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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 6. Mai 2015, 13:01
von Juergen
Peter Winnemöllers (Cicero) Überlegungen zum neuen Arbeitsrecht: http://katholon.de/?p=8641

Zum Thema der Gewerkschaften schreibt er unter anderem:
…Einen Einschnitt stellt die Zulassung von Gewerkschaften in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen dar. Zwar ist ein Liturgiestreik der Pfarrer wohl auch in Zukunft nicht zu erwarten, doch es ist der Abschied vom “dritten Weg”, der hier eingeleitet worden ist. Während Priester keine Angestellten eines Bistums sind, sondern gegen Versorgung in Dienst genommen werden, gilt dies für Gemeindereferentinnen schon mal nicht. Die könnten demnächst mal streiken. Wie ein Generalvikar seinen Bischof anschaut, wenn seine Sekretärin demnächst den Arbeitskampf anzettelt, kann sich jeder selber ausmalen…
Ja, das könnte sicher einige „lustige“ Folgen haben.
Mit der Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts erteilen die Bischöfe, die es in ihrer Diözese umsetzen werden, der notwendigen Entweltlichung der Kirche ein klare Absage.
Bleibt abzuwarten ob alle Bischöfe den neuen Text als partikulares Recht übernehmen, oder ob es welche gibt, die es nicht tun.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 6. Mai 2015, 13:18
von Isidor_von_Sevilla
Peter Winnemöller hat geschrieben:Mit der Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts erteilen die Bischöfe, die es in ihrer Diözese umsetzen werden, der notwendigen Entweltlichung der Kirche ein klare Absage.
Das bringt's auf den Punkt!

Es besteht von Seiten des deutschen Episkopats offenbar nicht die Absicht, dafür Sorge zu tragen, daß da, wo katholisch d'rauf steht, auch katholisch d'rin ist. Schade eigentlich .............

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 6. Mai 2015, 13:36
von CIC_Fan
Tja die alternative wäre das Sperren der Sozialeinrichtungen

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 6. Mai 2015, 14:13
von HeGe

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 6. Mai 2015, 21:47
von Juergen
Und der BDKJ hat auch schon wieder was zu meckern:
http://www.katholisch.de/de/katholisch/ ... p?id=54020

Für die Spitzenvertreter der katholischen Jugend in Deutschland ist die Neuregelung des katholischen Arbeitsrechts "ein erster Schritt, dem noch weitere folgen müssen". Es gebe "kleine Fortschritte", aber noch "keinen großen Wurf", heißt es in einer am Dienstagabend in Düsseldorf verbreiteten Erklärung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Der BDKJ vertritt nach eigenen Angaben 17 katholische Jugendverbände mit insgesamt 660.000 Mitgliedern…
Meldung beim BDKJ
http://www.bdkj.de/bdkjde/newsansicht/a ... hritt.html

BDKJ zur Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts

Ein kleiner Fortschritt

Düsseldorf, 5. Mai. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sieht die Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts als einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen. „Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts haben sich neue Möglichkeiten für wiederverheiratete Geschiedene oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgetan, die sich aber erst noch als tragfähig erweisen müssen“, fasst der BDKJ-Bundesvorsitzende Wolfgang Ehrenlechner zusammen…

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 07:36
von Niels
Die "NRW-Bistümer" übernehmen offenbar alle das "veränderte Arbeitsrecht": http://www.bistum-essen.de/start/news-d ... kraft.html
Das veränderte Arbeitsrecht wird in den nächsten Wochen im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und tritt – wie in den anderen NRW-Bistümern in Köln, Münster, Paderborn und Aachen – zum 1. August 215 in Kraft.

Overbeck würdigte den Beschluss als das „Ergebnis eines jahrelangen Abwägungsprozesses“. Mit dem Ergebnis sei er zufrieden. Die neue Grundordnung zeige, „dass wir fähig sind, auch angesichts sich verändernder Lebensgewohnheiten Kirche zu sein.“

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 07:44
von Niels
"Neues Arbeitsrecht: Interview mit Kirchenrechtler Thomas Schüller
Milde für Angestellte – Strenge für Ehrenamtliche?":
http://kirchensite.de/aktuelles/news-ak ... namtliche/

Daraus:
kirchensite.de: (...) Dürfte ein verpartnerter engagierter Katholik Vorsitzender eines Pfarreirats werden?

