Gründonnerstag
Verfasst: Mittwoch 4. April 2007, 09:38
Grüß Gott liebe Forumsteilnehmer,
da ich hier durch Mitlesen sehr hohe Kompetenz festgestellt habe, möchte ich einmal eine Frage stellen:
Am Gründonnerstag darf ich an der Orgel den Gottesdienst begleiten, d.h. bis einschließlich Gloria, dann schweigt die Orgel natürlich. Danach stimme ich den Gemeindegesang an. Wenn das Allerheiligste zum Nebenaltar überführt wird, habe ich mir vorgestellt, soll die Gemeinde die zwei lateinischen Strophen des Tantum Ergo singen (das kennen sie von Fronleichnam und steht auch im Gotteslob). Nachdem ich mich jetzt noch etwas mit der Gründonnerstagsliturgie beschäftigt habe, stellen sich mir zwei Fragen.
1.) In http://de.wikipedia.org/wiki/Tantum_ergo steht folgendes:
Zitat: "Des Weiteren ist es einem Katholiken möglich, durch Beten dieser Strophen während der Überführung des Allerheiligsten am Gründonnerstag zum provisorischen Aufbewahrungsort, einen vollkommenen Ablass zu erhalten sofern er die Voraussetzungen erfüllt."
Stimmt das? Könnte sich jemand der beten möchte, dann am Gesang stören, oder gilt hier der Spruch "wer singt betet doppelt"?
2.) Im "Schott" http://www.erzabtei-beuron.de/schott/fa ... ndmahl.htm
steht wiederum:
"Während das heilige Sakrament an den dafür bestimmten Ort übertragen wird, singt man den Hymnus Pange lingua oder ein entsprechendes Lied. Die Strophe Gott ist nah in diesem Zeichen - Tantum ergo wird erst am Aufbewahrungsort gesungen."
Wenn man sich strikt daran hält, wäre es ja auch nicht richtig, das Tantum ergo bereits für den Weg der Überführung anzustimmen?
Was meint Ihr?
da ich hier durch Mitlesen sehr hohe Kompetenz festgestellt habe, möchte ich einmal eine Frage stellen:
Am Gründonnerstag darf ich an der Orgel den Gottesdienst begleiten, d.h. bis einschließlich Gloria, dann schweigt die Orgel natürlich. Danach stimme ich den Gemeindegesang an. Wenn das Allerheiligste zum Nebenaltar überführt wird, habe ich mir vorgestellt, soll die Gemeinde die zwei lateinischen Strophen des Tantum Ergo singen (das kennen sie von Fronleichnam und steht auch im Gotteslob). Nachdem ich mich jetzt noch etwas mit der Gründonnerstagsliturgie beschäftigt habe, stellen sich mir zwei Fragen.
1.) In http://de.wikipedia.org/wiki/Tantum_ergo steht folgendes:
Zitat: "Des Weiteren ist es einem Katholiken möglich, durch Beten dieser Strophen während der Überführung des Allerheiligsten am Gründonnerstag zum provisorischen Aufbewahrungsort, einen vollkommenen Ablass zu erhalten sofern er die Voraussetzungen erfüllt."
Stimmt das? Könnte sich jemand der beten möchte, dann am Gesang stören, oder gilt hier der Spruch "wer singt betet doppelt"?
2.) Im "Schott" http://www.erzabtei-beuron.de/schott/fa ... ndmahl.htm
steht wiederum:
"Während das heilige Sakrament an den dafür bestimmten Ort übertragen wird, singt man den Hymnus Pange lingua oder ein entsprechendes Lied. Die Strophe Gott ist nah in diesem Zeichen - Tantum ergo wird erst am Aufbewahrungsort gesungen."
Wenn man sich strikt daran hält, wäre es ja auch nicht richtig, das Tantum ergo bereits für den Weg der Überführung anzustimmen?
Was meint Ihr?