Pot, meet kettle.Lutheraner hat geschrieben:Du machst den Fehler, den auch viele Katholiken machen, dass du lutherische Theologie katholisch interpretierst.
(Mal wieder.)
Cheers,
John
Pot, meet kettle.Lutheraner hat geschrieben:Du machst den Fehler, den auch viele Katholiken machen, dass du lutherische Theologie katholisch interpretierst.
Das habe ich so nie behauptet. Du scheinst einige Verständnisprobleme zu haben. Es ging nur um die AKK in D.John Grantham hat geschrieben:Oder wie Du katholische und anglikanische Theologie nur noch lutherisch verstehst (erinnerst Du Dich? Abgesehen von der Weihe sei das Amtsverständnis identisch?
Netter Versuch. Aber da das alt-katholische und anglikanische Amtsverständnis nahezu identisch ist (schließlich sind wir in voller Kirchengemeinschaft), macht das keinen Unterschied. Außerdem ist die Aussage, auch wenn es nur auf die akK bezogen ist, immer noch völliger Blödsinn, vielleicht sogar mehr als wenn es nur auf die Anglikaner bezogen wäre. "Abgesehen von der Weihe" ist ein echter Brüller. Die Weihe ist wesentlich für das Amtsverständnis, egal ob es sich um Römisch-Katholiken, Orthodoxen, Anglikaner oder Alt-Katholiken handelt.Lutheraner hat geschrieben:Das habe ich so nie behauptet. Du scheinst einige Verständnisprobleme zu haben. Es ging nur um die AKK in D.John Grantham hat geschrieben:Oder wie Du katholische und anglikanische Theologie nur noch lutherisch verstehst (erinnerst Du Dich? Abgesehen von der Weihe sei das Amtsverständnis identisch?
Ja, ich mag historische Sachverhalte gerne auf der Basis von Fakten und nicht von Projektionen diskutieren. Tut mir leid, daß Dir das nicht paßt.Lutheraner hat geschrieben: Von Fakten sprichst du in diesem Thread die ganze Zeit (dafür habe ich dich schon einmal kritisiert).
Nun ja. Da erübrigt sich jede weitere Diskussion. Du hast bisher jegliche sinnvolle Aussage zu den Bischofsweihen verweigert. Was Du dazu gesagt hast, ist duch die exzellente wissenschaftliche Arbeit von Augustinus Sander widerlegt. Du willst das alles als mein "objektives Verständnis" abtun. Aber solange Du die Belege von Sander nicht entkräften kannst, ist das alles nur Geblubber.Was du hier als "Faktizität" bezeichnest, ist deine Interpretation eines Artikels der katholischen Tagespost, der wiederum selbst eine Interpretation darstellt. So etwas als "Fakten" zu bezeichnen ist unseriös. Für meinen Geschmack verkündest du hier zu viele (Glaubens-) Wahrheitein, die allein auf dein objektives Verständnis beruhen.
Aber von anglikanischer (und ich meine von alt-katholischer) Seite schon -- zumindest bei den Porvoo-Kirchen, wo einige anglikanische Kirchen, nicht zuletzt die Church of England, in voller Kirchengemeinschaft mit ihnen stehen.Marcus hat geschrieben:Lutherische Kirchen werden von Katholiken, Orthodoxen und Anglikanern zwar nicht gerade selten für ihre eher ablehnende Haltung zur Apostolischen Sukzession in episkopaler Gestalt kritisiert. Andererseits anerkennen sie auch nicht die Weihen der Lutherischen Kirchen, welche das dreigliedrige Amt in Apostolischer Sukzession formal aufrechterhalten haben. Woher sollten die Lutheraner also Eurer Meinung nach die Apostolische Sukzession eigentlich herbekommen? Von lutherischen Bischöfe mit Sicherheit nicht, da diese zumindest nach röm.-kath. und orthodoxer Auffassung ohnehin nicht in der Apostolischen Nachfolge stehen.
