Frauenordination:widerspricht dem Kirchenrecht nicht.
Glaubt Ihr denn nicht, daß dieses dem göttlichen Recht widerspräche (genauso wie Homo-Ehe)?Oha, gut aufgepaßt.Ja, richtig.
Cheers,
John
Frauenordination:widerspricht dem Kirchenrecht nicht.
Glaubt Ihr denn nicht, daß dieses dem göttlichen Recht widerspräche (genauso wie Homo-Ehe)?Oha, gut aufgepaßt.Ja, richtig.
Cheers,
John
Ach nee, jetzt geht das schon wieder los.anneke6 hat geschrieben:Frauenordination:widerspricht dem Kirchenrecht nicht.Glaubt Ihr denn nicht, daß dieses dem göttlichen Recht widerspräche (genauso wie Homo-Ehe)?Oha, gut aufgepaßt.Ja, richtig.
Wir glauben nicht, daß dies dem göttlichen Recht widerspricht, sonst hätten wir die Weihe für Frauen nicht eingeführt.anneke6 hat geschrieben: Glaubt Ihr denn nicht, daß dieses dem göttlichen Recht widerspräche (genauso wie Homo-Ehe)?
Sehe ich in etwa auch so. Zwar bin ich gegen die allgemeine Einführung solcher Riten, andererseits wenn es im Einzelfall pastorale Gründe und keine Gegenhinweise gibt, sehe ich nicht, was dagegen spricht.Stephen Dedalus hat geschrieben:Gleichwohl gibt es Partnerschaften, in denen Menschen leben, die in einigen Aspekten der Ehe ähnlich sind. Diese Partnerschaften gibt es sowohl zwischen Menschen gleichen wie nicht-gleichen Geschlechts (man denke zum Bsp an die relativ häufig vorkommenden Rentnerpartnerschaften, bei denen eine formale Eheschließlung massive wirtschaftliche Probleme mit sich bringen würde). Wenn Menschen in solchen Partnerschaften gesegnet werden (man kann m. E. nur die Menschen segnen, nicht die Partnerschaft an sich), ist dies keine "Ehe". Ob der zuständige Priester eine solche Segnung durchführt oder nicht, überlasse ich gerne ihm. Mir ist das relativ wurscht.
Werden sie auch! In der C of E gibt es einen Ritus "Thanksgiving for the Gift of a Child", der den (ur)alten BCP Ritus "The Churching of Women" abgelöst hat. Teil dieses Ritus ist der Segen für die Eltern und das Kind.John Grantham hat geschrieben: (z.B. warum könnten auch Eltern und Kinder nicht gesegnet werden?).
Es handelt sich bei diesen Gottesdiensten ausdrücklich um Partnerschaftssegnungen, bei der die Partnerschaft gesegnet wird. Das ist auch aus dem von mir verlinkten GoDi-Plan ersichtlich.John Grantham hat geschrieben:Wie SD sagt, ich glaube, die Betonung darf nicht auf die Partnerschaft sein, sondern auf die Menschen
Ja klar, aber ich meinte auch bei anderen Angelegenheiten.Stephen Dedalus hat geschrieben:Werden sie auch! In der C of E gibt es einen Ritus "Thanksgiving for the Gift of a Child", der den (ur)alten BCP Ritus "The Churching of Women" abgelöst hat. Teil dieses Ritus ist der Segen für die Eltern und das Kind.John Grantham hat geschrieben:(z.B. warum könnten auch Eltern und Kinder nicht gesegnet werden?).
