Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

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Pelikan
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Pelikan »

Petur hat geschrieben:Ich bleibe also bei meiner ursprünglichen Aussage: die Anerkennung seitens der RKK ist Tatsache.
Die PNCC hat 2003 die Utrechter Union wegen ihrer "Frauenweihen" verlassen. Das unterstreicht die Bedeutung dieses Problems.

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Petur
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

http://www.orthodoxchristianity.net/for ... 658.;wap2

PASTORAL GUIDELINES CONCERNING ADMISSION OF POLISH NATIONAL CATHOLICS TO SACRAMENTS IN THE ROMAN CATHOLIC CHURCH (Canon 844)
In the course of the Polish National Catholic-Roman Catholic dialogue, "it seemed clear to the Roman Catholic participants on the basis of the evidence that the bishops of the Polish National Catholic Church are validly ordained bishops in apostolic succession." In light of this the National Conference of Catholic Bishops inquired whether in the judgment of the Apostolic See the canon cited would apply to the Polish National Catholic Church. In due course, Cardinal Edward I. Cassidy, President of the Pontifical Council for Promoting Christian Unity, sent a reply in behalf of the Holy See, saying "there are sufficient reasons to respond affirmatively to the request."
APPLICATION OF CANON 844.3 TO POLISH NATIONAL CATHOLICS

Certain specifications should be observed. First of all, this clarification responds only to the question posed concerning the Polish National Catholic Church in the United States and Canada. It does not address the status of any other church. Thus, for example, the Polish Catholic Church in Poland, which sprang from the Polish National Catholic Church and is now autonomous, is not included in this response of the Holy See, nor are the other churches of the Union of Utrecht. The specific pastoral context in which the question was raised concerned the fact that members of the Polish National Catholic Church sometimes found themselves in situations in which they did not have access to the sacramental ministration of their own priests. This pastoral consideration was the framework and the primary motive around which the response of the Holy See was made.

The decision applies to members in good standing of the Polish National Catholic Church who are not otherwise individually impeded by canonical sanctions of the Roman Catholic Church. This restriction would apply to those individuals who once were Roman Catholics and incurred a sanction which has not subsequently been lifted by the Roman Catholic Church. Such, for instance, would be the case of a Roman Catholic priest who set aside his priestly obligations without a dispensation. Others might be impeded from receiving the Eucharist because of their marital situation.

Roman Catholic sacramental ministers should all be advised by their pastors of this decision of the Holy See so they are prepared to apply it consistently and generously when the sacraments of Holy Communion, penance and anointing of the sick are requested of them by Polish National Catholics. Consistency of practice is very important in this matter, not only in centers where Polish National Catholics are numerous, but also in areas removed from such centers where Polish National Catholics, not having ready access to their own bishops and priests, may approach Roman Catholic priests with requests for the sacraments.

Sacramental ministers of the Roman Catholic Church may admit Polish National Catholics to the sacraments of penance, the Eucharist and anointing of the sick, when they ask and are properly disposed to approach the sacraments with faith, repentance, and a firm purpose of amendment (conditions which all Christians must fulfill in approaching the sacraments). No additional restrictions apply. The additional restrictions which do apply to Protestants (such as serious need of the sacraments and the inability to receive them from their own ministers, cf. canon 844.4) do not apply in these cases. It can safely be presumed that Polish National Catholics hold a faith in these three sacraments in harmony with the faith held by Roman Catholics, and ought not be questioned on this.
While the law of the Roman Catholic Church (canon 844.3) makes generous provisions, it should still be kept in mind that these cases are seen as exceptional, not as the norm. Normally Polish National Catholics, it is expected, will seek the sacraments from their own bishops and priests, and only on certain occasions approach Roman Catholic sacramental ministers.

Since full communion between our churches has not yet been achieved, in no instance is a Roman Catholic priest permitted to concelebrate the Eucharist with Polish National Catholic priests (canon 98).

APPLICATION OF CANON 844.2 TO ROMAN CATHOLICS

Nothing is changed with respect to Roman Catholics seeking admission to the sacraments from priests of the Polish National Catholic Church, and the response from the Holy See did not touch that issue. According to Canon 844.2, Roman Catholics may approach the sacramental ministers of other churches only when four conditions are met:

when this is required by necessity or suggested by way of true spiritual advantage - a condition that might be met in a number of cases.
the danger of error or indifferentism is avoided - a condition that might readily be met in most cases,
it is virtually impossible (either physically or morally impossible) for Roman Catholics to receive these sacraments from their own minister - a condition that might be the least likely to be fulfilled since Roman Catholic ministers of the sacraments are generally present in neighborhoods where their Polish National Catholic counterparts are found, and
they seek them only of a church whose sacraments are valid - a condition which in the case of the Polish National Catholic Church is fulfilled.
Thus the requirements differ somewhat. Out of respect for individual consciences and sensitivity to individual spiritual needs, cases should be responded to on an individual basis. General public invitations to communicate are not appropriate.

DIFFERENT CUSTOMS
In this matter all should know about and respect the different customs of our churches. Polish National Catholics generally receive Communion on the tongue by intinction. They receive either kneeling or standing. Roman Catholics usually receive the Sacred Host standing. They receive either in the hand or on the tongue, as the communicant wishes. Communion is not distributed under both kinds at all Roman Catholic Masses. When it is, after receiving the Host, the communicant proceeds to a second Eucharistic minister who offers the chalice containing the Precious Blood. Roman Catholics have the option not to receive under both kinds. In the administration of Holy Communion in the Roman Catholic Church, bishops, priests and deacons are also assisted by lay ministers of the Eucharist, both men and women. This is not the case in the Polish National Catholic Church. The eucharistic fast before receiving Holy Communion is two hours in the Polish National Catholic Church, one hour in the Roman Catholic Church.

Regrettably our churches are still divided. But we do hope that the clarification we have received from Rome will advance our churches toward that full communion of faith and life that is both Christ’s promise and His will for us. At the same time we trust it will be a source of pastoral and sacramental support for our people as they live out their faith.
Herv. v. mir.

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Petur
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

Ein klarer und eindeutiger Beweis (wieder).

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Robert Ketelhohn
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Danke dir für deine Mühe. So wird die Sachlage tatsächlich klarer. Von „Rom“
bestätigt ist also die Zulassung von PNCC-Mitgliedern zu Buße, Kommunion
und Krankensalbung unter bestimmten Bedingungen, die denen für Orthodoxe
entsprechen.

