behalten, oder
(b) verzweifelt zu versuchen, die Ausweisung zu verhindern, zuletzt auch, indem er die Notbremse (am Standesamt) zieht, was nun kirchenrechtlich den Tatbestand des "hartnäckigen Festhaltens am Konkubinat" erfüllt und den Täter von den Sakramenten ausschließt.
Eine solche standesamtliche Ehe hat aber doch mit Konkubinat nichts zu tun und ist bloße weltliche Formsache, die mit dem Kirchenrecht nichts zu tun hat, oder?

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Protasius
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Protasius »

Fragesteller hat geschrieben:
Tritonus hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren?
Ich kann Dir mal ein konkretes Beispiel für so eine "Ursache" geben (möglicherweise nicht besonders typisch, dafür aber wahr):

Eine in Deutschland standesamtlich geschlossene Ehe hat massive Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht einer ausländischen Person. Sie allein entscheidet in vielen Fällen über weitere Aufenthaltserlaubnis oder Ausweisung.

Ein Geschiedener könnte also im Einzelfall vor der Entscheidung stehen,
(a) eine ihm bekannte und von ihm sehr geschätzte ausländische Person bei ihrer Abschiebung zum Flughafen zu begleiten und ihr noch mit süßlich-frommem Lächeln einen guten Flug in die "Heimat" (die längst keine mehr ist) zu wünschen, und damit, falls er Katholik ist, kirchenrechtlich eine absolut weiße Weste zu behalten, oder
(b) verzweifelt zu versuchen, die Ausweisung zu verhindern, zuletzt auch, indem er die Notbremse (am Standesamt) zieht, was nun kirchenrechtlich den Tatbestand des "hartnäckigen Festhaltens am Konkubinat" erfüllt und den Täter von den Sakramenten ausschließt.
Eine solche standesamtliche Ehe hat aber doch mit Konkubinat nichts zu tun und ist bloße weltliche Formsache, die mit dem Kirchenrecht nichts zu tun hat, oder?
Bei einer standesamtlichen Ehe zu vermuten, daß die Ehepartner nicht das tun, was den Eheleuten vorbehalten ist, erfordert aber ein unglaubliches Maß an Gutgläubigkeit. In einem solchen Fall würde ich die Sache wohl mit dem Pfarrer klären.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

Caviteño
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Caviteño »

Fragesteller hat geschrieben:
Tritonus hat geschrieben: Ein Geschiedener könnte also im Einzelfall vor der Entscheidung stehen,
(a) eine ihm bekannte und von ihm sehr geschätzte ausländische Person bei ihrer Abschiebung zum Flughafen zu begleiten und ihr noch mit süßlich-frommem Lächeln einen guten Flug in die "Heimat" (die längst keine mehr ist) zu wünschen, und damit, falls er Katholik ist, kirchenrechtlich eine absolut weiße Weste zu behalten, oder
(b) verzweifelt zu versuchen, die Ausweisung zu verhindern, zuletzt auch, indem er die Notbremse (am Standesamt) zieht, was nun kirchenrechtlich den Tatbestand des "hartnäckigen Festhaltens am Konkubinat" erfüllt und den Täter von den Sakramenten ausschließt.
Eine solche standesamtliche Ehe hat aber doch mit Konkubinat nichts zu tun und ist bloße weltliche Formsache, die mit dem Kirchenrecht nichts zu tun hat, oder?
Eine solche von Dir angesprochene standesamtliche Ehe würde die Voraussetzungen einer Ehe nicht erfüllen, da die Eheleute einander zur ehelichen Gemeinschaft verpflichtet sind. Sie wäre ein sog. "Scheinehe", die dem ausl. Partner kein Aufenthaltsrecht gewähren würde. Man muß also auch bei einer "nur" standesamtlichen Ehe zusammenleben; damit sind die kirchenrechtlichen Folgen klar.

Fragesteller
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Fragesteller »