Schüller: (...) Die spannende Frage ist in der Tat, wie es um ehrenamtlich engagierte Katholiken steht: Da müssen sich die Bischöfe jetzt überlegen, ob sie in ihren entsprechenden Satzungen nachziehen und Bestimmungen, die bisher in vielen Ordnungen zu finden sind – nämlich ein Leben nach dem katholischen Katechismus zu führen, der etwa homosexuelle Partnerschaften und Praktiken verurteilt – auch nicht mehr zulassen. Sonst entsteht eine große Unglaubwürdigkeit: Im Dienstrecht gibt es in der Regel keine Sanktionen mehr, aber fürs Ehrenamt sollen verschärfte Bedingungen gelten? Hier muss eine Überprüfung der bestehenden Ordnungen stattfinden.
:nuckel:

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 08:10
von Isidor_von_Sevilla
Niels hat geschrieben:"Neues Arbeitsrecht: Interview mit Kirchenrechtler Thomas Schüller
Milde für Angestellte – Strenge für Ehrenamtliche?":
http://kirchensite.de/aktuelles/news-ak ... namtliche/

Daraus:
kirchensite.de: (...) Dürfte ein verpartnerter engagierter Katholik Vorsitzender eines Pfarreirats werden?
............
Die interessantere Frage ist jedoch:
Dürfte ein gläubiger Katholik Vorsitzender eines Pfarreirats werden?
:roll:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 10:37
von Juergen
Auch beim Blog "Rorate-Caeli" ist das neue Arbeitsrecht inzwischen Thema
http://rorate-caeli.blogspot.com/2015/0 ... rence.html

Full text: German Bishops' Conference explains change in labor laws allowing for employment of homosexuals in "civil unions"

This is the original press release of the German Bishops Conference (Deutsche Bischofskonferenz), published on May 5, 2015, explaining why the bishops of Germany have chosen to change their labor rules allowing for the almost unlimited employment and the end of the possibility of dismissal of persons who enter into permanent "relationships" that violate the doctrine on Marriage established by Our Lord Jesus Christ , including (and especially, as the legalese below makes clear between the lines), same-sex civil "unions" (known as "registered life partnerships" in German law) -- just one more step in the German "Progressives" war machine effort to force the Synod to accept immorality as a fait accompli.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 13:07
von CIC_Fan
Niels hat geschrieben:Die "NRW-Bistümer" übernehmen offenbar alle das "veränderte Arbeitsrecht": http://www.bistum-essen.de/start/news-d ... kraft.html
Das veränderte Arbeitsrecht wird in den nächsten Wochen im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und tritt – wie in den anderen NRW-Bistümern in Köln, Münster, Paderborn und Aachen – zum 1. August 215 in Kraft.

Overbeck würdigte den Beschluss als das „Ergebnis eines jahrelangen Abwägungsprozesses“. Mit dem Ergebnis sei er zufrieden. Die neue Grundordnung zeige, „dass wir fähig sind, auch angesichts sich verändernder Lebensgewohnheiten Kirche zu sein.“
Ich denke es ist davon aus zu gehen daß alle deutschen Bistümer das neue Arbeitsrecht übernehmen es haben ja alle Ordinarien zugestimmt

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 13:09
von umusungu
Das hoffe ich doch auch!

