Fragesteller hat geschrieben:umusungu hat geschrieben:"Im Westen beginnt sich seit dem 4. Jh. die bischöfliche Handauflegung vond er Taufe zu lösen.Vor allem drei Faktoren sind an dieser sich über Jahrhunderte hinziehenden Entwicklung beteiligt:
1. die im Zusammenhang mit der Erbsündenlehre wachsende Überzeugung von der Notwendigkeit einer frühen Kindertaufe
2. die Aufnahme von getauften Häretikern; sie geschah unter bischöflicher Handauflegung -a ber ohne taufe
3. die Gründung von Filialgemeinden und die damit verbundene Auffächerung des bischöflichen Amtes: die Presbyter taufen, die Handauflegung erfolgt später durch den Bischof.
In der Ostkirche dagegen wurde, auch nachdem die Kirche größer und die Kindertaufe üblich geworden war, der ganzheitliche Initiationsritus beibehalten."
aus: Theodor Schneider, Handbuch der Dogmatik,Bd 2, 1992; Seite 263
ad-fontes, kannst Du das (auch ohne Quellenangabe interessant!) widerlegen? Deine Quelle gibt ja Isidor von Sevilla wieder, mithin einen späteren Zeitpunkt als den hier genannten. Mit Deinem "von Anfang an" dürftest Du aber mehr im Sinn gehabt haben, oder?
Richtig! Das obige Zitat ist doch sehr holzschnittartig, um nicht zu sagen tendenziös (Dekadentes Abendland, Verfall/Preisgabe des "Ganzheitlichen", während der christliche Osten den Ritus besser bzw. integer bewahrt habe..das findet sich so nicht nur bei orthodoxen Theologen, sondern durchzieht auch die westliche Theologie der letzten 50/60 Jahre). Die jüngste mir bekannte Untersuchung, die sich wohltuend von dieser Tendenz abhebt, stammt von Prof. Meßner:
Meßner, Reinhard (2001): Die Grundstruktur der Taufe im römischen Ritus.
In: Taft, R. F.; Winkler, G. (Hrsg.): Acts of the International Congress Comparative Liturgy Fifty Years after Anton Baumstark (1872-1948). Rom: Pontificio Ist. Orientale (= OCA, 265), ISBN 88-7210-333-9, S. 891 - 905.
Die christliche Initiation besteht, wie auch die christliche Eucharistie, aus verschiedenen Teilhandlungen, man könnte auch sagen Stufen oder Etappen. Im römischen Ritus und dem ihm nahesteheden afrikanischen und mailänder Ritus gliedert sich die Inititation im engeren Sinn (also ohne das Katechumenat und Photozominat, deren abschließender Ritus der Salbung mit Katechumenenöl bereits auf die unmittelbar folgende Taufe vorbereitet) im späten vierten und im fünften Jh. in:
1. Taufe und Salbung: der Täufling wird Gott dargebracht/übereignet (Taufe auf, wie in den evang. Kirchen üblich, ist hier präziser);
2. Handauflegung und Konsignation (der Neophyt wird geweiht und geheiligt durch die Gabe des Hl. Geistes)
3. erster Opfergang und erste hl. Kommunion (der Neophyt wird in den Leib Christi inkorporiert)
Analog zur Eucharistie selber:
1. Oblation
2. Konsekration (Epiklese)
3. Kommunion
Der Bischof ist der eigentliche Liturge einer Ortskirche, er ist
sacerdos et pontifex. Das gilt für die Eucharistie, genauso wie für die Firmung, die Buße und die Aufnahme von Häretikern.
Im Westen werden die Presbyter - und das hat sicherlich etwas mit der wachsenden Zahl zu tun - nicht nur mit der Darbrinung des eucharistischen Opfers beauftragt, sondern auch mit der Taufspendung, im Osten zusätzlich auch mit der Versiegelung mit dem (vom Bischof, später vom Ersthierarchen geweihten) Myron. So konnte im Osten der zeitliche Zusammenhang besser gewahrt werden; das ist richtig, vor allem auch die stufenweise Abfolge, die in der Erstkommunion kulminiert, aber 1-3 sieht im Osten anders aus:
1. Taufe
2. Versiegelung (Salbung)
3. Erstkommunion.
Im Osten wird der Hl. Geist durch die Salbung mitgeteilt; in den drei oben genannten Liturgiefamilien hingegen durch die Handauflegung, die bis Pius XII. Exklusives bischöfliches Privileg blieb. Sie (später Firmung genannt) wurde als Ordination ins allgemeine Priestertum verstanden und so wie die speziellen Ordinationen allein ein Bishcof vornehmen kann, so gilt dies gleichermaßen für die postbaptismale Handauflegung, die durch die Konsignation, die Bezeichnung der Stirn mit dem Kreuzzeichen abgeschlossen wurde (ohne dafür eigens Chrisma zu verwenden, den die Stirn war ja noch davon benetzt).
Im christlichen Osten kennt man die Handauflegung als Geistmitteilung als konstitutives Element nicht, hier ist es die Salbung, der man konstitutiven und sakramentalen Charakter beilegte, was mancherorts soweit ging, daß sie dem Wasserbad vorausging oder die Taufe als entbehrlich betrachtet wurde (Syrien). So heißt die Firmung in den Ostriten bis heute "Versiegelung", während im lateinischen Westen die abschließende Bezeichnung mit dem Kreuz so genannt wurde (consignatio).
In den orthodoxen Kirchen ist sie bis heute wiederholbar und so war es auch im Westen; - bei der Aufnahme von getauften Häretikern. Ergo, Punkt 2 des Zitates ist kein Grund für die Zeitspanne zwischenTaufe und Firmung, Punkt 1 ist ebenfalls nicht stichhaltig, da der Osten auch ohne Augustins Erbsündenlehre Kleinstkinder taufte und tauft, es ist schlicht und ergriefend die räumliche Entfernung zum Bischof, die es mit sich brachte, dass man im Abendland die Firmung aufschob, wenn kein Bischof zugegen war, und die Neugetauften sogleich zur hl. Kommunion zuließ (bis ins 12./13. Jh., während die Firmung unabhängig vom Alter des Empfängers gespendet wurde; - just, wenn sich die Gelegenheit bot.
Der wesentliche Grund ist, daß die Handauflegung dem Bischof reserviert blieb.
Welche Wirkungen mit der ersten postbaptismalen Salbung im Westen verbunden ist, wäre eine eigene Studie wert, aber sicherlich nicht die der Geistmitteilung.
Insofern ist es Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn man vor der Folie des Ostritus Änderungen für den Westritus fordert (und im neuen rk Firmritus bereits implementiert hat), und esoterisch, wenn man Kategorien wie ganzheitlich hier zur Verklärung des Ostens bemüht.
Ganzheitlich im christlichen Sinn, also katholisch, ist es, daß man die Sündenabwaschung, die Neugeburt und Erleuchtung im Glauben durch die Taufe erkennt, während man anerkennt, daß bzgl. der Geistmitteilung zwei Traditionen gleichberechtigt nebeneinander stehen: im Osten die Myronsalbung, im Westen (vom gallikanischen Ritus etc. abgesehen) die Handauflegung.