Ähm, ja und? SD und ich haben unsere Meinung dazu gerade klar geäußert.Lutheraner hat geschrieben:Es handelt sich bei diesen Gottesdiensten ausdrücklich um Partnerschaftssegnungen, bei der die Partnerschaft gesegnet wird. Das ist auch aus dem von mir verlinkten GoDi-Plan ersichtlich.John Grantham hat geschrieben:Wie SD sagt, ich glaube, die Betonung darf nicht auf die Partnerschaft sein, sondern auf die Menschen
Ich bezog meine generellen Aussagen nicht auf diese einzelne Feier, sondern grundsätzlich auf die Frage, ob man solche Segnungen durchführen soll oder nicht und wenn ja, welche Stellung sie kirchenrechtlich haben. Zu dieser infrage stehenden Segnung kann ich nichts sagen, schließlich war ich nicht dabei.Lutheraner hat geschrieben:Es handelt sich bei diesen Gottesdiensten ausdrücklich um Partnerschaftssegnungen, bei der die Partnerschaft gesegnet wird. Das ist auch aus dem von mir verlinkten GoDi-Plan ersichtlich.John Grantham hat geschrieben:Wie SD sagt, ich glaube, die Betonung darf nicht auf die Partnerschaft sein, sondern auf die Menschen
Der von dir zitierte Satz steht da nirgendsJohn Grantham hat geschrieben:Seufz. Das wird richtig ermüdend, Dich aufzuklären.Lutheraner hat geschrieben:(AKK von mir hervorgehoben)Stephen Dedalus hat geschrieben:Rubbish. Es gibt bei uns keine von Laien dominierte Synode. Es gibt eine Generalsynode mit drei separaten Kammern: Bischöfe, Priester, Laien. Man muß kein Genie sein um zu sehen, daß da nicht die Laien dominieren, sondern der Klerus!Das ist bei der AKK ja auch nicht anders. Einerseits legt sie wert auf ihr katholischen Amtsverständnis (monarchischer Episkopat) andererseits legt ein von Laien dominiertes Gremium (Kirchensynode) in Einvernehmen mit dem Bischof Glaubensinhalte fest. Das wäre bei einer katholischen Kirche undenkbar und ist wiederum typische Eigenschaft einer evangelischen Kirche.
AKK = Altkatholische Kirche. Erst gründlich lesen, dann schreiben
Du hälst als Umkehrschluß dann aber die AKK für eine protestantische Kirche? "Homo-Segnung" und Frauenordination wurden bei ihr durch die von Laien dominierte Kirchensynode eingeführt. Widerspricht das nicht auch dem Grundprinzip des monarchischen Episkopats?Stephen Dedalus hat geschrieben: Also wieder Essig mit "protestantisch"...
Hier das Kirchenrecht der alt-katholische Kirche in Deutschland als PDF. Siehe § 20 und § 23.
Der Bischof hat in lehramtlichen Fragen weiterhin die Vollmacht, die ihm nach apostolischer Tradition als Bischof zusteht (§ 23 (2) Abs. 3-6).
Kein Wunder. Es handelt sich bei dem Satz ja auch um kein Zitat, sondern um eine Zusammenfassung der Paragraphen.Lutheraner hat geschrieben: Der von dir zitierte Satz steht da nirgends
Soviel Lesekraft und Verständnis muß man doch haben.Stephen Dedalus hat geschrieben:Kein Wunder. Es handelt sich bei dem Satz ja auch um kein Zitat, sondern um eine Zusammenfassung der Paragraphen.Lutheraner hat geschrieben: Der von dir zitierte Satz steht da nirgends
Welche Behauptung denn? Dass ein Bischof, der einer synodal verfassten Kirche vorsteht und auch von dieser Synode gewählt wird, nur eine eingeschränkte Möglichkeit hat im Konfliktfall den Glauben dieser Kirche gegen die Synode zu verteidigen? Das ist völlig offensichtlich.John Grantham hat geschrieben:Bist immer noch 'ne Antwort schuldig, was Deinen früheren Behauptungen angeht.
Es ist eine reine Behauptung von Dir, die dem Kirchenrecht und meiner eigenen Erfahrung widerspricht. Die "Belege", die Du gebracht hast, sind auch widerlegt worden. Wenn Du nur noch sagen kannst, es sei "offensichtlich", dann sind Dir die Argumente ausgegangen. Und tschüß.Lutheraner hat geschrieben:Welche Behauptung denn? Dass ein Bischof, der einer synodal verfassten Kirche vorsteht und auch von dieser Synode gewählt wird, nur eine eingeschränkte Möglichkeit hat im Konfliktfall den Glauben dieser Kirche gegen die Synode zu verteidigen? Das ist völlig offensichtlich.John Grantham hat geschrieben:Bist immer noch 'ne Antwort schuldig, was Deinen früheren Behauptungen angeht.
