Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

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Clemens
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Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Clemens »

In Württemberg droht neuer Krach.
Der OKR hat eine Vikarin entlassen, weil sie einen Muslim geheiratet hat.
Die einschlägigen Interessengruppen gehen bereits in Stellung und positionieren ihre Geschütze gegen den OKR.
:/

Der Strang wurde nicht von Clemens eröffnet. Die Beiträge stammen aus dem Litfaßsäule-Thread.
Zuletzt geändert von Marcus am Freitag 18. November 2011, 14:08, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Eröffnung eines eigenen Stranges erscheint sinnvoll.

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ziphen
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von ziphen »

Clemens hat geschrieben:Der OKR hat eine Vikarin entlassen, weil sie einen Muslim geheiratet hat.
Auf die (offizielle) Begründung des OKR für die Entlassung bin ich mal gespannt.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.

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taddeo
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von taddeo »

ziphen hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:Der OKR hat eine Vikarin entlassen, weil sie einen Muslim geheiratet hat.
Auf die (offizielle) Begründung des OKR für die Entlassung bin ich mal gespannt.
Vielleicht hat man wegen ihrer Burka die Predigt nicht mehr richtig verstanden? :hmm:

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Clemens
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von Clemens »

Die offizielle Begründung ist ganz klar. Nach dem württ. Pfarrergesetz muss der Ehepartner des Pfarrers evangelisch, oder wenigstens christlich sein. Nach dem Gesetz ist das ganz klar, dass man nicht mit einer christlichen Gemeinde und einem Muslim zugleich verheiratet sein kann. ;-)
Dennoch jammert die Multikultifront jetzt; vor allem, weil die sofortige Entlassung (ohne Examen) ihr auch die Berufschancen in anderen, fortschrittlicheren Landeskirchen verbauen würde.

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tanatos
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von tanatos »

Clemens hat geschrieben:Die offizielle Begründung ist ganz klar. Nach dem württ. Pfarrergesetz muss der Ehepartner des Pfarrers evangelisch, oder wenigstens christlich sein. Nach dem Gesetz ist das ganz klar, dass man nicht mit einer christlichen Gemeinde und einem Muslim zugleich verheiratet sein kann. ;-)
Dennoch jammert die Multikultifront jetzt; vor allem, weil die sofortige Entlassung (ohne Examen) ihr auch die Berufschancen in anderen, fortschrittlicheren Landeskirchen verbauen würde.
nunja, völlig überraschend ist die reaktion der kirchenleitung schließlich nicht. die dame wußte garantiert im voraus, was ihre heirat mit einem ungläubigen für folgen haben würde. und den nun einkehrenden volksaufstand wird sie sicher auch hervorgesehen (oder gar herbeigesehnt?) haben. in diesem fall kein mitleid.

und wenn die reaktion der kirchenleitung überraschend für sie ist? dann ist sie völlig weltfremd, denn in ihrer lage sollte man erwarten, daß sie die gesetzeslage kennt. und wenn dem nicht so ist: wie sollte sie befähigt sein, die folgen ihres handeln später als "pfarrerin" abschätzen zu können? doch wohl kaum. also auch in diesem fall ist der rausschmiss eine verständliche entscheidung.

ich frage mich nur, inwieweit die kirche vor der eheschließung auf diese pläne reagiert hat. denn dass niemand etwas von einer heirat mit einem allah-gläubigen wußte, halte ich im falle einer für die kirche arbeitende vikarin für äußerst unrealistisch. ob man sie zuvor gewarnt hat? oder ins offene messer hat laufen lassen?

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Clemens
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von Clemens »

Wieweit die Kirchenleitung das vorher gewusst hat, kann ich nicht sagen.
Sie konnte es bestimmt nicht riechen. Das muss man ihr schon aktiv mitteilen. Und ob das jemand (Ausbildungspfarrer, Gemeindeglieder, sie selbst) getan hat?

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ziphen
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von ziphen »

taddeo hat geschrieben:Vielleicht hat man wegen ihrer Burka die Predigt nicht mehr richtig verstanden? :hmm:
:D Das Problem sollte sich mit einem Headset beheben lassen.
Clemens hat geschrieben:Nach dem Gesetz ist das ganz klar, dass man nicht mit einer christlichen Gemeinde und einem Muslim zugleich verheiratet sein kann. ;-)
:hmm: Das klingt schon fast nach Zölibat. ;)
Als Vikar ist man doch Beamter auf Probe (oder zur Anstellung?).
Weißt du, ob eine Entlassung auch nach Erlangung des Beamtenstatuses auf Lebenszeit möglich gewesen wäre?
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Clemens
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von Clemens »

Hm, da bin ich gerade auch unsicher. Sehr schwierig wäre es bestimmt, das durchzusetzen. Möglich müsste es aber theoretisch sein.