Caviteño hat geschrieben:
Fragesteller hat geschrieben:
Tritonus hat geschrieben: Ein Geschiedener könnte also im Einzelfall vor der Entscheidung stehen,
(a) eine ihm bekannte und von ihm sehr geschätzte ausländische Person bei ihrer Abschiebung zum Flughafen zu begleiten und ihr noch mit süßlich-frommem Lächeln einen guten Flug in die "Heimat" (die längst keine mehr ist) zu wünschen, und damit, falls er Katholik ist, kirchenrechtlich eine absolut weiße Weste zu behalten, oder
(b) verzweifelt zu versuchen, die Ausweisung zu verhindern, zuletzt auch, indem er die Notbremse (am Standesamt) zieht, was nun kirchenrechtlich den Tatbestand des "hartnäckigen Festhaltens am Konkubinat" erfüllt und den Täter von den Sakramenten ausschließt.
Eine solche standesamtliche Ehe hat aber doch mit Konkubinat nichts zu tun und ist bloße weltliche Formsache, die mit dem Kirchenrecht nichts zu tun hat, oder?
Eine solche von Dir angesprochene standesamtliche Ehe würde die Voraussetzungen einer Ehe nicht erfüllen, da die Eheleute einander zur ehelichen Gemeinschaft verpflichtet sind. Sie wäre ein sog. "Scheinehe", die dem ausl. Partner kein Aufenthaltsrecht gewähren würde. Man muß also auch bei einer "nur" standesamtlichen Ehe zusammenleben; damit sind die kirchenrechtlichen Folgen klar.
Ist Geschlechtsverkehr notwendiger Bestandteil der im staatlichen Recht geforderten "ehelichen Lebensgemeinschaft"? Wenn nein, muss das hier verlangte "Zusammenleben" kein Konkubinat sein. Natürlich kann man im Normalfall unterstellen, dass Menschen, die standesamtlich verheiratet sind und/oder zusammenleben, auch das Bett teilen. Aber notwendig ist das nicht, und wenn in dem von Tritonus geschilderten Fall der Betroffene dem Pfarrer glaubhaft machen kann, dass das nicht der Fall ist, dann dürfte doch alles klar sein.

Tritonus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Tritonus »

Fragesteller hat geschrieben:Eine solche standesamtliche Ehe hat aber doch mit Konkubinat nichts zu tun und ist bloße weltliche Formsache, die mit dem Kirchenrecht nichts zu tun hat, oder?
Schön wär's. Die staatlichen Organe sind ja in diesem Fall auch nicht ganz blöd und beschäftigen eine ganze Menge durch Steuergelder finanzierte Leute damit, "bloße Formsachen" mit allen möglichen Mitteln aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen.

Der Einfachheit halber zitiere ich einfach mal Wikipedia. (In diesem Fall könnte ich es selbst nicht schöner formulieren):
Die entsprechenden Nachweise werden von den Ausländerbehörden und der Polizei in der Regel durch gleichzeitige und getrennte Befragungen der Partner über die Umstände des Kennenlernens, der Eheschließung und der Lebensverhältnisse, Ermittlungen vor Ort (z. B. Befragungen von Nachbarn, unangekündigte Kontrollbesuche in den frühen Morgenstunden etc.) gesammelt. Diese reichen den Strafgerichten für Verurteilungen dann regelmäßig aus.

( http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe )
Das allermindeste, was also in diesem Fall erforderlich ist, ist eine sehr sorgfältig vorbereitete und nach außen hin über einen längeren Zeitraum hinweg auf die gesamte Umgebung wirklich täuschend echt wirkende Nachbildung eines Konkubinats.
Zuletzt geändert von Tritonus am Mittwoch 31. Juli 2013, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.

Fragesteller
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Fragesteller »

Wikipedia schreibt in der Folge allerdings auch:
Die emotionale Beziehung der Partner zueinander und insbesondere auch ihr gemeinsames Sexualleben dürfen von Behörden und Gerichten nicht erforscht werden. Sie gehören zur Intimsphäre, die auch von Behörden und Gerichten zu respektieren ist. Insbesondere können die Partner auch vereinbaren, keine sexuellen Kontakte miteinander haben zu wollen, ohne dass dadurch der grundgesetzliche Schutz entfiele und automatisch eine Scheinehe anzunehmen wäre.
Aber gut vorstellbar, dass das praktisch anders aussieht. Jedenfalls eine unangenehme Angelegenheit.

Vir Probatus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Pilgerer hat geschrieben: Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren? Könnte diese Ursache vielleicht sogar noch schwerwiegender sein als die bloße Wiederheirat (oder das Konkubinat)?
Die Ursache dafür ist, daß das Kirchenrecht in der Kirchenhierarchie ja selbst nicht konsequent angewandt wird. Ein Pfarrer traut nur mit Dispens, der nächste ohne.
Bei einem gibt es die Brautmesse am Samstag, beim nächsten nicht.
Einer lässt nur Katholiken als Tauf- und Firmpaten zu, der nächste jeden.
Je prominenter jemand ist, um so schneller bekommt er die Ehe annulliert.
Und so weiter. Da drängt sich der Eindruck auf, das sei alles nicht so ernst zu nehmen.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Raphael

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Raphael »

Fragesteller hat geschrieben:Ist Geschlechtsverkehr notwendiger Bestandteil der im staatlichen Recht geforderten "ehelichen Lebensgemeinschaft"?
Nur zur Info:
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
(Quelle)

Aus Abs. 2 geht hervor, daß grundsätzlich ein Recht auf "Herstellung der Gemeinschaft" (vulgo: Geschlechtsverkehr) besteht, welches eben nur nicht ausgeübt werden darf, wenn dies mißbräuchlich geschieht bzw. die Ehe bereits gescheitert ist.

