Kommunionempfang zivil „wiederverheirateter“ Geschiedenener

Allgemein Katholisches.

Soll die Kirche zivil „wiederverheiratete“ Geschiedene von der Kommunion ausschließen?

Ja
19
22%
Nein
19
22%
Sie soll überhaupt niemanden ausschließen (Extremfälle ausgenommen, z.B. Spottverhalten)
12
14%
Fälle einzeln entscheiden
28
32%
Weiß nicht
2
2%
Sonstiges
8
9%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 88

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Julia Wolf
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Kommunionempfang zivil „wiederverheirateter“ Geschiedenener

Beitrag von Julia Wolf »

Im Anschluß an die Diskussion über "Verhütung und Kommunion" würde ich gerne erfahren, wie es mit der Kommunion für Wiederverheiratete Geschiedene ist.

Ich finde, es sollte die Entscheidung dieser Menschen selbst sein, ob sie zur Kommunion gehen oder nicht.

Aber sie sind von der Kirche "exkommuniziert", wenn ich das richtig verstehe.

Dadurch entstehen so absurde Situationen, dass es vielleicht besser ist, gar nicht zu heiraten, denn dann kann es auch nicht zu einer Wiederverheiratung kommen.

Es kann der Fall entstehen, wie bei meinem Lebenspartner, dass wir gar nicht wissen, ob er verheiratet war, nach kirchlichem Recht. Er hat nur staatlich geheiratet. Sowohl er als auch seine Exfrau (sie ließ sich scheiden) sind aus der Kirche ausgetreten. Jetzt habe ich erfahren, dass es folgende Möglichkeiten gibt:

Beide waren zum Zeitpunkt der Hochzeit aus der Kirche ausgetreten. Dann konnte man nicht verlangen, dass sie kirchlich heirateten, somit wäre die Heirat kirchlich gültig und keine Wiederverheiratung möglich!

Einer von beiden war zum Zeitpunkt der Hochzeit noch Mitglied der Kirche, somit wäre eine kirchliche Heirat gefordert gewesen. Dadurch wäre eine rein staatliche Hochzeit ungültig, Wiederverheiratung möglich!

Nun weiß mein Mann gar nicht mehr, ob er und seine Frau vor oder nach der Hochzeit ausgetreten sind. D.h. es würde bürokratische Nachforschungen bedeuten, um festzustellen, ob er bei Wiederverheiratung zur Kommunion zugelassen wäre oder nicht.

Das erscheint mir doch ziemlich absurd.

Ich vermute, dass ich nicht ausgeschlossen werden kann, solange niemand weiß, ob wir einfach "josefsehemäßig" zusammen leben oder wie Ehepartner. Wie es ist, wenn ich ihn heiraten würde?

Es gibt übrigens Fälle, in denen der Mann geheiratet hat, um eine Abtreibung zu verhindern. Wenn dann die Ehe schiefgeht und er eine neue Frau findet, ist er von der Kommunion ausgeschlossen - weil er ein Leben gerettet hat - ist das fair?

Nun könnte man argumentieren, dass für solche Fälle die Kirche Ausnahmen kennt. Aber wie viele Menschen wollen sich heute noch einem solch mühsamen Verfahren unterziehen?

Wäre es nicht wirklich sinnvoller, es den Menschen selbst zu überlassen, zu beurteilen, ob sie sich für die Kommunion würdig fühlen oder nicht? Das ist jedenfalls meine Meinung.
Nur der Schwache wappnet sich mit Härte.
Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten.
T. Boesche-Zacharow

Stefan

Beitrag von Stefan »

Nur ganz schnell:

Wiederverheiratet Geschiedene sind nicht aus der Kirche ausgeschlossen. Sie sind nicht exkommuniziert.

Einzig vertritt die Kirche die Auffassung, daß die lebenslängliche Ehe ein so hohes Gut ist, daß eine Wiederverheiratung ein Verstoß gegen das 6. Gebot ist. Eine Kommunion ist damit aber nicht möglich.