Ich habe den "Luther Deutsch" einmal nach diesen Bischofseinsetzungen abgesucht und leider nichts gefunden, auch keine Schrift und keinen Brief Luthers, der sich mit der Berufung zum Bischofsamt in der reformatorischen Kirche im allgemeinen oder in einem speziellen Fall beschäftigt.Marcus hat geschrieben:Eigentlich geht es ja darum, ob Luther und Co. zwischen einem Bischof und einem Presbyter nicht nur einen Unterschied in der Funktion innerhalb der Kirche, sondern auch einen Unterschied in der jeweiligen Konsekration sahen. Das kann man sicherlich bejahen, wenn man z. B. die Intention hinter den beschriebenen Bischofskonsekrationen zu Grunde legt.
Wenn ich Stephen Dedalus richtig verstanden habe, möchte er aufgrund der „Erkenntnisse“ von Sanders zum bischöflichen Amtsverständnis Luthers ja eigentlich darauf hinaus, dass unser lutherisches Amtsverständnis letztlich nur ein Zugeständnis an die Landesherren war, Luther letztlich aber eine andere Haltung dazu einnahm. Die Darstellung Sanders impliziert zumindest, vorausgesetzt sie entspricht der Realität, dass Luther in den 40 Jahren des 16. Jahrhunderts eine spezielle bischöfliche Konsekration befürwortete.Lutheraner hat geschrieben:Ich habe den "Luther Deutsch" einmal nach diesen Bischofseinsetzungen abgesucht und leider nichts gefunden, auch keine Schrift und keinen Brief Luthers, der sich mit der Berufung zum Bischofsamt in der reformatorischen Kirche im allgemeinen oder in einem speziellen Fall beschäftigt.Marcus hat geschrieben:Eigentlich geht es ja darum, ob Luther und Co. zwischen einem Bischof und einem Presbyter nicht nur einen Unterschied in der Funktion innerhalb der Kirche, sondern auch einen Unterschied in der jeweiligen Konsekration sahen. Das kann man sicherlich bejahen, wenn man z. B. die Intention hinter den beschriebenen Bischofskonsekrationen zu Grunde legt.
Was hätte eine spezielle Ordination zum Bischof gebracht? Nach Luthers Verständnis doch eigentlich nichts. Der Pfarrer ist durch seine kirchliche Berufung zur Predigt und Verwaltung der Sakramente berechtigt. Der Bischof hat nach lutherischem Verständnis eine übergeordnete Leitungs- und Kontrollaufgabe. Eine Bischofsordination "befähigt" hier - im Gegensatz zur katholischen Auffassung - zu nichts neuem. Insofern halte ich es für ausgeschlossen, dass Luther bei der Einsetzung dieser Bischöfe wirklich an eine spezelle Ordination - als Weitergabe eines besonderen Amtscharismas! - gedacht hat. Er wird eine (vermutliche lebenslange) Berufung zum Bischof durchgeführt haben, mehr nicht. Alles andere halte ich für katholisches Unverständnis lutherischer Theologie.
Danke für den Link, John. Es werde mir das Konkordat noch zu Gemüte führen. Die ELCA wird allerdings kaum von einer konfessionelleren lutherischen Kirche als Schwesterkirche anerkannt werden. Mit der LCMS wäre ein solches Konkordat eigentlich nur unter Prämisse möglich gewesen, dass sich die ECUSA zum orthodoxen Luthertum bekehrt bzw. eine konfessionelle lutherische Kirche wird. Die theologischen Differenzen sind zwischen Anglikanern und Bekenntnislutheranern meines Erachtens viel zu groß, um eine nähere Gemeinschaft in Form einer Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft begründen zu können. Die High Church ist viel zu römisch-katholisch gesinnt (wegen Fronleichnamprozessionen, Heiligenverehrung bzw. Heiligenanrufung), die Low Church zu calvinistisch und die Broad Church zu liberal und bibelkritisch. Die Frauenordination und die Möglichkeit gleichgeschlechtliche Paare in der Episkopalkirche segnen zu lassen, haben eine so große Kluft zwischen Bekenntnislutheranern und Episkopalen verursacht, dass eine kirchliche Gemeinschaft sowie gemeinsame Kommunion einfach dauerhaft unmöglich geworden sind.John Grantham hat geschrieben:Nur ganz schnell, da ich im Moment die sonstigen Punkte nicht gerecht kommentieren kann:
Aber von anglikanischer (und ich meine von alt-katholischer) Seite schon -- zumindest bei den Porvoo-Kirchen, wo einige anglikanische Kirchen, nicht zuletzt die Church of England, in voller Kirchengemeinschaft mit ihnen stehen.Marcus hat geschrieben:Lutherische Kirchen werden von Katholiken, Orthodoxen und Anglikanern zwar nicht gerade selten für ihre eher ablehnende Haltung zur Apostolischen Sukzession in episkopaler Gestalt kritisiert. Andererseits anerkennen sie auch nicht die Weihen der Lutherischen Kirchen, welche das dreigliedrige Amt in Apostolischer Sukzession formal aufrechterhalten haben. Woher sollten die Lutheraner also Eurer Meinung nach die Apostolische Sukzession eigentlich herbekommen? Von lutherischen Bischöfe mit Sicherheit nicht, da diese zumindest nach röm.-kath. und orthodoxer Auffassung ohnehin nicht in der Apostolischen Nachfolge stehen.