Pilgerer
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Pilgerer »

Tritonus hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren?
Ich kann Dir mal ein konkretes Beispiel für so eine "Ursache" geben (möglicherweise nicht besonders typisch, dafür aber wahr):

Eine in Deutschland standesamtlich geschlossene Ehe hat massive Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht einer ausländischen Person. Sie allein entscheidet in vielen Fällen über weitere Aufenthaltserlaubnis oder Ausweisung.

Ein Geschiedener könnte also im Einzelfall vor der Entscheidung stehen,
(a) eine ihm bekannte und von ihm sehr geschätzte ausländische Person bei ihrer Abschiebung zum Flughafen zu begleiten und ihr noch mit süßlich-frommem Lächeln einen guten Flug in die "Heimat" (die längst keine mehr ist) zu wünschen, und damit, falls er Katholik ist, kirchenrechtlich eine absolut weiße Weste zu behalten, oder
(b) verzweifelt zu versuchen, die Ausweisung zu verhindern, zuletzt auch, indem er die Notbremse (am Standesamt) zieht, was nun kirchenrechtlich den Tatbestand des "hartnäckigen Festhaltens am Konkubinat" erfüllt und den Täter von den Sakramenten ausschließt.
Er könnte auch c) sich als Heiratsvermittler betätigen und - da er selbst nicht heiraten darf - die ausländische Person an einen geeigneten ledigen Deutschen vermitteln.
taddeo hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren? Könnte diese Ursache vielleicht sogar noch schwerwiegender sein als die bloße Wiederheirat (oder das Konkubinat)?
Was ist die Ursache dafür, dass Autofahrer immer wieder die Straßenverkehrsordnung ignorieren?
In beiden Fällen ist die Ursache dieselbe: Die Meinung, es besser zu wissen als der Gesetzgeber.
Es handelt sich dann entweder um die Sünde Sauls oder um eine heidnische Verirrung: 1Sam 15,23 "Denn Ungehorsam ist Sünde wie Zauberei, und Widerstreben ist wie Abgötterei und Götzendienst." 5. Mose 11,16-17 "16 Hütet euch aber, dass sich euer Herz nicht betören lasse, dass ihr abfallt und dient andern Göttern und betet sie an,17 und dass dann der Zorn des HERRN entbrenne über euch". Diese beiden Verfehlungen sind möglicherweise schwerwiegender als eine unwissentliche Sünde gegen das kirchliche Eherecht.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

Tritonus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Tritonus »

Pilgerer hat geschrieben:Es handelt sich dann entweder um die Sünde Sauls oder um eine heidnische Verirrung: 1Sam 15,23 "Denn Ungehorsam ist Sünde wie Zauberei, und Widerstreben ist wie Abgötterei und Götzendienst." 5. Mose 11,16-17 "16 Hütet euch aber, dass sich euer Herz nicht betören lasse, dass ihr abfallt und dient andern Göttern und betet sie an,17 und dass dann der Zorn des HERRN entbrenne über euch".
Gesetze/Gebote sind für Menschen guten Willens normalerweise relativ einfach zu befolgen, und meist ist die Sache eindeutig, solange der Mensch in keinen Konflikt zwischen mehreren Gesetzen/Geboten gerät, also in eine Situation, aus der er nicht "unschuldig" herauskommen kann.

Beispiel Straßenverkehrsordnung: Obwohl ich mich normalerweise an die Verkehrsregeln halte, erinnere ich mich noch gut an den Tag, als ich mit Tempo 80 über einen ungeteerten Feldweg bretterte ("nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge"), anschließend mehrere dunkelgelbe Ampeln überfuhr und schließlich meinen Wagen in einem gesperrten Bereich ("nur Einsatzfahrzeuge") vor der Notaufnahme eines Krankenhauses zum Stehen brachte, weil hinten im Auto mein Sohn lag, der sich beim Spielen im Wald schwer verletzt hatte.

Ich habe in diesem Fall also ganz bewusst, soweit man bei dem Schock von "bewusst" überhaupt reden kann, gegen eine ganze Menge Regeln verstoßen. Und zwar nicht deshalb, weil ich so gerne ungehorsam bin und auf die StVO sowieso pfeife oder weil ich gerne andere Verkehrsteilnehmer ärgere oder in Gefahr bringe, sondern weil mir in dieser Situation ein anderes Gut (nämlich das Leben meines Kindes) wesentlich wichtiger erschien als die Einhaltung der StVO und mein schönes (immer makellos sauberes) Punktekonto in Flensburg.

