redemptionis sacramentum hat geschrieben:Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester oder Diakon fehlen, wenn der Priester durch Krankheit, wegen fortgeschrittenen Alters oder aus einem anderen ernsten Grund verhindert ist, oder wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten, so zahlreich sind, daß sich die Meßfeier allzusehr in die Länge ziehen würde.
Da ist übrigens unsere Instruktion etwas ungenau, beziehungsweise nicht an der Beauftragungspraxis in den Gemeinden orientiert.
Mit dem «außerordentlichen Spender» ist ja nicht der schlechthinnige Laie gemeint, sondern das
ad hoc, ohne weitere Beauftragung hinzugezogene Gemeindemitglied. Akolythen fallen ja nicht in die Gruppe der «außerordentlichen Spender».
Nun besteht meiner Ansicht nach das Problem darin, dass der Begriff des «Akolythen» ungenau definiert ist. Ich will ja nichts dagegen sagen, das zwölfjährige Buben ‹besser› als ich in der Lage wären, die Kommunion auszuteilen (Tarcisius). Die Regel ist bei uns allerdings, dass ein Kommunionhelfer ein gewisses Alter und eine gewisse Reife erreicht haben sollte. Und die niederen Weihegrade Akolyth, Lektor, Ostiarier und Exorzist finde ich im normalen Kirchenalltag nicht mehr.
Ich denke, ich bedaure das. In einer gewissen Gemeinde fand ich zu Beginn einer eucharistischen Gebetsstunde, die ich vorbereitet hatte, vom Küster (Ostiarier) bereits alles vorbereitet: Die Türen waren geöffnet, die Kerzen brannten … und das Allerheiligste stand schon seit einiger Zeit auf dem Altar. Hier geht, finde ich, einiges durcheinander.
Was nun ist der Akolyth, wenn nicht der vom Bischof mit dem Dienst der Kommunionspendung ordentlich beauftragte Laie? Und wenn der Laie
per se der außerordentlich Beauftragte ist, wozu dann die vom Erzbischof von Köln beurkundete ordentliche Beauftragung?