Lutherische Gemeinschaften innerhalb der RKK?
Verfasst: Mittwoch 9. Januar 2008, 22:14
Ein Theologe aus dem Hannoverschen (ich kenne seinen Namen, weiß aber nicht definitiv, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist - um Missverständnissen vorzubeugen: ich bin nicht dieser Mann!!) schrieb den folgenden Text. Ich finde ihn sehr interessant und im Detail nachdenkenswert - auch wenn er für ein Forum etwas Überlänge hat.
Das im 2.Abschnitt erwähnte Schreiben von Kard.Kasper habe ich übrigens eigenäugig gesehen.
Was haltet Ihr von den angedeuteten Perspektiven?
Neue Wege in die eine Kirche
2007 war das Jahr eines immer deutlicher werdenden weltweiten Exodus aus konfessionalistischen Strukturen. Immer mehr lutherische, anglikanische und altkatholische Gemeinschaften begeben sich auf den Weg in die eine Kirche. Auch Rom beginnt auf diese Entwicklungen zu reagieren. Kardinal Kasper hat in mehreren öffentlichen Ansprachen signalisiert, man wolle selbstverständlich den offiziellen ökumenischen Dialog mit Kirchen und Kirchenbünden weiterführen. Angesichts der fortschreitenden Differenzierungen und Spaltungen in den nicht katholischen Kirchen und Gemeinschaften müssten aber entsprechende neue Gesprächsebenen eröffnet werden. In Deutschland hat die Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Lehrgespräche mit der katholischen Kirche beschlossen. Die Methodistische Gemeinschaft hat die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterschrieben. Jüngst hat Kardinal Kasper seine Kirche zu selbstkritischen Überprüfung der bisherigen Haltung zu den Bekennenden evangelikalen Gemeinschaften und den Pfingstkirchen aufgefordert.
Eine offizielle Bestätigung aus Rom
Im Mai des vorigen Jahrs hatte sich eine „Ökumenische Initiative Evangelisch-Lutherischer Gemeinschaften St. Bonifatius“ gebildet und einen schriftlichen Appell an die katholische Kirche gerichtet, eine eigene offizielle und ständige Gesprächsebene für ihre Anliegen zu eröffnen. Sie berief ich dabei auf die erwähnten Äußerungen von Kardinal Kasper und benannte als eine Gesprächsgrundlage die „katholisch verstandene“ Unveränderte Augsburgische Konfession. Der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen hat nach Unterrichtung des Papstes hierauf geantwortet. Da der Einheitsrat offizielle Gespräche nur auf der internationalen Ebene führt, ist Ansprechpartner für die Initiative die Deutsche Bischofskonferenz beziehungsweise ihre Ökumenekommission. Diese wurde von Rom über das Anliegen unterrichtet. Die katholische Kirche geht von folgender Grundvoraussetzung aus: Nicht römisch-katholische Christen, die katholisch glauben , müssen sich jetzt entscheiden, ob sie es für aussichtsreich halten, noch für eine gewisse Zeit gewissermaßen eine Brückenfunktion zwischen ihren protestantischen Kirchen und der katholischen Kirche auszuüben, oder ob sie bereit sind, sich der katholischen Kirche anzuschließen und in dieser eine Gemeinschaft zu bilden, in welcher sie die legitimen Frömmigkeits- und Gottesdienstformen ihrer lutherischen Tradition bewahren und weiter pflegen können. Diese Entscheidung kann jedoch keine kollektive korporative sein, sondern nur die Gewissensentscheidung Einzelner wie sich das wie sich das aus Nr. 4 des Dekrets über den Ökumenismus (Unitatis redintegratio) ergibt. Es unterscheidet nämlich zwischen den Bemühungen um Einigung mit den Kirchen und Kirchenbünden, mit denen bis vor kurzer Zeit eigentlich ausschließlich offiziell gesprochen wurde, und der „Wiederaufnahme solcher Einzelner die die volle katholische Gemeinschaft wünschen“. Mit denen gab es bisher keinen systematischen Dialog, sie hatten keine gemeinsame Gesprächebene.
Eröffnung eines neuen Weges zur Einheit
Diese Antwort hat zunächst teilweise eine gewisse Enttäuschung hervorgerufen, da das Ziel der angestrebten Gespräche die eine korporative Einigung mit der katholischen Kirche ist; nur so können die eigenen konfessionelle Traditionen bewahrt und weitergegeben werden. Es gibt aber keinen Grund zur Resignation wenn man die Entwicklung dieses Gedankengangs seit 1980 verfolgt hat und seine Intention richtig versteht. Zunächst einmal ist festzuhalten dass diese offizielle Antwort des Einheitsrates eine ökumenische Sensation und der erste Schritt in eine neue ökumenische Dimension ist. Denn zum ersten Mal wird hier offiziell von hoher katholischer Autorität die Möglichkeit bestätigt, dass lutherische Gemeinschaften innerhalb der lateinischen Kirche die legitimen geistlichen und liturgischen Traditionen des Luthertums bewahren können. Sie können sich also zu Gemeinschaften zusammenschließen, die nun in der Einheit der katholischen Kirche stehen, ohne deshalb römisch-katholisch werden zu müssen.
Einschub von mir: Genau das geht m.E. aus dem Brief von Kasper NICHT hervor!
