Zum Thema Priester und lutherische Kirche zurück:
Im Wikipediaartikel lässt sich folgendes lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Priester_% ... _Theologie
Der Begriff Priester für einen lutherischen Pfarrer ist eine durchaus übliche Bezeichnung, da sie in den Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche in dieser Weise bezeichnet werden.
„Dagegen in unseren Kirchen warten die Priester recht ihres Amtes, lehren und predigen das Evangelium, predigen Christum, dass wir nicht um unserer Werke willen, sondern um Christus willen Vergebung der Sünde einen gnädigen Gott haben. Und wenn ja das Abendmahl oder die Messe sollt das tägliche Opfer genennet werden, so möchte billiger die Messe bei uns also heißen. So wird nun die Predigt des Evangeliums und den rechten Brauch der Sakramente bei uns behalten, so haben wir ohne Zweifel das tägliche Opfer.“
– (Zitat Apologie des Augsburgischen Bekenntnisses Artikel 24)
Das lutherische Priesterverständnis wird unter anderem auch im Evangelisch-Lutherischen Kirchengesangbuch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche deutlich. Dort heißt es beispielsweise im Beichtlied, Wir danken dir, o treuer Gott, des lutherischen Theologen Nikolaus Selnecker aus dem Jahr 1587 in Vers 2:
„Durch Priesters Mund sprichtst du: Mein Kind, dir alle Sünd vergeben sind, geh hin und sündige nicht mehr und allweg dich zu mir bekehr.“
– (Zitat Evangelisch-Lutherisches Kirchengesangbuch Nr. 481,2)
Im alltäglichen Sprachgebrauch findet er sich u.a. in den lutherischen Kirchen des Baltikums. Durch die Ordination oder auch Weihe zum geistlichen Amt, wie es in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche heißt, wird der Pfarrer zum besonderen Dienst an der Verkündigung des Wortes und Spendung der Sakramente ausgesondert, gesegnet und gesandt. In der Verkündigung von Gesetz und Evangelium und der Spendung der Sakramente, repräsentiert er Christus und steht der Gemeinde gegenüber. Durch die Ordination unter Gebet und Handauflegung wird effektiv der Heilige Geist vermittelt und der Pfarrer durch Christus bevollmächtigt an seiner statt und in seinem Auftrag zu lehren, zu predigen und die Sakramente zu spenden. Mit den lutherischen Bekenntnisschriften kann daher die Ordination auch als Weihe zum geistlichen Amt mit sakramentalen Charakter verstanden werden, wie z.B. in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.
„Wo man aber das Sakrament des Ordens wollt nennen ein Sakrament von dem Predigtamt und Evangelio, so hätte es keine Beschwerung, die Ordination ein Sakrament zu nennen. Denn das Predigtamt hat Gott eingesetzt und geboten, und hat herrliche Zusage Gottes. Wenn man das Sakrament des Ordens (Geistliche Amt) also verstehen wollt, so möcht man auch das Auflegen der Hände ein Sakrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes Befehl, daß sie soll Predigter und Diakonos bestellen.“
– (Zitat ApolCA 13, S. 293-294 BSLK)
Lutherische Pfarrer sehen sich in der Lehrsukzession, welche die Personalsukzession mit einschließt, in der Kontinuität zur Einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche. Ein Opferpriestertum, wie beispielsweise in der römisch-katholischen Theologie, wird abgelehnt. Mit den Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften wird das geistliche Amt aus dem Apostolat abgeleitet.
„Weil nun Paulus klar zeuget, er hab bei Petro nicht wollen ansuechen, daß er ihm zu predigen erlaubte, auch dazumal, da er am letzten sei zu ihm kommen, haben wir eine gewisse Lehre, dass das Predigtampt vom gemeinen Beruf der Apostel herkomment, und ist nicht not, daß alle dieser einigen Person Petri Beruf oder Bestätigung haben.“
– (Zitat De potestate et primatu papae tractatus S. 474 BSLK)
Das Priestertum aller Getauften meint im Anschluß an Martin Luther, dass jeder Getaufte im Glauben ungehinderten Zugang zu Gott im Gebet habe.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und zahlreichen lutherischen Kirchen außerhalb Deutschlands trägt der lutherische Pfarrer den Ornat, Alba, Stola und Kasel, oder auch nur Albe und Stola zum Zeichen dafür, dass er Inhaber des geistlichen Amtes ist und von Christus bevollmächtigt ist öffentlich zu lehren und die Sakramente zu spenden.