Für Katholiken gilt can. 844 § 2, das ist ohnehin klar. Daß die Möglichkeit zum
Sakramentenempfang für Katholiken in der PNCC gegeben sei, die Bedingun-
gen des genannten Kanons vorausgesetzt, weil die Sakramente der PNCC gül-
tig seien, sagen lediglich die »Pastoralen Leitlinien« von Erzbischof Lipscomb,
wobei die praktische Relevanz gegen Null geht, weil eine der Bedingungen, wie
Lipscomb ausdrücklich betont, nämlich die Unerreichbarkeit eines katholischen
Sakramentenspenders, nirgends gegeben sein dürfte, wo es die PNCC gibt. Daß
Lipscomb eine äußerst problematische Gestalt ist (aus andern Gründen), erwäh-
ne ich bloß am Rande.

Jedenfalls liegt hier noch keine gesamtkirchliche Entscheidung vor. Man kann al-
lerdings annehmen, daß diese Leitlinien ein gewisses Präjudiz wären, käme nun
irgendein in der PNCC geweihter Priester mit dem Wunsch, überzutreten und als
Priester aufgenommen zu werden, zu einem katholischen Bischof in den USA.
Sicher ist das allerdings nicht, zumal im amerikanischen Episkopat durchaus ein
gewisser Wandel sich vollzieht und gerade die neuen, jüngeren Bischöfe mit der
Hinterlassenschaft solcher Figuren wie Lipscomb, Weakland & Co. alles andere
als glücklich sind. Dabei geht es freilich primär um die Mißbrauchsgeschichten,
Sodomitenseilschaften und so weiter. Ein Odium, das auch auf Lipscomb lastet.

Wie ist nun der Stand? – Sollte es zu einer weitergehenden Einigung mit der
PNCC kommen, zu tatsächlicher Wiederherstellung der Gemeinschaft – viel-
leicht analog zu den Anglikanerordinariaten, dann würde die Sache in Rom
gründlich geprüft. Das Ergebnis erscheint mir noch nicht ausgemacht. Ich wür-
de da keine Prognose wagen. Möglich ist natürlich, daß man die PNCC-Wei-
hen ohne Neuweihe akzeptierte. Sicher ist es nicht.

Andererseits zeigt gerade die Emtwicklung hinsichtlich der PNCC, welches Ge-
wicht das Thema der Frauenweihe hat. Wo diese eingeführt wurde, da besteht
kaum noch eine Chance auf Gemeinschaft, weder mit der PNCC noch mit Rom.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Petur
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

Robert, ist Dir dieses Beispiel akzeptabel?

http://webcache.googleusercontent.com/s ... katholisch+"bistum+limburg"+197&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Pfarrer i. R. Albrecht Eichhorn verstorben 13.12.27
Pfarrer Eichhorn war lange Jahre Referent für Familienarbeit im Bistum
LIMBURG. Am Mittwoch, 12. Dezember 27, verstarb im Alter von 7 Jahren Pfarrer i.R. Albrecht Eichhorn. Albrecht Eichhorn wurde am 28. März 1937 als zweites von drei Kindern in Köln geboren und in der alt-katholischen Auferstehungskirche getauft. Der Vater fiel 1945 im Krieg und die Familie übersiedelte 1946 nach Kirchberg bei Jülich. Von 1959 bis 1961 studierte er Volkswirtschaft an der Universität Bonn. Da er den Wunsch verspürte, Priester zu werden, wechselte er zum Wintersemester 1961/62 zum Theologiestudium an die Universität Bonn und an das alt-katholische bischöfliche Seminar in Bonn über. Am 31. Oktober 1965 wurde er durch den alt-katholischen Bischof Johannes Josef Demmel zum Priester geweiht. Im April 1967 heiratete er seine Frau Margareta. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Sein Dienst als Vikar und Pfarrer führte ihn 197 zur alt-katholischen Pfarrgemeinde Wiesbaden.

Das II. Vatikanische Konzil und die erfahrbaren Aufbrüche in der katholischen Kirche führten bei Pfarrer Eichhorn zu der Entscheidung, Bischof Dr. Wilhelm Kempf um Aufnahme in den Klerus des Bistums Limburg zu bitten. Ein entsprechendes Gesuch des Bischofs an die Glaubenskongregation in Rom wurde durch die Entscheidung von Papst Paul VI. am 2. Juli 1971 approbiert und bestätigt. So kam Pfarrer Eichhorn mit seiner Familie in unser Bistum.

Ab August 1971 war er zunächst als Pfarrassistent und ab Januar 1972 als Kaplan in der Pfarrei St. Johannes in Frankfurt-Unterliederbach tätig. Zum 1. August 1973 wurde er durch Bischof Wilhelm in den Klerus des Bistums Limburg inkardiniert. Zum 15. April 1974 erfolgte seine Ernennung zum Pfarrvikar in der Pfarrvikarie St. Marien in Hünfelden-Kirberg und 1976 die Ernennung zum Pfarrer. Von 1974 bis 1982 war Pfarrer Eichhorn Referent für Familienarbeit im Bistum Limburg mit dem Schwerpunkt „Religiöse Kindererziehung“. Durch eigene Erfahrung und Reflexion der Situation einer Familie war Pfarrer Eichhorn in besonderer Weise disponiert, zusätzlich zu seinem Dienst in der Pfarrei diese Aufgabe zu übernehmen. Einige Jahre war er auch im Vorstand der Pflege- und Adoptivelternvereinigung im Kreis Limburg-Weilburg tätig. Zum 1. Januar 1984 wurde ihm zusätzlich die Pfarrei St. Georg in Werschau übertragen, auf die er wegen seiner angegriffenen Gesundheit zum 31. August 1996 verzichten musste. Die Mitbrüder wählten ihn 1994 zum Dekan des Dekanates Bad Camberg.

Aus gesundheitlichen Gründen trat Pfarrer Eichhorn zum 1. November 2 in den Ruhestand und zog mit seiner Familie nach Limburg. Soweit seine Gesundheit es zuließ, war er gerne bereit, in der Seelsorge mitzuarbeiten. Am 31. Oktober 25 durfte er sein 4jähriges Priesterjubiläum feiern.

Das Requiem für Pfarrer Eichhorn wird am Dienstag, 18. Dezember 27, 14. Uhr, in der Pfarrkirche St. Marien in Kirberg gefeiert. Anschließend ist die Beerdigung auf dem dortigen Friedhof.