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 13:15
von Juergen
http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/ ... te-um.html

Erzbischof setzt Reform für Wiederverheiratete um
Zweite Eheschließung soll im kirchlichen Dienst kein Grund für Kündigung mehr sein

Paderborn. Im Erzbistum Paderborn wird das kirchliche Arbeitsrecht gelockert. Erzbischof Hans-Josef Becker werde sich den Reformen, die in der Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands beschlossen wurden, nicht entgegenstellen. Vielmehr werde er die notwendigen Schritte zu einer Liberalisierung "umgehend einleiten", sagte Sprecher Ägidius Engel auf Anfrage…
Auch Bewerber in kirchlichen Einrichtungen, die geschieden und wiederverheiratet seien, hätten jetzt eine echte Chance auf eine Anstellung.
Es geht also nicht nur um die Frage der Kündigung oder Weiterbeschäftigung, sondern auch um die Frage der Neueinstellung.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 13:25
von CIC_Fan
ja alles wird geändert wir haben das hier schon jahrzehnte lang mir ist die deutsche aufregung nicht ganz klar
entweder ich will im staatlichen Sozialwesen mitwirken oder eben nicht

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 13:46
von umusungu
CIC_Fan hat geschrieben:ja alles wird geändert wir haben das hier schon jahrzehnte lang mir ist die deutsche aufregung nicht ganz klar
entweder ich will im staatlichen Sozialwesen mitwirken oder eben nicht
Das ist doch keine deutsche Aufregung. Einige ganz wenige regen sich auf. Da sollen doch tatsächlich demnächst zwei offiziell verbandelte schwule Ärzte in einem katholischen Krankenhaus operieren dürfen .....

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 14:25
von HeGe

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 18:45
von Juergen
Daraus
Radio Vatikan hat geschrieben:Bischof Ludwig Schick. „Bei der Einstellung eines Mitarbeiters soll genau darauf geschaut werden, wer eingestellt wird. Und auch bei möglichen Entlassungen und Versetzungen soll genau hingeschaut werden, wie man damit umgeht.“…
Da frage ich mich doch, wie sich das mit den Aussagen des Pressesprechers in Paderborn zusammen passt. Der sagte in Bezug auf eine 2013 wegen der zweiten Zivilehe entlassenen Kindergärtnerin:
Neue Westfälische hat geschrieben: Mit der neuen Rechtslage könnte sich für die Betroffene in einer kirchlichen Einrichtung wieder eine Tür öffnen, sagte Engel.
:roll:

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 20:28
von Maurus
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Hält jemand, der sich scheiden läßt und mit einem neuen Partner zusammenlebt, seine Gebote?
Die Rigoristen von da sind die Laxisten anderswo. Das kann man hier im Flüchtlingsthread nachvollziehen...
Steile These! :roll:

Demzufolge wäre niemand mehr als moralische Autorität zu respektieren, denn irgendwo hat - Deiner These zufolge - ein jeder "Dreck am Stecken". Wenn es jedoch keine moralische Autorität mehr gäbe, dann hätten die Autonomen recht, die sich ersatzweise selber eine rein situative Moral verpassen.
Das meinst Du doch nicht wirklich, oder?
Nein. Ich meine damit, dass man mit dem Rigorismus vorsichtig sein sollte, wenn man anderswo ausgesprochen laxistische Positionen vertritt.

Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Evidenz ist für mich offenkundig. Ich habe das aus diesem (themenfremden) Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 29214.html

Wem kommt das nicht bekannt vor?
Der Artikel in der FAZ ist in der Tat sehr klarsichtig, nur fehlt mir da noch der Konnex zu der jetzt zwischen uns in Rede stehenden innerkirchlichen Situation. :achselzuck:
Wenn das sozusagen ein anthropologisches Prinzip ist, dann gilt es überall. Auch in Moralfragen.
Ja, wenn das so wäre! :hmm:

Ist es aber tatsächlich so? :detektiv:
Beweisen im naturwissenschaftlichen Sinne lässt sich das vermutlich nicht. Die Erfahrung aber spricht schon dafür.
falschfahrer hat geschrieben:Es geht um die Fundamentierung von Moral und da hat IMHO die Kirche eine deutlich bessere Basis zu bieten als irgendwelche Säkularisten. Oder siehst Du das anders?
Nein. Das war auch überhaupt nicht Thema. Ich habe im Ausgangsbeitrag angedeutet, dass es die Königsteiner Erklärung erschwert, in dieser Frage die lehramtliche Keule auszupacken. Der damit verbundene Ärger, so meine Unterstellung (dafür lasse ich mich gerne prügeln...) ist womöglich darin begründet, dass man nun dem Naturtrieb, sich moralisch überlegen zu gerieren, nicht hemmungslos fröhnen kann. Das wiederum - ich wiederhole - ist in meinen Augen nicht christlich, denn die Befolgung des Gebots an sich, sollte genug Freude machen - eine moralischen Überhebung über andere bedarf es nicht.

Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Ich verstehe weiterhin nicht, wieso die Königsteiner Erklärung irgendjemanden davon abhalten sollte, die Lehrinhalte von HV und CC zu vertreten.

Wenn der Gesetzgeber sagt, Mord ist verwerflich, und in den Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz wird dann gesagt, Mord ist nur dann verwerflich, wenn auch Dein eigenes Gewissen den Mord verurteilt, dann bekommt der Strafrechtslehrer an der Uni ein Vermittlungsproblem. Weil jeder halbwegs klar Denkende den Widerspruch erkennen wird und sich sagt, da wird vom Gesetzgeber Blödsinn gelehrt.
Für meine Begriffe ist der Vergleich schief, weil das Strafrecht eben kein Gesinnungsstrafrecht ist. In Moralfragen aber geht es natürlich sehr wohl um die Gesinnung.
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Natürlich wäre das einfacher, wenn man auch die Autorität eines bischöflichen Schreibens ergänzend ins Feld führen könnte.
Ebend, darauf wollte ich hinaus ...........
Und?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 07:39
von Vir Probatus
http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/ ... te-um.html
Eine erneute standesamtliche Heirat nach einer zivilen Scheidung ist in Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen als schwerwiegender Loyalitätsverstoß mit Kündigungsrelevanz zu werten. Ein solcher Fall wäre, wenn dadurch "ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis" entsteht.
Die Betroffenen sollten also das berufliche Umfeld ruhig stellen, dann passiert Ihnen nichts.
Vielleicht helfen aber auch großzügige Spenden.
Die Kirche legt den Knüppel nur aus der Hand, hält ihn aber griffbereit.

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 07:54
von Isidor_von_Sevilla
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Hält jemand, der sich scheiden läßt und mit einem neuen Partner zusammenlebt, seine Gebote?
Die Rigoristen von da sind die Laxisten anderswo. Das kann man hier im Flüchtlingsthread nachvollziehen...
Steile These! :roll:

Demzufolge wäre niemand mehr als moralische Autorität zu respektieren, denn irgendwo hat - Deiner These zufolge - ein jeder "Dreck am Stecken". Wenn es jedoch keine moralische Autorität mehr gäbe, dann hätten die Autonomen recht, die sich ersatzweise selber eine rein situative Moral verpassen.
Das meinst Du doch nicht wirklich, oder?
Nein. Ich meine damit, dass man mit dem Rigorismus vorsichtig sein sollte, wenn man anderswo ausgesprochen laxistische Positionen vertritt.
Niemand ist rigoristisch, wenn er auf der Einhaltung jesuanischer Gebote besteht.
Was soll dann also der überflüssige Hinweis auf Rigorismus versus Laxismus?

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 07:57
von Isidor_von_Sevilla
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Evidenz ist für mich offenkundig. Ich habe das aus diesem (themenfremden) Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 29214.html

Wem kommt das nicht bekannt vor?
Der Artikel in der FAZ ist in der Tat sehr klarsichtig, nur fehlt mir da noch der Konnex zu der jetzt zwischen uns in Rede stehenden innerkirchlichen Situation. :achselzuck:
Wenn das sozusagen ein anthropologisches Prinzip ist, dann gilt es überall. Auch in Moralfragen.
Ja, wenn das so wäre! :hmm:

Ist es aber tatsächlich so? :detektiv:
Beweisen im naturwissenschaftlichen Sinne lässt sich das vermutlich nicht. Die Erfahrung aber spricht schon dafür.
Nun gegen Deine Erfahrungen kann man schwerlich andiskutieren.
Ob sie allerdings verallgemeinerbar oder objektivierbar sind, wage ich zu bezweifeln.

