Sehr geehrter Herr Cyrill!
Ich gebe Ihnen bedingt recht (bezüglich der Taufe und der Ablehung der Frauenordination). Bezüglich der apostolischen Lehrsukkzession der lutherischen Bekenntnisschriften, wie sie sich im Konkordienbuch finden, habe ich oben zu Herrn Kettelhohn mich schon geäußert. Die Verfasser der Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche sehen sich im Einklang mit der Hl. Schrift und der Tradition der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche. Freilich sieht dies die römische Gemeinschaft anders. Auch die Lutherischen Bekenntnisschriften kennen die Weihe.
„Wo man aber das Sakrament des Ordens wollt nennen ein Sakrament von dem Predigtamt und Evangelio, so hätte es keine Beschwerung, die Ordination ein Sakrament zu nennen. Denn das Predigtamt hat Gott eingesetzt und geboten, und hat herrliche Zusage Gottes. Wenn man das Sakrament des Ordens (Geistliche Amt) also verstehen wollt, so möcht man auch das Auflegen der Hände ein Sakrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes Befehl, daß sie soll Predigter und Diakonos bestellen.“
(Zitat Apologie der CA 13, S. 293-294 BSLK)
Ebenso findet sich zum Weihe und Sukkzession bei der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) folgendes zu lesen:
http://www.selk.de/download/Amt%20der%20Kirche.pdf
So ist im Bereich der SELK laut Wikipedia folgendes zu lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3% ... Ordination
Weiheformel in der SELK:
Nach dem von dir abgelegten Ordinationsgelübde überantworte ich dir als berufener und verordneter Diener unseres Herrn Jesus Christus dir hiermit das heilige Amt des Wortes und der Sakramente und weihe dich zu einem Diener der Einen, heiligen, christlichen Kirche, im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Bei den lutherischen Landeskirchen sieht es anders aus.
In den lutherischen Kirchen sind die Ortspfarrer Bischöfe. Daher gibt es keine besondere Weihe zum Bischofsamt, weil mit die Weihe in den lutherischen Kirchen Bischofsweihe ist.
Soweit erstmal
Herzliche Grüße
Bischof