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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

lifestylekatholik hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Wie bist du denn drauf?
Mir ist nicht klar, wie der Weihende nicht gemerkt haben soll, dass ihm da Frauen untergeschoben wurden. Deshalb die Tomaten auf den Augen.

Falls er aber bewusst Frauen weihen wollte, darf man ihm wohl unterstellen, dass er, erstens, wusste, dass die Kirche dieses verrückte Ansinnen klar zurückweist und dass, zweitens, damit die Intention seiner gesamten Handlung höchst zweifelhaft wird. Dass Ad-fontes sich gegen diesen Gesamtzusammenhang blind stellt – das war die zweite Motivation für die Tomaten auf den Augen.
Es ging um letzteres. Ein Priester, der einen Maisfladen nimmt oder eine Reiswaffel und meint, damit (gültig) konsekrieren zu können, irrt sich in der Materie, ob seine Intention dadurch defekt ist, läßt sich aus diesem Umstand m.E. nicht einwandfrei klären. Bei Bischöfen, die so handeln, habe ich auch meine Zweifel hinsichtlich des Vorliegens der korrekten Intention.

Nach allem, was ich bislang mitbekommen habe, ist es das Verfahren der PNCC (die die "FO" ablehnt"), aus dem Anglikanertum konvertierte Priester sub conditione zu weihen, diejenigen Weihen aber, die von einem (altkath.) Bischof der Utrechter Union erteilt wurden, anzuerkennen. Verblüffen tut mich das schon. Ob es daran liegt, dass man vermeiden will, daß sub conditione Weihe - wie es bei Vaganten gang und gebe ist - sich allzusehr häufen, weiß ich nicht, kann ich mir aber vorstellen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Melody hat geschrieben:Lösen wir uns mal bitte vom Einzelfall und lassen wir das Wort "Kritik" beiseite...

Es scheint ja mehrere dieser Fälle zu geben.

Und der Gedanke, dass es tatsächlich protestantische Gemeinden geben KÖNNTE, wo Gläubigen, die das noch nicht mal ahnen, auch aus katholischer Sicht der Leib und das Blut Christi gespendet würde, würde mir tatsächlich einiges an Bauchweh bereiten... :/

Ich muss da wohl mal einen Kirchenrechtler fragen. :achselzuck:
Es gibt ja noch neben der Taufe ein weiteres Sakrament, daß sich Protestanten regelmäßig zumeist unbewußt, aber dennoch gültig spenden: das Ehesakrament.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Ich würde heute sagen: Nein, er hat sich bloß in der Materie geirrt. Aber Irren ist menschlich. Das heißt noch lange nicht, daß er nicht die Intention hat, das zu tun, was die Kirche tut, und das Sakrament nicht zustande kommt, wenn er denn einem Mann die Hände auflegt.
Es wird mindestens zweifelhaft. Das genügt aber, neu weihen zu müssen, meinetwegen sub condicione.
Hunderprozent d'accord. Das gilt m.E. für jeden Amtsträger, der aus der Spur der Väter geraten ist. Ein Zug ohne Gleisbett, auf der Reise nach.. nowhere!?!?
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Robert irrt hier, wenn ich es recht in Erinnerung habe
Nee. Haste nich.
Die Firmbefugnis hat erst Pius XII. 1946 auf Priester (in Notlagen) ausgeweitet.

Die Firmsspendung durch Priester, die vereinzelt zB für den süddt. Raum im SpätMA bezeugt sind, wurden auf diversen Synoden verurteilt.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Ob "eine Kirche dahinter steht" oder nicht, das spielt bei der Diskussion um die Gültigkeit aus römisch-katholischer Perspektive doch gar keine Rolle! :achselzuck:
Das ist Blödsinn (und wäre magisches Mißverständnis).
Wozu brauchen wir wohl stets drei Konsekratoren?
Wegen der communio.

Trotzdem sagen die Dogmatiken etwas anderes. :achselzuck:


P.S. deleatur "stets". Wir seiens ja net bei den Orthos ;)
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben: Umgekehrt kann aber ebenso die Beteiligung von Anglikanern, deren Weihe jeden-
falls nicht anerkannt wird, an altkatholischen Weihen Zweifel an der Gültigkeit die-
ser Weihen begründen oder verstärken. Das liegt doch auf der Hand.
Nein, das kann ich so nicht erkennen. Wenn ein gültig geweihter Bischof eine Weihe vornimmt, sehe ich nicht, wie aus römischer Sicht durch die Beteiligung eines nicht gültig geweihten Bischofs die gespendete Weihe zweifelhaft werden sollte. Man müßte aus der Teilnahme des nicht gültig geweihten Bischofs schon einen Mangel der Intention konstruieren, aber das halte ich für zu weit hergeholt.
Doch, das kann ich so erkennen. Ein solcher altkath. Bischof wird zum traditor, wenn er mit vom katholischen Glauben Abgefallenen oder mit solchen, deren Orthodoxie zweifelhaft ist, Gemeinschaft pflegt.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Pelikan hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben: Umgekehrt kann aber ebenso die Beteiligung von Anglikanern, deren Weihe jeden-
falls nicht anerkannt wird, an altkatholischen Weihen Zweifel an der Gültigkeit die-
ser Weihen begründen oder verstärken. Das liegt doch auf der Hand.
Nein, das kann ich so nicht erkennen. Wenn ein gültig geweihter Bischof eine Weihe vornimmt, sehe ich nicht, wie aus römischer Sicht durch die Beteiligung eines nicht gültig geweihten Bischofs die gespendete Weihe zweifelhaft werden sollte. Man müßte aus der Teilnahme des nicht gültig geweihten Bischofs schon einen Mangel der Intention konstruieren, aber das halte ich für zu weit hergeholt.
Die allermeisten Mängel der sakramentalen Intention, die in diesem Forum so schnell und leichtfertig konstruiert werden, sind m.E. nicht haltbar, denn die Anforderungen sind traditionell sehr gering.

Hier allerdings ist berührt, was der Konsekrator meint, wenn er das Wort "Priester" spricht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Präsenz von "Frauenweihen" und der protestantischen Gemeinschaftsvorstellung der Anglikaner darauf langfristig ohne Auswirkung bleiben können. Es ist auch schon zu erkennen, daß die Ortsordinarien immer zögerlicher werden, den Sakramentenempfang bei Altkatholiken noch zu gestatten. Binär -- "Kirche oder nicht-Kirche" -- sieht so ein Zustand nur im geschichtlichen Rückblick aus. Inmitten eines Verdunstungsprozesses von Kirchencharakter sind die Grenzen nicht so scharf und klar.
das bringt es ganz gut auf den Punkt..