Anderes Beispiel: Das deutsche Recht verbietet (völlig zurecht, finde ich) jeden Einsatz und auch die Androhung von körperlicher Gewalt bei der Vernehmung von Tatverdächtigen. Vielleicht erinnerst Du Dich noch an den Entführungsfall vor ein paar Jahren in Frankfurt, bei dem der stellvertretende Polizeipräsident dem festgenommen Entführer (M.Gäfgen) körperliche Gewalt androhen ließ, weil er irrtümlich glaubte, auf diese Weise das Leben des entführten Jungen retten zu können? Er wollte auf diese Weise erreichen, dass der Entführer das Versteck des vermeintlich noch lebenden Jungen verrät. Dem Polizisten erschien in diesem Moment das Leben des Jungen wichtiger als das gesetzliche Folterverbot. Ein klarer Gesetzesverstoß -- pfui! --, der Polizist stand nachher völlig zurecht vor Gericht, aber ich hätte an seiner Stelle vermutlich kein bisschen anders gehandelt. Ich hatte Respekt vor diesem Polizisten und litt mit ihm, (und das, obwohl ich prinzipiell das Folterverbot für richtig halte).

Deshalb greift Deine "Sünde Sauls" oder die "heidnische Verirrung" in einigen Fällen katastrophal zu kurz, finde ich. Und ich hoffe für Dich, dass Du niemals in eine echte Konfliktsituation gerätst.
Pilgerer hat geschrieben:Diese beiden Verfehlungen sind möglicherweise schwerwiegender als eine unwissentliche Sünde gegen das kirchliche Eherecht.
In den meisten Fällen wird es sich wohl um einen wissentlichen Verstoß gegen das kirchliche Eherecht handeln.

(Auch in dem von mir beschriebenen Fall. Genau das macht ja einen Gewissenskonflikt aus, dass man wissentlich zwischen zwei Übeln/Verstößen wählen muss.)

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Marion
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Marion »

Ich habe demletzt etwas gelesen zur Geistlichen Kommunion (hl. Alfonso Maria de' Liguori). Dabei fiel mir auf, daß schon die Aufforderung Wiederverheirateter zur geistlichen Kommunion (Die Papst Benedikt anempfohl) eine Aufforderung zu einer Art Gottesraub ist.
hl. Alfonso Maria de' Liguori hat geschrieben:Es ist nämlich nothwendig, daß derjenige welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sey, damit er sich geistlicher Weise mit Jesu vereinigen, und denjenigen Nutzen genießen könne, welcher aus dieser Vereinigung entspringt. Denn derjenige, welcher damals wissentlich in einer Todsünde sich befände, würde nicht allein vergebens diese Uebung verrichten, sondern auch das Verlangen selbst, in einem solchen Stande Christum zu empfangen, würde eine große Sünde und eine Art von Gottesraub seyn.
Der ganze Text ist hier
http://herzmariae.blogspot.com.br/213/ ... maria.html
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Fragesteller »

Marion hat geschrieben:Ich habe demletzt etwas gelesen zur Geistlichen Kommunion (hl. Alfonso Maria de' Liguori). Dabei fiel mir auf, daß schon die Aufforderung Wiederverheirateter zur geistlichen Kommunion (Die Papst Benedikt anempfohl) eine Aufforderung zu einer Art Gottesraub ist.
hl. Alfonso Maria de' Liguori hat geschrieben:Es ist nämlich nothwendig, daß derjenige welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sey, damit er sich geistlicher Weise mit Jesu vereinigen, und denjenigen Nutzen genießen könne, welcher aus dieser Vereinigung entspringt. Denn derjenige, welcher damals wissentlich in einer Todsünde sich befände, würde nicht allein vergebens diese Uebung verrichten, sondern auch das Verlangen selbst, in einem solchen Stande Christum zu empfangen, würde eine große Sünde und eine Art von Gottesraub seyn.
Der ganze Text ist hier
http://herzmariae.blogspot.com.br/213/ ... maria.html
Sehnsucht nach Gott (und nicht mehr und nichts anderes ist die "geistliche Kommunion") kann nicht böse sein. Darf die Seele im Fegefeuer keine Sehnsucht nach Gott haben? Verwerflich ist es alleine, wenn die Sehnsucht in den Beschluss einmündet, die Schranke widerrechtlich zu überschreiten. Das ist dann aber keine "geistliche" sondern eine "versuchte tatsächliche" Kommunion. Was ist denn die innere Haltung, die Du einem Wiederverheirateten, Protestanten oder die Beichte versäumt habenden für die Teilnahme an der Hl. Messe empfehlen würdest? Gleichgültigkeit?

