Dieser Strang wurde nicht von Marcus eröffnet. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Wiederherstellung einiger Beiträge aus dem Thread „Scheidungsrate bei lutherischen Pfarrern“!
Der Glaube, dass eine (christliche) Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen werde und von einem Familiengericht beim Amtsgericht geschieden werden könnte, ist zwar in den Landeskirchen, jedoch nicht in jeder evangelischen Denomination verbreitet. Nach dem Verständnis der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK/Altlutheraner) wird die Ehe vor dem Altar bzw. durch den Pastor geschlossen (vergleichbar mit dem orthodoxen Verständnis vom Zustandekommen einer Ehe). Dass es sich bei der Ehe um einen göttlichen Stand handelt und die Ehe außer durch Tod oder Ehebruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden kann, wird in der SELK nicht geleugnet. Ein SELK-Pfarrer, der sich scheiden lässt, wird im Normalfall wohl mit einer Suspendierung zu rechnen haben. Ich habe zumindest mal mitbekommen, dass mit zwei SELK-Pfarrern so verfahren wurde, die sich scheiden ließen. Als im 19. Jahrhundert die Zivilehe eingeführt wurde und die Landeskirchen infolgedessen ihre Trauagenden entsprechend dem auch heute noch geltenden Eheverständnis anpassten, führte das in Hannover sogar zu einem Schisma, da sich der Pfarrer Theodor Harms weigerte die neue Agende, die auf einen staatlicherseits aufgezwungenen Glauben beruhte, zu verwenden. So entstanden in der Provinz Hannover altlutherische Gemeinden. Da man nach der Apologie, die immerhin eine Bekenntnisschrift der ev.-luth. Kirche ist, auch die Ehe ein Sakrament nennen kann, betrachte ich das säkularisierte Verständnis von der Ehe in den Landeskirchen als bekenntniswidrig. In der SELK gibt es auch Veranstaltungen für künftige Pfarrersfrauen, um sie auf ihre künftige Rolle als Frau an der Seite des Gemeindepfarrers vorzubereiten. Ich kann es mir gut vorstellen, dass das ein richtiger Knochenjob ist, der zudem noch mit vielen Entbehrungen verbunden ist. Schließlich muss sie ihrem Mann den Rücken freihalten, damit sich dieser um seine Gemeinde kümmern kann. Die eigene berufliche Karriere bleibt somit auf der Strecke, vor allem wenn es sich noch um eine kinderreiche Familie handelt. Ich habe vor den Pfarrersfrauen jedenfalls sehr großen Respekt.
Lutherisches Eheverständnis
Lutherisches Eheverständnis
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)
Scheidungsrate bei lutherischen Pfarrern
@ Marcus: Das war in der Tat sehr interessant. Aber wie habt ihr es denn mit der Wiederheirat? Darf einer von euren Pastoren ein Paar verheiraten, von dem wenigstens einer geschieden ist?
???
Scheidungsrate bei lutherischen Pfarrern
@ Raimund Josef H.
Wenn man sich auf Luther beruft, sollte man vorsichtig sein, da dessen Äußerungen nicht selten pointiert waren. Daher immer darauf achten, was er wann, zu wem und aus was für einen Grund gesagt hatte. Wenn man sich mit Luthers Ansichten, die er im Laufe seines Lebens dazu getätigt hatte, auseinandersetzt, wird man wohl zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die Ehe für Luther göttliche Ordnung und weltliches Ding zugleich war. Göttliche Ordnung, weil von Gott angeordnet und gestiftet. Weltliches Ding, weil durch das weltliche/staatliche Recht näher bestimmt (z. B. Familienrecht, Ehegattenerbrecht). Man muss aber bedenken, dass es zu Luthers Zeiten noch keine Standesämter gab. Die Aufgaben des heutigen Standesbeamten oblagen damals dem Pfarrer. Die Eheschließung selbst war somit eine kirchliche Angelegenheit. Verweltlicht wurde die Ehe erst später. Die staatlich aufgezwungene Zivilehe wurde erst im Jahre 1875 bei uns im Deutschen Reich eingeführt. In Frankreich geschah das schon früher, nämlich nach der Revolution und durch das Zivilgesetzbuch von Napoleon.