Vor allem, dass der Weg von Kirche zu Nichtkirche ein schleichender Prozeß ist, und nach meiner Beobachtung zunächst der Glaube verdunstet bzw. nicht mehr eingepflanzt oder gar vergiftet wird, und erst im zweiten Schritt glaubensfeindliche oder zweifelhafte Akte, wie die "FO", (durch-)gesetzt werden.

da gibt es kleine, aber einflußreiche pressure-groups..das Problem wie bei den RKK auch, der normale Gläubige, der bewußt oder unbewußt einfach am überlieferten Glauben festhalten möchte, hält in den allermeisten Fällen den Mund - ist also zu sehr 'Schaf' - und wenn es dann doch mal seine meinung sagen will und blöckt, dann wird es stigmatisiert (wie rückständig, sonderbar, nicht zeitgemäß)..

Gruppendynamik.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Wie ist nun der Stand? – Sollte es zu einer weitergehenden Einigung mit der
PNCC kommen, zu tatsächlicher Wiederherstellung der Gemeinschaft – viel-
leicht analog zu den Anglikanerordinariaten, dann würde die Sache in Rom
gründlich geprüft. Das Ergebnis erscheint mir noch nicht ausgemacht. Ich wür-
de da keine Prognose wagen. Möglich ist natürlich, daß man die PNCC-Wei-
hen ohne Neuweihe akzeptierte. Sicher ist es nicht.

Andererseits zeigt gerade die Emtwicklung hinsichtlich der PNCC, welches Ge-
wicht das Thema der Frauenweihe hat. Wo diese eingeführt wurde, da besteht
kaum noch eine Chance auf Gemeinschaft, weder mit der PNCC noch mit Rom.
Die PNCC sehe ich vor dem gleichen Dilemma stehen, wie die Altkatholiken der UU. Diese wollten die Interkommunion mit den Anglikanern zugunsten einer Aufnahme in die Orthodoxie nicht preisgeben, jene will das mit der RKK Erreichte nicht zugunsten einer Eingliederung in die Orthodoxie aufgeben, die Spiritualität (Sakramentsandachten etc.), die Liturgie, der Kalendar, eben alles aus der abendländischen Tradition 8bei der PNCC auch über das 1. Jt. hinaus), obwohl es Glaubensübereinstimmung nur mit der Orthodoxie gibt und man weiß, um auf Erden wahrhaft katholisch zu sein, bedarf es der Zugehörigkeit zur ecclesia catholica per universarum terrarum diffusa. da man aber weder den orthodoxen Kirche noch der RKK das Kirchesein absprechen will, weiß man eben nicht genau wohin und sucht stattdessen nach anderen Wegen zu mehr Internationalität.

Die UU indem sie auf Initiative von Ebf. Joris Vercammen zusätzlich zur Gemeinschaft mit der Anglican Communion und der Iglesia Filipina Independente den Kontakt mit der Mar-Thoma Kirche sucht. Die PNCC, indem sie sich zur Scrantoner Union erweitern will.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

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Petur hat geschrieben:Robert, ist Dir dieses Beispiel akzeptabel?

http://webcache.googleusercontent.com/s ... katholisch+"bistum+limburg"+197&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Pfarrer i. R. Albrecht Eichhorn verstorben 13.12.27
Pfarrer Eichhorn war lange Jahre Referent für Familienarbeit im Bistum
LIMBURG. Am Mittwoch, 12. Dezember 27, verstarb im Alter von 7 Jahren Pfarrer i.R. Albrecht Eichhorn. Albrecht Eichhorn wurde am 28. März 1937 als zweites von drei Kindern in Köln geboren und in der alt-katholischen Auferstehungskirche getauft. Der Vater fiel 1945 im Krieg und die Familie übersiedelte 1946 nach Kirchberg bei Jülich. Von 1959 bis 1961 studierte er Volkswirtschaft an der Universität Bonn. Da er den Wunsch verspürte, Priester zu werden, wechselte er zum Wintersemester 1961/62 zum Theologiestudium an die Universität Bonn und an das alt-katholische bischöfliche Seminar in Bonn über. Am 31. Oktober 1965 wurde er durch den alt-katholischen Bischof Johannes Josef Demmel zum Priester geweiht. Im April 1967 heiratete er seine Frau Margareta. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Sein Dienst als Vikar und Pfarrer führte ihn 197 zur alt-katholischen Pfarrgemeinde Wiesbaden.

Das II. Vatikanische Konzil und die erfahrbaren Aufbrüche in der katholischen Kirche führten bei Pfarrer Eichhorn zu der Entscheidung, Bischof Dr. Wilhelm Kempf um Aufnahme in den Klerus des Bistums Limburg zu bitten. Ein entsprechendes Gesuch des Bischofs an die Glaubenskongregation in Rom wurde durch die Entscheidung von Papst Paul VI. am 2. Juli 1971 approbiert und bestätigt. So kam Pfarrer Eichhorn mit seiner Familie in unser Bistum.

Ab August 1971 war er zunächst als Pfarrassistent und ab Januar 1972 als Kaplan in der Pfarrei St. Johannes in Frankfurt-Unterliederbach tätig. Zum 1. August 1973 wurde er durch Bischof Wilhelm in den Klerus des Bistums Limburg inkardiniert. Zum 15. April 1974 erfolgte seine Ernennung zum Pfarrvikar in der Pfarrvikarie St. Marien in Hünfelden-Kirberg und 1976 die Ernennung zum Pfarrer. Von 1974 bis 1982 war Pfarrer Eichhorn Referent für Familienarbeit im Bistum Limburg mit dem Schwerpunkt „Religiöse Kindererziehung“. Durch eigene Erfahrung und Reflexion der Situation einer Familie war Pfarrer Eichhorn in besonderer Weise disponiert, zusätzlich zu seinem Dienst in der Pfarrei diese Aufgabe zu übernehmen. Einige Jahre war er auch im Vorstand der Pflege- und Adoptivelternvereinigung im Kreis Limburg-Weilburg tätig. Zum 1. Januar 1984 wurde ihm zusätzlich die Pfarrei St. Georg in Werschau übertragen, auf die er wegen seiner angegriffenen Gesundheit zum 31. August 1996 verzichten musste. Die Mitbrüder wählten ihn 1994 zum Dekan des Dekanates Bad Camberg.

