Das geht die Öffentlichkeit (z.B. die Pfarreien) sehr wohl etwas an, nämlich dann, wenn - man könnte böse sagen: wahrheitswidrig - behauptet wird, es sei kein Geld vorhanden und deswegen Gehälter gekürzt und Mitarbeiter entlassen werden "müssen". Gleichzeitig hat die Kirche - in Form des Bischöflichen Stuhls - noch Zugriff auf Einnahmequellen, die durch Thesaurierung immer weiter anwachsen. Die Gelder werden nicht genutzt, sie liegen auf den Konten. Die entsprechende - von mir hier verlinkte - Grundbesitz GmbH in Frankfurt ist dafür ein Beispiel.Gallus hat geschrieben:Überhaupt nicht. Die Verhältnisse werden auch in Deutschland nicht notwendig so kommod bleiben, wie sie es in den letzten Jahrzehnten waren. Es schadet nichts, eine Kriegskasse zu haben, deren Größe nur kirchenintern bekannt ist.conscientia hat geschrieben:Genauer: nicht nur über die Verwendung der Kirchensteuermittel, sondern auch über die Sondervermögen (Fundationen der Bischofsstühle, die Kirchenstiftungen der Pfarreien usw.) - absolute Transparenz.
Was soll diese Transparenz denn? Wieso sollten wir der kirchenfernen und -feindlichen Öffentlichkeit über das Stiftungsvermögen eines bischöflichen Stuhls Rechenschaft schuldig sein? Das geht die Öffentlichkeit schlicht nichts an.
Was soll denn das Gerede von "Kriegskasse"? Was soll damit finanziert werden? Pressefeldzüge, die niemand zur Kenntnis nimmt? Ein kath. Fernsehsender, den man bisher schon nicht auf die Beine stellen konnte? Oder sollen Abgeordnete beeinflußt (besser: gekauft) werden, um kirchenfreundliche Regelungen durchzusetzen?
Was soll also eine mit Mrden gefüllte "Kriegskasse", wenn man über deren Verwendung nur vage Vorstellungen hat?
Die Gefahr ist doch, wie das Bistum Limburg glasklar zeigt, daß der Bischof meint, es sei "sein Geld", über das er nach seinem Belieben verfahren kann - obwohl wie er auf der Homepage seines Bistums verkünden läßt:
http://www.bistumlimburg.de/meldungen/m ... stuhl.html5. "Kann der Bischof über das Geld frei verfügen?"
Nein. Das ist schlicht nicht möglich.
Der Bischof kann nur dann Ausgaben tätigen, wenn das Aufsichtsgremium im Haushaltsplan dafür Mittel bereitgestellt oder die Ausgabe im Einzelfall im Vorfeld genehmigt hat. Dies geschieht nur dann, wenn eine dem Zweck der Körperschaft entsprechende Verwendung der Mittel sichergestellt wird. Der Bischof ist dem Aufsichtsgremium in allen wirtschaftlichen Fragen zur Rechenschaft verpflichtet.
Hat der Bischof sich daran gehalten?
Selbst den eigenen Ansprüchen nicht genügen, aber anderen Menschen etwas vorschreiben wollen - damit wird weder Glaubwürdigkeit noch Vertrauen geschaffen.
Ich stimme conscientia vollumfänglich zu:
Alles muß offengelegt werden, also auch die bisherigen "Geheimkassen". Die Kontrolle nur durch Gremien hat sich als nicht ausreichend erwiesen, da sie übergangen werden können.