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Marcus
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von Marcus »

ziphen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Vielleicht hat man wegen ihrer Burka die Predigt nicht mehr richtig verstanden? :hmm:
:D Das Problem sollte sich mit einem Headset beheben lassen.
Clemens hat geschrieben:Nach dem Gesetz ist das ganz klar, dass man nicht mit einer christlichen Gemeinde und einem Muslim zugleich verheiratet sein kann. ;-)
:hmm: Das klingt schon fast nach Zölibat. ;)
Als Vikar ist man doch Beamter auf Probe (oder zur Anstellung?).
Weißt du, ob eine Entlassung auch nach Erlangung des Beamtenstatuses auf Lebenszeit möglich gewesen wäre?
Ich kenne mich zwar nicht im kirchlichen Beamtenrecht innerhalb der EKD aus. Aber wohlmöglich wird man als Vikar, der ja mit einem Referendar zu vergleichen ist, Beamter auf Widerruf sein. Bei uns in der SELK stehen Vikare (Theologen ohne Ordination) z. B. in einem Dienstverhältnis auf Widerruf, Pfarrvikare (Volltheologen mit Ordination) in einem Dienstverhältnis auf Probe und Pfarrer in einem Lebenszeitdienstverhältnis. Entsprechendes gilt auch für Pastoralreferentinnen, bei denen es sich immer um weibliche Volltheologen handelt.
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tanatos
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von tanatos »

ziphen hat geschrieben: Als Vikar ist man doch Beamter auf Probe (oder zur Anstellung?).
Weißt du, ob eine Entlassung auch nach Erlangung des Beamtenstatuses auf Lebenszeit möglich gewesen wäre?
Natürlich ist das grundsätzlich möglich. Allerdings sind die Hürden hier hoch gestellt, das Ganze wäre wohl eine Verletzung der Dienstpflichten und könnte entsprechend geahndet werden. Allerdings würde dies meines Wissens ein ziemlich aufwendiges Verfahren bedeuten, und da ist eine Entlassung einer Vikarin bürokratisch betrachtet ungleich einfacher.
Als ich Clemens Beitrag zuerst las, mußte ich an die alte Regelung denken, daß Vikare bzw. Theologiestudenten bzw. Pfarrer ihre Verlobte bei der Landeskirche vorstellen mußten, bevor sie sie heiraten. Eine Üblichkeit, die der 68er Kulturrevolution zum Opfer gefallen ist und die im konkreten Fall im Vorhinein Klarheit geschaffen hätte.

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Clemens
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von Clemens »

Das habe ich Anfang der 90er auch noch getan, weil es auf dem Papier verlangt wurde.
Aufgrund der Reaktion habe ich allerdings vermutet, dass ich da wohl eine positive Ausnahme war.

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tanatos
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Litfaßsäule

Beitrag von tanatos »