Lies Dir mal Luthers Traubüchlein durch. Dort nennt er die Hochzeit bzw. den Ehestand zwar anfänglich ein „weltlich Geschäft“, in der liturgischen Ordnung kommt aber sehr wohl zum Ausdruck, dass es sich bei der Ehe um einen heiligen und göttlichen Stand handelt und dass das, was Gott zusammenfügt, kein Mensch scheiden soll.
Quelle: http://www.glaubensstimme.de/reformator ... her54.html
@ Anneke
Eine erneute kirchliche Trauung ist in der SELK nur für den unschuldigen Ehepartner bei ehebrecherischer Unzucht des anderen Partners oder bei böswilligem Verlassen des nicht-christlichen Ehepartners möglich. Denn im ersten Fall bricht ja der andere durch seine Unzucht die Ehe und im zweiten Fall lag nie eine christliche Ehe vor, da nur zwei Christen unterschiedlichen Geschlechts einen christlichen Ehebund schließen können.
Wenn man sich auf Luther beruft, sollte man vorsichtig sein, da dessen Äußerungen nicht selten pointiert waren. Daher immer darauf achten, was er wann, zu wem und aus was für einen Grund gesagt hatte. Wenn man sich mit Luthers Ansichten, die er im Laufe seines Lebens dazu getätigt hatte, auseinandersetzt, wird man wohl zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die Ehe für Luther göttliche Ordnung und weltliches Ding zugleich war. Göttliche Ordnung, weil von Gott angeordnet und gestiftet. Weltliches Ding, weil durch das weltliche/staatliche Recht näher bestimmt (z. B. Familienrecht, Ehegattenerbrecht). Man muss aber bedenken, dass es zu Luthers Zeiten noch keine Standesämter gab. Die Aufgaben des heutigen Standesbeamten oblagen damals dem Pfarrer. Die Eheschließung selbst war somit eine kirchliche Angelegenheit. Verweltlicht wurde die Ehe erst später. Die staatlich aufgezwungene Zivilehe wurde erst im Jahre 1875 bei uns im Deutschen Reich eingeführt. In Frankreich geschah das schon früher, nämlich nach der Revolution und durch das Zivilgesetzbuch von Napoleon.
Lies Dir mal Luthers Traubüchlein durch. Dort nennt er die Hochzeit bzw. den Ehestand zwar anfänglich ein „weltlich Geschäft“, in der liturgischen Ordnung kommt aber sehr wohl zum Ausdruck, dass es sich bei der Ehe um einen heiligen und göttlichen Stand handelt und dass das, was Gott zusammenfügt, kein Mensch scheiden soll.
Quelle: http://www.glaubensstimme.de/reformator ... her54.html
@ Anneke
Eine erneute kirchliche Trauung ist in der SELK nur für den unschuldigen Ehepartner bei ehebrecherischer Unzucht des anderen Partners oder bei böswilligem Verlassen des nicht-christlichen Ehepartners möglich. Denn im ersten Fall bricht ja der andere durch seine Unzucht die Ehe und im zweiten Fall lag nie eine christliche Ehe vor, da nur zwei Christen unterschiedlichen Geschlechts einen christlichen Ehebund schließen können.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)
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Re: Scheidungsrate bei lutherischen Pfarrern
Das kann ich mir so kaum vorstellen, denn das würde doch zu denselben Problemen führen, die die RKK mit ihrem merkwürdigen Eheverständnis hat.Marcus hat geschrieben:Der Glaube, dass eine (christliche) Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen werde und von einem Familiengericht beim Amtsgericht geschieden werden könnte, ist zwar in den Landeskirchen, jedoch nicht in jeder evangelischen Denomination verbreitet.