Ist es nicht. Oder sprichst Du hier aus der Erfahrung Deiner lutherischen Landeskirche?Lutheraner hat geschrieben:Welche Behauptung denn? Dass ein Bischof, der einer synodal verfassten Kirche vorsteht und auch von dieser Synode gewählt wird, nur eine eingeschränkte Möglichkeit hat im Konfliktfall den Glauben dieser Kirche gegen die Synode zu verteidigen? Das ist völlig offensichtlich.
Es gab z.B. in Schaumburg-Lippe den Fall, dass der Bischof die synodal beschlossene Einführung der FO ablehnte. Nachdem er in den Ruhestand ging, wurde von der Synode ein Bischof gewählt, der die FO dann (1991) einführte.Stephen Dedalus hat geschrieben:Ist es nicht. Oder sprichst Du hier aus der Erfahrung Deiner lutherischen Landeskirche?Lutheraner hat geschrieben:Welche Behauptung denn? Dass ein Bischof, der einer synodal verfassten Kirche vorsteht und auch von dieser Synode gewählt wird, nur eine eingeschränkte Möglichkeit hat im Konfliktfall den Glauben dieser Kirche gegen die Synode zu verteidigen? Das ist völlig offensichtlich.
*kopfschüttel*Lutheraner hat geschrieben:Es gab z.B. in Schaumburg-Lippe den Fall, dass der Bischof die synodal beschlossene Einführung der FO ablehnte. Nachdem er in den Ruhestand ging, wurde von der Synode ein Bischof gewählt, der die FO dann (1991) einführte.Stephen Dedalus hat geschrieben:Ist es nicht. Oder sprichst Du hier aus der Erfahrung Deiner lutherischen Landeskirche?Lutheraner hat geschrieben:Welche Behauptung denn? Dass ein Bischof, der einer synodal verfassten Kirche vorsteht und auch von dieser Synode gewählt wird, nur eine eingeschränkte Möglichkeit hat im Konfliktfall den Glauben dieser Kirche gegen die Synode zu verteidigen? Das ist völlig offensichtlich.
Nach meinem bisherigen Verständnis kann in der AKK aufgrund der vergleichbaren Konstellation genau dasselbe passieren. Die angebliche besondere Position des Bischofs kann damit von der von Laien dominierten Synode ausgehebelt werden.
Diese Argumentation ist in sich nicht konsistent.Lutheraner hat geschrieben:Es gab z.B. in Schaumburg-Lippe den Fall, dass der Bischof die synodal beschlossene Einführung der FO ablehnte. Nachdem er in den Ruhestand ging, wurde von der Synode ein Bischof gewählt, der die FO dann (1991) einführte.Stephen Dedalus hat geschrieben:Ist es nicht. Oder sprichst Du hier aus der Erfahrung Deiner lutherischen Landeskirche?Lutheraner hat geschrieben:Welche Behauptung denn? Dass ein Bischof, der einer synodal verfassten Kirche vorsteht und auch von dieser Synode gewählt wird, nur eine eingeschränkte Möglichkeit hat im Konfliktfall den Glauben dieser Kirche gegen die Synode zu verteidigen? Das ist völlig offensichtlich.
Nach meinem bisherigen Verständnis kann in der AKK aufgrund der vergleichbaren Konstellation genau dasselbe passieren. Die angebliche besondere Position des Bischofs kann damit von der von Laien dominierten Synode ausgehebelt werden.
Ja, letztlich wird die FO von vielen Lutheranern, überwiegend in den Landeskirchen als Mittelding gesehen. Ich hatte auch erst letztens das Vergnügen, mir von zwei Landeskirchen-Lutheranern erklären zu lassen, dass die FO zwar nicht geboten, aber auch nicht verboten sei, so dass jede Gemeinde in eigener Antwortung diese Frage regeln könne.Stephen Dedalus hat geschrieben: Bei der FO geht es zunächst einmal um eine kirchenrechtliche Frage, deren Beantwortung zwar theologisch fundiert sein muß und theologische Implikationen hat, die aber nicht per se eine Frage des Glaubens der Kirche ist. Gerade Du als Lutheraner solltest dies eigentlich wissen, denn letztlich gehört diese Frage -lutherisch gesprochen - wohl zu den Adiaphora.