Clemens hat geschrieben:Wieweit die Kirchenleitung das vorher gewusst hat, kann ich nicht sagen.
Sie konnte es bestimmt nicht riechen. Das muss man ihr schon aktiv mitteilen. Und ob das jemand (Ausbildungspfarrer, Gemeindeglieder, sie selbst) getan hat?
Nun, sie hat es dem Oberkirchenrat sogar schriftlich und im Voraus mitgeteilt:
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/baden-wuerttemberg_artikel,-Die-mit-einem-Muslim-verheiratete-Vikarin-soll-gehen-_arid,153583.html hat geschrieben: Die Evangelische Landeskirche hat im Kirchenbezirk Crailsheim eine Vikarin vom Dienst suspendiert und ihr zum 31. Dezember gekündigt, weil sie im August einen Bangladeshi geheiratet hatte. Im Kirchenrecht sei festgelegt, dass der Ehepartner eines Pfarrers oder einer Pfarrerin grundsätzlich protestantisch sein müsse, weil, wie Kirchensprecher Oliver Hoesch betont, der Pfarrdienst ein "ganzheitlicher Beruf" sei, der Partner den Dienst in der Gemeinde also aktiv unterstützen soll.
(...)
Sie habe im Mai den Oberkirchenrat schriftlich über ihre Heiratsabsicht informiert, betont die Betroffene, Carmen Häcker. Das für die theologische Ausbildung und den Pfarrdienst zuständige Dezernat im Oberkirchenrat habe aber keinen Zweifel daran gelassen, dass eine Ausnahmegenehmigung unter keinen Umständen erteilt werden würde. Häcker: "Wieso hätte ich sie also beantragen sollen?"
(...)
Kirchensprecher Hoesch betont, die Theologin Häcker habe im April mit ihrer Unterschrift bekundet, "dass sie die Kirchenordnung akzeptiert". Eine Vorbereitung der Vikarin auf die Ordination als Pfarrerin sei nur möglich, "wenn sie entsprechend der Dinge lebt, auf die sie sich verpflichtet hat". Sie habe keineswegs erwartet, in Württemberg als Pfarrerin ordiniert zu werden, sagt Häcker, will aber dafür kämpfen, die theologische Prüfung ablegen zu können, um in einer anderen Landeskirche, etwa Hessen-Nassau, Pfarrerin werden zu können.
Interessant ist auch, daß das Ganze eine weitere aktuelle kirchenpolitische Komponente hat, nämlich die nach dem neuen und heißdiskutiertem Pfarrdienstgesetz:
http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13721446/Falsche-Ehe-Vikarin-wird-entlassen.html hat geschrieben: Über das Thema diskutieren muss die Synode der Landeskirche im Frühjahr. Zu entscheiden ist dann, ob Württemberg das Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernimmt, das weniger strenge Anforderungen an die Verehelichungsformen von Vikaren und Pfarrern stellt.
Damit alles 'mal etwas anschaulicher wird: Besagte Ex-Vikarin befindet sich auf dem Photo links:
http://www.swp.de/crailsheim/lokales/cr ... 53,56562

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Clemens
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von Clemens »

Ja, heute beginnt offenbar die Medienkampagne.
:/

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tanatos
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von tanatos »

Clemens hat geschrieben:Ja, heute beginnt offenbar die Medienkampagne.
:/
...und da hat die Ex-Vikarin sicher reichhaltige Erfahrungen, war sie doch schon als Schülerin Ladesvorsitzende der Jugendorganisation einer politischen Partei, der ÖDP: http://www.ödp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/carmen-haecker-neue-landesvorsitzende/?PHPSESSID=125f9bf41148882bff44a3e7ccd4

Diese politisierenden Typen sind es ohnehin, die oft eine äußerst seltsame Ekklesiologie und ein entsprechendes unlutherisches Amtsverständnis haben. Und die Heirat mit einem Ungläubigen (Fakten schaffen!) paßt gut dazu.
Meine Prognose ist: Das Dämelchen kriegt noch ihre Pfarrstelle, denn der Zeitgeist spricht für sie und das Gestz wird schon abgeändert...

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Moser
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Re: Litfaßsäule

Beitrag von Moser »

Kommentar:

http://www.evangelisch.de/themen/religi ... andal5215

Tja, was soll man da sagen? Schwierige Sache. Ich neige aber zu der Ansicht, dass hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde. Wenn die Kirchenleitung sagt "Unter diesen Umständen möchte ich nicht dass du dauerhaft für uns als Pfarrerin tätig wirst", kann ich das gerade noch nachvollziehen. Aber den Weg dorthin hätte man eleganter gehen können. Es hätte doch nichts dagegen gesprochen, sie noch das Vikariat und die 2. Prüfung abschließen zu lassen, damit sie wenigstens versuchen könnte in einer anderen Landeskirche eine Anstellung zu bekommen. Aber die sofortige Kündigung kurz vor dem Studienabschluß halte ich für überzogen. So steht sie jetzt erstmal ohne Abschluß da.

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Marcus
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Marcus »

Es würde sicherlich nichts dagegen sprechen, ihr zumindest die Möglichkeit zu geben, das 2. Pfarrexamen abzulegen. Ob und wo sie damit dann etwas anfangen kann, wäre eine andere Frage. Denn das 2. Pfarrexamen würde sie zwar zur Voll-Theologin, nicht aber automatisch zur Pfarrerin machen. An meiner früheren Schule gab es einmal den Fall, dass Schüler wegen Drogenkonsums auf einer Klassenfahrt in den Niederlanden (ca. einen Monat vor der Abiturprüfung) von der Schule verwiesen wurden, man es ihnen aber zumindest noch ermöglichte, sich im Selbststudium auf die Abiturprüfung vorzubereiten und daran teilzunehmen. Ich denke, man sollte hier ähnlich verfahren.
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Knecht Ruprecht
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Ich bin gespannt was unterm Strich rauskommen wird. Dieser deutschen Gesamtorganisation EKD traue ich nicht zu, die eigenen "Hausregeln" gegen Mohammedaner durchzusetzen. Wenn die in Deutschland bekämpften Katholiken das "Problem" wären, sehe die Sache anders aus. Aber gegen die politisch subventionierten Mohammedaner wird die EKD bestimmt nicht standhaft bleiben.

