Das ist auch meine Kritik an dieser Art von Weiheverständnis: Sie wird auf reinen Hokuspokus reduziert. Es geht bei diesem Verständnis nicht darum, dass Bischof und Pfarrer Vorsteher einer Gemeinde oder eines Kirchenkreises sind (das wäre altkirchlich und biblisch!), sondern dass sie eine "magische" Fähigkeit erlangen und weitergeben können. Die "Weihe" wird damit vollständig von der Berufung in das Hirtenamt gelöst.TillSchilling hat geschrieben:Gemeinsame Sprache heisst nicht, dass man das gleiche meint.
Mit Nichtreformierbarkeit habe ich gemeint, dass es nicht möglich ist zu sagen: Was Konzil XZY festgestellt hat war falsch.
Ich habe noch einen Link zum ursprünglichen Thema des Threads gefunden:
http://altkatholisch.wordpress.com/29 ... of-weihen/
Interessant finde ich folgenden, dort zu findenden Kommentar:
Wie der hochkirchliche Apostolat St. Ansgar selbst auf seiner Internetseite einräumt, handelt es sich nicht um eine fest umrissene Gruppe, sondern eine lose Gemeinschaft von Geistlichen. Wie auf dieser Grundlage Bischofsweihen (durch wen – für wen – für welche Jurisdiktion????) sinnvoll gespendet werden sollen, ist mir schleierhaft. Leider hat sich offenbar in dieser Gruppe eine Weiheverständnis durchgesetzt, daß losgelöst vom Leben der Kirche auch als sichtbarer und verfaßter Gemeinschaft (eben als Ortskirche) Weihen von Person zu Person weitergibt. Das hat m. E. mit dem altkirchlichen Weiheverständnis nichts mehr zu tun.
Glücklicherweise denken nicht alle Hochkirchler so. Ein Michaelsbruder meinte zu mir, dass die Apostolizität der Kirche allein durch die Bindung an die Bekenntnisschriften gegeben ist. Das ist richtig. Meines Wissens erkennt die Michaelsbruderschaft die kirchliche Ordination voll an.