Das gemeinsame Konkordat zwischen ELCA und ECUSA in den USA dürfte auch einleuchtend sein:
http://www.elca.org/ecumenical/fullcomm ... /text.html
Wenn die Lehre tatsächlich unterschiedlich wäre, hättest Du Recht, das wäre zumindest seltsam, wenn nicht sogar nicht apostolisch. Aber wie bei den Porvoo-Kirchen oder zwischen ELCA und ECUSA, wenn man feststellt, man ist sonst in der Lehre einig, gibt es keinen Grund, Mitwirkung von "fremden" Bischöfen abzulehnen, sofern diese gewünscht ist.Die Apostolische Sukzession war für Irenäus von Lyon die rechtsmäßige Weitergabe der christlichen und apostolischen Lehre. Als Garant dafür galt das bischöfliche Amt. Wenn christliche Gemeinden verschiedene Lehren vertreten, können sie nicht alle gleichzeitig in der rechten Lehre stehen und somit auch nicht in der Apostolischen Sukzession, was jeder orthodoxe Christ genauso sehen würde. Geht man als Lutheraner also davon aus, rechtsgläubig zu sein, wäre es folglich absurd, sich dafür einzusetzen, dass sich die eigenen Bischöfe von Bischöfen bekenntnisverschiedener Kirchen die Hände auflegen und sich zu Bischöfen weihen lassen.
Cheers,
John
Da Propst Kelter auch auf das röm.-kath. Amtsverständnis des 16. Jahrhunderts eingeht, würde ich mich freuen, wenn auch ein römisch-katholischer Experte in diesem Forum etwas dazu schreiben würde (z. B. Robert).Propst Kelter hat geschrieben:...Sander setzt durchgängig voraus, daß Georg seine Ordination als besondere Bischofsordination verstand und also von einem durch Ordination vermittelten „distinkten“ Bischofsamt ausging. Damit müßte Georg, und zwar –wie Sander selbst bestätigt – gegen die damalige katholische Mehrheitsschulmeinung, ein Verständnis von der Bedeutung des Bischofsamtes als „Maßstab" alles Amtlichen“ (nach Michael Schmaus) gehabt haben, wie es erst das 2. Vaticanum (LG 21 u.a.) mehr oder weniger festlegt....Sander legt eine Fülle von Material vor, aus dem ersichtlich wird, daß auch Georg Pfarrern und Superintendenten (im eigenen Fall sogar dem „titellosen“ Priester Luther, wenn man von seinem Doktorat bzw. seiner Professur absieht, die bei ihm ja eine besondere Bedeutung haben) die geistliche Vollmacht zugesteht zu ordinieren. In der Dissertation begegnet auch kein Hinweis, daß Georg sich beispielsweise kritisch zur Naumburger Bischofsweihe geäußert hätte. Georg betont kontinuierlich nicht nur die Einheit, sondern auch die Identität von Presbyter- und Bischofsamt hinsichtlich der in der Ordination ihnen übertragenen geistlichen Vollmachten... Das Bischofsweiheformular Georgs entspricht nahezu völlig dem Presbyterweiheformular. Der „episkopale Mehrwert“ betrifft einzelne Wendungen, die sich auf das Ordinations- und Visitationsrecht beziehen.Bei unvoreingenommener Begutachtung wäre mir dies ein klarer Hinweis darauf gewesen, daß Georg, der ja im Blick auf die iurisdiktionelle Seite des Bischofsamtes bereits die entsprechenden Vollmachten hatte, nun zum „presbyter
seu episcopus“ geweiht (ordiniert) wurde und in ein- und demselben Gottesdienst auch spiritualiter als Bischof von Merseburg installiert wurde. Seine Bischofsweihe wäre dann durchaus nicht „nur“ eine Installation, sondern
eine (durch einen Presbyter unter Mitwirkung eines Presbyteriums) vollzogene Priesterweihe mit gleichzeitiger (aber eben auch auf diesen besonderen Fall bezogener) Installation als Diözesan-Bischof...