Zweitens ist zu beachten dass diese Überlegungen eine lange, in der Praxis bereits erprobte Vorgeschichte haben. Bereits im August 1980 hatte die Glaubenskongregation ein päpstlich approbiertes Dekret für die nordamerikanische Bischofskonferenz erlassen, mit dem eine „Pastoral Provision“ geschaffen wurde um Angehörigen der Episkopalkirche den Eintritt in die katholische Kirche unter Bewahrung ihrer Traditionen in einer „gemeinsamen Identität“ (common identity) einschließlich ihrer Liturgie und verheirateter Priester zu ermöglichen. Genau diesen Weg bietet der Einheitsrat jetzt also an, wenn evangelische Gruppen, besonders geistliche Gemeinschaften, Bruderschaften oder Kommunitäten, einen ähnlichen Weg gehen wollen. Im Einzelnen kann ich hier auf den Aufsatz „Evangelisch-lutherische Identität in die Kirche einbringen! Wie könnte ein evangelisch-lutherischer Ritus in der katholischen Kirche aussehen?“ (KNA-ÖKI Nr. 46, 14.11.2006, Thema der Woche) verweisen (ebenso in „Bausteine für die Einheit der Christen“ Heft 177, Passionszeit 2007). Darüber sollte man froh sein und nun entschlossen handeln. Die Gespräche darüber müssen baldigst beginnen.
Wir stehen nicht mehr allein
Gemeinschaften, die diesen Weg gehen wollen, stehen jetzt auch nicht mehr allein, sondern sie bewegen sich nun im großen Strom einer weltweit den gleichen Weg gehenden Bewegung von Lutheranern, Anglikanern, Altkatholiken und anderen Gruppen. Zu nennen wäre hier zunächst das Beispiel der „Traditional Anglican Communion“ (TAC). Dazu gibt es ein offizielles Statement von Erzbischof Hepworth, das lautet: „Das Bischofskollegium der Traditionellen Anglikanischen Gemeinschaft (TAC) hat sich in der ersten Novemberwoche 2007 zur Plenarsitzung in Portsmouth, England, getroffen. Die Bischöfe und Generalvikare beschlossen einstimmig den Text eines Briefes an den Bischofssitz von Rom, um volle korporative sakramentale Gemeinschaft zu erreichen. Das Schreiben wurde feierlich von allen Mitgliedern des Kollegiums unterzeichnet und dem Primas (sc. EB Hepworth) sowie zwei vom Kollegium gewählten Bischöfen anvertraut, um es dem Heiligen Stuhl zu übergeben. Das Schreiben wurde bei der Kongregation für die Glaubenslehre herzlich (cordially) aufgenommen. Der Primas der TAC hat zugestimmt, dass kein Mitglied des Kollegiums Interviews geben wird, bis der Heilige Stuhl das Schreiben geprüft und beantwortet hat“. Die „Traditional Anglican Communion“ (TAC) ist eine weltweite Verbindung orthodoxer anglikanischer Kirchen, die den katholischen Glauben festhalten und der Säkularisation der Kirche widerstehen wollen. Sie hat Mitgliedskirchen auf allen Kontinenten mit insgesamt 4 – 500.000 Gläubigen, darunter die Traditional Anglican Church (England) und die Church of Ireland – Traditional Rite.
Ende des vorigen Jahres wurde darüber hinaus bekannt, dass auch altkatholische Gemeinschaften aus den gleichen Gründen (Frauenordination, Homosexualität) nicht mehr in der Utrechter Union verbleiben, sondern den Weg korporativer Einigung mit der katholischen Kirche gehen wollen.
Hochkirchliche Gemeinschaften und Bruderschaften in Skandinavien sprechen mit den zuständigen katholischen Bischöfe ebenfalls seit Jahren über dieses Thema. Als Beispiel könnte das bekannte Östanbäcks Kloster genannt werden.
Internationale Vernetzung wäre hilfreich
Das Beispiel der TAC, die in mehreren Ländern auf mehreren Kontinenten existiert, weis zugleich auf eine weitere Möglichkeit hin, die auch von evangelisch-lutherischen Gemeinschaften, die den Weg in die Einheit der Kirche gehen wollen, beachtet werden sollte: Im Falle einer internationalen Vernetzung ist für die erforderlichen Gespräche nicht mehr eine nationale Bischofskonferenz zuständig, sondern der päpstliche Einheitsrat kann direkt und unmittelbar tätig werden. Das könnte dem Dialog größeres Gewicht geben und den Fortgang der Dinge erleichtern, denn nationale Bischofskonferenzen verhalten sich erfahrungsgemäß solchen neuen Vorgängen gegenüber eher zögerlich. Die Anglikaner, denen die Glaubenskongregation den Weg in die Einheit eröffnet hatte, können davon ein Lied singen. In der Nordamerika und England gibt es immer noch Bischöfe, die nicht bereit sind, solche Gemeinschaften in ihrem Verantwortungsbereich zuzulassen. In Deutschland gibt es bisher ähnliche Erfahrungen. Die Deutsche Bischofskonferenz könnte nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen eine allgemeinverbindliche Regelung für diese Fälle erlassen, hat es aber bisher nicht getan. Solange dies so bleibt, gilt nach Kirchenrecht die originäre eigenverantwortliche Zuständigkeit der Diözesanbischöfe. Gespräche mit einzelnen Bischöfen haben aber gezeigt, dass diese sich gehindert fühlen, so zu handeln, weil in der Bischofskonferenz nicht alle Bischöfe damit einverstanden sind. Offenbar ist man der Meinung es müsse eine einstimmige Einigung darüber herbeigeführt werden. Das kirchliche Gesetzbuch sieht Einstimmigkeit ebenso wenig vor wie das Statut der Bischofskonferenz. Es liegt eine kirchenrechtliche Aporie vor. Auf internationaler Ebene gäbe es solche Schwierigkeiten nicht.