Ich vermute mal, dass es in Lutheraners bayerischen Landeskirche noch manche Gemeinden und Pfarrer geben wird, welche die FO kategorisch ablehnen und sich gerade über theologisch gebildete Frauen freuen würden, die mit ihnen in dieser Frage konform gingen.anneke6 hat geschrieben:Stellen wir uns mal vor, ich wäre in einer von euren Kirchen, wo es diese FO gibt -- und ich glaube nicht, daß das geht. Dann bin ich geaxxxxt, oder?
Nicht unbedingt. In der Church of England gibt zum Beispiel es tatsächlich viele, die Frauenordination ablehnen, und es gibt pastorale Lösungen, damit sie nur männliche Klerus haben (zum Beispiel die s.g. "flying bishops").anneke6 hat geschrieben:Stellen wir uns mal vor, ich wäre in einer von euren Kirchen, wo es diese FO gibt -- und ich glaube nicht, daß das geht. Dann bin ich geaxxxxt, oder?
Nein, John hat es schon gesagt: In der Church of England hast Du mehrere Möglichkeiten:anneke6 hat geschrieben:Stellen wir uns mal vor, ich wäre in einer von euren Kirchen, wo es diese FO gibt -- und ich glaube nicht, daß das geht. Dann bin ich geaxxxxt, oder?
Ich habe den Eindruck (und er wurde bisher auch noch nicht widerlegt), dass die AKK zwar wert auf das katholische Verständnis des Bischofsamtes legt, in der Realität aber fast ein lutherisches Verständnis des Bischofsamtes umgesetzt ist.Stephen Dedalus hat geschrieben:Aber noch einmal konkret: Worum geht es Dir in dieser Diskussion eigentlich?
Nein, hat er nicht.Stephen Dedalus hat geschrieben: Deine These war, daß die AKK aufgrund der Mehrheit der Laien in der Synode eigentlich eine protestantische Kirche seien. Nun hat John ja schon nachgewiesen, daß die Beteiligung von Laien an kirchlichen Entscheidungen kein Kritierium dafür sind, ob eine Kirche "katholisch" ist oder nicht.
Doch, genau damit ist die Position des Bischofsamts gegenüber der Synode relativiert. Das Bischofsamt wird von einer von Laien dominierten Synode kontrolliert und nicht von einem Episkopat, das sich als Nachfolge des apostolischen Kollegiums sieht.Stephen Dedalus hat geschrieben: Was aber ist an dem Vorwurf dran, der Bischof könne ja "ausgehebelt" werden? Nun: Gar nichts.
Denn erstens zeigt ja auch Dein Beispiel, daß der Bischof ja eben gerade nicht ausgehebelt werden konnte, denn man mußte auf einen neuen Bischof warten, um seine Entscheidung durchzudrücken.
Aber natürlich. Die ganze Kirchenleitung der RKK besteht ausschließlich aus geweihten Bischöfen. Auch in der Urkirche wurden Entscheidungen ausschließlich von den Aposteln ohne Mitwirkung von "Laien" getroffen: Lies mal über das Apostelkonzil oder die Nachwahl des 12. Apostels in der Bibel nach. Wer kein Apostel war, hatte keinerlei Einfluß auf die Lehre der Kirche. Wer die Bischöfe als volle Nachfolger der Apostel sieht (und genau das unterscheidet doch die katholische von der lutherischen Auffassung!) muß sich auch an dieses Modell halten.Stephen Dedalus hat geschrieben: Selbst in Rom werden die Päpste nun einmal gewählt und nicht per Los entschieden. Auch dort entscheiden also Synodale (in diesem Fall die Kardinäle) über ihren neuen Chef. Die Strukturen sind also gar nicht verschieden.
Zu diesem Schluß kannst Du nur gelangen, weil Du entscheidende sakramentale Aspekte des Bischofsamtes ausblendest, die in der AKK sehr wohl zum Kern des Amtsverständnisses eines Bischofs gehören, in der lutherischen Kirche aber nicht. Du reduzierst hier das Bischofsamt lediglich auf eine Frage der kirchlichen Macht und auf die Balance zwischen Synode und Bischof. Zwar ist die Leitung der Kirche - ob mit oder ohne Synode - ein Teil der Aufgaben des Bischofs, aber diese erstrecken sich über weitere Bereiche, die Du hier unerwähnt läßt. Völlig unerwähnt läßt Du zum Beispiel die Bedeutung des Bischofsamtes als Lehramt in der AKK, die durch die bedeutsamen Hirtenbriefe des Bischofs ihren Ausdruck finden. Etwas vergleichbares gibt es im lutherischen Kirchenverständnis nicht. Auf die entsprechenden weiteren Paragraphen der AKK Kirchenverfassung hat John ja schon hingewiesen.Lutheraner hat geschrieben:Ich habe den Eindruck (und er wurde bisher auch noch nicht widerlegt), dass die AKK zwar wert auf das katholische Verständnis des Bischofsamtes legt, in der Realität aber fast ein lutherisches Verständnis des Bischofsamtes umgesetzt ist.