(Ich finde übrigens gut, daß Du die "heiklen" Themen ansprichst!)

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Gerade die Fälle, wenn zwei Leute "nur" standesamtlich heiraten bedürfen m.E. immer einer genauen Einzelfallprüfung.

z.B.
Zwei Leute sind aus der Kirche ausgetreten und heiraten standesamtlich. Rein formal könnte man sagen: sie sind nicht an die Formpflicht gebunden, also ist die Ehe gültig und nach einer Scheidung und Wiedereintritt in die Kirche könnte man u.U. sagen, daß eine kirchl. Hochzeit nicht möglich sein könnte.
Aber es muß auch die Frage bedacht werden, ob bei der "Konsensabfrage" vor dem Standesbeamten wirklich der Wille da war, eine Ehe zu schließen, die dem kirchl. Eheverständis entspricht.
Wenn die beiden also gleichsam vom Standesbeamten sagen (oder denken): wir wollen es mal versuchen, solange es gut geht; dann ist m.E. hier kein dem kirchl. Verständnis von Ehe entsprechender Konsens zustandegekommen.

Die Fälle der "wiederverheirateten Geschiedenen" beziehen sich eher auf die Fälle, in denen zwei Leute kirchlich geheiratet haben, sich dann haben scheiden lassen und danach erneut staatlich (einen anderen Partner) geheiratet haben.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Laura

Beitrag von Laura »

Die von Dir zitierte Geschichte mit der Heirat um eine Abtreibung zu verhindern, könnte bei einem Ehe-Nichtigkeitsverfahren interessant sein und evtl. auch auf einen Konsensmangel oder "Zwang" hinweisen.

Laura

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Im CIC/1917 wurde die Wiederverheiratung bei Fortbestand der ersten Ehe mit einer Kirchenstrafe versehen. Konkrete Folge der Sanktion: keine Ausübung kirchlicher Ämter und Dienster mehr möglich und keine Zulassung zur Kommunion mehr.

Im CIC/1983 wird der Sachverhalt "wiederverheiratete Geschiedene" nicht mehr unmittelbar angesprochen. Eine Kirchenstrafe diesbezüglich wird jedenfalls auch nicht mehr erwähnt. Can. 912 betont: "Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden." Der einschränkende can. 916 richtet sich an die Gläubigen selbst, ist eher ein Gewissensappell und keine unmittelbar anwendbare Rechtsnorm. Bezüglich der Frage, inwieweit die Passage "hartnäckig in einer offenkundig schweren Sünde verharren" in can. 915 die wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, gehen die Meinungen sehr weit auseinander. Georg May sagt, dass wiederverheiratete geschieden offenkundig in einer schweren Sünde verharren und deshalb nicht kommunizieren dürfen. Helmut Pree sagt das gleiche, möchte aber die Epikie bzw. aequitas canonica im Sinne einer Einzelfallgerechtigkeit anwenden. Die (von Rom zurecht gerückte) Verlautbarung der oberrheinischen Bischöfe schlägt vor, dass grundsätzlich dieses Prinzip der Epikie anzuwenden ist: Wenn ein wiederverheirateter Geschiedener nach reifer Überlegung zu der Gewissensentscheidung gelangt, zur Kommunion hintreten zu dürfen, darf er nicht abgewiesen werden.

Die Problematik wiederverheirateter Geschiedener ist, glaube ich, noch nicht hinreichend geklärt worden. Einen Fortschritt könnte es bedeuten, in die katholische Position die Auffassung der Ostkirche zu integrieren. Letztere toleriert ja eine Zweitehe. Eine Synthese aus Ost und West könnte folgendermassen aussehen: Bei Zerrüttung der Ehe wird zunächst geprüft, ob sie annulliert werden kann. Wenn das nicht möglich ist, darf der Offizial amtlich eine Zweitehe tolerieren. Anfang der 70er Jahre gab es viele Stimmen zugunsten dieses Vorschlags. Auch Kardinal Ratzinger trat für diese Lösung ein, ausserdem Lehmann. Als Voraussetzungen für die Tolerierung einer Zweitehe wurden genannt: Die erste Ehe muss irreparabel kaputt sein. Die Verpflichtungen aus der ersten Ehe (Partner, Kinder) müssen ernst genommen werden. Die Zweitehe muss eine neue sittliche Qualität darstellen (zB Kinder).
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

michel

Beitrag von michel »