Beispiele von Gemeinschaften mit gleichen Zielen
Einige Beispiele für gleich gesinnte Gemeinschaften, mit denen sich vielleicht internationale Verbindungen anknüpfen ließen, werden nachstehend genannt.
Es gibt die „Augustana Evangelical Catholic Communion“, die sie selbst bezeichnet als eine Gemeinschaft evangelisch-katholischer, lutherischer, anglikanischer, orthodoxer und unabhängiger katholischer Kirchen mit gültigen apostolischen Weihen, die eine neue katholische Kirche eigenen Rechts in voller, sichtbarer Einheit mit dem Papst und der Kirche von Rom begründen will. Mitglieder sind die „Evangelical Community Church – Lutheran“, im vorigen Jahr umbenannt in „Anglo-Lutheran Catholic Church“ (ALCC) mit vier Bischöfen, die „Holy Cross Anglican Communion“ mit einem Vorsitzenden Bischof und die „Evangelical Marian Catholic Church“ mit einem Erzbischof. Die Gemeinschaft besitzt einen Rechtskanon, in dessen Präambel in deren Präambel es heißt, vielerlei Ereignisse des 16. Jahrhunderts ließen jetzt sagen: die Reformation war tragisch. Die damalige katholische Kirche habe, wie die Kirche zu jeder Zeit, Reformen gebraucht. Männer wie Martin Luther, Philipp Melanchthon, Thomas Cranmer und andere hätten die katholische Kirche zur Reform aufrufen wollen, aber unglücklicherweise seien die Ergebnisse dieses Aufrufs zur Reform und Erneuerung von politischen Kräften außerhalb ihrer Kontrolle aufgegriffen worden. Die katholische Kirche des Westens wurde dadurch geteilt. Die Folgen der Teilung dauerten bis heute an. Schließlich habe der Heilige Geist die Kardinäle der Heiligen Römischen Kirche inspiriert, den seligen Papst Johannes XCXIII. zu wählen der das 2. Vatikanische Ökumenische Konzil zusammenrief. Dies entwickelte sich zu einem der großen Wendepunkte in der Geschichte. Nun entdeckten die evangelisch-katholischen Kirchen (Anglikaner wie Lutheraner), dass die Gründe für die Entfremdung von der katholischen Kirche des Westens entfallen sind. Alle Christen guten Willens werde n aufgefordert, für die Gemeinschaft und die Wiedervereinigung der Kirche zu beten.
Es folgt eine umfassende Glaubenserklärung und das Statut der Gemeinschaft. Sie bekennt sich zu allen Glaubensbekenntnissen der ungeteilten Kirche und erlaubt alle von der katholischen Kirche oder von Kirchen, die mit ihr in Gemeinschaft stehen, anerkannte Liturgien, u. a. die Tridentinische Messe.
Die bereits erwähnte Mitgliedskirche ALCC hat Diözesen hat Erzdiözesen und Diözesen in Nordamerika, Afrika, Vietnam, Kanada, Sudan und Kenia. Sie versteht sich als in einem zeitweisen, ungewollten Schisma mit der römisch-katholischen Kirche stehend, das entstand, als Luthers Versuch einer Erneuerungsbewegung in der römisch-katholischen Kirche außer Kontrolle geriet. Sie lehrt, lehrt, dass das Luthertum eine Form des nicht römischen Katholizismus ist, und bezeichnet solche lutherischen Kirchen als „Protestanten“, die zwinglianische und calvinistische Elemente der Reformation aufgenommen haben. Sie akzeptiert als Bekenntnisgrundlagen die unveränderte Augsburgische Konfession, die Apologie und Luther kleinen Katechismus, „soweit sie verlässliche Zeugen des Evangeliums in Übereinstimmung mit dem authentischen katholischen Glauben und seiner Tradition sind“. Sie anerkennt ferner den päpstlichen Primat und die päpstliche Unfehlbarkeit, obwohl sie zurzeit noch nicht rechtlich unter der Autorität des Papstes steht. Sie hat dieselben Ansichten über Wesen und Natur der Heiligen Schrift wie die römisch-katholische Kirche, wie sie die päpstliche Bibelkommission in dem Dokument „Die Interpretation der Bibel in der Kirche“ festgestellt hat. Sie lehnt Frauenordination aus den gleichen Gründen wie die römisch-katholische Kirche ab solange sie von einem Papst (für den Diakonat) oder einem Ökumenischen Konzil (für Priestertum und Bischofsamt) angeordnet werden (!). Auch zur Ordination von Homosexuellen vertritt diese Kirche denselben Standpunkt wie die römisch-katholische Kirche, der von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden ist. Sie erlaubt keine Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen. Alle ihren Geistlichen sind ordiniert (oder re-ordiniert) in der historischen apostolischen Sukzession, deren Linien hier im Einzelnen angegeben werden. Sie bejaht ausdrücklich den Katechismus der Katholischen Kirche und weitere kirchliche Lehrdokumente.