Der innerkatholische Konsens im 16. Jahrhundert besagt,
a) daß es ein von Christus gesetztes, vom allgemeinen Priestertum der getauften Gläubigen zu unterscheidendes und ihm gegenüberstehendes, besonderes apostolisches Hirtenamt der Kirche gibt.
b) Dieses Amt ist eines. Die Aufgliederung in verschiedene „Ämter“ ist neutestamentlich verankert, insbesondere ein überparochiales Episkopenamt von frühester Zeit an bezeugt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgliederung wird aber nicht als de iure divino verstanden.
c) Zum einen apostolischen Hirtenamt der Kirche wird ordiniert. Die Weitergabe der Ordination setzt die Ordination des Ordinators voraus. Die Ordination ist ein effektives Geschehen, in dem der Ordinand „mit der Handauflegung de iure divino die Gabe des Heiligen Geistes zur Ausrichtung seines Dienstes empfängt“ (Amtspapier der SELK v. 1997 und 2005).
d) In der Ordination wird die Fülle des ordo bzw. der Weihevollmachten übertragen, wobei die Ordinationsvollmacht als potestas definita eingeschlossen ist, aber ordentlicherweise durch die dazu von der Kirche bestellten „leitenden
Geistlichen“ ausgeübt wird.
Dies sind die Kriterien für die ordinatio apostolica.
Vorausgesetzt, das „Luthertum“ hält daran fest, innerkatholische Reformbewegung sein zu wollen und in gewisser Weise „bis zu einer Wiedervereinigung“ vikarisch oder provisorisch zu bestehen, müßte diese Offenheit mit der Perspektive der Wiedervereinigung auf der Basis des innerkatholischen Konsenses zu der Zeit der äußeren Spaltung eigentlich auch auf römisch-katholischer Seite bestehen, wenn ein ökumenischer Dialog verheißungsvoll und ergebnisorientiert geführt werden soll.
Meine Frage im Blick auf den heutigen ökumenischen Dialog ist:
Hat nicht die römisch-katholische Kirche den amtstheologischen innerkatholischen Konsens des 16. Jahrhunderts (gar nicht so sehr durch die tridentinischen, als vielmehr durch die vaticanischen Lehrentscheidungen) zumindest „überholt“?
Marcus hat geschrieben:Wenn ich Stephen Dedalus richtig verstanden habe, möchte er aufgrund der „Erkenntnisse“ von Sanders zum bischöflichen Amtsverständnis Luthers ja eigentlich darauf hinaus, dass unser lutherisches Amtsverständnis letztlich nur ein Zugeständnis an die Landesherren war, Luther letztlich aber eine andere Haltung dazu einnahm. Die Darstellung Sanders impliziert zumindest, vorausgesetzt sie entspricht der Realität, dass Luther in den 40 Jahren des 16. Jahrhunderts eine spezielle bischöfliche Konsekration befürwortete.Lutheraner hat geschrieben:Ich habe den "Luther Deutsch" einmal nach diesen Bischofseinsetzungen abgesucht und leider nichts gefunden, auch keine Schrift und keinen Brief Luthers, der sich mit der Berufung zum Bischofsamt in der reformatorischen Kirche im allgemeinen oder in einem speziellen Fall beschäftigt.Marcus hat geschrieben:Eigentlich geht es ja darum, ob Luther und Co. zwischen einem Bischof und einem Presbyter nicht nur einen Unterschied in der Funktion innerhalb der Kirche, sondern auch einen Unterschied in der jeweiligen Konsekration sahen. Das kann man sicherlich bejahen, wenn man z. B. die Intention hinter den beschriebenen Bischofskonsekrationen zu Grunde legt.
