spectator hat geschrieben:und wer soll das tun?
Der Staat? Den Staat interessiert das nicht und es herrscht bei und Religionfreiheit.
Irgendein konservativer Katholik halt? Weiß ich doch nicht, ich habe es nicht vor, es wundert mich nur, daß es noch keiner gemacht hat. Der Staat erstattet im Normalfall nicht Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ist bei Anzeige von Straftaten dann gezwungen zu ermitteln.
Strafbestand? Was haben die den gegen den Staat oder gegen das Volk verbrochen?
StGB, § 132a hat geschrieben:
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.