Aus gesundheitlichen Gründen trat Pfarrer Eichhorn zum 1. November 2 in den Ruhestand und zog mit seiner Familie nach Limburg. Soweit seine Gesundheit es zuließ, war er gerne bereit, in der Seelsorge mitzuarbeiten. Am 31. Oktober 25 durfte er sein 4jähriges Priesterjubiläum feiern.

Das Requiem für Pfarrer Eichhorn wird am Dienstag, 18. Dezember 27, 14. Uhr, in der Pfarrkirche St. Marien in Kirberg gefeiert. Anschließend ist die Beerdigung auf dem dortigen Friedhof.
Und da ist das nächste Problem. Eine nach empfangener Weihe eingegangene Ehe macht nach der einnmütigen Tradition in Ost und West dienstuntauglich. Derjenige, der einen solchen Priester in seinen Klerus aufnimmt, wie weit hat er sich bereits von den vestigia patrum entfernt?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Robert Ketelhohn
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Robert Ketelhohn »

ad-fontes hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Robert irrt hier, wenn ich es recht in Erinnerung habe
Nee. Haste nich.
Die Firmbefugnis hat erst Pius XII. 1946 auf Priester (in Notlagen) ausgeweitet.

Die Firmsspendung durch Priester, die vereinzelt zB für den süddt. Raum im SpätMA bezeugt sind, wurden auf diversen Synoden verurteilt.
Ich meinte, du irrtest bzgl. meiner Aussage. Ich kann mich nicht erinnern, mich je so geäußert zu haben. Ich wüßte auch nicht, wie ich dazu hätte kommen können.
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

ad-fontes hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Ob "eine Kirche dahinter steht" oder nicht, das spielt bei der Diskussion um die Gültigkeit aus römisch-katholischer Perspektive doch gar keine Rolle! :achselzuck:
Das ist Blödsinn (und wäre magisches Mißverständnis).
Wozu brauchen wir wohl stets drei Konsekratoren?
Wegen der communio.

Trotzdem sagen die Dogmatiken etwas anderes. :achselzuck:

P.S. deleatur "stets". Wir seiens ja net bei den Orthos ;)
Doch „stets“. Daß es im Notfall Ausnahmen gibt, ändert ja das Prinzip nicht. (Bei den Ostlern auch nicht.)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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ad-fontes
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Robert irrt hier, wenn ich es recht in Erinnerung habe
Nee. Haste nich.
Die Firmbefugnis hat erst Pius XII. 1946 auf Priester (in Notlagen) ausgeweitet.

Die Firmsspendung durch Priester, die vereinzelt zB für den süddt. Raum im SpätMA bezeugt sind, wurden auf diversen Synoden verurteilt.
Ich meinte, du irrtest bzgl. meiner Aussage. Ich kann mich nicht erinnern, mich je so geäußert zu haben. Ich wüßte auch nicht, wie ich dazu hätte kommen können.
Nach Betätigung des "Suche"-Knopfes will ich nix gesagt habben.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Petur
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

ad-fontes hat geschrieben: Und da ist das nächste Problem. Eine nach empfangener Weihe eingegangene Ehe macht nach der einnmütigen Tradition in Ost und West dienstuntauglich. Derjenige, der einen solchen Priester in seinen Klerus aufnimmt, wie weit hat er sich bereits von den vestigia patrum entfernt?
Wenn wir uns künstliche, überflüssige Probleme kreieren wollen, dann ist das wirklich ein großes Problem. Im Ernst: es geht hier um eine sehr alte Tradition, die aber eine rein menschliche Tradition ist. Und warum sollte man einen gültig gew. Priester, der aufgrund der Regeln seiner urspr. Kirche ohne Weiteres heiraten konnte, bei seiner Konversion bestrafen und ihm den priest. Dienst nicht erlauben?

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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Petur hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben: Und da ist das nächste Problem. Eine nach empfangener Weihe eingegangene Ehe macht nach der einnmütigen Tradition in Ost und West dienstuntauglich. Derjenige, der einen solchen Priester in seinen Klerus aufnimmt, wie weit hat er sich bereits von den vestigia patrum entfernt?
Wenn wir uns künstliche, überflüssige Probleme kreieren wollen, dann ist das wirklich ein großes Problem. Im Ernst: es geht hier um eine sehr alte Tradition, die aber eine rein menschliche Tradition ist. Und warum sollte man einen gültig gew. Priester, der aufgrund der Regeln seiner urspr. Kirche ohne Weiteres heiraten konnte, bei seiner Konversion bestrafen und ihm den priest. Dienst nicht erlauben?
Weil der, der das makellose Opfer darbringt, selber makellos sein soll.

Deshalb konnte in der alten Kirche auch niemand, der zu den Büßer zählte, Priester werden (nach Ableistung der Buße und erlangter Sündenvergebung).
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Petur hat geschrieben:Robert, ist Dir dieses Beispiel akzeptabel?

http://webcache.googleusercontent.com/s ... clnk&gl=de
Pfarrer i. R. Albrecht Eichhorn verstorben 13.12.2007
Na, das ist doch mal was Substantielles. :ja: Danke dir für deine Mühe, das
alles herauszusuchen. Es ist zwar auch nur eine Einzelfallentscheidung –
was meine früheren Aussagen betätigt, daß immer im Einzelfall entschie-
den werde – und auch nur ein Fall, aber immerhin haben wir hier endlich
eine klare Entscheidung, obendrein eine römische.

In einem andern Fall ist jedenfalls wieder gesondert zu entscheiden, aber
es ist klar, daß die von dir beigebrachte Entscheidung (vielleicht gibt es so-
gar weitere, die wir noch nicht kennen) ein starkes Präjudiz ist. Sehr wahr-
scheinlich wird man darum in einem vergleichbaren Fall (also Utrechter Li-
nie ohne mögliche anglikanische „Kontamination“ und ferne jeder Frauen-
weihe, z. B. PNCC) dem Beispiel Pauls VI. folgen. Daran wären nur dann
stärkere Zweifel angebracht, wenn es etwa entgegengesetzte Entscheidun-
gen früherer Päpste oder Ortsbischöfe gäbe, sub condicione neu zu weihen.

Da ich und solange ich dafür keine Indizien habe, gehe ich nun also davon
aus, daß die Utrechter Weihelinie zwar nicht generell (also durch General-
norm), wohl aber üblicherweise durch Einzelentscheidung römischerseits
anerkannt werde.