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Marion
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Marion »

Das ist nicht "meine Meinung" und wohl auch nicht nur eine persönliche Meinung des hl. Alfonso Maria de' Liguori, das Trienter Konzil lehrt das, sagt er.
das heilige tridentinische Concilium lehret (sagt er), um die Begierde zu communiciren zur Vortrefflichkeit einer wahren geistlichen Communion zu erheben, sey vonnöthen, daß sie ihren Ursprung von einem lebhaften und von der Liebe begleiteten Glauben habe. Es ist nämlich nothwendig, daß derjenige welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sey, ...
"Sehnsucht nach Gott" ist da wohl nicht ganz identisch mit der geistlichen Kommunion.

Ich denke die Kirche hat den von dir genannten nach Gott sehnsüchtigen Leuten folgendes geraten:
Wiederverheiratete sollten wohl ihre Situation regeln.
Protestanten ihrem Irrglauben abschwören und in die Kirche eintreten.
Und die Beichte versäumt habende, die Beicht schleunigst nachholen.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Fragesteller »

Marion hat geschrieben:Das ist nicht "meine Meinung" und wohl auch nicht nur eine persönliche Meinung des hl. Alfonso Maria de' Liguori, das Trienter Konzil lehrt das, sagt er.
das heilige tridentinische Concilium lehret (sagt er), um die Begierde zu communiciren zur Vortrefflichkeit einer wahren geistlichen Communion zu erheben, sey vonnöthen, daß sie ihren Ursprung von einem lebhaften und von der Liebe begleiteten Glauben habe. Es ist nämlich nothwendig, daß derjenige welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sey, ...
"Sehnsucht nach Gott" ist da wohl nicht ganz identisch mit der geistlichen Kommunion.

Ich denke die Kirche hat den von dir genannten nach Gott sehnsüchtigen Leuten folgendes geraten:
Wiederverheiratete sollten wohl ihre Situation regeln.
Protestanten ihrem Irrglauben abschwören und in die Kirche eintreten.
Und die Beichte versäumt habende, die Beicht schleunigst nachholen.
Ja klar. Nur lassen sich insbesondere die ersten beiden Punkte nicht sonntag morgens zwischen Tür und Angel regeln. Mit welcher inneren Haltung sollen Betroffene in der Zwischenzeit an der Hl. Messe teilnehmen?

Tritonus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Tritonus »

Dann habe ich also folgendes immer missverstanden:
[...] Ebenso werde ich [d.h. derjenige, der nicht zum Tisch des Herrn gehen kann] mich durch die geistliche Kommunion stärken, d. h. durch die Sehnsucht nach dem Sakrament [...] Wenn man die Kommunion nicht wirklich empfängt, muß man sie geistigerweise empfangen, indem man Unserem Herrn naht durch ein heiliges Verlangen, mit ihm vereinigt zu werden und ihn in sein Herz aufzunehmen. [...]

(Hl. Franz von Sales, Geistliche Schriften)
Was stellt denn an "Sehnsucht nach dem Sakrament" und dem "heiligen Verlangen, den Herrn in sein Herz aufzunehmen", einen Gottesraub dar?

Und was genau ist denn überhaupt noch katholisch an einem Katholiken, der diese Eigenschaften nicht hat, egal was für ein Sünder er ist?

Vielleicht sollte ich besser jedesmal nach dem Credo nach Hause gehen ...

Fragesteller
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Fragesteller »

Aber nicht zu viel Sehnsucht haben dabei ...!

Nee, im Ernst: kann das mal jemand mit mehr Kenntnis einordnen? So, wie es da steht, ist das doch einfach absurd. (Nicht Tritonus' Vorschlag, so etwas scheint es ja tatsächlich gegeben zu haben. Aber auf dem Weg nach Hause dann eine möglichst tiefe Sehnsucht nach Gott und dem Sakrament zu erwecken: kann man das wirklich ernsthaft verbieten wollen?)

Tritonus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Tritonus »

Fragesteller hat geschrieben:Aber nicht zu viel Sehnsucht haben dabei ...!

Nee, im Ernst: kann das mal jemand mit mehr Kenntnis einordnen? So, wie es da steht, ist das doch einfach absurd. (Nicht Tritonus' Vorschlag, so etwas scheint es ja tatsächlich gegeben zu haben. Aber auf dem Weg nach Hause dann eine möglichst tiefe Sehnsucht nach Gott und dem Sakrament zu erwecken: kann man das wirklich ernsthaft verbieten wollen?)
Dir ist schon klar, dass ich diesen Vorschlag nicht ernst gemeint habe, oder? :)

Aber selbstverständlich wäre ich auch sehr dankbar für eine Klärung des Sachverhalts.