Ein weiteres Beispiel wäre die „Society of St. Polycarp“. Auch sie hat ein voll katholisches Glaubensbekenntnis, das sich insbesondere ausführlich zur Mariologie äußert Dafür beruft sie sich auch auf die lutherischen Bekenntnisschriften die Maria als die heilige und immerwährend jungfräuliche Mutter Gottes bekennen und betonen, sie für die Kirche betet. Es sei gänzlich geziemend, angemessen und übereinstimmend mit dem Glauben der katholischen Kirche, die heilige Jungfrau (auch) in liturgischer Feier zu ehren Die Glieder der Gemeinschaft versuchen, die traditionellen marianischen Feste der Kirchelutherischer Konfession wie das Fest der Reinigung, Verkündigung und Heimsuchung als Zeugnisse der Gnade Gottes wieder herzustellen damit wir die Jungfrau in Wort und Beispiel nachahmen ,und Dank sagen für die Fleischwerdung des Sohnes Gottes durch ihre demütige Unterwerfung unter den Willen Gottes. Die Mitglieder der Gemeinschaft feiern ebenso das der Heiligen, was vollständig in Übereinstimmung mit der evangelischen und katholischen Tradition der Kirche der Augsburgischen Konfession steht, deren Bekenntnisschriften die Heiligen als angemessene und nachahmenswerte Beispiele des katholischen Glaubens und als unsere himmlischen Fürbitter anerkennen. Die Gemeinschaft hat im Übrigen eine voll dem katholischen Glauben entsprechende Ordensregel.
Nicht zuletzt könnte ja auf mögliche Verbindungen mit hochkirchlichen lutherischen Bewegungen in Skandinavien, Nordamerika, Kanada, Dänemark und anderen Ländern hingewiesen werden.
Organisationsform einer internationalen Verbindung
Wie könnten sich nun evangelisch-lutherische Gemeinschaften, die unter Bewahrung ihrer Traditionen in die katholische Kirche eintreten möchten. organisieren? Hierzu gibt es in dem eingangs erwähnten Antwortbrief von Kardinal Kasper den interessanten Hinweis auf c. 298 des Kirchlichen Gesetzbuches Er leitet den Titel „Vereine von Gläubigen“ ein. Dies ist die flexibelste Organisationsform, die das kanonische Recht kennt. Für die hier beschriebenen Anliegen scheinen besonders die folgenden Gesichtspunkte wichtig zu sein (nach H. Schnitzer in Handbuch des Katholischen Kirchenrechts, hg. v. J. Listl und H. Schmitz, 2. Aufl. Regensburg 1999, 563 ff.): Kirchlich anerkannte Vereine können durch freie Vereinbarung von Privatpersonen gegründet oder durch eine kirchliche Autorität errichtet werden. Sie brauchen nicht von Geistlichen geleitet zu werden und können beispielsweise auch eine Vorsitzende haben. Praktische Beispiele sind zurzeit verschiedene katholische Studentengemeinden, denen kein katholischer Priester mehr zur Verfügung steht. Sei haben sich in der Form solcher privatrechtlicher Verein organisiert, dürfen sich weiterhin als „Katholische Studentengemeinde“ bezeichnen und regeln die gottesdienstlichen Aufgaben durch freie Vereinbarung mit katholischen Priestern. Sie unterstehen der kirchlichen Aufsicht, die sich aber im Wesentlichen darauf beschränkt, darauf zu achten dass der Verein in Wirklichkeit Catholica und nicht Allotria betreibt. Korporative Mitgliedschaften sind möglich von Gruppen, die die satzungsgemäßen Ziele teilen. Ebenso gleichzeitige Mitgliedschaft in andren mit den Zielen und Aufgaben des Vereins konformen Vereinigungen wie Bruderschaften, Drittorden, Kommunitäten oder ökumenischen Vereinigungen sind möglich. Abgesehen von den vermögensrechtlichen Belangen, die in unserem Zusammenhang keine wesentliche Rolle spielen, können sie als nicht rechtsfähige oder rechtsfähige Vereine organisiert werden die aber im Wesentlichen rechtlich gleich behandelt werden. Die Statuten erlangen mit der kirchlichen Bestätigung Gültigkeit. Die Entscheiden werden durch Mehrheitsbeschlüsse, im Einzelnen nach Maßgabe der Satzung getroffen. Solche Vereine können einen korporativen Eintritt in die katholische Kirche beschließen. Das Erfordernis der Einzelnkonversionen wird einfach dadurch erfüllt, dass jedes einzelne Mitglied durch seine Unterschrift die entsprechenden Beschlüsse, vor allem wohl eine entsprechende Glaubenserklärung, als seine eigene Erklärung ratifizieren muss. Genau auf diese Weise ist seinerzeit beim Beitritt der Episkopalkirchler zur katholischen Kirche auf Grund des Dekrets der Glaubenskongregation verfahren worden. Wie also eingangs schon betont: der Begriff Einzelkonversion geht lediglich auf die entsprechende Bestimmung im Ökumenismusdekret zurück und hindert in keiner Weise die Errichtung einer Gemeinschaft mit festem lutherischen Traditionen innerhalb der katholischen Kirche.
Internet-Adressen
Hier noch einige Internet-Adressen für mögliche internationale Kontakte:
Augustana Evangelical Catholic Communion:
http://home.sprintmail.com/~gallups/id2.html
Evangelical Community Church – Lutheran:
http://www.ecclnet.org
The Holy Cross Anglican Communion:
http://www.geocities.com/frsteele
Evangelical Marian Chatholic Church:
http://www.evmcc.org
The Anglo-Lutheran Catholic Church:
http://www.ecclent.org
Society of Saint Polycarp:
http://societyofsaintpolycarp.blogspot.com
High Church Lutheranism:
http://en.wikipedia.org/wiki/High_Church_Lutheranism
Das im 2.Abschnitt erwähnte Schreiben von Kard.Kasper habe ich übrigens eigenäugig gesehen.
