Nachtrag noch
Kilianus hat geschrieben:Wir sollten uns eigentlich darüber einig sein, daß bei der Sakramentenspendung ein personales Gegenüber nötig ist, das dem Empfänger in persona Christi capitis ecclesiae gegenübertritt. Ich kann mich jedenfalls nicht selbst taufen, selbst firmen usw.
Mit Blick auf die Feier der Eucharistie heißt das: Entweder ich sehe die Spender-Empfänger-Struktur nur mit Blick auf die gesamte Feier. Dann wird das Sakrament allen Teilnehmern gespendet; ob sie zur Kommunion gehen oder nicht, wäre unerheblich. (Und ob sie die Kommunion unter einer Gestalt oder unter beiden Gestalten empfangen erst recht.)
Oder die Kommunionausteilung ist eben doch mehr als ein rein technischer Zustell-Akt. Dann ist sie eben doch eine Sakramentenspendung im eigentlichen Sinn. Und dann ist der Einsatz von Laien, die in persona Christi capitis ecclesiae handeln, eigentlich nur zu rechtfertigen, wenn eine Situation analog zur Nottaufe vorliegt.
Wenn ich als Laie zur hl. Kommunion gehe, trete ich in jedem Fall einem personalen Gegenüber gegenüber, entweder dem Priester, der in persona Christi capitis Ecclesiae fungiert (aber dann streng genommen nur der Vorsteher, der der versammelten Kirche gegenüber steht wie der Herr den Aposteln), oder einem außerordentlichen Kommunionspender, den ich als Abbild Christi ("Christus im Bruder") und von der Kirche beauftragt wahrnehme. Das Gegenüber ist da. Ich nehme mir das Sakrament nicht selbst, wie ich mich auch nicht selbst taufen kann.
Kilianus hat geschrieben:Ich sehe nicht, was gegen die berüchtigten Wortgottesdienstfeiern mit Kommunionspendung sprechen soll, wenn in der Messe Laien als Kommunionspender eingesetzt werden. Im einen Fall wird der räumlich-zeitliche Zusammenhang der Feier zerrissen, im anderen Fall der Zusammenhang zwischen Spender und Spendung. Das eine wie das andere ist übrigens Ausfluß magischen Denkens, das letztlich auf Einseitigkeiten der scholastischen Sakramententheologie zurückzuführen ist. Hauptsache, der Priester hat sein Zaubersprüchlein korrekt gesagt, der Rest ist dann wurscht...
Gegen die Wort-Gottes-Feiern mit Kommunionspendung spricht das ganze starke Gespür (und das geistliche Sich-Einleben in...) für die Wahrheit, dass seit der apostolischer Zeit der Sonntag (nicht der Werktag!) mit der eucharistischen Gemeindeversammlung ausgezeichnet ist. Dazu gehört die wirkliche Eucharistiefeier, die WGF mit Kommunionspendung war seinerzeit, als sie entstand, als Notbehelf gedacht (in der Zone in den Fünfziger-, Sechzigerjahren).
Und damals war der räumlich-zeitliche Zusammenhang nicht zerrissen, weil die Kommunionhelfer an der Sonntagsmesse in der Pfarrkirche teilnahmen und von dort das Allerheiligste in die weit entfernt gelegene Stationskirche mitnahmen....
Den Zusammenhang zwischen Spender und Spendung sehe ich nicht zerrissen, wenn es Kommunionhelfer gibt, denn ich kenne es nur so, dass der amtierende Priester dem Kommunionhelfer die Hostienschale in die Hand gibt (dieser sie sich also nicht selbst vom Altar nimmt).
Kilianus hat geschrieben:Für mich bleibt immer noch die Frage: Plädierst Du für Sakramentenspendung durch Laien oder versteht Du die Kommuninoausteilung als rein technische Distribution? Was spräche dann gegen das Aufstellen von Schalen, aus denen sich jeder selbst nimmt ("Nehmt und eßt"), während die bisherigen Kommunionhelfer nur dabeistehen und darauf achten, daß kein Schindluder getrieben wird? Gäbe es dann eigentlich auch ein Argument, das gegen eine Selbsttaufe spräche?
Argument gegen die Selbsttaufe: In der hl. Taufe wird mir eine Gnade erbeten und wirksam gewährt, und zwar vom Herrn her. Darum auch die Nottaufe durch einen anderen, notfalls einen Heiden.
Sakramentenspendung durch die Laien: nein, ich plädiere nicht für die Sakramentenspendung durch die Laien. Ich plädiere dafür, das anstehende Projekt "Reform der Reform" als "Vollendung der steckengebliebenen konziliaren Liturgischen Erneuerung" zu denken und zu propagieren. Dabei sollte man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten: Ich kenne es eigentlich nur so, dass die Kommunionhelfer so etwas wie "Säulen der Gemeinde" sind (bei uns sind das die gleichen würdigen Herren, die auch für die CDU im Gemeinderat sitzen und dort für eine angemessene Ausgabenpolitik sorgen). Ihr Wirken hat, wenn sie richtig gut drauf waren, gerade in den Diasporagebieten Nord- und Ostdeutschlands für unheimlich viel Verbreitung christlich-katholischer, angemessen schwarzer Lebenshaltung geführt, auch in der Siebziger- und Achtzigerjahren, auch bei jungen Leuten, gerade durch das Zeugnis, das sie gaben.
Da können sich die von mir schon öfter karikierten frisch geweihten Jüngelchen mit dem Kollar noch 'ne Scheibe abschneiden.
Mir geht es darum:
Ministeria quaedam hat eine bestimmte Ordnung festgesetzt, wenn einer außerordentlicher Kommunionspender ist, dann tut er in der Liturgiefeier all das, aber auch nur das, wozu er von den ordinierten Amtsträgern der Kirche (Ortsbischof) beauftragt worden ist. Warum nicht? Zur Interpretation von
Ministeria quaedam ist oben (von Pelikan) das Nötige gesagt.
Letzter Nachtrag: Die von ad-fontes beobachteten Verhältnisse halte ich für einen Missbrauch.