***
Zuletzt geändert von michel am Mittwoch 13. Oktober 2004, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Re: Keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene

Beitrag von Gast »

Julia Wolf hat geschrieben:Das erscheint mir doch ziemlich absurd. Ich vermute, ...
Liebe Julia,

bevor Du weiter "vermutest", kann ich Dir bzw. Dir und Deinem Mann nur raten, Euch an das Offizialat Deiner Diözese zu wenden. Dort wird man Euch kompetent darlegen, wie die Gültigkeit der ersten Ehe Deines Mannes kirchlicherseits beurteilt wird.

Einen groben Überblick über die Tätigkeit der Offizialate findest Du hier.

Auf jeden Fall werden wiederverheiratete Geschiedene von der Kirche nicht alleingelassen.

Wiederverheiratete Geschiedene sollten ihre persönliche Situation mit einer Seelsorgerin/einem Seelsorger ihres Vertrauens besprechen. Eine kompetente seelsorgliche Begleitung kann ihnen helfen, sich mit ihrer Situation auseinander zu setzen und ihren Weg in der Kirche zu finden. Im Einzelfall kann auch ein Eheannullierungsverfahren in Frage kommen.


Margarete

Petra
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Beitrag von Petra »

Wiederverheiratete Geschiedene waren doch früher von allen Sakramenten ausgeschlossen, nicht nur von der Kommunion. Wann hat sich das denn geändert?

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Mit dem neuen CIC...
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

Petra
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Beitrag von Petra »

Und wann ist das CIC von 1983 in Kraft getreten?

Stefan

Beitrag von Stefan »

Petra hat geschrieben:Wiederverheiratete Geschiedene waren doch früher von allen Sakramenten ausgeschlossen, nicht nur von der Kommunion. Wann hat sich das denn geändert?

Ein Blick in den aktuellen KKK:
1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: ?Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10,11?12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.
Es ist also weder eine Exkommunikation noch ein Ausschluß von allen Sakramenten gegeben. Fraglich ist, ob die Firmung und die Letzte Ölung (neudeutsch: Krankensalbung) nicht gewährt wird...

Davon abgesehen: Es gibt auch nicht wiederverheiratete nicht geschiedene Ehegatten, die vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen sind.

Gast

Beitrag von Gast »

Petra hat geschrieben:Und wann ist das CIC von 1983 in Kraft getreten?
Wie lange dauerte der 30jährige Krieg? (*duckundwegrennsoschnellichkann*)

:D

Stefan

Beitrag von Stefan »

Margarete G. hat geschrieben:
Petra hat geschrieben:Und wann ist das CIC von 1983 in Kraft getreten?
Wie lange dauerte der 30jährige Krieg? (*duckundwegrennsoschnellichkann*)

:D
Alles klar, Petra? :kratz: :freude:

Petra
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Beitrag von Petra »

...

*nichtduckundwegrenn*
Zuletzt geändert von Petra am Mittwoch 7. April 2004, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast »

Alles klar, Petra! (Entschuldigung)

Meiner Tante - geschieden, wiederverheiratet, Mutter von 9 lebenden (und 2 früh verstorbenen) Kindern, Pflegemutter von 3 Pflegekindern, wurde die Krankensalbung vom zweiten Priester nicht verweigert. Sie starb 1980. Wenn der zweite Priester nicht gewesen wäre ... ich weiss auch nicht...

Margarete

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Julia Wolf
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Beitrag von Julia Wolf »

Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Antworten, jetzt weiß ich einiges mehr.

Herzliche Grüße
Julia
Nur der Schwache wappnet sich mit Härte.
Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten.
T. Boesche-Zacharow

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Nun weiß ich eigentlich gar nicht mehr Bescheid.