Was haltet Ihr von den angedeuteten Perspektiven?
Neue Wege in die eine Kirche
2007 war das Jahr eines immer deutlicher werdenden weltweiten Exodus aus konfessionalistischen Strukturen. Immer mehr lutherische, anglikanische und altkatholische Gemeinschaften begeben sich auf den Weg in die eine Kirche. Auch Rom beginnt auf diese Entwicklungen zu reagieren. Kardinal Kasper hat in mehreren öffentlichen Ansprachen signalisiert, man wolle selbstverständlich den offiziellen ökumenischen Dialog mit Kirchen und Kirchenbünden weiterführen. Angesichts der fortschreitenden Differenzierungen und Spaltungen in den nicht katholischen Kirchen und Gemeinschaften müssten aber entsprechende neue Gesprächsebenen eröffnet werden. In Deutschland hat die Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Lehrgespräche mit der katholischen Kirche beschlossen. Die Methodistische Gemeinschaft hat die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterschrieben. Jüngst hat Kardinal Kasper seine Kirche zu selbstkritischen Überprüfung der bisherigen Haltung zu den Bekennenden evangelikalen Gemeinschaften und den Pfingstkirchen aufgefordert.
Eine offizielle Bestätigung aus Rom
Im Mai des vorigen Jahrs hatte sich eine „Ökumenische Initiative Evangelisch-Lutherischer Gemeinschaften St. Bonifatius“ gebildet und einen schriftlichen Appell an die katholische Kirche gerichtet, eine eigene offizielle und ständige Gesprächsebene für ihre Anliegen zu eröffnen. Sie berief ich dabei auf die erwähnten Äußerungen von Kardinal Kasper und benannte als eine Gesprächsgrundlage die „katholisch verstandene“ Unveränderte Augsburgische Konfession. Der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen hat nach Unterrichtung des Papstes hierauf geantwortet. Da der Einheitsrat offizielle Gespräche nur auf der internationalen Ebene führt, ist Ansprechpartner für die Initiative die Deutsche Bischofskonferenz beziehungsweise ihre Ökumenekommission. Diese wurde von Rom über das Anliegen unterrichtet. Die katholische Kirche geht von folgender Grundvoraussetzung aus: Nicht römisch-katholische Christen, die katholisch glauben , müssen sich jetzt entscheiden, ob sie es für aussichtsreich halten, noch für eine gewisse Zeit gewissermaßen eine Brückenfunktion zwischen ihren protestantischen Kirchen und der katholischen Kirche auszuüben, oder ob sie bereit sind, sich der katholischen Kirche anzuschließen und in dieser eine Gemeinschaft zu bilden, in welcher sie die legitimen Frömmigkeits- und Gottesdienstformen ihrer lutherischen Tradition bewahren und weiter pflegen können. Diese Entscheidung kann jedoch keine kollektive korporative sein, sondern nur die Gewissensentscheidung Einzelner wie sich das wie sich das aus Nr. 4 des Dekrets über den Ökumenismus (Unitatis redintegratio) ergibt. Es unterscheidet nämlich zwischen den Bemühungen um Einigung mit den Kirchen und Kirchenbünden, mit denen bis vor kurzer Zeit eigentlich ausschließlich offiziell gesprochen wurde, und der „Wiederaufnahme solcher Einzelner die die volle katholische Gemeinschaft wünschen“. Mit denen gab es bisher keinen systematischen Dialog, sie hatten keine gemeinsame Gesprächebene.
Eröffnung eines neuen Weges zur Einheit
Diese Antwort hat zunächst teilweise eine gewisse Enttäuschung hervorgerufen, da das Ziel der angestrebten Gespräche die eine korporative Einigung mit der katholischen Kirche ist; nur so können die eigenen konfessionelle Traditionen bewahrt und weitergegeben werden. Es gibt aber keinen Grund zur Resignation wenn man die Entwicklung dieses Gedankengangs seit 1980 verfolgt hat und seine Intention richtig versteht. Zunächst einmal ist festzuhalten dass diese offizielle Antwort des Einheitsrates eine ökumenische Sensation und der erste Schritt in eine neue ökumenische Dimension ist. Denn zum ersten Mal wird hier offiziell von hoher katholischer Autorität die Möglichkeit bestätigt, dass lutherische Gemeinschaften innerhalb der lateinischen Kirche die legitimen geistlichen und liturgischen Traditionen des Luthertums bewahren können. Sie können sich also zu Gemeinschaften zusammenschließen, die nun in der Einheit der katholischen Kirche stehen, ohne deshalb römisch-katholisch werden zu müssen.
Einschub von mir: Genau das geht m.E. aus dem Brief von Kasper NICHT hervor!