Was hätte eine spezielle Ordination zum Bischof gebracht? Nach Luthers Verständnis doch eigentlich nichts. Der Pfarrer ist durch seine kirchliche Berufung zur Predigt und Verwaltung der Sakramente berechtigt. Der Bischof hat nach lutherischem Verständnis eine übergeordnete Leitungs- und Kontrollaufgabe. Eine Bischofsordination "befähigt" hier - im Gegensatz zur katholischen Auffassung - zu nichts neuem. Insofern halte ich es für ausgeschlossen, dass Luther bei der Einsetzung dieser Bischöfe wirklich an eine spezelle Ordination - als Weitergabe eines besonderen Amtscharismas! - gedacht hat. Er wird eine (vermutliche lebenslange) Berufung zum Bischof durchgeführt haben, mehr nicht. Alles andere halte ich für katholisches Unverständnis lutherischer Theologie.
Davon, dass Sander offenbar falsche Rückschlüsse gezogen hat, wird wohl auszugehen sein. Mich hat es jedenfalls etwas irritiert, dass er als ehemaliger SELK-Pfarrer zu diesen Feststellungen kam. Ich war schon dabei zu glauben, dass da etwas dran sein könnte. Man darf ja davon ausgehen, dass sich ein studierter ev.-luth. Theologe, der darüber eine Dissertation geschrieben hat, mit dem lutherischen Amtsverständnis und mit dem Martin Luthers besser als ein röm.-kath. Theologe auskennt.Lutheraner hat geschrieben:Marcus hat geschrieben:Wenn ich Stephen Dedalus richtig verstanden habe, möchte er aufgrund der „Erkenntnisse“ von Sanders zum bischöflichen Amtsverständnis Luthers ja eigentlich darauf hinaus, dass unser lutherisches Amtsverständnis letztlich nur ein Zugeständnis an die Landesherren war, Luther letztlich aber eine andere Haltung dazu einnahm. Die Darstellung Sanders impliziert zumindest, vorausgesetzt sie entspricht der Realität, dass Luther in den 40 Jahren des 16. Jahrhunderts eine spezielle bischöfliche Konsekration befürwortete.Lutheraner hat geschrieben:Ich habe den "Luther Deutsch" einmal nach diesen Bischofseinsetzungen abgesucht und leider nichts gefunden, auch keine Schrift und keinen Brief Luthers, der sich mit der Berufung zum Bischofsamt in der reformatorischen Kirche im allgemeinen oder in einem speziellen Fall beschäftigt.Marcus hat geschrieben:Eigentlich geht es ja darum, ob Luther und Co. zwischen einem Bischof und einem Presbyter nicht nur einen Unterschied in der Funktion innerhalb der Kirche, sondern auch einen Unterschied in der jeweiligen Konsekration sahen. Das kann man sicherlich bejahen, wenn man z. B. die Intention hinter den beschriebenen Bischofskonsekrationen zu Grunde legt.
Was hätte eine spezielle Ordination zum Bischof gebracht? Nach Luthers Verständnis doch eigentlich nichts. Der Pfarrer ist durch seine kirchliche Berufung zur Predigt und Verwaltung der Sakramente berechtigt. Der Bischof hat nach lutherischem Verständnis eine übergeordnete Leitungs- und Kontrollaufgabe. Eine Bischofsordination "befähigt" hier - im Gegensatz zur katholischen Auffassung - zu nichts neuem. Insofern halte ich es für ausgeschlossen, dass Luther bei der Einsetzung dieser Bischöfe wirklich an eine spezelle Ordination - als Weitergabe eines besonderen Amtscharismas! - gedacht hat. Er wird eine (vermutliche lebenslange) Berufung zum Bischof durchgeführt haben, mehr nicht. Alles andere halte ich für katholisches Unverständnis lutherischer Theologie.
Diese These ist durch keine Schrift Luthers gedeckt. Gerade was die Einsegnung zu einem kirchlichen Amt in der evangelischen Kirche anbelangt, neigen Katholiken dazu sehr viel mißzuverstehen. Diakone werden bei uns auch gesondert in ihr Amt eingesegnet - aber es ist keine Ordination. Auch das wird manchmal von katholischer Seite falsch interpretiert. Ich bin weiterhin fest davon überzeugt, dass der Autor die Einsegnung zum Bischofsamt als spezielle Ordination mißverstanden hat.