Leider ist es öfter mal so, dass hier (meist von einem der "üblichen Verdächtigen", man kennt sie schon) Textauszüge reingepostet werden, die im besten Fall eine Seite der Medaille beleuchten, und das häufig mit dem glücklicherweise leicht zu durchschauenden Ziel, das mit Mühe gesammelte eigene Halbwissen dazu zu nutzen, einen der letzten Päpste als Irrlehrer und großen Verführer der Gläubigen zu präsentieren:
Marion hat geschrieben:Dabei fiel mir auf, daß schon die Aufforderung Wiederverheirateter zur geistlichen Kommunion (Die Papst Benedikt anempfohl) eine Aufforderung zu einer Art Gottesraub ist.

Ralf

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Ralf »

Marion hat geschrieben:Ich habe demletzt etwas gelesen zur Geistlichen Kommunion (hl. Alfonso Maria de' Liguori). Dabei fiel mir auf, daß schon die Aufforderung Wiederverheirateter zur geistlichen Kommunion (Die Papst Benedikt anempfohl) eine Aufforderung zu einer Art Gottesraub ist.
hl. Alfonso Maria de' Liguori hat geschrieben:Es ist nämlich nothwendig, daß derjenige welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sey, damit er sich geistlicher Weise mit Jesu vereinigen, und denjenigen Nutzen genießen könne, welcher aus dieser Vereinigung entspringt. Denn derjenige, welcher damals wissentlich in einer Todsünde sich befände, würde nicht allein vergebens diese Uebung verrichten, sondern auch das Verlangen selbst, in einem solchen Stande Christum zu empfangen, würde eine große Sünde und eine Art von Gottesraub seyn.
Der ganze Text ist hier
http://herzmariae.blogspot.com.br/213/ ... maria.html
Heilige schreiben auch schon mal Quatsch. Nicht weiter schlimm.

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Melody
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Melody »

Pater Deneke FSSP hat Ende 211 folgendes gepredigt (http://frischer-wind.blogspot.de/211/1 ... union.html):
Besonderes Gewicht erhält die geistliche Kommunion dort, wo jemand nicht selbst zur Heiligen Messe gehen, sondern sich ihr nur innerlich anschließen kann. Ebenso ist sie eine Möglichkeit für diejenigen, die nach einer schweren Sünde noch nicht gebeichtet haben, aber bereits bereuen und Sehnsucht nach dem eucharistischen Herrn verspüren. Hier zeigt sich die Aktualität des Themas: Anstatt, wie es fast überall geschieht, unterschiedslos alle Anwesenden zum Empfang des Sakramentes einzuladen, sollte in unseren Kirchen wieder mehr auf die geistliche Kommunion hingewiesen werden!
Mir genügt sein Wort dazu völlig.
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Der Hl. Alfons kannte naturgemäß die Situation wiederverheirateter Geschiedener noch nicht, da es zu seiner Zeit keine Zivilehe gab.
Insofern kann sich seine Aussage zumindest nicht konkret auf diese heutigen Fälle beziehen.

Was den Stand der Gnade angeht, kann zudem die äußere Situation eines Menschen (Zivilehe nach Scheidung) durchaus vom moralischen Stand abweichen. Es ist ausschließlich Sache eines Beichtvaters, zu beurteilen, ob nicht der Betroffene trotz seiner formalen "Sünde" moralisch im Stand der Gnade lebt (und dann auch - mit gewissen Einschränkung hinsichtlich der Öffentlichkeit - die Kommunion empfangen darf). Wenn aber tatsächlich nicht: Wie sollte es eine Sünde sein, wenn der Betroffene im Herzen die Sehnsucht nach Gott trägt und das Verlangen, sich mit ihm wenigstens geistlich zu vereinen? Ist das nicht eine geschenkte Gnade Gottes? Daß er womöglich aus anderen gravierenden Gründen (Fürsorgepflicht für Kinder o. ä.) momentan nicht in der Lage sieht, seinen formal ungeordneten Stand zu bereinigen, kann moralisch genauso nachvollziehbar sein. Aber offensichtlich ist in ihm das cor contritum noch vorhanden, das nach den Worten des Psalmisten Gott als Opfer wohlgefällt. Gott gibt keinen Menschen verloren, der trotz "Irregularität" nach ihm Sehnsucht hat.

@ Melody
:daumen-rauf:

Tritonus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Tritonus »

Tritonus hat geschrieben: ... Aber selbstverständlich wäre ich auch sehr dankbar für eine Klärung des Sachverhalts. ...
@Melody, Taddeo:
Vielen Dank Euch beiden.