Ich bin vor etwa 1 1/2 Jahren konvertiert. Mit meiner Frau habe ich, vor 21 Jahren kirchlich (evangelisch) geheiratet. Meine Frau war zu dem Zeitpunkt geschieden (nach einem 3/4 Jahr standesamtlich geschlossener Ehe). Ich bin von unserem Gemeindepfarrer darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich, wg. der Ehe mit einer geschiedenen Frau "eigentlich" nicht die Sakramente empfangen könne/dürfe. Gefirmt hat er mich dennoch!

Wenn ich an der Kommunion teilnehme, frage ich mich eigentlich des öfteren, wie dies mit der Feststellung der Nichtzulassung beim Bistum (Essen) zu vereinbaren ist.

Diese Situation macht mir meine "Auseinandersetzung" mit der Kirche (als Institution) nicht unbedingt einfach.

Heinrich

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umusungu
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Beitrag von umusungu »

Heinrich hat geschrieben:Nun weiß ich eigentlich gar nicht mehr Bescheid.

Ich bin vor etwa 1 1/2 Jahren konvertiert. Mit meiner Frau habe ich, vor 21 Jahren kirchlich (evangelisch) geheiratet. Meine Frau war zu dem Zeitpunkt geschieden (nach einem 3/4 Jahr standesamtlich geschlossener Ehe).
Das kann ich Dir gut nachempfinden ........

Darf ich einmal fragen: ist deine Frau kath oder evangelisch? Gehörte ihr erster Mann einer christlichen Kirche an und wenn ja, welcher?
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergeben sich vielleicht Lösungsmöglichkeiten des Problems.

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

umusungu hat geschrieben:
Heinrich hat geschrieben: Darf ich einmal fragen: ist deine Frau kath oder evangelisch? Gehörte ihr erster Mann einer christlichen Kirche an und wenn ja, welcher?
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergeben sich vielleicht Lösungsmöglichkeiten des Problems.
Meine Frau ist nach wie vor evangelisch.
Ob ihr ehemaliger Ehemann einer Kirche angehörte weiß ich nicht.
Zum damaligen Zeitpunkt waren beide sicher nicht im geringsten gläubig, sondern sie standen allem, was mit "Kirche" zu tun hatte, sehr kritisch ablehnend gegenüber.
Dies ist später für meine Frau anders geworden. Unsere Entscheidung auch kirchlich zu heiraten, würde ich als halbbewusst bezeichnen.
Heute geht sie ab und an mit mir in die Messe. Uups, ich komme ins "quaseln".

Die Tatsache, dass mir die Teilnahme an den Sakramenten (offiziell) verwehrt ist, ruft bei mir auch Ärger und Unverständnis hervor.
Wenn ich richtig informiert bin, wäre die 1. Ehe meiner Frau zum damaligen Zeitpunkt für die römisch katholische Kirche vollkommen gleichgültig gewesen. Zudem haben die beiden bewust nicht kirchlich geheiratet.
Das war bei der Heirat von meiner Frau und mir anders.

Heinrich

Edith
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Beitrag von Edith »

Petra hat geschrieben:Und wann ist das CIC von 1983 in Kraft getreten?
:D Klingt wie "Wie lange dauerte der 30-jährige Krieg"? :D

Aber ernsthaft: man darf doch zur Beichte, als wiederverheirateter Geschiedener?

Man darf doch auch als Lediger zur Beichte...... 8)

Und: ist die Frage nicht eher: unter welchen Umständen schließe ich mich vom Sakramentenempfang aus?
Ich meine fast, da gibt es mehr Ledige, als Wiederverheiratete,... die sich diese Frage mal stellen sollten.....