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 07:58
von Isidor_von_Sevilla
Maurus hat geschrieben:
falschfahrer hat geschrieben:........
No comment! :neinfreu:

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 08:06
von Isidor_von_Sevilla
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Ich verstehe weiterhin nicht, wieso die Königsteiner Erklärung irgendjemanden davon abhalten sollte, die Lehrinhalte von HV und CC zu vertreten.

Wenn der Gesetzgeber sagt, Mord ist verwerflich, und in den Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz wird dann gesagt, Mord ist nur dann verwerflich, wenn auch Dein eigenes Gewissen den Mord verurteilt, dann bekommt der Strafrechtslehrer an der Uni ein Vermittlungsproblem. Weil jeder halbwegs klar Denkende den Widerspruch erkennen wird und sich sagt, da wird vom Gesetzgeber Blödsinn gelehrt.
Für meine Begriffe ist der Vergleich schief, weil das Strafrecht eben kein Gesinnungsstrafrecht ist. In Moralfragen aber geht es natürlich sehr wohl um die Gesinnung.
Auch im Strafrecht kommt es auf die subjektive Disposition an, wie du sicherlich weisst. Insbesondere für Mord bedarf es einem Wissen und Wollen, mithin eines Vorsatzes, der über den dolus eventualis hinausgeht.

In HV geht es allerdings u.a. um Sachverhalte, die intrinsisch schlecht sind. Da braucht's noch nicht einmal eine bestimmte subjektive Disposition des Delinquenten.

Re: Bischofssynode über die Familie 2014-15

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 08:09
von Isidor_von_Sevilla
Maurus hat geschrieben:
Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Natürlich wäre das einfacher, wenn man auch die Autorität eines bischöflichen Schreibens ergänzend ins Feld führen könnte.
Ebend, darauf wollte ich hinaus ...........
Und?
Es stellt sich die Frage, warum die DBK einer römischen Enzyklika die ihr zustehende Verbreitung im Gottesvolk absichtlich erschwert.
Soll da ein horizontales Schisma herbeigeschrieben werden? :detektiv:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 08:41
von mensch
Juergen hat geschrieben: Da kann man derzeit allen bei Kirchens beschäftigen nur raten, sich niemals vom Bischof für irgendwas beauftragen zu lassen – oder wie… :umkuck:
Manchmal frage ich mich, ob bischöfliche Beauftragungen für die Menschen einen Stellenwert haben? Oder ist das so etwas wie die ADAC oder Buchclub-Mitgliedschaftskarte?
Natürlich darf jeder, der sich vom Bischof beauftragen lässt und damit nicht nur ein engeres Verhältnis zur Kirche eingeht, noch intensiver als Teil der Verkündigung von Dritten wahrgenommen wird, davon ausgehen, dass sein Leben und seine Lebensführung eine Rolle spielen.
Insofern hast Du Recht: Stelle ich fest, dass mein Leben in Kollision zur katholischen Lehre steht, sollte ich mich nicht beauftragen lassen. Man sollte in solch einer Situation redlicherweise das Gefühl haben, dass man sich gar nicht beauftragen lassen kann.
Denn durch mein Leben verkünde ich immer: Hier ist der Platz, an dem verkündet wird, was möglich ist und was nicht. Wenn ich durch mein Leben verkünde, dass ich als vom Bischof Beauftragte(r) keine Schwierigkeit damit habe, in z.b. schwerer Sünde zu leben, dann steht nicht nur die Frage im Raum, was ich damit nicht verkünde, sondern auch was ich dadurch verkünde.
Ganz deutlich verkünde ich z.b., dass ich das, was die Kirche lehrt, nicht richtig finde, um mein Leben daran auszurichten. Bin ich dann wirklich jemand, der vom Bischof beauftragt werden sollte?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 09:19
von Peti
Ich kann mich bei diesem Thema nur noch wundern. Man macht sich da etwas vor.
Der" kirchliche Dienst" ist zahlenmäßig viel zu groß geworden, um auch im Alltag kirchlicher Dienst zu sein.
Genauso wie man unsere großen Klöster nicht mehr mit Ordensmitgliedern "füllen" kann, ist es letztlich auch mit den kirchlichen Arbeitsstellen.
In großen kirchlichen Häusern, wie z.B. Altenheimen in Ballungszentren, fragt niemand, ob man geschieden und wiederverheiratet ist.
Täte man das, müsste man viele schließen.
Und wenn man nicht so viele Moslems beschäftigen könnte, gäbe es oft mehr geschiedene als nicht geschiedene Mitarbeiter.