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Maurus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Maurus »

Ralf hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Ich habe demletzt etwas gelesen zur Geistlichen Kommunion (hl. Alfonso Maria de' Liguori). Dabei fiel mir auf, daß schon die Aufforderung Wiederverheirateter zur geistlichen Kommunion (Die Papst Benedikt anempfohl) eine Aufforderung zu einer Art Gottesraub ist.
hl. Alfonso Maria de' Liguori hat geschrieben:Es ist nämlich nothwendig, daß derjenige welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sey, damit er sich geistlicher Weise mit Jesu vereinigen, und denjenigen Nutzen genießen könne, welcher aus dieser Vereinigung entspringt. Denn derjenige, welcher damals wissentlich in einer Todsünde sich befände, würde nicht allein vergebens diese Uebung verrichten, sondern auch das Verlangen selbst, in einem solchen Stande Christum zu empfangen, würde eine große Sünde und eine Art von Gottesraub seyn.
Der ganze Text ist hier
http://herzmariae.blogspot.com.br/213/ ... maria.html
Heilige schreiben auch schon mal Quatsch. Nicht weiter schlimm.
Das stammt nicht direkt vom hl. Alfons, er bezieht sich auf einen ungenannten Autoren, der das gesagt habe: "Damit jedoch aus der geistlichen Communion der gebührende Nutzen gezogen werde, so soll man die Ermahnung wohl zu Gemüthe nehmen, welche hierüber ein gelehrter und verständiger Schriftsteller giebt:..."

Und weiter heißt es: "das heilige tridentinische Concilium lehret (sagt er)...". Das ist eine interessante Klammer. Offenbar wollte der hl. Alfons es nicht so aussehen lassen, als dass das wirklich so vom Konzil gesagt worden sei, oder aber er kennt den entsprechenden Passus schlicht nicht. Der wiederum ist in meinen Augen gar nicht so leicht zu verstehen:
Konzil von Trient, Dekret über das Sakrament der Eucharistie, Kap. 8 hat geschrieben:In bezug auf den Gebrauch aber haben unsere Väter richtig und klug drei Weisen, dieses heilige Sakrament zu empfangen, unterschieden. Sie lehrten nämlich, daß manche es lediglich sakramental genießen als Sünder; andere nur geistlich, nämlich jene, die, jenes vor Augen gestellte himmlische Brot dem Verlangen nach essend (edentes), mit lebendigem Glauben, „der durch die Liebe wirkt" [Gal 5,6], seine Frucht und seinen Nutzen verspüren; die dritten aber zugleich sakramental und geistlich [Kan. 8]; es sind aber diejenigen, die sich zuvor so prüfen und herrichten, daß sie, mit dem Hochzeitsgewande angetan, zu diesem göttlichen Tische hinzutreten [vgl. Mt 22,11f].
Can. 11 des Dekrets spricht hinsichtlich der Beichtpflicht von "sumatur", also genießen, dieser Terminus wird für die geistliche Kommunion nicht verwendet.

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Melody
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Melody »

Maurus hat geschrieben:Das stammt nicht direkt vom hl. Alfons, er bezieht sich auf einen ungenannten Autoren, der das gesagt habe: "Damit jedoch aus der geistlichen Communion der gebührende Nutzen gezogen werde, so soll man die Ermahnung wohl zu Gemüthe nehmen, welche hierüber ein gelehrter und verständiger Schriftsteller giebt:..."
Der Hl. Alfons lebte von 1696 - 1787.
Einer seiner Zeitgenossen, der Hl. Leonhard von Porto Maurizio (1676 - 1751) hat sich in ähnlicher Weise geäußert, das kann ich nicht kopieren, siehe hier und ein bisschen runterscrollen bis schwere Sünde: http://books.google.de/books?id=oyk9AAA ... de&f=false

Er empfiehlt allerdings jedes Mal eine vollkommene Reue zu erwecken, bevor man geistlich kommuniziere (ich dachte bislang, das ginge angeblich zu Lebzeiten gar nicht in vollkommener Weise sondern erst, wenn man den Tod vor Augen hat?!).

Mich würde ja interessieren, wer da von wem abgeschrieben hat bzw. auf wen das zurückzuführen ist.
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Marion
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Marion »

Ich finde es logisch. Wenn die geistliche Kommunion mit der sakramentalen Kommunion vom Sinn her und den Gnaden die man da erhält etwas gemeinsam hat, dann geht es gar nicht anders. Die Kommunion ist ja für lebendige Glieder der Kirche und die Beichte u.a. für todte.

Im Catechismus Romanus steht zur heiligen Kommunion:
Wie bekanntlich todten Körpern natürliche Nahrung nichts nützt, so nützen auch der Seele, welche nicht geistig lebt, die heiligen Geheimnisse nichts; und desswegen haben sie die Gestalt des Brodes und Weines, um anzudeuten, dass sie nicht dazu eingesetzt seyen, die Seele in's Leben zurückzurufen, sondern sie am Leben zu erhalten.
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Melody
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Melody »

Nein, ich finde das keineswegs logisch, aber wir müssen uns ja hier nicht über Logik streiten.

