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Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 00:31
von roncalli
So lautet es exakt:
Der CIC hat geschrieben:Can. 919 — § 1. Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten.
Also auch nichts mit Fruchtsaft und Cola!

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 08:31
von Robert Ketelhohn
Micha hat geschrieben:»Im Italienischen betet man übrigens:
O Signore, non sono degno di partecipare nella tua mensa ma di soltant'una parola ed io sarò salvato.

Es gibt noch die Variante: Tuci degni di partecipare nella tua mensa e delle tue parole noi siamo salvati. Das ist allerdings nicht approbiert.«
»… alla tua mensa«, direi. (E salvati »delle parole« … mmh, forse »dalle parole«, eh? o magari »nelle parole«? »nella parola«?) – Bloß versteh’ ich nicht, welcher Teufel die Leute reitet, sich da immer neue Texte aus den Fingern zu saugen. Der Bezug zur Schrift, den der traditionelle Text der Liturgie an dieser Stelle herstellt, ist damit bis zur Unkenntnlichkeit entstellt, wenn nicht ganz getilgt. Und zwar schon in der approbierten Fassung.

(Auch das deutsche »sprich nur ein Wort« ist vielleicht sehr poetisch, trifft aber den Sinn nicht; korrekt müßte es heißen: »sprich nur durch das Wort«.)

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 08:32
von Robert Ketelhohn
roncalli hat geschrieben:
Micha hat geschrieben:Rauchen? :kratz:
Geht durch!
Jedenfalls bei Weihrauch.

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 09:08
von Edith
roncalli hat geschrieben:So lautet es exakt:
Der CIC hat geschrieben:Can. 919 — § 1. Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten.
Also auch nichts mit Fruchtsaft und Cola!
nachdem so eine Messe Auge mal pi 45 Minuten dauert..... und ich ca 15 Minuten unterwegs bin in die Kirche...... denke ich über die Stunde kaum nach....
allerdings - wenn sich "überaschend" ergäbe, an einer Messe teilzunehmen,.... obgleich ich vor 30 Minuten einen Schokoriegel gegessen habe...... würde ich glaub ich.... trotzdem zur Kommunion gehen....

ich glaub... hier gehts primär mal um die "Unterscheidung von normaler Speise"....und... dieser Unterschied... ist mir völlig bewußt.

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 18:44
von roncalli
Edith hat geschrieben:obgleich ich vor 30 Minuten einen Schokoriegel gegessen habe...... würde ich glaub ich.... trotzdem zur Kommunion gehen....
Du meinst, dein Schokoriegel würde das Kommen des Herrn nicht verhindern - "reiß ab, wo Schloß und Riegel für!"

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 18:55
von Micha
leer

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 19:05
von Micha
leer

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 19:08
von Peter
Schlechte Erinnerungen an die Kommunionausteilung in einem Altenheim. Die «Personaldecke» hatte absoluten Vorrang. Das führte im manchmal dazu, daß der oder die Kommunionhelferin mit der Kommunionspendung mitten ins Abendessen platzte ...

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:03
von Edith
roncalli hat geschrieben:
Edith hat geschrieben:obgleich ich vor 30 Minuten einen Schokoriegel gegessen habe...... würde ich glaub ich.... trotzdem zur Kommunion gehen....
Du meinst, dein Schokoriegel würde das Kommen des Herrn nicht verhindern - "reiß ab, wo Schloß und Riegel für!"
:D

In der Tat... so in etwa.

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:10
von Angelika
Du Roncalli... wo zelebrierst Du denn....? Vielleicht beichte ich mal 20 Minuten vor der Messe bei Dir,
Ein Familienvater als Priester ... :kratz:
Na, das wäre doch was. ;D

Außerdem verstehe ich überhaupt nicht, was du meinst. :roll:
Wenn du den Schokoriegel gebeichtet hast, kannst du doch zur Kommunion gehen.