Beispiel: Ein Christ heiratet standesamtlich eine andere Christin, hat mit ihr Kinder und tritt dann zur SELK über, seine Gattin jedoch nicht und sie würde sich auch einer kirchlichen Heirat verweigern. Wenn dem so wäre wie Du schreibst, dann hätten sie vorher keine Ehe geschlossen. Das hätte also zur Konsequenz, dass der Konvertit a) seine Familie verlassen und eine andere Christin kirchlich heiraten könnte oder b) nie eine (christliche) Ehe schließen könnte und man müsste ein Konstrukt wie die röm.-kath. "Naturehe" einführen.
Das Beispiel liesse sich auch mit zwei nicht-Christen und einem Christen und einer nicht-Christin durchspielen.
Das kann ich mir auch kaum vorstellen. Das würde bedeuten, dass bei Euch eine Wiederheirat Geschiedener (ausser bei Ehebruch des geschiedenen Partners) verboten ist? Das wäre eine härtere Regelung als bei den Orthodoxen.Marcus hat geschrieben: Dass es sich bei der Ehe um einen göttlichen Stand handelt und die Ehe außer durch Tod oder Ehebruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden kann, wird in der SELK nicht geleugnet.
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
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Re: Scheidungsrate bei lutherischen Pfarrern
Noch ein Nachtrag: Mit der Zivilehe ist der ganze Sachverhalt auch sehr kompliziert geworden. Ein Beispiel: Ein christliches Paar heiratet standesamtlich und geht hinterher zu einem Pfarrer (egal welcher Konfession) um die kirchliche Eheschließung anzumelden. Der Pfarrer wird dem bereits standesamtlich verheirateten Paar kaum die kirchliche Eheschließung verweigern, denn ausreden lassen sie sich die (bereits zivil geschlossene) Ehe garantiert nicht mehr. Somit hat die Kirche in diesem Fall in der Praxis eigentlich nur noch die Möglichkeit die zivile Ehe durch die kirchliche Eheschliessung unter Gottes Segen zu stellen.
Was hier über das Eheverständnis der Landeskirchen behauptet wurde, stimmt so nicht ganz. Der Pfarrer prüft bei jedem Paar, ob er die kirchliche Eheschließung durchführen kann. In der Regel kann er die kirchliche Eheschließung aber nur bei der Wiederheirat Geschiedener verweigern. Damit ist aber auch klar, dass nach dem Verständnis der Landeskirchen die kirchliche Eheschließung nicht nur die Segnung einer standesamtlich geschlossenen Ehe ist.
Was hier über das Eheverständnis der Landeskirchen behauptet wurde, stimmt so nicht ganz. Der Pfarrer prüft bei jedem Paar, ob er die kirchliche Eheschließung durchführen kann. In der Regel kann er die kirchliche Eheschließung aber nur bei der Wiederheirat Geschiedener verweigern. Damit ist aber auch klar, dass nach dem Verständnis der Landeskirchen die kirchliche Eheschließung nicht nur die Segnung einer standesamtlich geschlossenen Ehe ist.
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
Re: Scheidungsrate bei lutherischen Pfarrern
Theoretisch ist es bei mir in der Landeskirche sogar so:
Die Wiederheirat Geschiedener ist prinzipiell nicht möglich.
Ausnahmen werden nicht generell, sondern NUR im seelsorgerlich begründeten Einzelfall genehmigt.
Wenn zu mir als Pfarrer Geschiedene kommen, die die kirchliche Trauung beantragen, muss ich nachforschen, wie es zur Scheidung kam und wenn der neue Partner der Grund für das Scheitern der alten Ehe war, MUSS ich die Eheschließung verweigern.