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Marcus
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Marcus »

Ich kenne zwar ihren Mann nicht und weiß auch sonst nichts über ihn, außer dass er Muslim ist. Aber irgendwie habe ich doch das Gefühl, dass beiden der eigene Glaube zumindest nicht so bedeutend ist, um den anderen Ehegatten davon überzeugen zu müssen. Persönlich spräche für mich nichts dagegen, mit einer Muslimin befreundet zu sein. Aber eine Ehe könnte ich mir nur mit einer Christin vorstellen, da alles andere auf Dauer letztlich für uns beide problematisch werden könnte. Da finge der mögliche Streit schon bei der Frage an, ob unsere Kinder denn getauft oder beschnitten werden sollen oder in welchem Glauben sie erzogen werden sollen.
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Vir Probatus
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Vir Probatus »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:Ich bin gespannt was unterm Strich rauskommen wird. Dieser deutschen Gesamtorganisation EKD traue ich nicht zu, die eigenen "Hausregeln" gegen Mohammedaner durchzusetzen. Wenn die in Deutschland bekämpften Katholiken das "Problem" wären, sehe die Sache anders aus. Aber gegen die politisch subventionierten Mohammedaner wird die EKD bestimmt nicht standhaft bleiben.
Mir kommen schon die Tränen.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Raphael

Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Raphael »

Vir Probatus hat geschrieben:
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Ich bin gespannt was unterm Strich rauskommen wird. Dieser deutschen Gesamtorganisation EKD traue ich nicht zu, die eigenen "Hausregeln" gegen Mohammedaner durchzusetzen. Wenn die in Deutschland bekämpften Katholiken das "Problem" wären, sehe die Sache anders aus. Aber gegen die politisch subventionierten Mohammedaner wird die EKD bestimmt nicht standhaft bleiben.
Mir kommen schon die Tränen.
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Evagrios Pontikos
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Evagrios Pontikos »

Marcus hat geschrieben:Es würde sicherlich nichts dagegen sprechen, ihr zumindest die Möglichkeit zu geben, das 2. Pfarrexamen abzulegen. Ob und wo sie damit dann etwas anfangen kann, wäre eine andere Frage. Denn das 2. Pfarrexamen würde sie zwar zur Voll-Theologin, nicht aber automatisch zur Pfarrerin machen...
Halt, das stimmt so nicht! Zur Volltheologin wurde sie durch die Erste Theologische Dienstprüfung an der Universität. Dadurch ist sie diplomierte Theologin. Die Zweite Theologische Dienstprüfung ist der Abschluss des Kirchlichen Vorbereitungsdienstes, sprich: des Vikariates. Der Vorbereitungsdienst ist eben der Vorbereitungsdienst zum Pfarrdienst. Insofern ist er nicht etwas Eigenständiges, sondern hat seinen Sinn aus der dann erfolgenden Übernahme in den Pfarrdienst. Wer in den Vorbereitungsdienst übernommen wird, also ins Vikariat, muss sich per Handschlag und Unterschrift dazu verpflichten, dass er seinen Dienst entsprechend Bibel und Bekenntnis tun will und zwar gemäß der Ordnungen der Landeskirche. Das Verhalten der Vikarin ist also ein bewusster Bruch der kirchlichen Ordnung und kein Kavaliersdelikt. Das bedeutet aber: Sie wollte Fakten schaffen, um dann den Sturm der Öffentlichkeit gegen die Landeskirche bzw. den Oberkirchenrat loszulassen. Anders kann ich ihr Verhalten nicht verstehen.

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Marcus
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Marcus »

Ich verwendete den Begriff Volltheologin in Analogie zum Volljuristen. Im juristischen Bereich gilt man nach bestandenem 1. Examen als Jurist und kann auf Antrag an einigen Unis den akademischen Grad eines Diplom-Juristen verliehen bekommen. Zum Volljuristen wird man dann durch das Bestehen der 2. Staatsprüfung (Titel: Rechtsassessor bzw. Ass. Jur.) . Erst dann gilt man nach dem Gesetz als befähigt, als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Verwaltungsbeamter im höheren Dienst zu arbeiten. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass das bei Theologen ähnlich sein wird, man also nach dem 1. Examen (Diplom-)Theologe und nach dem 2. Examen Volltheologen mit Befähigung zum Pfarramt ist.