Ich habe es jedenfalls immer so gelernt, dass die geistliche/geistige Kommunion auch (und gerade!) für die Fälle ist, wo man aufgrund fehlender Beichte einer schweren Sünde den Leib des Herrn nicht empfangen kann.
Und Pater Deneke hat es so ja auch gesagt, wobei ja auch er davon spricht, Reue zu erwecken.
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Pilgerer
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Pilgerer »

Tritonus hat geschrieben:Ich habe in diesem Fall also ganz bewusst, soweit man bei dem Schock von "bewusst" überhaupt reden kann, gegen eine ganze Menge Regeln verstoßen. Und zwar nicht deshalb, weil ich so gerne ungehorsam bin und auf die StVO sowieso pfeife oder weil ich gerne andere Verkehrsteilnehmer ärgere oder in Gefahr bringe, sondern weil mir in dieser Situation ein anderes Gut (nämlich das Leben meines Kindes) wesentlich wichtiger erschien als die Einhaltung der StVO und mein schönes (immer makellos sauberes) Punktekonto in Flensburg.
Natürlich steht der Mensch rangmäßig über den Gesetzen, wie Jesus anhand des Sabbats erläuterte. Wenn dadurch Menschenleben gerettet oder auch vor schweren Verletzungen bewahrt werden können, ist es legitim, ein in Buchstaben gefasstes Gebot zu brechen. Ohnehin sollen Christen durch den Geist und weniger durch Buchstaben geleitet werden.
Das gilt auch für den Ehebruch: wenn es Leben schützt, ist ein Ehebruch legitim. Die Frage ist, in welchen Fällen dies zutrifft. Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

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Protasius
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Protasius »

Pilgerer hat geschrieben:
Tritonus hat geschrieben:Ich habe in diesem Fall also ganz bewusst, soweit man bei dem Schock von "bewusst" überhaupt reden kann, gegen eine ganze Menge Regeln verstoßen. Und zwar nicht deshalb, weil ich so gerne ungehorsam bin und auf die StVO sowieso pfeife oder weil ich gerne andere Verkehrsteilnehmer ärgere oder in Gefahr bringe, sondern weil mir in dieser Situation ein anderes Gut (nämlich das Leben meines Kindes) wesentlich wichtiger erschien als die Einhaltung der StVO und mein schönes (immer makellos sauberes) Punktekonto in Flensburg.
Natürlich steht der Mensch rangmäßig über den Gesetzen, wie Jesus anhand des Sabbats erläuterte. Wenn dadurch Menschenleben gerettet oder auch vor schweren Verletzungen bewahrt werden können, ist es legitim, ein in Buchstaben gefasstes Gebot zu brechen. Ohnehin sollen Christen durch den Geist und weniger durch Buchstaben geleitet werden.
Das gilt auch für den Ehebruch: wenn es Leben schützt, ist ein Ehebruch legitim. Die Frage ist, in welchen Fällen dies zutrifft. Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Moment, Ehebruch ist nicht das Aufgeben der Wohn- und Gütergemeinschaft, sondern das Fremdgehen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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overkott
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von overkott »

Pilgerer hat geschrieben:
Tritonus hat geschrieben:Ich habe in diesem Fall also ganz bewusst, soweit man bei dem Schock von "bewusst" überhaupt reden kann, gegen eine ganze Menge Regeln verstoßen. Und zwar nicht deshalb, weil ich so gerne ungehorsam bin und auf die StVO sowieso pfeife oder weil ich gerne andere Verkehrsteilnehmer ärgere oder in Gefahr bringe, sondern weil mir in dieser Situation ein anderes Gut (nämlich das Leben meines Kindes) wesentlich wichtiger erschien als die Einhaltung der StVO und mein schönes (immer makellos sauberes) Punktekonto in Flensburg.
Natürlich steht der Mensch rangmäßig über den Gesetzen, wie Jesus anhand des Sabbats erläuterte. Wenn dadurch Menschenleben gerettet oder auch vor schweren Verletzungen bewahrt werden können, ist es legitim, ein in Buchstaben gefasstes Gebot zu brechen. Ohnehin sollen Christen durch den Geist und weniger durch Buchstaben geleitet werden.
Das gilt auch für den Ehebruch: wenn es Leben schützt, ist ein Ehebruch legitim. Die Frage ist, in welchen Fällen dies zutrifft. Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Jesus ging es nicht darum, Ehebrüche zu rechtfertigen. Er hat die gefallene Frau nicht gefragt: War dein Mann ein Lump?

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