In allen anderen Fällen MUSS ich die Entscheidung meinem Dienstvorgesetzten überlassen (der i.d.R. entscheiden wird, wie ich ihm vorschlage, der mich aber dadurch aus der innerdörflichen Schusslinie nehmen kann und soll, falls ich ihm rate, die Zustimmung zu verweigern!)
Praktisch sieht das ganze freilich oft anders aus...
Die Wiederheirat Geschiedener ist prinzipiell nicht möglich.
Ausnahmen werden nicht generell, sondern NUR im seelsorgerlich begründeten Einzelfall genehmigt.
Wenn zu mir als Pfarrer Geschiedene kommen, die die kirchliche Trauung beantragen, muss ich nachforschen, wie es zur Scheidung kam und wenn der neue Partner der Grund für das Scheitern der alten Ehe war, MUSS ich die Eheschließung verweigern.
In allen anderen Fällen MUSS ich die Entscheidung meinem Dienstvorgesetzten überlassen (der i.d.R. entscheiden wird, wie ich ihm vorschlage, der mich aber dadurch aus der innerdörflichen Schusslinie nehmen kann und soll, falls ich ihm rate, die Zustimmung zu verweigern!)
Praktisch sieht das ganze freilich oft anders aus...
Scheidungsrate bei lutherischen Pfarrern
Hallo Lutheraner,
wohlmöglich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte nicht sagen, dass ein öffentliches Eheversprechen vor dem Standesbeamten keine Ehe sei. Sie ist aber nach dem Verständnis der SELK keine christliche Ehe, selbst wenn beide Ehepartner Christen sind. Es wird nämlich zwischen einer rechtsgültigen Ehe (gemäß dem staatlichen Recht) und einer christlichen Ehe differenziert. Die christliche Ehe im Rahmen eines Traugottesdienstes kann in der SELK nur einmal zwischen zwei Christen unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden, es sei denn, der andere Ehepartner bräche die Ehe. Dann könnte sich der unschuldige Ehegatte nochmals kirchlich trauen lassen. In anderen Fällen besteht nach einem Bekenntnis der Schuld beim Pfarrer die Möglichkeit, eine standesamtlich geschlossene Ehe vom Pfarrer kirchlich segnen zu lassen (sog. „Gottesdienst zur Eheschließung“). Hierbei handelt es sich aber nicht um eine kirchliche Trauung. Folglich wird dadurch auch kein neuer christlicher Ehebund geschlossen.
Du kannst das hier alles nochmals nachlesen:
Trauung
Das Traubüchlein.
LG Marcus
wohlmöglich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte nicht sagen, dass ein öffentliches Eheversprechen vor dem Standesbeamten keine Ehe sei. Sie ist aber nach dem Verständnis der SELK keine christliche Ehe, selbst wenn beide Ehepartner Christen sind. Es wird nämlich zwischen einer rechtsgültigen Ehe (gemäß dem staatlichen Recht) und einer christlichen Ehe differenziert. Die christliche Ehe im Rahmen eines Traugottesdienstes kann in der SELK nur einmal zwischen zwei Christen unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden, es sei denn, der andere Ehepartner bräche die Ehe. Dann könnte sich der unschuldige Ehegatte nochmals kirchlich trauen lassen. In anderen Fällen besteht nach einem Bekenntnis der Schuld beim Pfarrer die Möglichkeit, eine standesamtlich geschlossene Ehe vom Pfarrer kirchlich segnen zu lassen (sog. „Gottesdienst zur Eheschließung“). Hierbei handelt es sich aber nicht um eine kirchliche Trauung. Folglich wird dadurch auch kein neuer christlicher Ehebund geschlossen.
Du kannst das hier alles nochmals nachlesen:
Trauung
Das Traubüchlein.
LG Marcus
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)
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- Registriert: Donnerstag 9. November 2006, 10:50
Re: Lutherisches Eheverständnis
Halo Marcus,
danke für die Info. Das war mir so gar nicht bekannt.
danke für die Info. Das war mir so gar nicht bekannt.
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"