Zweitens ist zu beachten dass diese Überlegungen eine lange, in der Praxis bereits erprobte Vorgeschichte haben. Bereits im August 1980 hatte die Glaubenskongregation ein päpstlich approbiertes Dekret für die nordamerikanische Bischofskonferenz erlassen, mit dem eine „Pastoral Provision“ geschaffen wurde um Angehörigen der Episkopalkirche den Eintritt in die katholische Kirche unter Bewahrung ihrer Traditionen in einer „gemeinsamen Identität“ (common identity) einschließlich ihrer Liturgie und verheirateter Priester zu ermöglichen. Genau diesen Weg bietet der Einheitsrat jetzt also an, wenn evangelische Gruppen, besonders geistliche Gemeinschaften, Bruderschaften oder Kommunitäten, einen ähnlichen Weg gehen wollen. Im Einzelnen kann ich hier auf den Aufsatz „Evangelisch-lutherische Identität in die Kirche einbringen! Wie könnte ein evangelisch-lutherischer Ritus in der katholischen Kirche aussehen?“ (KNA-ÖKI Nr. 46, 14.11.2006, Thema der Woche) verweisen (ebenso in „Bausteine für die Einheit der Christen“ Heft 177, Passionszeit 2007). Darüber sollte man froh sein und nun entschlossen handeln. Die Gespräche darüber müssen baldigst beginnen.
Wir stehen nicht mehr allein
Gemeinschaften, die diesen Weg gehen wollen, stehen jetzt auch nicht mehr allein, sondern sie bewegen sich nun im großen Strom einer weltweit den gleichen Weg gehenden Bewegung von Lutheranern, Anglikanern, Altkatholiken und anderen Gruppen. Zu nennen wäre hier zunächst das Beispiel der „Traditional Anglican Communion“ (TAC). Dazu gibt es ein offizielles Statement von Erzbischof Hepworth, das lautet: „Das Bischofskollegium der Traditionellen Anglikanischen Gemeinschaft (TAC) hat sich in der ersten Novemberwoche 2007 zur Plenarsitzung in Portsmouth, England, getroffen. Die Bischöfe und Generalvikare beschlossen einstimmig den Text eines Briefes an den Bischofssitz von Rom, um volle korporative sakramentale Gemeinschaft zu erreichen. Das Schreiben wurde feierlich von allen Mitgliedern des Kollegiums unterzeichnet und dem Primas (sc. EB Hepworth) sowie zwei vom Kollegium gewählten Bischöfen anvertraut, um es dem Heiligen Stuhl zu übergeben. Das Schreiben wurde bei der Kongregation für die Glaubenslehre herzlich (cordially) aufgenommen. Der Primas der TAC hat zugestimmt, dass kein Mitglied des Kollegiums Interviews geben wird, bis der Heilige Stuhl das Schreiben geprüft und beantwortet hat“. Die „Traditional Anglican Communion“ (TAC) ist eine weltweite Verbindung orthodoxer anglikanischer Kirchen, die den katholischen Glauben festhalten und der Säkularisation der Kirche widerstehen wollen. Sie hat Mitgliedskirchen auf allen Kontinenten mit insgesamt 4 – 500.000 Gläubigen, darunter die Traditional Anglican Church (England) und die Church of Ireland – Traditional Rite.
Ende des vorigen Jahres wurde darüber hinaus bekannt, dass auch altkatholische Gemeinschaften aus den gleichen Gründen (Frauenordination, Homosexualität) nicht mehr in der Utrechter Union verbleiben, sondern den Weg korporativer Einigung mit der katholischen Kirche gehen wollen.
Hochkirchliche Gemeinschaften und Bruderschaften in Skandinavien sprechen mit den zuständigen katholischen Bischöfe ebenfalls seit Jahren über dieses Thema. Als Beispiel könnte das bekannte Östanbäcks Kloster genannt werden.
Internationale Vernetzung wäre hilfreich
Das Beispiel der TAC, die in mehreren Ländern auf mehreren Kontinenten existiert, weis zugleich auf eine weitere Möglichkeit hin, die auch von evangelisch-lutherischen Gemeinschaften, die den Weg in die Einheit der Kirche gehen wollen, beachtet werden sollte: Im Falle einer internationalen Vernetzung ist für die erforderlichen Gespräche nicht mehr eine nationale Bischofskonferenz zuständig, sondern der päpstliche Einheitsrat kann direkt und unmittelbar tätig werden. Das könnte dem Dialog größeres Gewicht geben und den Fortgang der Dinge erleichtern, denn nationale Bischofskonferenzen verhalten sich erfahrungsgemäß solchen neuen Vorgängen gegenüber eher zögerlich. Die Anglikaner, denen die Glaubenskongregation den Weg in die Einheit eröffnet hatte, können davon ein Lied singen. In der Nordamerika und England gibt es immer noch Bischöfe, die nicht bereit sind, solche Gemeinschaften in ihrem Verantwortungsbereich zuzulassen. In Deutschland gibt es bisher ähnliche Erfahrungen. Die Deutsche Bischofskonferenz könnte nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen eine allgemeinverbindliche Regelung für diese Fälle erlassen, hat es aber bisher nicht getan. Solange dies so bleibt, gilt nach Kirchenrecht die originäre eigenverantwortliche Zuständigkeit der Diözesanbischöfe. Gespräche mit einzelnen Bischöfen haben aber gezeigt, dass diese sich gehindert fühlen, so zu handeln, weil in der Bischofskonferenz nicht alle Bischöfe damit einverstanden sind. Offenbar ist man der Meinung es müsse eine einstimmige Einigung darüber herbeigeführt werden. Das kirchliche Gesetzbuch sieht Einstimmigkeit ebenso wenig vor wie das Statut der Bischofskonferenz. Es liegt eine kirchenrechtliche Aporie vor. Auf internationaler Ebene gäbe es solche Schwierigkeiten nicht.
