Eine aufmerksame ältere Dame sieht, wie ein Besucher, mit einer Mütze bekleidet, durch den Dom geht und meldet dies dem Kirchenschweizer, der daraufhin diesen bittet, seine Kopfbedeckung abzulegen.*
Keine Kopfbedeckungen der Herren in der Kirche: worin hat das seine Grundlage? Daß es sich geziemt zum Gebet baren Hauptes zu sein, sagt ja bereits der Apostel, aber hier liegt keine Gebetshandlung vor, sondern ein Kirchenbesuch.
Seit wann ist die Gewohnheit etabliert, daß männliche Laien als Zeichen des Respekts vor der heiligen Stätte barhäuptig sind, während Priester und Bischof durchaus eine Kopfbedeckung tragen (Birett/Pileolus, Mitra).
Existiert für diese Gewohnheit eine kirchenamtliche Grundlage, oder ist sie sozusagen nur gewohnheitsrechtlich sanktioniert und daher allein aufgrund des Hausrechts durchsetzbar? Sollte man es vielleicht einfach mal darauf ankommen lassen?
*Wäre ich anstelle des Besuchers angesprochen worden, hätte ich allen Grund gehabt zu antworten: "Wenn sie beim nächsten Vorübergang am Allerheiligsten genuflektieren, dann setze ich auch meine Mütze ab."