Gruß
Angelika

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:19
von Angelika
Na, ich dachte, in der Beichte werden die Sünden vergeben. Also auch der zur Unzeit gemampfte Schokoriegel ... ;D

Aber jetzt weiß ich, was du gemeint hast. 8)

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:27
von Anastasis
Angelika hat geschrieben:Außerdem verstehe ich überhaupt nicht, was du meinst. :roll:
Wenn du den Schokoriegel gebeichtet hast, kannst du doch zur Kommunion gehen.

Gruß
Angelika
Der Schokoriegel an sich ist ja noch gar keine Sünde, den kann man weder beichten noch von ihm losgesprochen werden... Sünde ist eventuell der Verstoß gegen die eucharistische Nüchternheit, aber den kann man erst beichten, wenn man ihn begangen hat... :mrgreen:

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:33
von Angelika
Edith hat geschrieben:
Anastasis hat geschrieben:Der Schokoriegel an sich ist ja noch gar keine Sünde, den kann man weder beichten noch von ihm losgesprochen werden... Sünde ist eventuell der Verstoß gegen die eucharistische Nüchternheit, aber den kann man erst beichten, wenn man ihn begangen hat... :mrgreen:
genau. danke.
Na, du wolltest doch den Schokoriegel beichten ... ;D

Ich erinnere mich da an eine Begebenheit im Kölner Dom. Die Sakramentskapelle war von so einem unbewaffneten Schweizergardisten (oder wie di da heißen) bewacht und abgesperrt.
Ich auf ihn zu. Er zu mir "Beichten?" Ich "ja."
(Dabei wollt ich nur rein, zum Beten - der Dom kann laut sein...)
Dann war ich drin. Und fragte mich: soll ich jetzt beichten, dass ich gelogen habe? dann hab ich nicht gelogen, weil ich ja beichten war.

Ich musste plötzlich lachen, war sicher, dass Gott auch gerade lacht.... und ging nicht beichten. Ich lebe mit dieser schweren Gewissenslast seit Jahren. Geht. :D
:freude: :freude: :freude:

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:35
von Andreas01
Der CIC hat geschrieben:Can. 919 — § 1. Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten.
Sorry, eine ketzerische Frage,

nicht weil ich widersprechen will, sondern weil ich es nicht ganz verstehe:

Früher galt das Fasten von Mitternacht an.
Woher nimmt die Kirche eigentlich das Recht, dies so genau zu reglementieren - und wieso war es früher Sünde, drei Stunden vor der Kommunion zu frühstücken, heute nicht mehr.

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:38
von Edith
Angelika hat geschrieben: Na, du wolltest doch den Schokoriegel beichten ... ;D
nö. den Vorsatz, gegen ein Gebot zu handeln. (Kommunion, trotz fehlender Nüchternheit).

Übrigens... beichten tu ich nicht so sehr WAS ich getan hab.. sondern vielmehr WARUM.

Da... liegt meist der Hund begraben.

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:47
von Angelika
Hm ... einen Vorsatz beichten ... :kratz:

Würd ich nicht so sehr als Beichte sehen, sondern als seelsorgerisches Gespräch.

Verfasst: Donnerstag 9. Dezember 2004, 20:54
von Angelika
Edith hat geschrieben:Eine Beichte ist für mich beides.
Ja, für mich auch.
Manchmal steht das eine mehr im Vordergrund, manchmal das andere.

Gruß
Angelika

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 09:00
von Cicero
Andreas01 hat geschrieben: Woher nimmt die Kirche eigentlich das Recht, dies so genau zu reglementieren
Weil es ihr Job ist - Binde- und Lösegewalt
Andreas01 hat geschrieben: - und wieso war es früher Sünde, drei Stunden vor der Kommunion zu frühstücken, heute nicht mehr.
Weil man offensichtlich zur Einsicht gekommen ist,
daß der Sinn nicht die Ungefrüstücktheit des Kommunizierenden ist,
sondern die Unterscheidung von gewöhnlicher Speise.
Wenn ich Frühmorgens in die Hl. Messe gehe, bin ich in der Regel ungefrühstückt.
(Von einer Tasse Kaffee abgesehen, welche notwendig ist, mich in den frühen Morgestunden von ichweißnichtwas in einen Menschen zu verwandeln ;) )
Aber wie ist das mit der Abendmesse?
Bis 18:00 Uhr noch nicht gefrühstückt?
:kratz:

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 16:11
von Andreas01
Cicero hat geschrieben:
Andreas01 hat geschrieben: Woher nimmt die Kirche eigentlich das Recht, dies so genau zu reglementieren
Weil es ihr Job ist
weitere ketzerische Frage
(nicht weil ich ...)

das meinten die Pharisäer auch und wurden von Jesus für "Menschengesetze" abgestraft.