Nein, man hat die Reformation als Chance zur Rückbesinnung genutzt und menschliche Satzungen, die quasi als göttliche verkauft worden sind, wieder als menschliche deklariert.Stephen Dedalus hat geschrieben:
Worauf Kelter in diesem Zusammenhang gar nicht eingeht, ist die ähnliche Weihe Nikolaus von Amsdorffs in Naumburg. Soweit ich weiß war Amsdorff bereits als Presbyter ordiniert, sodaß seine Bischofsweihe eben nur als solche stattgefunden haben kann.
Bei dieser „Weihe“ kann es sich genauso gut um eine Einsegnung ins kirchenleitende Amt gehandelt haben.
Ganz pauschal schreibt Kelter:
Unbestritten ist, daß Luther und andere eine Aufgliederung dieses einen Amtes auf der Basis ältesten Herkommens, einer Reihe deutlicher Hinweise im Neuen Testament selbst und in Übernahme der vorgefundenen Praxis voraussetzten und nicht generell ablehnten, ja sogar ihre Beibehaltung anstrebten. Dazu gehört insbesondere auch ein Bischofsamt im uneigentlichen Sinne
(während das Pfarramt das Bischofsamt im eigentlichen Sinne ist) als besonderer und durchaus nicht einfach verzichtbarer Dienst der Einheit in der Kirche. Dieses Bischofsamt im uneigentlichen Sinne bleibt auch in der Kirche der Reformation unter unterschiedlichen Bezeichnungen erhalten. Die distinkte Ordination zu diesem Bischofsamt wird als Möglichkeit nicht abgewiesen, aber nicht als sakramentale Übertragung einer über der der Presbyterordination stehenden Fülle von Weihevollmachten verstanden.
Genau in dieser Frage besteht doch eigentlich Dissens. Lässt sich anhand der Bibel und der frühen kirchlichen Überlieferung nachweisen, dass ein Bischof eine andere bzw. zusätzliche Weihe als der Presbyter empfangen hatte, durch welche er im Gegensatz zum Presbyter das Charisma empfangen hat, gültig zu weihen? Hierfür gibt es keine hinreichende Belege. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Ordinationsgewalt letztlich eine kirchenrechtliche Vollmacht ist, letztlich aber jeder Ordinierte an sich ordinieren könnte.
Seit dem 2. VK wird die Ansicht vertreten, dass die Bischofsweihe die höchste Stufe des Weihesakramentes darstelle. Im 16. Jahrhundert hieß es, die Bischofsweihe sei eine sakramentale Handlung und man sprach vom Sakrament der Priesterweihe. Von einer Bischofsweihe im heutigen Sinne zu sprechen, wäre daher vermessen.Stephen Dedalus hat geschrieben:]Ein zweiter Punkt ist zu berücksichtigen. Kelter führt die Schulmeinungen katholischer Theologen des 16. Jahrhunderts zur grundsätzlichen Einheit von Presbyter- und Bischofsamt an und unterstellt Georg von Anhalt (sowie den lutherischen Theologen), diese Meinung grundsätzlich geteilt zu haben. Dies bezieht er auf die prinzipielle Bevollmächtigung zur Weitergabe der Weihe durch die Ordination, auch wenn diese im Falle des Presbyters als potestas ligata, also gebundene Vollmacht besteht. Diese Lehrmeinung ist unbestritten und findet sich zahlreich. Ein klarer Beleg für die grundsätzliche Einheit des Amtes ist, daß nach wie vor der Ordo nur als ein Sakrament gesehen wird (das gilt für alle katholischen Kirchen), die Bischofsweihe also kein Sakrament ist, sondern nur eine weitere Stufe innerhalb des einmal gespendeten Sakramentes mit der "Entbindung" weiterer Vollmachten. Dies ist - wie gesagt - die theologische Grundlage der Weihe. Gerade vor diesem Hintergrund ist aber die Weihe von Georg von Amsdorff in jedem Fall als Bischofsweihe zu verstehen, denn sie beinhaltet ja gerade die Bevollmächtigung zur Weitergabe des Ordo wie auch zur bischöflichen Aufsicht - genau diese bischöflichen Aufgaben waren ja von den Weihenden, von Luther und Melanchthon hier intendiert. Gerade in diesem "Mehrwert" bei der Weiheintention besteht der Unterschied zur Presbyterweihe, weshalb Sander sicher recht darin hat, hier eine andere Kategorie zu wählen.