Du ziehst unzulässige Schlußfolgerungen, die Du nicht belegen kannst. Das Bischofsamt wird nicht von der Synode kontrolliert. Vielmehr ist es so, daß der Bischof von der Synode gewählt wird, dann aber eine bischöfliche Prärogative hat. Würde das Bischofsamt von der Synode kontrolliert, könnte die Synode den Bischof überstimmen oder abwählen. Das kann sie aber nicht. Richtiger ist also zu sagen, daß der Bischof die Synode leitet, nicht umgekehrt. Genau dies wird ja aus dem Beispiel in Schaumburg-Lippe deutlich.Doch, genau damit ist die Position des Bischofsamts gegenüber der Synode relativiert. Das Bischofsamt wird von einer von Laien dominierten Synode kontrolliert und nicht von einem Episkopat, das sich als Nachfolge des apostolischen Kollegiums sieht.
Es ist lustig zu sehen, wie Du Dich immer mehr in eine Position hineinargumentierst, die letztlich zur kompletten Aufgabe der lutherischen Positionen führen muß.Aber natürlich. Die ganze Kirchenleitung der RKK besteht ausschließlich aus geweihten Bischöfen. Auch in der Urkirche wurden Entscheidungen ausschließlich von den Aposteln ohne Mitwirkung von "Laien" getroffen: Lies mal über das Apostelkonzil oder die Nachwahl des 12. Apostels in der Bibel nach. Wer kein Apostel war, hatte keinerlei Einfluß auf die Lehre der Kirche.
Auch hier wird wieder deutlich, daß Dir völlig das sakramentale Verständnis des Bischofsamtes abgeht. Du denkst rein in funktionalen Kategorien. Das ist durchaus lutherisch, aber so wirst Du das Wesen des katholischen Bischofsamtes nie verstehen und Deine Vergleiche müssen zwangsläufig fehlgehen.Wer die Bischöfe als volle Nachfolger der Apostel sieht (und genau das unterscheidet doch die katholische von der lutherischen Auffassung!) muß sich auch an dieses Modell halten.
Nicht nur da. Der Bischof hat auch z.B. das Recht, Geistliche zu entlassen oder zu versetzen -- normalerweise in Absprache mit der Synodalvertretung, aber auch im Alleingang. Da sie ihm Gehorsam schwören müssen, und Ungehorsam ist auch ein Entlassungsgrund, übt er enorm viel Einfluß auf die Geistlichen aus, die wiederum viel Einfluß innerhalb der Gemeinden ausüben, erstens als Seelsorger, Theologe und Pfarrer, aber auch als Vorsitzender des Kirchenvorstandes.Stephen Dedalus hat geschrieben:Völlig unerwähnt läßt Du zum Beispiel die Bedeutung des Bischofsamtes als Lehramt in der AKK, die durch die bedeutsamen Hirtenbriefe des Bischofs ihren Ausdruck finden.
Was ist das für einen völligen Blödsinn? Hast Du § 20 im ak-Kirchenrecht überhaupt gelesen?Lutheraner hat geschrieben:Doch, genau damit ist die Position des Bischofsamts gegenüber der Synode relativiert. Das Bischofsamt wird von einer von Laien dominierten Synode kontrolliert und nicht von einem Episkopat, das sich als Nachfolge des apostolischen Kollegiums sieht.
Das würde kein Lutheraner unterschreiben können.Alt-Katholisches Kirchenrecht § 20 hat geschrieben:Der Dienst des Bischofs erfolgt aufgrund seiner Wahl und Weihe und kraft seiner Nachfolge im apostolischen Amt. [...] Innerhalb der in diesen Bestimmungen festgestellten Grundsätze hat er alle jene Rechte und Pflichten, die die Konzilien der alten Kirche und die einmütige altkirchliche Tradition dem bischöflichen Amt beilegen. [...]
