Wo gibt es heute noch Rekonziliation?
-
- Beiträge: 1566
- Registriert: Dienstag 23. Oktober 2007, 13:45
- Wohnort: Kirchenprovinz Paderborn
- Kontaktdaten:
Wo gibt es heute noch Rekonziliation?
Ich habe mal von einem Freikirchler bestimmte Regelen aus seiner Gemeinde gehört, die in etwas zu der Rekonziliation des frühen Christentums passen.
Kann es sein, dass in Freikirchen dies heute so praktiziert wird?
Kann es sein, dass in Freikirchen dies heute so praktiziert wird?
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."
-
- Beiträge: 1566
- Registriert: Dienstag 23. Oktober 2007, 13:45
- Wohnort: Kirchenprovinz Paderborn
- Kontaktdaten:
So wie ich das verstanden habe, "ersetzt" in der Freikirche die Rekonziliation das Bußsakrament.
Niels, muss dieser "Wiedereintritt" nicht auch mit dem Bußsakrament eröffnet werden? Was soll ich mit einem Gläubigen, der sich auf dem Boden der Kirche wähnt, aber die Beichte nicht ablegt. Was sagt die Kirche?
Niels, muss dieser "Wiedereintritt" nicht auch mit dem Bußsakrament eröffnet werden? Was soll ich mit einem Gläubigen, der sich auf dem Boden der Kirche wähnt, aber die Beichte nicht ablegt. Was sagt die Kirche?
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."
Ich bin zwar nicht Niels, aber ich schreibe trotzdem ein wenig, weil das Thema mich auch bewegt.
In D gelten solche, die vor der staatlichen Behörde den Austritt erklärt haben, aufgrund von Glaubensabfall (Apostasie) als exkommuniziert. Also muß derjenige, der wieder "in die Kirche eintreten" will, die Sünde des Glaubensabfalls beichten.
Nur gehöre ich aber zu denjenigen, die bezweifeln, daß ein "Austritt" vor einer staatlichen Behörde tatsächlich immer ein Glaubensabfall sein muß.
In D gelten solche, die vor der staatlichen Behörde den Austritt erklärt haben, aufgrund von Glaubensabfall (Apostasie) als exkommuniziert. Also muß derjenige, der wieder "in die Kirche eintreten" will, die Sünde des Glaubensabfalls beichten.
Nur gehöre ich aber zu denjenigen, die bezweifeln, daß ein "Austritt" vor einer staatlichen Behörde tatsächlich immer ein Glaubensabfall sein muß.
???
-
- Beiträge: 1566
- Registriert: Dienstag 23. Oktober 2007, 13:45
- Wohnort: Kirchenprovinz Paderborn
- Kontaktdaten:
Das ist aber, soweit ich informiert bin, beim Heiligen Stuhl nicht unumstritten.anneke6 hat geschrieben:In D gelten solche, die vor der staatlichen Behörde den Austritt erklärt haben, aufgrund von Glaubensabfall (Apostasie) als exkommuniziert.
Das ist doch eine gute Übung. Er muss nämlich nach seinem "Wiedereintritt" mindestens einmal im Jahr beichten.anneke6 hat geschrieben:Also muß derjenige, der wieder "in die Kirche eintreten" will, die Sünde des Glaubensabfalls beichten.
Da schließe ich mich an - aber wir müssen der Kirche auch in ihren materiellen Bedürfnissen beistehen und dazu kann die Kirchensteuer einen Beitrag leisten. Jemand, der dies nicht mehr leisten will, erkennt die Regeln nicht an.anneke6 hat geschrieben:Nur gehöre ich aber zu denjenigen, die bezweifeln, daß ein "Austritt" vor einer staatlichen Behörde tatsächlich immer ein Glaubensabfall sein muß.
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."
Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert): Link
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert): Link
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Das Phänomen kirchlicher Gemeinschaft und geistlicher Heimat im Umbruch ähnelt dem Phänomen der Segmentierung des Parteiensystems.
Es ist die Kehrseite der Entkonfessionalisierung und Entideologisierung, des größeren Zusammenwachsens auf die allgemeine Kirche und politische Mitte hin.
