Fragesteller hat geschrieben: D. h. die ersten Altkatholiken verstanden den Papst wenn auch nicht als unfehlbares Haupt der "Weltkirche", so doch als den für sie als Lateiner eigentlich zuständigen Patriarchen, von dem man sich nicht trennen könne, ohne Schismatiker zu sein, und kommemorierten ihn auch im Kanon? Ebenso die zuständigen Ortsbischöfe der "Amtskirche"? Welche Neuerungen der AKK wären aus dieser Sicht zulässig? Eigentlich doch gar keine, auch nicht die deutsche Liturgie und die Orientierung an der Orthodoxie, oder?
Soviele Altkatholiken, soviele Meinungen (das sieht man ja auch hier: deswegen hat Sarandanons "wir" auch etwas Befremdliches; es gibt ja auch keine alt-katholische Dogmatik, Kürys Buch ist auch nur ein Privatwerk, wenn auch von einem prominenten Christkatholiken). Jedenfalls wurde der Papstname erst 1909 in der KP Utrecht gestrichen, dann folgten Landessprache und Aufhebung der Zölibatspflicht. Die Deutschen, Schweizer und Österreicher hingegen waren mehrheitlich "progressiver" und das hat einen ganz einfachen Hintergrund: Nationalismus und Liberalismus, der auf Kirchliches übertragen bzw. da ausgelebt wurde.
Es geht in diesem Thread ja eigentlich um etwas anderes: ob die Christ-Katholiken Altkatholiken sind. Ich meine, daß diese Frage durch und durch zu bejahen ist, denn das Kirchsein der PNCC hat die gleiche Wurzel wie die der UU-Kirchen (nicht vornehmlich wegen der gem. Weihesukzession, sondern wegen der Grundidee):
Während das 1. Vatikanum den Bischof zum Kastraten machte (mit Ausnahme des einen zu Altrom) und mit dem verpflichtenden Demissionsangebot nach dem 2. Vatikanum erst recht, so machten es die alt-kath. Priester und Laien mit ihrem Bischof ebenfalls - nur von der anderen Seite her -, indem alle Gewalt vom Volke ausgeht, das seine gewählten Repräsentanten auf Synoden schickt, wo den Kirchtümern "Satzungen und Ordnungen" geben werden, Richter gewählt werden, dem Bischof eine Synodalrepräsentanz (heute in D: Synodalvertretung)an die Seite gestellt wird usw. Dass bedeutet: ein alt-kath. Bischof (der Utrechter hatte auch hier am längsten die Rechte eines Bischofs wahren können bis zu Anfang der 1980er Jahre) steht in- und unterhalb der jeweiligen Kirchenverfassung, ist somit nicht mehr souverän und alleinverantwortlich für die ihm anvertraute Herde.
Dieses - auf der Idee des Verfassungsstaates und der Gewaltenteilung beruhende - Kirchenmodell gilt auch für die PNCC und die NKK.
Es wird als "synodal-episkopal" bezeichnet. Das ist jedoch insofern irreführend, als die alte Kirche nirgendwo und zu keinem Zeitpunkt eine institutionelle Laienvertretung kannte. Die Ratgeber des Bischofs waren seine Priester; Gesetze (Kirchenordnungen) wurden auf Synoden erlassen, das Stimmrecht lag bei den Bischöfen. Diözesansynoden (und somit ein einzelner Bischof) hatten nie die Kompetenz, gravierende Änderungen im Bereich der Disziplin zu beschließen.
Warum das altkatholischerseits dann doch erfolgte, lag an dem Konstrukt die Synode sei einem altkirchlichen Provinzialkonzil (=> Nationalkonzil) gleich (v. Schulte).
Fragesteller hat geschrieben: Was meinst Du mit der konfessionell verstandenen RKK, der das Kirchesein entweder exklusiv zu- oder eindeutig abgesprochen werdne müsse? Die Gesamtheit der dem Papst unterstehenden/in Einheit mit ihm stehenden Hierarchien oder die ekklesiologische Größe, die die Römer in dieser Gesamtheit sehen, und die entweder (wenn sie recht haben) die eine Kirche Christi ist oder (wenn nicht) ein falsches theologisches Konstrukt?
Nicht das Konstrukt.