Auszeichnung für Lebensschützerinnen

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Lioba
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Registriert: Dienstag 6. Januar 2009, 19:46

Re: Auszeichnung für Lebensschützerinnen

Beitrag von Lioba »

Jubelt jauchzt lasst Fanfaren ertönen- ich bin mit MND einer Meinung! ;D
Eine solche Schwangerschaft sehe ich tatsächlich als persönliches Schicksal, dem eine Frau nicht ausweichen sollte- allerdings auch nicht die Kirche. Hier wäre für mich der Platz für eine durchgehende seelsorgerliche Begleitung der Mutter und ihres familiären Umfelds. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass da am Ende meistens die Adoption steht, vor allem bei einem Jungen.
Neu ist diese Problematik ja gar nicht, vor allem in und nach Kriegen wurden Frauen massenweise vergewaltigt meist ohne medizinisch sichere Abtreibungsmöglichkeit.
Gibt es eigentlich Erfahrungswerte in der Seelsorge und im caritativen Einsatz bzgl. des Umgangs mit diesem Thema?
Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben.
M. v. Ebner- Eschenbach

Petra
Beiträge: 6157
Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 19:30

Re: Auszeichnung für Lebensschützerinnen

Beitrag von Petra »

Artikel der Tagespost zum Marsch der 1000 Kreuze in Berlin

Da die Vorschläge vom Bundesverband Lebensrecht nicht genannt wurden, mal kurz nachgereicht:
Konkret fordert der Bundesverband Lebensrecht:
1.Psychosoziale Beratung vor Pränataldiagnostik.
Hiermit kann erreicht werden, dass diese nicht mehr im Regelfall erfolgt, sondern auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleibt. Eine solche Beratung könnte dem "Recht auf Nichtwissenwollen" dienen und den Eltern das Risiko einer Pränataldiagnostik vor Augen führen.
2.Ein verstärktes Angebot psycho-sozialer Beratung nach Vorliegen eines embryopathischen Befundes ohne Beratungspflicht.
Hiermit kann Eltern geholfen werden, sich auf das Leben mit einem behinderten Kind einzustellen (z. B. bei Downsyndrom, Spina bifida). Eine Pflichtberatung bei embryopathischem Befund würde das gescheiterte Beratungssystem unnötig zementieren. In den Fällen der sozial-medizinischen Indikation muss der Schwangerschaftsabbruch "nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt" sein. Die Praxis zeigt, dass das Vorliegen eines embryopathischen Befundes allermeist zur Tötung des Ungeborenen auf Wunsch der Schwangeren führt. Diese mit dem Gesetz nicht zu vereinbarende Tendenz würde durch eine psycho-soziale Pflichtberatung noch zusätzlich gefördert, weil sie zwangsläufig eine weitere Voraussetzung dafür wäre, dass ein nachfolgender Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz "nicht rechtswidrig" wäre. Die Bescheinigung einer solchen Pflichtberatung wäre unbestreitbar ein „Erlaubnisschein“ und die Mitwirkung an der Pflichtberatung erst recht eine solche an der Tötung des Kindes.
3.Eine Beschränkung der Arzthaftung auf Fälle grober Fahrlässigkeit.
Hiermit wird die Gefahr gemindert, dass Schwangerschaftsabbrüche zur Vermeidung eines Haftungsrisikos seitens der Ärzte auf Verdacht hin erfolgen.
Quelle: http://www.marsch-fuer-das-leben.de/ber ... ifest.html

Auf ihrem Nacht(b)revier schreibt Elsa, dass sich die Organisatoren und Unterstützer der Gegendemonstration zu keiner Stellungnahme bewegen lassen. D.h. zu keiner Stellungnahme, die sie veröffentlichen darf.
Am 2. Oktober hat sie aus einem Artikel von Bernward Büchner zitiert unter „Es sind ja nur Christen ....“.

Auf youtube gibt es einen zehnminütigen Film. - Denn sie wissen nicht, was sie tun ....

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