Gruß Andreas

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 16:22
von Cicero
Andreas01 hat geschrieben:
Cicero hat geschrieben:
Andreas01 hat geschrieben: Woher nimmt die Kirche eigentlich das Recht, dies so genau zu reglementieren
Weil es ihr Job ist
weitere ketzerische Frage
(nicht weil ich ...)

das meinten die Pharisäer auch und wurden von Jesus für "Menschengesetze" abgestraft.

Gruß Andreas
KETZERISCH Bild

We are not amused.

Tja, da scheint es dann doch wohl noch einen Unterschied zu geben, zwischen dem pharisäischen Judentum und der Kirche Christi, die, wie Kard. Ratzinger so schön in Dominus Jesus schreibt, in der katholischen Kirche subsistiert.

Dabei bleibe ich gaaanz ruhig.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 16:30
von Ralf
Angelika hat geschrieben:Laut katholischer Lehre ist man aber nur ausgeschlossen, wenn man sich einer Todsünde bewusst ist. Wenn dies nicht der Fall ist, liegt die Entscheidung über die Teilnahme an der Kommunion bei jedem einzelnen.

Das sollte unbedingt unterschieden werden.

Gruß
Angelika
Dieser Meinung kann man meines Erachtens nur aus zwei Gründen anhängen:

1. man verdrängt die Lehre der Kirche über die Möglichkeit der Exkommunikation (sei sie kirchlicherseits ausgesprochen oder als Tatbestand gleichsam "automatisch" herbeigeführt).

2. man kennt diese Lehre, unterstellt aber dadurch der Kirche, in ihrer Systematik der Lehre grobe logische Fehler eingebaut zu haben (denn wie darf die Kirche jemanden exkommunizieren, wenn die Einsicht in die Sünde dorch Voraussetzung ist und diese vielleicht fehlt?).



Man kann allerdings auch diese beiden Lehrbestandteile (Todsünde und Exkommunikation) zusammen sehen. Dann macht es Sinn.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 16:38
von Angelika
Ich verstehe überhaupt nicht, was du damit sagen willst, Ralf. :kratz:

Wenn man (wirklich !) nicht weiß, dass man eine Todsünde begangen hat, wenn man (wirklich !) davon ausgeht, dass man nichts dergleichen begangen hat, dann liegt doch die Entscheidung über die Teilnahme an der Kommunion bei dem Menschen selbst, oder ?

Und dass die Bestandteile Exkommunikation und Todsünde immer zusammengehören, das halte ich für falsch. Oder ist jeder, der das Sonntagsgebot nicht beachtet hat (was ja eine Todsünde ist :roll:), exkommuniziert ?

Gruß
Angelika

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 16:43
von Peter
Es ist nach dem Katechismus eine «schwere Sünde», und zwar nur, wenn du das Gebot willentlich mißachtest.

Der Ma0stab für eine schwere Sünde kann nicht (nur) das subjektive Sündenbewußtsein sein. Dann wärest du ja fein raus, wenn du alles getan hättest, um eine gute Gewissensbildung zu unterdrücken.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 16:47
von Ralf
Angelika:

-was eine Todsünde ist oder nicht, liegt zum Großteil im Ermessen (bzw. der Einsicht) dessen, der sie begangen hat

-der Ausschluß von der Hl. Kommunion hat nicht nur diese individuelle Entscheidung als Grundlage, sondern auch eben solche, die durch die Kirche generalisiert vorgegeben sind,

kurz: nicht nur Du selbst entscheidest, ob Du darfst oder nicht.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 16:49
von Ralf
Angelika hat geschrieben:Und dass die Bestandteile Exkommunikation und Todsünde immer zusammengehören, das halte ich für falsch.
In der kath. Lehre gehört immer alles zusammen. Das nur nebenbei.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 17:00
von Angelika
Tut mir leid, ich verstehe nicht, was ihr meint. :roll:

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 17:03
von Ralf
Angelika hat geschrieben:Tut mir leid, ich verstehe nicht, was ihr meint. :roll:
Hmm, ich meine nur das:
Ralf hat geschrieben:nicht nur Du selbst entscheidest, ob Du darfst oder nicht.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 17:08
von Angelika
Ralf hat geschrieben:Hmm, ich meine nur das:
Ralf hat geschrieben:nicht nur Du selbst entscheidest, ob Du darfst oder nicht.
Das ist mir schon klar.
Die katholische Kirche macht bestimmte Vorgaben. Wenn man nun (wirklich [Punkt]) der Ansicht ist, dass man diese Vorgaben erfüllt (also Katholik/in, katholisches Eucharistie-Verständnis, keine Todsünde ...), dann liegt die Entscheidung doch bei jedem selbst, oder ? Genau das meinte ich in meinem Posting vom 8.12.04, 7.13 Uhr, welches du zitiert hast.

Gruß
Angelika

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 18:57
von Ralf
Angelika hat geschrieben:Wenn man nun (wirklich [Punkt]) der Ansicht ist, dass man diese Vorgaben erfüllt (also Katholik/in, katholisches Eucharistie-Verständnis, keine Todsünde ...), dann liegt die Entscheidung doch bei jedem selbst, oder ?
Wenn die Kirche auch der Meinung ist, daß die Vorgaben objektiv erfüllt sein könnten, dann ja.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 19:07
von Angelika
Ralf hat geschrieben:
Angelika hat geschrieben:Wenn man nun (wirklich [Punkt]) der Ansicht ist, dass man diese Vorgaben erfüllt (also Katholik/in, katholisches Eucharistie-Verständnis, keine Todsünde ...), dann liegt die Entscheidung doch bei jedem selbst, oder ?
Wenn die Kirche auch der Meinung ist, daß die Vorgaben objektiv erfüllt sein könnten, dann ja.
Jetzt wird das ganze schon wieder kompliziert und unverständlich ... :roll:

Drück ich mich so missverständlich aus ? :kratz:

Wenn man selbst (wirklich [Punkt]) der Ansicht ist, dass man die Vorgaben erfüllt, dann beinhaltet das doch, dass man diese auch aus Kirchensicht objektiv als erfüllt ansieht. Oder ? :kratz:

Soll man vor der Kommunion die Einhaltung der Vorgaben von der Kirche prüfen lassen ? Soll man vorsichtshalber vor jeder Kommunion beichten gehen ? Was soll man denn deiner Meinung nach bloß machen, um reinen Gewissens zur Kommunion gehen zu können ? :kratz:

Gruß
Angelika

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 20:18
von Anastasis
Angelika hat geschrieben:Soll man vorsichtshalber vor jeder Kommunion beichten gehen ?
Hilft dann, wenn die eigene subjektive Einschätzung und die "objektive" der Kirche auseinandergehen, auch nichts - denn beichten kann man ja auch nur, was man als Sünde erkennt... die Differenz ist damit nicht aufzuheben.

Verfasst: Freitag 10. Dezember 2004, 20:34
von Angelika
Anastasis hat geschrieben:
Angelika hat geschrieben:Soll man vorsichtshalber vor jeder Kommunion beichten gehen ?
Hilft dann, wenn die eigene subjektive Einschätzung und die "objektive" der Kirche auseinandergehen, auch nichts - denn beichten kann man ja auch nur, was man als Sünde erkennt... die Differenz ist damit nicht aufzuheben.
Hm ... :kratz:

Ich hab auch schon Dinge gebeichtet, die ich selbst nicht als Sünde angesehen habe, von denen ich aber wusste, dass sie es laut kirchlicher Lehre sind. Und hab's selbstverständlich auch so gesagt.

Wahrscheinlich hab ich damit wieder etwas ganz fürchterlich falsch gemacht ... ;)

Gruß
Angelika