Erfolgt denn nach bestandenem 2. Pfarrexamen wirklich automatisch eine Übernahme in den Pfarrdienst? Bei Rechts- und Lehramtsassessoren ist das nach dem Vorbereitungsdienst jedenfalls nicht der Fall.
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tanatos
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von tanatos »

Evagrios Pontikos hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:Es würde sicherlich nichts dagegen sprechen, ihr zumindest die Möglichkeit zu geben, das 2. Pfarrexamen abzulegen. Ob und wo sie damit dann etwas anfangen kann, wäre eine andere Frage. Denn das 2. Pfarrexamen würde sie zwar zur Voll-Theologin, nicht aber automatisch zur Pfarrerin machen...
Halt, das stimmt so nicht! Zur Volltheologin wurde sie durch die Erste Theologische Dienstprüfung an der Universität. Dadurch ist sie diplomierte Theologin. Die Zweite Theologische Dienstprüfung ist der Abschluss des Kirchlichen Vorbereitungsdienstes, sprich: des Vikariates. Der Vorbereitungsdienst ist eben der Vorbereitungsdienst zum Pfarrdienst. Insofern ist er nicht etwas Eigenständiges, sondern hat seinen Sinn aus der dann erfolgenden Übernahme in den Pfarrdienst. Wer in den Vorbereitungsdienst übernommen wird, also ins Vikariat, muss sich per Handschlag und Unterschrift dazu verpflichten, dass er seinen Dienst entsprechend Bibel und Bekenntnis tun will und zwar gemäß der Ordnungen der Landeskirche. Das Verhalten der Vikarin ist also ein bewusster Bruch der kirchlichen Ordnung und kein Kavaliersdelikt. Das bedeutet aber: Sie wollte Fakten schaffen, um dann den Sturm der Öffentlichkeit gegen die Landeskirche bzw. den Oberkirchenrat loszulassen. Anders kann ich ihr Verhalten nicht verstehen.
:klatsch:

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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Clemens »

Der OKR hat am Donnerstag darüber beraten und nach allem, was ihm an Details bekannt wurde, ganz klar entschieden, dass es bei der Entlassung zum Jahresende bleibt.
So gesehen ist das Thema theoretisch durch.
Aber morgen früh beginnt die "Synode". Da wird es dann vermutlich trotzdem heiß hergehen.

Dass man ihr ermöglicht, noch weitere 2,5 Jahre im Vikariat zu bleiben, damit sie dann evtl. in einer anderen Landeskirche (sie will nach Hessen-Nassau) ins Pfarramt kann, hielte ich für Heuchelei. Denn entweder beschädigt die Ehe mit einem Muslim die Glaubwürdigkeit des pfarramtlichen Dienstes und Lebens, oder nicht. Falls ja, dann aber überall.

Evagrios Pontikos
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Evagrios Pontikos »

Marcus hat geschrieben:Ich verwendete den Begriff Volltheologin in Analogie zum Volljuristen. Im juristischen Bereich gilt man nach bestandenem 1. Examen als Jurist und kann auf Antrag an einigen Unis den akademischen Grad eines Diplom-Juristen verliehen bekommen. Zum Volljuristen wird man dann durch das Bestehen der 2. Staatsprüfung (Titel: Rechtsassessor bzw. Ass. Jur.) . Erst dann gilt man nach dem Gesetz als befähigt, als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Verwaltungsbeamter im höheren Dienst zu arbeiten. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass das bei Theologen ähnlich sein wird, man also nach dem 1. Examen (Diplom-)Theologe und nach dem 2. Examen Volltheologen mit Befähigung zum Pfarramt ist.

Erfolgt denn nach bestandenem 2. Pfarrexamen wirklich automatisch eine Übernahme in den Pfarrdienst? Bei Rechts- und Lehramtsassessoren ist das nach dem Vorbereitungsdienst jedenfalls nicht der Fall.
Wenn jemand in den Vorbereitungsdienst übernommen worden ist und während seines Dienstes sich nicht herausgestellt hat, dass er für den Pfarrdienst nicht geeignet ist, dann wird er ordiniert und somit in den unständigen Dienst (Pfarrvikariat) übernommen. Hat er diesen absolviert, ist er "bewerbungsfähig", d.h. kann sich auf eine freie (ständige) Stelle bewerben. Würde er so keine Stelle finden, z.B. weil ihn keine Gemeinde als ständigen Pfarrer will, würde er nicht in den Status eines Beamten auf Lebenszeit übernommen werden und müsste den Dienst der Landeskirche verlassen. Aber er wäre ordiniert, weil man am Ende des Ausbildungsvikariates ordiniert wird.