Daß das nur ohne anglikanische Einflüsse und ohne Frauenweihe gilt, ist
klar und oben schon hinreichend ausgeführt.

Wer übrigens noch weitere Fallbeispiele findet, teile sie bitte mit!
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

ad-fontes hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Wie ist nun der Stand? – Sollte es zu einer weitergehenden Einigung mit der
PNCC kommen, zu tatsächlicher Wiederherstellung der Gemeinschaft – viel-
leicht analog zu den Anglikanerordinariaten, dann würde die Sache in Rom
gründlich geprüft. Das Ergebnis erscheint mir noch nicht ausgemacht. Ich wür-
de da keine Prognose wagen. Möglich ist natürlich, daß man die PNCC-Wei-
hen ohne Neuweihe akzeptierte. Sicher ist es nicht.

Andererseits zeigt gerade die Emtwicklung hinsichtlich der PNCC, welches Ge-
wicht das Thema der Frauenweihe hat. Wo diese eingeführt wurde, da besteht
kaum noch eine Chance auf Gemeinschaft, weder mit der PNCC noch mit Rom.
Die PNCC sehe ich vor dem gleichen Dilemma stehen, wie die Altkatholiken der UU. Diese wollten die Interkommunion mit den Anglikanern zugunsten einer Aufnahme in die Orthodoxie nicht preisgeben, jene will das mit der RKK Erreichte nicht zugunsten einer Eingliederung in die Orthodoxie aufgeben, die Spiritualität (Sakramentsandachten etc.), die Liturgie, der Kalendar, eben alles aus der abendländischen Tradition 8bei der PNCC auch über das 1. Jt. hinaus), obwohl es Glaubensübereinstimmung nur mit der Orthodoxie gibt und man weiß, um auf Erden wahrhaft katholisch zu sein, bedarf es der Zugehörigkeit zur ecclesia catholica per universarum terrarum diffusa. da man aber weder den orthodoxen Kirche noch der RKK das Kirchesein absprechen will, weiß man eben nicht genau wohin und sucht stattdessen nach anderen Wegen zu mehr Internationalität.
Aus welchem Grund auch immer hat das Wort <orthodox> im Abendland keinen attraktiven Klang. Für mich unverständlich, aber man bleibt anscheinend lieber bei dem Bekenntnis: "Yes, I am an Polish National Catholic", obwohl Hispano or whatever. :hmm: :nein: "National Catholic" ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei. Diese ambivalente Einstellung zum eigenen Namen findet sich ja auch bei Altkatholiken. Alle Umbenennungsversuche sind aber bislang von den Bischöfen im Vorfeld unter verweis auf staatskirchenrechtliche Hürden abgewehrt worden.

Dabei bin ich doch der einzige liberale Altkatholik. :hmm:
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:[
Wer übrigens noch weitere Fallbeispiele findet, teile sie bitte mit![/color]
Ich habe noch über drei ähnliche Fälle gehört. Über zwei AK Priester, die zusammen mit Pfr. Eichhorn konvertiert haben (drei ehemalige AK Priester im Bistum Limburg) und einen, der nach der Einführung der FO römisch-kath. wurde. Auch sie wurden problemlos übernommen, doch über sie habe ich kein entsprechendes Dokument.

Stephen Dedalus
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Stephen Dedalus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Sehr wahr-
scheinlich wird man darum in einem vergleichbaren Fall (also Utrechter Li-
nie ohne mögliche anglikanische „Kontamination“ und ferne jeder Frauen-
weihe, z. B. PNCC) dem Beispiel Pauls VI. folgen.

Daß das nur ohne anglikanische Einflüsse und ohne Frauenweihe gilt, ist
klar und oben schon hinreichend ausgeführt.
Die Beteiligung von Anglikanern scheint in dieser Frage völlig ohne Bedeutung zu sein - wie auch dieser Fall nahelegt. Die volle Kirchengemeinschaft zwischen Alt-Katholiken und Anglikanern bestand seit 1931, die Bischofsweihe Bischof Demmels fand 1951 statt. Es ist wahrscheinlich, daß bei seiner Weihe ein anglikanischer Bischof Mitkonsekrator war (einen Beleg dafür habe ich freilich nicht, Petur ist der Lieferant für solcherart Spezialwissen). In jedem Fall fand Demmels Bischofsweihe in voller Gemeinschaft mit den Anglikanern statt - selbst wenn kein anglikanischer Mitkonsekrator anwesend gewesen wäre.

Daß also im Falle einer 'anglikanischen Kontamination' anders entschieden werden sollte oder könnte, ist pure Spekulation und überdies angesichts der o.g. Lage sogar eher unwahrscheinlich.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Sehr wahr-
scheinlich wird man darum in einem vergleichbaren Fall (also Utrechter Li-
nie ohne mögliche anglikanische „Kontamination“ und ferne jeder Frauen-
weihe, z. B. PNCC) dem Beispiel Pauls VI. folgen.

Daß das nur ohne anglikanische Einflüsse und ohne Frauenweihe gilt, ist
klar und oben schon hinreichend ausgeführt.
Die Beteiligung von Anglikanern scheint in dieser Frage völlig ohne Bedeutung zu sein - wie auch dieser Fall nahelegt. Die volle Kirchengemeinschaft zwischen Alt-Katholiken und Anglikanern bestand seit 1931, die Bischofsweihe Bischof Demmels fand 1951 statt. Es ist wahrscheinlich, daß bei seiner Weihe ein anglikanischer Bischof Mitkonsekrator war (einen Beleg dafür habe ich freilich nicht, Petur ist der Lieferant für solcherart Spezialwissen). In jedem Fall fand Demmels Bischofsweihe in voller Gemeinschaft mit den Anglikanern statt - selbst wenn kein anglikanischer Mitkonsekrator anwesend gewesen wäre.