Kardinal Meisner hat mal gesagt: "Die Karosserie ist zu groß für den Motor" – das war vor 25 Jahren.
Und das ist heute doch nicht besser geworden.

http://www.welt.de/regionales/koeln/art ... geben.html





_________________

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 10:30
von Edi
Peti hat geschrieben:Ich kann mich bei diesem Thema nur noch wundern. Man macht sich da etwas vor.
Der" kirchliche Dienst" ist zahlenmäßig viel zu groß geworden, um auch im Alltag kirchlicher Dienst zu sein.
Die Kirche hat sogar einen Beauftragten, der überprüft, ob bei einer Handseife auch das Sicherheitsdatenblatt mitgeliefert wird. Dabei kann man derart Handseifen in jeder Drogerie oder Lebensmittelläden kaufen und bekommt dort auch kein Sicherheitsdatenblatt. Bei sonst so einer staatstreuen Kirche auch kein Wunder. Nicht einmal die Behörden sind von der Besetzung her instande, das in jeder Firma oder jeder Institution zu überprüfen.
Nur bei der Erstkommunion hat man keinen Überprüfer, der danach fragt, ob die nötige Absicht und Reife auch bei den Probanden da ist.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 11:54
von Vir Probatus
Apg 10, 25-26.34-35.44-48

Auch auf die Heiden wurde die Gabe des Heiligen Geistes ausgegossen
Lesung aus der Apostelgeschichte
25 Als Petrus in Cäsarea beim Hauptmann Kornelius ankam, ging ihm dieser entgegen und warf sich ehrfürchtig vor ihm nieder.
26 Petrus aber richtete ihn auf und sagte: Steh auf! Auch ich bin nur ein Mensch.
34 Da begann Petrus zu reden und sagte: Wahrhaftig, jetzt begreife ich, dass Gott nicht auf die Person sieht,
35 sondern dass ihm in jedem Volk willkommen ist, wer ihn fürchtet und tut, was recht ist.
44 Noch während Petrus dies sagte, kam der Heilige Geist auf alle herab, die das Wort hörten.
45 Die gläubig gewordenen Juden, die mit Petrus gekommen waren, konnten es nicht fassen, dass auch auf die Heiden die Gabe des Heiligen Geistes ausgegossen wurde.
46 Denn sie hörten sie in Zungen reden und Gott preisen. Petrus aber sagte:
47 Kann jemand denen das Wasser zur Taufe verweigern, die ebenso wie wir den Heiligen Geist empfangen haben?
48 Und er ordnete an, sie im Namen Jesu Christi zu taufen. Danach baten sie ihn, einige Tage zu bleiben.