Tatsächlich haben Bibelkreise und Besinnungstage mit Rockmusik ihren Platz in der Kirche, wie auch Kleingruppen mit Themenschwerpunkten sich in den großen Parteien artikulieren können und sollten.
Demgegenüber ist in religiösen Randbereichen ein freikirchlicher Neokonfessionalismus zu verzeichnen, der ähnlich neuen Wählergruppierungen aus der Mitte kommt und diese aufzubrechen versucht.
Es ist die Kehrseite der Entkonfessionalisierung und Entideologisierung, des größeren Zusammenwachsens auf die allgemeine Kirche und politische Mitte hin.
Tatsächlich haben Bibelkreise und Besinnungstage mit Rockmusik ihren Platz in der Kirche, wie auch Kleingruppen mit Themenschwerpunkten sich in den großen Parteien artikulieren können und sollten.
Demgegenüber ist in religiösen Randbereichen ein freikirchlicher Neokonfessionalismus zu verzeichnen, der ähnlich neuen Wählergruppierungen aus der Mitte kommt und diese aufzubrechen versucht.
Aha. Soviel dazu.Gerhard hat geschrieben:Ich hätte nichts dagegen. Schreib doch mal an die Moderatoren.
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert): Link
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
Sie sind ihrem Glauben treu geblieben. Aber auch Schafe können irren. Wir wollen jedoch nicht über sie richten.incarnata hat geschrieben:Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert): Link
-
- Beiträge: 1566
- Registriert: Dienstag 23. Oktober 2007, 13:45
- Wohnort: Kirchenprovinz Paderborn
- Kontaktdaten:
Nein, richten wollen wir nicht, overkott. Aber es muss doch erlaubt sein, eine Meinung zu haben.
Die Kirche entscheidet ja auch und hofft nach dem Willen Gottes zu handeln. Ich kann nichts Schlechtes daranf finde, wenn hier im Kreuzgang jemand ganz subjektiv seine Position vertritt.
Die Kirche entscheidet ja auch und hofft nach dem Willen Gottes zu handeln. Ich kann nichts Schlechtes daranf finde, wenn hier im Kreuzgang jemand ganz subjektiv seine Position vertritt.
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."
- Lutheraner
- Beiträge: 3914
- Registriert: Donnerstag 9. November 2006, 10:50
Eigentlich schon - sie hatten den Glauben daran, dass das was die Kirchenführung entscheidet richtig ist, verloren. Und das ist bei Euch doch sehr wichtig.incarnata hat geschrieben:Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert): Link
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
Re: Wo gibt es heute noch Rekonziliation?
In der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) wird das z. B. auch praktiziert. Das kann in derem Katechismus (Fragen/Antworten 272 ff.) nachgelesen werden. In den Ordnungen von Gemeinden der Selbständigen Evangelich-Lutherischen Kirche (SELK) findet man durchaus ähnliche Bestimmungen. Bei der ELFK und SELK handelt sich um sog. "altkonfessionelle Freikirchen".Gerhard hat geschrieben:Ich habe mal von einem Freikirchler bestimmte Regelen aus seiner Gemeinde gehört, die in etwas zu der Rekonziliation des frühen Christentums passen.
Kann es sein, dass in Freikirchen dies heute so praktiziert wird?
Nein. Wenn jemand sich weigert, der Kirche seinen Beitrag zu leisten, weil er unzufrieden ist den Entscheidungen der Kirchenleitung und oder der Art, wie die Steuergelder verwendet werden, dann begeht er je nach Sachlage möglicherweise eine Sünde, aber das macht ihn nicht zum Apostaten.Lutheraner hat geschrieben:Eigentlich schon - sie hatten den Glauben daran, dass das was die Kirchenführung entscheidet richtig ist, verloren. Und das ist bei Euch doch sehr wichtig.incarnata hat geschrieben:Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert): Link
Man muß als rechtgläubiger Katholik nicht grundsätzlich glauben, daß die Kirchenführung richtig entscheidet. Glaub mir, es gibt so manchen Bischof, Kardinal (und vielleicht sogar einen Papst?) bei dem ich geglaubt habe, daß er falsch entschieden hat.
???