Daß also im Falle einer 'anglikanischen Kontamination' anders entschieden werden sollte oder könnte, ist pure Spekulation und überdies angesichts der o.g. Lage sogar eher unwahrscheinlich.
Nein, bei der Weihe Demmels zum Koadjutor in der Essener Friedenskirche war kein anglikanischer Bischof anwesend.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

ad-fontes hat geschrieben:Dabei bin ich doch der einzige liberale Altkatholik. :hmm:
Man muß liberal natürlich wortwörtlich verstehen, nicht ideologisch. :)


libera me ab omnibus malis, praeteritis..
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Petur hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben: Und da ist das nächste Problem. Eine nach empfangener Weihe eingegangene Ehe macht nach der einnmütigen Tradition in Ost und West dienstuntauglich. Derjenige, der einen solchen Priester in seinen Klerus aufnimmt, wie weit hat er sich bereits von den vestigia patrum entfernt?
Wenn wir uns künstliche, überflüssige Probleme kreieren wollen, dann ist das wirklich ein großes Problem. Im Ernst: es geht hier um eine sehr alte Tradition, die aber eine rein menschliche Tradition ist. Und warum sollte man einen gültig gew. Priester, der aufgrund der Regeln seiner urspr. Kirche ohne Weiteres heiraten konnte, bei seiner Konversion bestrafen und ihm den priest. Dienst nicht erlauben?

oder verheiratete Bischöfe.


Die Crux des Altkatholizismus sehe ich darin, daß man altkirchlich nur im Hinblick auf den Glauben sein will, nicht aber im Hinblick auf die Canones. Da will man modern/zeitgemäß sein. Dabei ist Disziplin die Dienstmagd des Dogmas; durch sie wird der Glaube konkretisiert, in eine Bahn gelenkt, findet seinen authentischen Ausdruck.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Dottore Cusamano hat geschrieben:Welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, dass nach altkatholischer Auffassung eine gültige Priesterweihe vorliegt? Welche Voraussetzungen müssen bei einer aus ihrer Sicht gültigen Bischofsweihe vorliegen?

Sind Weihen der Altkatholiken (auch aus ihrer Sicht) eigentlich stets Vagantenweihen? Oder unterscheidet sich ihre Definition des Begriffs "Vagantenweihe" von der Definition der (römischen) Kirche?
Zum letzten Absatz:

1. Nein; das Abgrenzungsbedürfnis gegenüber Vaganten ist naturgemäß sehr groß (s. dazu auch, was ich weiter oben geschrieben habe: die meisten hochkirchlichen Weihen laufen entweder über Mathew [altkath. konsekriert] oder über Vilatte [durch Bf. Herzog zum Priester geweiht].

2. Ja; seit dem Mathew-Debakel wird die Weihe an ihm nicht nur wegen Täuschung (gefälschte/manipulierte Wahlurkunde) in ihrer Gültigkeit bezweifelt, sondern in der Folge dessen kam es durch Prof. (später christkath. Bf.) Küry zu dem Satz: Keine Kirche ohne Bischof; kein Bischof ohne Kirche.


-----------------------------------------
Die holländischen Altkatholiken weihen auf einen Titel (Sitz): Utrecht, Haarlem, Deventer (Titularbistum; seit ca. 30 Jahren nicht mehr/vakant).

Bei den Vorbereitungen zur Wahl des ersten deutschen alt-katholischen Bischofs wurde die Frage aufgeworfen, ob auf einen untergegangenen Sitz geweiht werden sollte. Der Utrechter Erzbischof war dagegen. Man wollte keine Gegenhierarchie errichten, sondern "Notkirche" sein.

Dazu steht dann aber doch in offenkundigem Widerspruch, daß man der Synode Gesetzgebungskompetenz zusprach, sie als Provinzialsynode (sic!) verstand, obwohl nur ein Bischof präsidiert, denn sonst wäre es ja nicht zu den "Reformen", wie die der Liturgie (Muttersprache), Dispens von der Zölibatsverpflichtung oder den Fastengeboten, Aufhebung der Brevierpflicht etc. gekommen.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Andererseits zeigt gerade die Emtwicklung hinsichtlich der PNCC, welches Gewicht das Thema der Frauenweihe hat. Wo diese eingeführt wurde, da besteht
kaum noch eine Chance auf Gemeinschaft, weder mit der PNCC noch mit Rom.
Stephen Dedalus hat geschrieben: Die Beteiligung von Anglikanern scheint in dieser Frage völlig ohne Bedeutung zu sein - wie auch dieser Fall nahelegt. Die volle Kirchengemeinschaft zwischen Alt-Katholiken und Anglikanern bestand seit 1931, die Bischofsweihe Bischof Demmels fand 1951 statt.
Das "Interkommunionabkommen" besteht seit 1931 (wurde erst ca. 1962 durch den Begriff der "full communion" ersetzt), aber eben nicht mit allen altkatholischen Kirchen: die PNCC ging hier einen Sonderweg: erst in den 1950er Jahren erlaubte sie - unter genau spezifizierten, sehr restriktiven Bedingungen - für Einzelpersonen anglikanischen Bekenntnisses den Empfang der hl. Kommunion (für die Gläubigen der eigenen Kirche im Hinblick auf den Empfang der Kommunion in einer anglikanischen Gemeinde noch viel restriktiver) und hob diese Regelung 1976 bereits wieder auf, nachdem die erste Weihesimulation an einer Frau vorgenommen wurde.

Die PNCC-Bischöfe waren in der IBK (Internationalen Bischofskonferenz) also schon lange die Buhmänner, weil sie nicht jeden ökumenistischen Trend ebenso bereitwillig aufgriffen und "willkommen hießen", wie ihre europäischen Glaubensbrüder. 1976 verabschiedete die IBK dennoch einmütig folgende Erklärung:
Erklärung über die Frauenordination vom 7.12.1976 hat geschrieben:Die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz der Utrechter Union kann, in Übereinstimmung mit der alten, ungeteilten Kirche, einer sakramentalen Ordination von Frauen zum katholisch-apostolischen Amt eines Diakons, Presybters und Bischofs nicht zustimmen.

Der Herr der Kirche, Jesus Christus, hat durch den Heiligen Geist zwölf Männer in das apostolische Amt berufen, um sein Erlösungswerk für die Menschen fortzusetzen. Die katholische Kirche des Ostens und des Westens haben nur Männer in das sakramentale katholisch-apostolische Amt berufen.

Die Frage der Ordination von Frauen berührt die Grundordnung und das Mysterium der Kirche.

Die Kirchen, welche die Kontinuität mit der alten, ungeteilten Kirche und ihrer sakramentalen Ämterordnung bewahrt haben, sollten die Frage der Frauenordination gemeinsam beraten und dabei die möglichen Folgen einseitiger Entscheidungen voll in Betracht ziehen.