Würde er aber nach dem Ersten Theologische Examen feststellen, dass er doch nicht Pfarrer werden will (was es durchaus gibt!), könnte er als diplomierter Theologe eine Stelle suchen, auf der er nach Bewerbung genommen wird (Missionswerke, theologische Ausbildungsstätten, freie Wirtschaft etc.). Insofern ist so jemand im echten Sinne des Wortes Volltheologe, aber eben nicht Pfarrer. In der Regel machen dann solche Leute eine zusätzliche Ausbildung, z.B. im psychologischen Bereich oder anderes, oder sie promovieren, z.B. um dann an einer theologischen Ausbildungsstätte als Dozent oder im journalistischen Bereich zu arbeiten.

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Marcus
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Marcus »

Evagrios Pontikos hat geschrieben:Der Vorbereitungsdienst ist eben der Vorbereitungsdienst zum Pfarrdienst. Insofern ist er nicht etwas Eigenständiges, sondern hat seinen Sinn aus der dann erfolgenden Übernahme in den Pfarrdienst. Wer in den Vorbereitungsdienst übernommen wird, also ins Vikariat, muss sich per Handschlag und Unterschrift dazu verpflichten, dass er seinen Dienst entsprechend Bibel und Bekenntnis tun will und zwar gemäß der Ordnungen der Landeskirche. Das Verhalten der Vikarin ist also ein bewusster Bruch der kirchlichen Ordnung und kein Kavaliersdelikt. Das bedeutet aber: Sie wollte Fakten schaffen, um dann den Sturm der Öffentlichkeit gegen die Landeskirche bzw. den Oberkirchenrat loszulassen. Anders kann ich ihr Verhalten nicht verstehen.
Ich gebe Dir hier im Grunde recht. Allerdings bin ich ebenso der Meinung, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen werden sollte. Wenn eine Kirche bibel- und bekenntnistreu ist und Zuwiderhandlungen gegen göttliche Gebote und Verbote nach einem konsequenten, aber fairen Maßstab sanktioniert, ist nichts dagegen einzuwenden, jemanden wegen der Eheschließung mit einem Nicht-Christen vom Pfarramt auszuschließen bzw. aus dem Vorbereitungsdienst für diesen Dienst zu entlassen.

Es ist mir aber unverständlich, weshalb für eine Landeskirche, welche nach meinem Wissen zumindest Pfarrer und Pfarrerinnen duldet, die mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern zusammenleben, eine Vikarin, die immerhin eine Ehe mit einem Mann eingegangen ist, nicht weiter tragbar erscheint.

Sicherlich ist eine Vikarin, deren Hauptaufgabe es später als Pfarrerin sein wird, das Evangelium Christi zu verkünden und Menschen im Namen des dreieinigen Gottes zu taufen, nicht besonders glaubwürdig, wenn sie es offenbar nicht für nötig hält, ihren Ehemann vom christlichen Glauben zu überzeugen. Aber ist denn jemand als berufener Diener seiner Kirche etwa glaubwürdiger und vorbildlicher, der in einer gleichgeschlechtlichen (Lebens-)Partnerschaft lebt oder als Pfarrer oder Vikar außerehelichen Geschlechtsverkehr praktiziert? Wenn man die Vikarin also wegen dieser Zuwiderhandlung entlässt, dann müsste man ebenso konsequent sein und auch andere Geistliche aus dem Dienst entfernen oder dürfte sie erst gar nicht zum Pfarramt zulassen. Da dies aber offenbar nicht der Fall ist, wird man aus objektiver Sichtweise wohl sagen können, dass die Vikarin – mit Verlaub – ein Diskriminierungsopfer ist.

Wäre ich ein liberaler Vikar in einer liberalen Landeskirche (aus meiner Sicht ist alles links von der SELK liberal bis erzliberal), würde auch ich mich gegen diese Behandlung zur Wehr setzen. Entweder konsequent konservativ oder liberal. Alle dazwischen führt letztlich zu nicht mehr nachvollziehbaren Benachteiligungen, was auch dieser Fall deutlich zeigt.
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Clemens »

Ich denke, du siehst das nicht richtig.
Kirchenpolitisch ist zu bedenken: in Württemberg regt sich massiver Widerstand gegen die weitere Aufweichung des Pfarrerbildes, wie sich an dem Streit um die Homos zeigt.
Dass von denen einige (4 oder 5!) in Pfarrhäusern geduldet werden, ist eine Regelung, die den meisten Synodalen gar nicht bekannt war. Daher auch deren Zorn. Immerhin aber geht diese Regelung auf eine gültige Vereinbarung von entsprechenden Verantwortungsträgern zurück.
Seit dem Ausbruch des Streites wurden übrigens keine neuen Ausnahmen genehmigt. Der Pfarrvikar in Nagold-Iselshausen hat deshalb seinen Wunsch, mit dem Partner zusammenzuziehen, auch nicht genehmigt bekommen.