Beispiele von Gemeinschaften mit gleichen Zielen
Einige Beispiele für gleich gesinnte Gemeinschaften, mit denen sich vielleicht internationale Verbindungen anknüpfen ließen, werden nachstehend genannt.
Es gibt die „Augustana Evangelical Catholic Communion“, die sie selbst bezeichnet als eine Gemeinschaft evangelisch-katholischer, lutherischer, anglikanischer, orthodoxer und unabhängiger katholischer Kirchen mit gültigen apostolischen Weihen, die eine neue katholische Kirche eigenen Rechts in voller, sichtbarer Einheit mit dem Papst und der Kirche von Rom begründen will. Mitglieder sind die „Evangelical Community Church – Lutheran“, im vorigen Jahr umbenannt in „Anglo-Lutheran Catholic Church“ (ALCC) mit vier Bischöfen, die „Holy Cross Anglican Communion“ mit einem Vorsitzenden Bischof und die „Evangelical Marian Catholic Church“ mit einem Erzbischof. Die Gemeinschaft besitzt einen Rechtskanon, in dessen Präambel in deren Präambel es heißt, vielerlei Ereignisse des 16. Jahrhunderts ließen jetzt sagen: die Reformation war tragisch. Die damalige katholische Kirche habe, wie die Kirche zu jeder Zeit, Reformen gebraucht. Männer wie Martin Luther, Philipp Melanchthon, Thomas Cranmer und andere hätten die katholische Kirche zur Reform aufrufen wollen, aber unglücklicherweise seien die Ergebnisse dieses Aufrufs zur Reform und Erneuerung von politischen Kräften außerhalb ihrer Kontrolle aufgegriffen worden. Die katholische Kirche des Westens wurde dadurch geteilt. Die Folgen der Teilung dauerten bis heute an. Schließlich habe der Heilige Geist die Kardinäle der Heiligen Römischen Kirche inspiriert, den seligen Papst Johannes XCXIII. zu wählen der das 2. Vatikanische Ökumenische Konzil zusammenrief. Dies entwickelte sich zu einem der großen Wendepunkte in der Geschichte. Nun entdeckten die evangelisch-katholischen Kirchen (Anglikaner wie Lutheraner), dass die Gründe für die Entfremdung von der katholischen Kirche des Westens entfallen sind. Alle Christen guten Willens werde n aufgefordert, für die Gemeinschaft und die Wiedervereinigung der Kirche zu beten.
Es folgt eine umfassende Glaubenserklärung und das Statut der Gemeinschaft. Sie bekennt sich zu allen Glaubensbekenntnissen der ungeteilten Kirche und erlaubt alle von der katholischen Kirche oder von Kirchen, die mit ihr in Gemeinschaft stehen, anerkannte Liturgien, u. a. die Tridentinische Messe.
Die bereits erwähnte Mitgliedskirche ALCC hat Diözesen hat Erzdiözesen und Diözesen in Nordamerika, Afrika, Vietnam, Kanada, Sudan und Kenia. Sie versteht sich als in einem zeitweisen, ungewollten Schisma mit der römisch-katholischen Kirche stehend, das entstand, als Luthers Versuch einer Erneuerungsbewegung in der römisch-katholischen Kirche außer Kontrolle geriet. Sie lehrt, lehrt, dass das Luthertum eine Form des nicht römischen Katholizismus ist, und bezeichnet solche lutherischen Kirchen als „Protestanten“, die zwinglianische und calvinistische Elemente der Reformation aufgenommen haben. Sie akzeptiert als Bekenntnisgrundlagen die unveränderte Augsburgische Konfession, die Apologie und Luther kleinen Katechismus, „soweit sie verlässliche Zeugen des Evangeliums in Übereinstimmung mit dem authentischen katholischen Glauben und seiner Tradition sind“. Sie anerkennt ferner den päpstlichen Primat und die päpstliche Unfehlbarkeit, obwohl sie zurzeit noch nicht rechtlich unter der Autorität des Papstes steht. Sie hat dieselben Ansichten über Wesen und Natur der Heiligen Schrift wie die römisch-katholische Kirche, wie sie die päpstliche Bibelkommission in dem Dokument „Die Interpretation der Bibel in der Kirche“ festgestellt hat. Sie lehnt Frauenordination aus den gleichen Gründen wie die römisch-katholische Kirche ab solange sie von einem Papst (für den Diakonat) oder einem Ökumenischen Konzil (für Priestertum und Bischofsamt) angeordnet werden (!). Auch zur Ordination von Homosexuellen vertritt diese Kirche denselben Standpunkt wie die römisch-katholische Kirche, der von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden ist. Sie erlaubt keine Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen. Alle ihren Geistlichen sind ordiniert (oder re-ordiniert) in der historischen apostolischen Sukzession, deren Linien hier im Einzelnen angegeben werden. Sie bejaht ausdrücklich den Katechismus der Katholischen Kirche und weitere kirchliche Lehrdokumente.