Unser Pfarrer erklärte heute in seiner Predigt die heutige Lesung so, daß selbst wenn die DBK noch so viele Jahre über die "Grundordnung" nachgedacht habe oder noch weiter nachdenke: Gott selbst entscheidet und nicht irgendeine Konferenz.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 13:34
von Juergen
Vir Probatus hat geschrieben:Unser Pfarrer erklärte heute in seiner Predigt die heutige Lesung so, daß selbst wenn die DBK noch so viele Jahre über die "Grundordnung" nachgedacht habe oder noch weiter nachdenke: Gott selbst entscheidet und nicht irgendeine Konferenz.
Platter und populistischer geht es kaum.
Verstanden hat der Pfarrer allerdings offensichtlich gar nichts.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 15:49
von Vir Probatus
Juergen hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Unser Pfarrer erklärte heute in seiner Predigt die heutige Lesung so, daß selbst wenn die DBK noch so viele Jahre über die "Grundordnung" nachgedacht habe oder noch weiter nachdenke: Gott selbst entscheidet und nicht irgendeine Konferenz.
Platter und populistischer geht es kaum.
Verstanden hat der Pfarrer allerdings offensichtlich gar nichts.
Den Eindruck habe ich allerdings gerade bei diesem Pfarrer überhaupt nicht.
(Aber ich lasse mich natürlich gern von konservativen Laien eines Besseren belehren.)

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2015, 16:18
von Juergen
Vir Probatus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Unser Pfarrer erklärte heute in seiner Predigt die heutige Lesung so, daß selbst wenn die DBK noch so viele Jahre über die "Grundordnung" nachgedacht habe oder noch weiter nachdenke: Gott selbst entscheidet und nicht irgendeine Konferenz.
Platter und populistischer geht es kaum.
Verstanden hat der Pfarrer allerdings offensichtlich gar nichts.
Den Eindruck habe ich allerdings gerade bei diesem Pfarrer überhaupt nicht.
(Aber ich lasse mich natürlich gern von konservativen Laien eines Besseren belehren.)
Bei den Fragen der Loyalitätsobliegenheiten im Arbeitsrecht geht es um ein persönlich zu gebendes Zeugnis durch das eigene Leben und die Lebensführung. – Das hat gar nichts mit dem Text der Apostelgeschichte zu tun. Die Bezugnahme auf den Text in Verbindung mit der Grundordnung, die Pfarrer XYZ [Realname nach Beanstandung entfernt. Ecce als Mod] vorgenommen hat, ist also Humbug.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 11. Mai 2015, 20:59
von Isidor_von_Sevilla
Nicht aus Hochmut, sondern aus Sorge:
Das Wirken des Heiligen Geistes, das auf das heilbringende »Offenlegen der Sünde« gerichtet ist, trifft im Menschen, der sich in einer solchen Situation befindet, auf einen inneren Widerstand, gleichsam auf eine undurchdringliche Wand seines Gewissens, auf eine seelische Verfassung, die sich sozusagen aufgrund einer freien Wahl verfestigt hat: Die Heilige Schrift nennt das gewöhnlich »Verhärtung des Herzens« (184). In unserer Zeit entspricht dieser Verfassung des Geistes und des Herzens in etwa der Verlust des Gespürs für die Sünde, dem das Apostolische Schreiben über »Versöhnung und Buße« viele Seiten widmet (185). Schon Papst Pius XII. hat gesagt, daß »die Sünde des Jahrhunderts der Verlust des Gespürs für die Sünde ist« (186); dieser Verlust aber geht einher mit dem »Verlust des Gespürs für Gott«. Im erwähnten Schreiben lesen wir: »Gott ist tatsächlich der Ursprung und das höchste Ziel des Menschen, und dieser trägt in sich einen göttlichen Keim. Deshalb ist es die Wirklichkeit Gottes, die das Geheimnis des Menschen enthüllt und beleuchtet. Es ist also vergeblich, zu hoffen, daß ein Sündenbewußtsein gegenüber den Menschen und den menschlichen Werten Bestand haben könnte, wenn das Gespür für die gegen Gott begangene Beleidigung, das heißt das wahre Sündenbewußtsein, fehlt« (187).
(Quelle)

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2015, 21:03
von Juergen
Aus dem Amtsblatt Paderborn
Nr. 80. Aufhebung der Erklärung des Ständigen Rates vom 24. Juni 2002

Die Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit den Loyalitätsobliegenheiten der Grundordnung vom 24.06. 2002 (Kirchliches Amtsblatt 2002, Stück 9, Nr. 155.) wird für das Erzbistum Paderborn zum 1. Juli 2015 aufgehoben.