Theologisch geht es auch um unterschiedliche Fragen:
die Homo-Lobbies werben ja nun seit Jahren dafür, auch in den Kirchen anzuerkennen, dass ein Homo so ist, weil er eben so ist und nichts für seine Orientierung kann.

Ob man bei der Wahl nicht seiner sexuellen Orientierung, sondern seines Ehepartners eine gewisse Verantwortung hat gegenüber dem Beruf, den man ergreifen will, ist m.E. eine andere Frage.
Das Kirchenrecht ist hier eindeutig und es gibt - anders als in der Schwulenfrage - in Württemberg keine Vereinbarung, Ausnahmen zuzulassen (in bspw. Bayern schon).

Evagrios Pontikos
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Evagrios Pontikos »

Diskriminierungsopfer? Benachteiligung? Die Rahmenbedingungen waren doch von vorneherein klar! Diskriminierung kann nur vorliegen, wenn jemand gegen geltendes Recht benachteiligt wird. Wenn ich Mitglied im "Verein der internationalen militanten Vegetarier" bin, dann darf ich nicht böse sein, wenn ich im Jägerverein nicht in den Vorstand gewählt werde. Es kann durchaus Rechtsgrößen geben, die in sich konsistent sind, aber einander gegenseitig ausschließen. Das gehört zu unserer pluralistischen Gesellschaft dazu. Und die Kirche hat das Recht, dies für sich einzufordern.

Wenn Du Recht hättest, dann nur unter der Voraussetzung, dass man grundsätzlich den Rechtsraum der Kirchen als eigenen Rechtsraum ablehnt. Natürlich gibt es diese Forderung in der öffentlichen Diskussion auch, z.B. beim aktuellen Fall, wo die Gewerkschaften gegen das Streikverbot für Angestellte der EKD protestierten.

Aber auch aus einer innerkirchlichen Perspektive kann ich Deiner Argumentation des Entweder-Oder nicht folgen: ein Unrecht kann ein anderes nicht rechtfertigen. Das Unrecht der Homopfarrhäuser rechtfertigt nicht das Unrecht der interreligiösen Pfarrerehe.

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Moser
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Moser »


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Marcus
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Marcus »

Evagrios Pontikos hat geschrieben:Diskriminierungsopfer? Benachteiligung? Die Rahmenbedingungen waren doch von vorneherein klar! Diskriminierung kann nur vorliegen, wenn jemand gegen geltendes Recht benachteiligt wird. Wenn ich Mitglied im "Verein der internationalen militanten Vegetarier" bin, dann darf ich nicht böse sein, wenn ich im Jägerverein nicht in den Vorstand gewählt werde. Es kann durchaus Rechtsgrößen geben, die in sich konsistent sind, aber einander gegenseitig ausschließen. Das gehört zu unserer pluralistischen Gesellschaft dazu. Und die Kirche hat das Recht, dies für sich einzufordern.

Wenn Du Recht hättest, dann nur unter der Voraussetzung, dass man grundsätzlich den Rechtsraum der Kirchen als eigenen Rechtsraum ablehnt. Natürlich gibt es diese Forderung in der öffentlichen Diskussion auch, z.B. beim aktuellen Fall, wo die Gewerkschaften gegen das Streikverbot für Angestellte der EKD protestierten.

Aber auch aus einer innerkirchlichen Perspektive kann ich Deiner Argumentation des Entweder-Oder nicht folgen: ein Unrecht kann ein anderes nicht rechtfertigen. Das Unrecht der Homopfarrhäuser rechtfertigt nicht das Unrecht der interreligiösen Pfarrerehe.
Auch geltendes Recht kann diskriminierend sein. So hat z. B. das Bundesverfassungsgericht auch schon Bundesgesetze für ganz oder partiell verfassungswidrig erklärt, weil sie Grundrechte verletzt hätten.