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Amigo
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Beitrag von Amigo »

Edith hat geschrieben:Aber ernsthaft: man darf doch zur Beichte, als wiederverheirateter Geschiedener?
Wenn man anerkennt, dass zu einer gültigen Beichte die Reue und der feste Entschluss zur Umkehr (generell, aber vor allem natürlich in den schwerwiegenden Verfehlungen) notwendig sind, dann habens geschiedene Wiederverheiratete immens schwer: Sie müssten dazu den aus kirchlicher Sicht ehebrecherischen Zustand, in dem sie leben, bereuen und mit festem Entschluss beenden wollen!

Ich kenn da die seelsorgliche Praxis nicht (und auch keine Empfehlungen oder Lehrmeinungen dazu), aber die Aussage des KKK ist ja unmissverständlich: Man muss zuerst das aus kirchlicher Sicht aussereheliche Verhältnis zumindest insofern beenden, als man völlige Enthaltsamkeit anstreben muss, um beichten zu dürfen. Die Formulierung lässt offen, ob die Beichte andernfalls ungültig oder bloss unerlaubt wäre, aber das ist hier nicht wirklich relevant.
Man darf doch auch als Lediger zur Beichte...... 8)
Und: ist die Frage nicht eher: unter welchen Umständen schließe ich mich vom Sakramentenempfang aus?
Ich meine fast, da gibt es mehr Ledige, als Wiederverheiratete,... die sich diese Frage mal stellen sollten.....
:kratz: Du meinst, weil sie nicht wirklich ledig, sondern in eheähnlichen Verhältnissen leben?

Die Frage läuft gemäss Katechismus tatsächlich und beinhart auf die ziemlich klaren Bedingungen hinaus, die zum Empfang der einzelnen Sakramente erfüllt sein müssen. Erfüllt jemand, der in einer wichtigen (und im Fall der Scheidung noch dazu "öffentlichkeitswirksamen") Angelegenheit in einem Zustand dauerhafter, bewusster und willentlicher Abkehr von Gottes geoffenbartem Willen lebt, die Bedingungen für die Beichte? Nein. Versagt Gott solchen Menschen daher Seine Liebe und Gnade, wenn sie sie suchen und annehmen möchten? Nein. Aber sie erhalten sie nicht auf dem offiziellen Weg, also sanktioniert durch den Katechismus, denn da ist Beliebigkeit destruktiv. Wie Margarete bereits sagte, lässt die Kirche diese Menschen (hoffentlich!!) nicht allein, aber Beichte und Kommunion sind nach dem aktuellen Stand der Dinge nicht generell zulässig.

Im Fall der Krankensalbung hingegen schaut es anders aus - jedenfalls sagt der aktuelle Katechismus explizit, dass die Krankensalbung auch "die Vergebung der Sünden, falls der Kranke sie nicht durch das Bußsakrament empfangen könnte" (KKK 1532) bewirkt. Von daher wäre eine Verweigerung der Krankensalbung auch für geschiedene Wiederverheiratete jedenfalls nicht begründbar.

Grüsse,
Georg

Petra
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Beitrag von Petra »

Edith hat geschrieben: Aber ernsthaft: man darf doch zur Beichte, als wiederverheirateter Geschiedener?
KKK 1650:
>Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.<
Quelle KKK

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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Amigo hat geschrieben:Erfüllt jemand, der in einer wichtigen (und im Fall der Scheidung noch dazu "öffentlichkeitswirksamen") Angelegenheit in einem Zustand dauerhafter, bewusster und willentlicher Abkehr von Gottes geoffenbartem Willen lebt, die Bedingungen für die Beichte? Nein.

In den allermeisten Fällen handelt es sich doch bei Wiederverheirateten nicht um eine bewusste und willentliche Abkehr von Gott !

Wenn einem Wiederverheirateten nicht bewusst ist, dass sein Verhalten eine Sünde ist, dann kann und darf er das gar nicht beichten. Ebenso wie jemand, der unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt und das nicht als Sünde erkennt, dies beichten darf.

In der Beichte werden übrigens auch die unbewussten Sünden vergeben. Der Empfang des Sakramentes der Versöhnung müsste also eigentlich möglich sein.