Utrecht, Bern, Bonn 7. Dezember 1976. Das Büro der IBK:


Erzbischof Marinus Kok, Präsident
Bischof Léon Gauthier, Sekretär
Bischof Josef Brinkhues, Quästor
Einstimmige Erklärungen bzgl. der Lehre haben verbindlichen Charakter für die Kirchen der UU. Doch gibt es bzgl. dieser Erklärung folgende Unklarheit: die einen sagen, der Bischof von Haarlem, dessen Ehefrau eine der frühen Befürworterinnen der "FO" war (die erste Forderung zur Zulassung von Frauen, die mir bekannt ist, datiert auf 1970), hat sich der Stimme enthalten (=> keine Verbindlichkeit), die anderen sagen: er war bei der Abstimmung nicht anwesend (hat den Raum verlassen => Verbindlichkeit).

Die PNCC vertritt meines Wissens die zweite Version.

Wie auch immer: kein altkatholischer Bischof war 1976 offen für die "FO". Aber keiner - außer den PNCC-Bischöfen - hatte den Mumm, die Interkommunion mit den Anglikanern aufzukündigen (Ebf. Kok: "We must not make anymore schism").

Im deutschen alt-kath. Bistum, deren Klerus regelrecht von zölibatsmüden röm.-kath. Priestern geflutet worden war, war das Entsetzen über diese Erklärung groß. Man pochte immer mehr darauf, daß die IBK nicht der altkath. Vatikan sei, sondern jede Mitgliedskirche unabhängig und die Gültigkeit einer solchen Erklärung von der Rezeption in der jeweiligen Ortskirche abhängig.

Danach wurde theologisch diskutiert, wobei die Gegner der "FO" marginalisiert wurden (Wer Zugang zur IKZ hat, lese diese Zusammenfassung zu diesem Vortrag).

Kurz nach 1970 taucht die Forderung nach Abschaffung der niederen Weihen auf. 1982 erst in Dt. durchgeführt. zeitgleich mit der Einführung des "Frauendiakonats". Die Amtssprache der IBK ist Deutsch. Die englische Übersetzung weicht aber insofern von der deutschen ab (und wurde daher von der PNCC mitgetragen), daß - ich verkürze jetzt - damit NICHT die Zugehörigkeit zum ordo, zum Klerus, intendiert ist, sondern die Wiederherstellung des Diakonissenamtes als eigenständiges kirchliches Amt. Nachdem offenkundig wurde, daß die europäischen Bischöfe das anders sahen (und zwar als sie neue Weihegebete, also für die Aufnahme in den Diakonat nur eins, vorstellten), fühlten sich die PNCC-Bischöfe düpiert.

Es dauerte bis 1996, als Bf. Vobbe die erste Weihesimulation an zwei Frauen in Konstanz vornahm, daß die PNCC-Bischöfe die communicatio in sacris mit dem dt. Bischof aufhoben und zwar postwendend. (Tja, die Hoffnung stirbt zuletzt.) Es drohte nun zunächst die dauerhafte Suspendierung des dt. Bischofs von seinem Stimmrecht in der IBK...tja, aber ein richtig guter Stratege, der Vobbe, hat er doch den anglikanischen Joker gespielt.


----------------------------------------------
Daher irritiert es mich, daß die PNCC, die zunächst 1999 norwegische Lutheraner, die sich wegen der Frauen- und der Homofrage von ihrer (quasi-)Staatskirche abgewendet hatten, unter ihre Fittiche nahm (nachdem sie sich zum [alt-]katholischen Glauben auf der Grundlage der Utrechter Erklärung bekannten), anscheinend keine sub-conditione Weihen bei der Aufnahme von Klerikern vornimmt, die von einem Bischof der UU gespendet wurden.
Zuletzt geändert von ad-fontes am Donnerstag 23. Februar 2012, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

ad-fontes hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben: Und da ist das nächste Problem. Eine nach empfangener Weihe eingegangene Ehe macht nach der einnmütigen Tradition in Ost und West dienstuntauglich. Derjenige, der einen solchen Priester in seinen Klerus aufnimmt, wie weit hat er sich bereits von den vestigia patrum entfernt?
Wenn wir uns künstliche, überflüssige Probleme kreieren wollen, dann ist das wirklich ein großes Problem. Im Ernst: es geht hier um eine sehr alte Tradition, die aber eine rein menschliche Tradition ist. Und warum sollte man einen gültig gew. Priester, der aufgrund der Regeln seiner urspr. Kirche ohne Weiteres heiraten konnte, bei seiner Konversion bestrafen und ihm den priest. Dienst nicht erlauben?
Weil der, der das makellose Opfer darbringt, selber makellos sein soll.
Ja, Jesus ist in der Tat makellos.

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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

ad-fontes hat geschrieben: Die Crux des Altkatholizismus sehe ich darin, daß man altkirchlich nur im Hinblick auf den Glauben sein will, nicht aber im Hinblick auf die Canones. Da will man modern/zeitgemäß sein. Dabei ist Disziplin die Dienstmagd des Dogmas; durch sie wird der Glaube konkretisiert, in eine Bahn gelenkt, findet seinen authentischen Ausdruck.
Das scheint mir eine viel zu einseitige, zum Teil inakzeptable Interpretation zu sein.

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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von ad-fontes »

Petur hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben: Die Crux des Altkatholizismus sehe ich darin, daß man altkirchlich nur im Hinblick auf den Glauben sein will, nicht aber im Hinblick auf die Canones. Da will man modern/zeitgemäß sein. Dabei ist Disziplin die Dienstmagd des Dogmas; durch sie wird der Glaube konkretisiert, in eine Bahn gelenkt, findet seinen authentischen Ausdruck.
Das scheint mir eine viel zu einseitige, zum Teil inakzeptable Interpretation zu sein.
Wie meinst du das? Kannst du deinen Gedanken einwenig mehr ausführen?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Gültigkeit von Vagantenweihen & Co. aus katholischer Sicht

Beitrag von Petur »

ad-fontes hat geschrieben: Daher irritiert es mich, daß die PNCC, die zunächst 1999 norwegische Lutheraner, die sich wegen der Frauen- und der Homofrage von ihrer (quasi-)Staatskirche abgewendet hatten, unter ihre Fittiche nahm (nachdem sie sich zum [alt-]katholischen Glauben auf der Grundlage der Utrechter Erklärung bekannten), anscheinend keine sub-conditione Weihen bei der Aufnahme von Klerikern vornimmt, die von einem Bischof der UU gespendet wurden.
Mich würde die gegensätzliche Praxis irritieren. :)

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