Bestrebungen in den Landeskirchen zur Einführung eines Bekenntnisses wurden in der letzten Zeit stärker. So hat die Evangelische Landeskirche des Thurgaus für die neue Kirchenordnung das sogenannte "Thurgauer Bekenntnis" als Präambel vorgeschlagen:Bis 2019 ein reformiertes Bekenntnis
Brauchen die Reformierten wieder ein Bekenntnis? Auf das Reformationsjubiläum 2019 soll zumindest ein Set gemeinsamer Referenztexte eingeführt werden. Die Abgeordnetenversammlung (AV) des Kirchenbundes (SEK) wird darüber diskutieren.
Von Matthias Böhni *
Die Reformierten sind sogenannt bekenntnisfrei. In letzter Zeit wurde der Ruf nach einem Bekenntnis aber wieder lauter, und eine interkantonale Arbeitsgruppe mit Ausgangspunkt Zürich hat dazu in zweijähriger Arbeit ein «Werkbuch Bekenntnis» zusammengestellt. Alle reformierten kantonalen Exekutivenhaben dem Projekt zugestimmt (RP 30/31/08).
Nun soll dieses Werkbuch, das auch auf Französisch vorliegt, via Kirchenbund in die Vernehmlassung geschickt werden, und zwar bei den Verantwortlichen und in der Erwachsenenbildung in allen reformierten Gemeinden der Schweiz. Dies verlangt eine Motion, die an der AV im Juni in Genf diskutiert werden soll. Die Zürcher Kirche hat sie eingereicht, Mitunterzeichner ist die Berner Kirche, acht weitere Kantonalkirchen tragen die Motion mit. Ziel ist ein gemeinsamer reformierter Referenztext: nach innen für das Gespräch über den Glauben und nach aussen für das Profil der reformierten Schweiz.
Dreiteiliges Bekenntnis
Die Initianten stellen sich drei Teile dieses Textes vor: Erstens ein traditionsfähiges «Corpus» mit Namen «Reformierte Bekenntnisse», zweitens ein kurzes, liturgiefähiges «Credo» und schliesslich ein diskursfähiges, längeres Bekenntnis vom Typ «Katechismus». Während «Corpus» und «Credo» zur Vernehmlassung vorliegen, müsste der dritte Typ noch erarbeitet werden.
Deutlich begründet der Motionstext, warum gemeinsame reformierte Texte notwendig sind. «Das gemeinsame und offene Gespräch über den Glauben findet kaum statt», heisst es. Parallel dazu würden Glaube und Christsein gesellschaftlich zunehmend privatisiert, «während die Reformierten von Unbeteiligten, Randständigen und Aussenstehenden gleichzeitig als unlesbar und unkenntlich wahrgenommen werden.»
Falls die Vernehmlassung ein positives Echo in den Kirchgemeinden findet, soll die reformierte Schweiz auf das Reformationsjahr 2019 über Referenztexte verfügen, «die ihr ein gemeindliches und ein gesellschaftliches Sprechen über den Glauben ermöglichen».
Quelle: Portal der reformierten Landeskirchen
Thurgauer Bekenntnis hat geschrieben:Wir glauben an Gott, den allmächtigen Vater und Schöpfer, der uns berufen hat zu seiner Kindschaft und zum ewigen Leben,
an Jesus Christus, den Sohn Gottes, in welchem wir die Erlösung haben von unseren Sünden und die Versöhnung mit Gott,
und an den heiligen Geist, der uns erneuert hat nach dem Bilde Gottes zu wahrhafter Gerechtigkeit und Heiligkeit. Amen.
Als Kirche Jesu Christi bekennt sich die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau zum dreieinigen Gott.
Das Evangelium gemäss der Heiligen Schrift ist Grundlage und Leitlinie für ihr Leben und Handeln.Quelle
Sind die deutschen reformierten Kirchen eigentlich auch ohne Bekenntnis? Und ist es unter den Reformierten üblich, neue Bekenntnisse zu verfassen, anstatt die alten beizubehalten?