Die Kirche ist ein von staatlichen Gesetzen unabhängiger Rechtsraum. Da bin ich mit Dir einverstanden. Allerdings stehen kirchliche Ordnungen nicht über Schrift und Bekenntnis, sondern darunter. Wenn man also in anderen Angelegenheiten (FO, Homo-Ehe) „kirchliches Recht“ faktisch über die Schrift und Bekenntnis stellt, nicht zuletzt um der „gesellschaftlichen Weiterentwicklung“ Rechnung zu tragen, dann kann man nicht einfach jemanden wegen einer interreligiösen Ehe schlechter behandeln als einen anderen wegen einer homosexuellen Beziehung, zumal die Bibel die Ehe einer Christin mit einem Nicht-Christen nicht verbietet, auch wenn es nicht besonders vorbildlich und glaubwürdig ist, als Vikarin in einer interreligiösen Ehe zu leben.

Entweder hält man sich an Schrift und Bekenntnis oder weicht beides zu Gunsten der Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse in den letzten Jahrzehnten auf. Was mich hier stört, ist die Inkonsequenz, die letztlich zu nicht mehr nachvollziehbaren Diskriminierungen führt. Man kann nicht in bibel- und bekenntniswidriger Manier, Pfarrer, die Homosexualität praktizieren, dulden und dann, sobald es um eine interreligiöse Ehe geht, nicht bereit sein, auch hier tolerant zu sein. Das führt dann nämlich zu einer Vorgehensweise und Behandlung, welche aus Sicht der Betroffenen eine Diskriminierung darstellt.

Oder um es nachvollziehbarer darzustellen: Eine Vikarin, die einen Nicht-Christen heiratet, handelt wenig glaubwürdig, nicht aber dadurch sündhaft.

Ein Pfarrer, der Homosexualität praktiziert, handelt nicht nur nicht vorbildlich, sondern sündhaft.

Darum ist der 2. Fall sogar schwerwiegender als der 1. Fall. Wenn ich jetzt im 2. Fall Toleranz zeige und den 1. Fall schließlich mit einer Entlassung sanktioniere, so diskriminiere ich die Person.

Man darf Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleich behandeln. Ebenso muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Wo gegen diesen Grundsatz verstoßen wird, liegt eine Diskriminierung vor, selbst wenn sie eine vermeintliche Rechtfertigung durch irgendeine kirchliche Ordnung hat/hätte. Dem steht schlicht höheres Recht (göttliches Recht) entgegen.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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Clemens
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Clemens »

Nein,
denn die sexuelle Orientierung ist ja (laut Antidiskriminierungslobby) keine willentliche Entscheidung für oder gegen die Regeln der Kirche.
Die Heirat dagegen kann durchaus eine solche sein.

Diskriminierung ist ein rechtlicher Begriff.
Bibel und Bekenntnis sind theologische Kategorien. Du kannst m.E. nicht wirklich sinnvoll mit dem einen gegen das andere argumentieren. Der Linksprotestantismus tut das zwar gerne, aber wir sollten ihm darin nicht folgen.

Die Mehrheit der westlichen protestantischen Entscheidungsträger ist der theologisch begründeten (falschen) Meinung, dass Homosex nicht dem Willen Gottes widerspricht.
Diese Meinung ist in viele kirchliche Gesetze und Verlautbarungen eingedrungen.

Daraus darf man aber nun nicht schließen, dass Schrift und Bekenntnis als Entscheidungsrahmen völlig abgeschafft sind und es keine Rolle mehr spielt, was darin gelobt und was verworfen wird.

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Marcus
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Re: Vikarin wegen Eheschließung mit einem Moslem entlassen

Beitrag von Marcus »

Clemens hat geschrieben:Nein,
denn die sexuelle Orientierung ist ja (laut Antidiskriminierungslobby) keine willentliche Entscheidung für oder gegen die Regeln der Kirche.
Die Heirat dagegen kann durchaus eine solche sein.
Es geht hier nicht um die sexuelle Orientierung, sondern um das Praktizieren der Homosexualität. Letzteres ist gegen die göttliche Ordnung und letztlich auch gegen die Kirche als Leib Christi gerichtet. Auch praktizierte Heterosexualität ist nicht automatisch sündlos. Wenn man z. B. außerehelich mit einer Frau verkehrt, ist man nicht besser und nicht schlechter als der Homosexuelle, der mit seinem Partner schläft. Daher hat sexuelle Orientierung nichts mit Sünde zu tun, wohl aber die Art und Weise wie mit der eigenen sexuellen Orientierung umgegangen wird, kann zu einem sündhaften Verhalten führen.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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