Ein weiteres Beispiel wäre die „Society of St. Polycarp“. Auch sie hat ein voll katholisches Glaubensbekenntnis, das sich insbesondere ausführlich zur Mariologie äußert Dafür beruft sie sich auch auf die lutherischen Bekenntnisschriften die Maria als die heilige und immerwährend jungfräuliche Mutter Gottes bekennen und betonen, sie für die Kirche betet. Es sei gänzlich geziemend, angemessen und übereinstimmend mit dem Glauben der katholischen Kirche, die heilige Jungfrau (auch) in liturgischer Feier zu ehren Die Glieder der Gemeinschaft versuchen, die traditionellen marianischen Feste der Kirchelutherischer Konfession wie das Fest der Reinigung, Verkündigung und Heimsuchung als Zeugnisse der Gnade Gottes wieder herzustellen damit wir die Jungfrau in Wort und Beispiel nachahmen ,und Dank sagen für die Fleischwerdung des Sohnes Gottes durch ihre demütige Unterwerfung unter den Willen Gottes. Die Mitglieder der Gemeinschaft feiern ebenso das der Heiligen, was vollständig in Übereinstimmung mit der evangelischen und katholischen Tradition der Kirche der Augsburgischen Konfession steht, deren Bekenntnisschriften die Heiligen als angemessene und nachahmenswerte Beispiele des katholischen Glaubens und als unsere himmlischen Fürbitter anerkennen. Die Gemeinschaft hat im Übrigen eine voll dem katholischen Glauben entsprechende Ordensregel.
Nicht zuletzt könnte ja auf mögliche Verbindungen mit hochkirchlichen lutherischen Bewegungen in Skandinavien, Nordamerika, Kanada, Dänemark und anderen Ländern hingewiesen werden.
Organisationsform einer internationalen Verbindung
Wie könnten sich nun evangelisch-lutherische Gemeinschaften, die unter Bewahrung ihrer Traditionen in die katholische Kirche eintreten möchten. organisieren? Hierzu gibt es in dem eingangs erwähnten Antwortbrief von Kardinal Kasper den interessanten Hinweis auf c. 298 des Kirchlichen Gesetzbuches Er leitet den Titel „Vereine von Gläubigen“ ein. Dies ist die flexibelste Organisationsform, die das kanonische Recht kennt. Für die hier beschriebenen Anliegen scheinen besonders die folgenden Gesichtspunkte wichtig zu sein (nach H. Schnitzer in Handbuch des Katholischen Kirchenrechts, hg. v. J. Listl und H. Schmitz, 2. Aufl. Regensburg 1999, 563 ff.): Kirchlich anerkannte Vereine können durch freie Vereinbarung von Privatpersonen gegründet oder durch eine kirchliche Autorität errichtet werden. Sie brauchen nicht von Geistlichen geleitet zu werden und können beispielsweise auch eine Vorsitzende haben. Praktische Beispiele sind zurzeit verschiedene katholische Studentengemeinden, denen kein katholischer Priester mehr zur Verfügung steht. Sei haben sich in der Form solcher privatrechtlicher Verein organisiert, dürfen sich weiterhin als „Katholische Studentengemeinde“ bezeichnen und regeln die gottesdienstlichen Aufgaben durch freie Vereinbarung mit katholischen Priestern. Sie unterstehen der kirchlichen Aufsicht, die sich aber im Wesentlichen darauf beschränkt, darauf zu achten dass der Verein in Wirklichkeit Catholica und nicht Allotria betreibt. Korporative Mitgliedschaften sind möglich von Gruppen, die die satzungsgemäßen Ziele teilen. Ebenso gleichzeitige Mitgliedschaft in andren mit den Zielen und Aufgaben des Vereins konformen Vereinigungen wie Bruderschaften, Drittorden, Kommunitäten oder ökumenischen Vereinigungen sind möglich. Abgesehen von den vermögensrechtlichen Belangen, die in unserem Zusammenhang keine wesentliche Rolle spielen, können sie als nicht rechtsfähige oder rechtsfähige Vereine organisiert werden die aber im Wesentlichen rechtlich gleich behandelt werden. Die Statuten erlangen mit der kirchlichen Bestätigung Gültigkeit. Die Entscheiden werden durch Mehrheitsbeschlüsse, im Einzelnen nach Maßgabe der Satzung getroffen. Solche Vereine können einen korporativen Eintritt in die katholische Kirche beschließen. Das Erfordernis der Einzelnkonversionen wird einfach dadurch erfüllt, dass jedes einzelne Mitglied durch seine Unterschrift die entsprechenden Beschlüsse, vor allem wohl eine entsprechende Glaubenserklärung, als seine eigene Erklärung ratifizieren muss. Genau auf diese Weise ist seinerzeit beim Beitritt der Episkopalkirchler zur katholischen Kirche auf Grund des Dekrets der Glaubenskongregation verfahren worden. Wie also eingangs schon betont: der Begriff Einzelkonversion geht lediglich auf die entsprechende Bestimmung im Ökumenismusdekret zurück und hindert in keiner Weise die Errichtung einer Gemeinschaft mit festem lutherischen Traditionen innerhalb der katholischen Kirche.
Internet-Adressen
Hier noch einige Internet-Adressen für mögliche internationale Kontakte:
Augustana Evangelical Catholic Communion:
http://home.sprintmail.com/~gallups/id2.html
Evangelical Community Church – Lutheran:
http://www.ecclnet.org
The Holy Cross Anglican Communion:
http://www.geocities.com/frsteele
Evangelical Marian Chatholic Church:
http://www.evmcc.org
The Anglo-Lutheran Catholic Church:
http://www.ecclent.org
Society of Saint Polycarp:
http://societyofsaintpolycarp.blogspot.com
High Church Lutheranism:
http://en.wikipedia.org/wiki/High_Church_Lutheranism