Ist es möglich, dass Du die diesbezügliche Diskussion des altkath. Forums, die eben jetzt stattfindet, gelesen hast? Dann kannst Du wissen, dass es hier kein Problem gibt.
Ich zitiere meine dortigen Beiträge:
was die Gültigkeit der Weihen betrifft, hat der kirchenrechtliche Status eines Bischofs keine Bedeutung, wenn er im Auftrag einer Ortskirche handelt (weiht). In diesem Zusammenhang sind die durch Varlet gespendeten Weihen gar nicht problematisch, sie sind zweifelsohne gültig, trotz der Tatsache, dass er suspendiert wurde.
Das beeinflusst die Gültigkeit seiner Weihen nicht. Die altkath. Kirche betrachtet die Ernennung und Weihe von Titularbischöfen in der Tat als problematisch, das bedeutet jedoch nicht, dass sie die Gültigkeit dieser Bischofsweihen nicht akzeptieren würde. Auch die altkath. Kirche hatte Bischöfe ohne eigene Gemeinden, z.B. den Bischof von Deventer (nach der Aufhebung des Bistums) oder die Weihbischöfe in Deutschland (Weber, Steinwachs) und Österreich (Paulitschke). Noch etwas. Wenn Varlet Koadjutor mit Nachfolgerecht war (und er scheint mir es gewesen zu sein), wurde er nach dem Tod des Diözesanbischofs automatisch Ordinarius.
Aus der Wikipedia-Biographie Varlets:
Bischofsamt [Bearbeiten]
Varlet wurde nach Paris zurückgerufen, weil man ihn in Persien brauchte. Papst Clemens XI. ernannte ihn 1718 zum Koadjutor des Bischofs vom Babylon. Am 19. Februar 1719 wurde er zum Bischof mit dem Titularbistum Askalon geweiht. Am anderen Tag traf in Paris die Meldung ein, dass der bisherige Bischof von Babylon schon Ende 1717 verstorben war.
Varlet machte sich sofort auf den Weg in sein Bistum. Mit einem französischen Konsul reiste er nach Holland, wo er bei Cornelius Steenoven, dem späteren Erzbischof von Utrecht, einkehrte. Der bischöfliche Sitz von Utrecht war zu jener Zeit vakant, daher nahm Varlet dort auch einige Firmungen vor, was in Rom allgemeine Bestürzung hervorrief. Die Nuntiaturen in Polen und Deutschland wurden angewiesen, Varlet sofort zu verhaften.
Nichts ahnend nahm Varlet ein Schiff nach St. Petersburg. Nach siebeneinhalb Monaten kam er endlich in Schamake (heute Aserbaidschan) an, konnte aber wegen eines Bürgerkrieges nicht in seine Bischofsstadt Hamadan weiterreisen. Am 26. März 172 überreichte ihm ein Vertreter der Kurie die Suspension, welche der Papst ein Jahr vorher ausgesprochen hatte, weil er in Holland gefirmt und die Bulle "Unigenitus" nicht unterzeichnet hätte.
Varlet in Holland [Bearbeiten]
Nach seiner Rückkehr nach Paris wehrte sich Varlet gegen seine Verurteilung, was in Rom sehr übel aufgenommen wurde. Der Aufenthalt in Paris wurde ihm zu unsicher, Varlet floh nach Holland ins Exil. Der Druck aus Rom wurde noch stärker, als das Domkapitel von Utrecht zur Wahl eines Erzbischofs schritt. Am 27. April 1723 wählte es dennoch Cornelius Steenhoven, welcher am 15. Oktober 1724 von Varlet zum Bischof geweiht wurde. Dies trug allen Beteiligten die Exkommunikation ein. Nach dem frühen Tod von Steenhoven wählte das Domkapitel Barchman Wuytiers zum Erzbischof, der 1725 wiederum von Varlet geweiht wurde. Wuytiers starb bereits 1733, noch nicht vierzig Jahre alt. Das Domkapitel wählte Theodorus van der Croon zum Nachfolger. Varlet weigerte sich nun zuerst, die Weihe vorzunehmen. In den Fragen von Wucher ("Ist es erlaubt, Zins zu nehmen?" von Varlet abgelehnt) und Wundern (wunderhafte Heilungen in Holland, von Varlet verteidigt) hatte sich Varlet in eine Außenseiterposition manövriert, in die ihm das Domkapitel jedoch folgen musste, um für den neugewählten Erzbischof die Bischofsweihe zu erhalten. Diese erfolgte 1734, nach eineinhalb Jahren. Schon vier Jahre später starb auch dieser Erzbischof. Das Domkapitel wählte Petrus Johannes Meindaerts zum Nachfolger, welcher im Oktober 1739 von Varlet geweiht wurde.
Varlet, zu dieser Zeit bereits ein schwerkranker Mann, starb 1742.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dominique_Varlet