Eben. Wann wirst Du endlich katholisch, Lutheraner?Stephen Dedalus hat geschrieben:Es ist lustig zu sehen, wie Du Dich immer mehr in eine Position hineinargumentierst, die letztlich zur kompletten Aufgabe der lutherischen Positionen führen muß.Lutheraner hat geschrieben:Aber natürlich. Die ganze Kirchenleitung der RKK besteht ausschließlich aus geweihten Bischöfen. Auch in der Urkirche wurden Entscheidungen ausschließlich von den Aposteln ohne Mitwirkung von "Laien" getroffen: Lies mal über das Apostelkonzil oder die Nachwahl des 12. Apostels in der Bibel nach. Wer kein Apostel war, hatte keinerlei Einfluß auf die Lehre der Kirche.![]()
Ich gebe hier nur das katholische Bischofsverständnis, das ich nicht teile, wieder. Jede Kirche, die den Anspruch erhebt katholisch zu sein sollte sich aber natürlich daran halten.Stephen Dedalus hat geschrieben:Es ist lustig zu sehen, wie Du Dich immer mehr in eine Position hineinargumentierst, die letztlich zur kompletten Aufgabe der lutherischen Positionen führen muß.Aber natürlich. Die ganze Kirchenleitung der RKK besteht ausschließlich aus geweihten Bischöfen. Auch in der Urkirche wurden Entscheidungen ausschließlich von den Aposteln ohne Mitwirkung von "Laien" getroffen: Lies mal über das Apostelkonzil oder die Nachwahl des 12. Apostels in der Bibel nach. Wer kein Apostel war, hatte keinerlei Einfluß auf die Lehre der Kirche.![]()
Nein, diese Tradition ist nicht katholischStephen Dedalus hat geschrieben: Zugleich wirst Du wieder Opfer Deiner mangelnden kirchenhistorischen Kenntnisse. Sicher hat das Apostelkollegium Entscheidungen allein getroffen (vgl. Jerusalemer Apostelkonzil). Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel. Daraus folgt aber nicht, daß die Bischöfe und Priester sozusagen ein inzestuöser Verein wären, die nur untereinander klüngeln und ihr System perpetuieren. Die Nachfolge der Apostel bezieht sich auf die Weihe und die sakramentale Vollmacht sowie die Verkündigung, nicht aber auf die Wahl. So war es der normale Vorgang in der Frühen Kirche (also sofort nach den Aposteln) und der gesamten Antike, daß der Bischof einer Stadt resp. Diözese vom Volk (unter Einschluß des Klerus) gewählt wurde! Ergo: Die Beteiligung von Laien an der Bischofswahl ist gute altkirchliche und katholische Tradition.
Zwei Mißverständnisse auf einmal:Lutheraner hat geschrieben: Ich gebe hier nur das katholische Bischofsverständnis, das ich nicht teile, wieder. Jede Kirche, die den Anspruch erhebt katholisch zu sein sollte sich aber natürlich daran halten.
Stephen Dedalus hat geschrieben: Zugleich wirst Du wieder Opfer Deiner mangelnden kirchenhistorischen Kenntnisse. Sicher hat das Apostelkollegium Entscheidungen allein getroffen (vgl. Jerusalemer Apostelkonzil). Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel. Daraus folgt aber nicht, daß die Bischöfe und Priester sozusagen ein inzestuöser Verein wären, die nur untereinander klüngeln und ihr System perpetuieren. Die Nachfolge der Apostel bezieht sich auf die Weihe und die sakramentale Vollmacht sowie die Verkündigung, nicht aber auf die Wahl. So war es der normale Vorgang in der Frühen Kirche (also sofort nach den Aposteln) und der gesamten Antike, daß der Bischof einer Stadt resp. Diözese vom Volk (unter Einschluß des Klerus) gewählt wurde! Ergo: Die Beteiligung von Laien an der Bischofswahl ist gute altkirchliche und katholische Tradition.
Ob Du das für katholisch hältst oder nicht, ist schnuppe. Die RKK und alle anderen Kirchen der katholischen Tradition (Orthodoxe, Anglikaner, AKK) jedenfalls halten das für katholisch.Nein, diese Tradition ist nicht katholisch![]()