Gruß
Angelika

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

also mich reizt es nicht eine geschiedene frau zu heiraten, eher im gegenteil, je jungfräulicher um so besser 8)

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Kordian hat geschrieben:also mich reizt es nicht eine geschiedene frau zu heiraten, eher im gegenteil,...
...eine verheiratete :D
Gruß Jürgen

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Petra
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Beitrag von Petra »

Habe noch folgendes gefunden:

KKK 1463:
Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von jeder Sünde und jeder Exkommunikation lossprechen.

Ist das auch neu?

Stefan

Beitrag von Stefan »

Petra, ich sehe Deine Fragen, aber ich kenne leider nicht die Antwort.
Ich weiß auch nicht, ob man überhaupt eine am konkreten Fall geben kann.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Petra hat geschrieben:Ist das auch neu?
Nein.

Bin aber im Moment zu faul, die canones rauszusuchen.
Gruß Jürgen

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Biggi
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Beitrag von Biggi »

Angelika hat geschrieben: Wenn einem Wiederverheirateten nicht bewusst ist, dass sein Verhalten eine Sünde ist, dann kann und darf er das gar nicht beichten. Ebenso wie jemand, der unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt und das nicht als Sünde erkennt, dies beichten darf.
In der Beichte werden übrigens auch die unbewussten Sünden vergeben. Der Empfang des Sakramentes der Versöhnung müsste also eigentlich möglich sein.
Die entscheidende Frage ist allerdings, ob die Unkenntnis der Sündhaftigkeit, also die mangelhafte Gewissensbildung, schuldhaft ist oder nicht. Nach dem Prinzip zu handeln "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" ist kein Persilschein für munteres und hartnäckiges Verharren in einem sündhaften Zustand.

LG
Biggi

Gast

Beitrag von Gast »

Ich habe hier keinen CIC und dort auch nie nach der Fragestellung geblättert. Aus gegebenem Anlaß allerdings habe ich vor ca. 10 Jahren mal bei jemandem nachgefragt, von dem ich annehme, daß er ziemlich gut Bescheid weiß. Ein Krankenhausseelsorger hatte einer Patientin vor einer schwersten Operation die Krankensalbung verweigert, weil diese aufrichtig gesagt hatte, daß sie nicht bereit sei, die "Bedingungen" zu erfüllen, die er gestellt hatte: Versprechen, sich - falls sie die Operation überstünde - von ihrem zweiten Ehemann, mit dem sie ein kleines Mädchen hatte, scheiden zu lassen, da sie in erster Ehe geschieden und eben wieder verheiratet war. Sie war ursprünglich protestantisch gewesen, hatte dann einen Katholiken geheiratet, war konvertiert - ER hatte sich dann von ihr scheiden lassen, um eine andere Frau zu heiraten... Kompliziert, kompliziert...

Der Priester, der mir den "Fall" dann auseinanderzusetzen versuchte, meinte: Im allgemeinen würde die Krankensalbung zusammen mit dem Bußsakrament und der Kommunion gespendet. Das müsse aber nicht notwendigerweise so sein: Der Empfang des Bußsakramentes sei nicht zwingend Voraussetzung für den Empfang der Krankensalbung, und die Kommunion müsse auch nicht sein. Also: letztlich kein Grund, die Krankensalbung zu verweigern...

Soweit, was ich davon noch im Kopf habe.

Den besagten Krankenhausseelsorger haben sie kurze Zeit später aus dem (katholischen) Krankenhaus fortgelobt...

Margarete

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Bedingungen/Versprechen für die Zukunft, um die Krankensalbung gespendet zu bekommen.

Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich mich mal ne Runde lachend unter dem Tisch kugeln.
Gruß Jürgen

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umusungu
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Beitrag von umusungu »

Kordian hat geschrieben:also mich reizt es nicht eine geschiedene frau zu heiraten, eher im gegenteil, je jungfräulicher um so besser 8)
jungfräulich - jungfräulicher - am ......?

wie würdest Du denn die möglichen Abstufungen definieren? .... :) sowohl beim Mann wie auch bei der Frau?

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