Die Vollmacht zu ordinieren, resultierte in diesen Fällen immer auf das kirchliche Recht der damaligen Zeit. Das zeigt, dass die Kirche autonom genug ist, zu bestimmen, ab welchem Amt man ordinieren darf. Weshalb soll die lutherische Kirche also nicht das Recht haben, sich eine eigene Kirchenverfassung zu geben?SD hat geschrieben:Wenn auch prinzipiell die Möglichkeit zur Weitergabe des Ordo durch Presbyter gegeben war, so war diese doch an klare Bedingungen gebunden. Hier gilt es genauer hinzuschauen: Welche Bedingungen mußten dazu erfüllt sein? Galt eine solche Weitergabe des Ordo nur als gültig, wenn sie mit Wissen und im Auftrag des Bischofs geschah? War es denkbar, daß Presbyter von sich aus die Weihevollmacht ausübten?
Offenbar hast Du etwas überlesen...SD hat geschrieben:Der Versuch Kelters, den monarchischen Episkopat auch in seiner theologischen Ausgestaltung als eine sehr späte Entwicklung zu verstehen, geht m. E. völlig an der Wirklichkeit vorbei.
Kelter hat geschrieben:Gut bezeugt ist die schnell einsetzende und sich zuspitzende Entwicklung zum monarchischen Episkopat in dieser frühesten nachapostolischen Zeit. Zugleich tritt nun an die Stelle der apostolischen episkopä die bischöfliche Gebietssynode, die einerseits die Einheit der Kirche in den Kirchen darstellt,
andererseits aber auch durch Lehräußerungen, Lehreinigungen und Lehrverurteilungen die übergeordnete Lehraufsichtsinstanz wird. Die Sitte, daß bei Ordinationen neben dem Hauptordinator noch mindestens zwei weitere Ordinatoren aus den Nachbarekklesien anwesend sind, soll die Apostolizität und Katholizität kirchlichen Handelns dokumentieren und auch gewährleisten.Zu dieser Zeit stand jeder Stadtgemeinde ein Bischof vor, der die Aufgaben eines heutigen Pfarrers wahrnahm. Das Presbyterat wird als Ratsversammlung beschrieben, was eher darauf hinweist, dass es sich hierbei um so eine Art Kirchenvorstand handelte. Bereits die Bibel differenziert zwischen Mitgliedern der Ältestenschaft, die Dienst am Wort leisteten (Prediger) und solchen, die das gerade nicht taten. Justin der Märtyrer, die Didache wie auch Clemens von Rom kennen überhaupt kein dreigliedriges Amt bzw. dieses ist aus ihren Schriften nicht belegbar. Dieses Amt entspricht weder der Stiftung Christi noch der Apostel. Vielmehr hat es sich kirchengeschichtlich langsam entwickelt.SD hat geschrieben:Er übersieht dabei imho, daß es sehr früh, bereits in den Ignatiusbriefen, eine Rollendefinition und Aufgaben des Bischofs gab, die eben nicht mehr der eines Gemeindepfarrers entsprechen. So ging die Rolle der übergemeindlichen Episkope auf den Bischof über.
Ach nein, was macht dann bitte schön ein Dekan? Übt er nicht etwa die Lehraufsicht innerhalb seines Dekanates aus?SD hat geschrieben:Niemals wurde diese übergemeindliche Episkope aber von den Presbytern ausgeübt.
Es geht ihm darum anhand alter Quellen aufzuzeigen, dass das Amtsverständnis der Anglikaner wie auch der römischen Katholiken keine Grundlage in der alten Kirche hatte.SD hat geschrieben:Insgesamt herrscht in Kelters Ansatz zu sehr der Versuch vor, die heutige Situation rückwirkend rechtfertigen zu wollen. Dabei wählt er den Weg, die kirchliche Situation und Praxis der letzten 1900 Jahre zum einem Irrtum erklären zu wollen.
„Bischof im eigentlichen Sinne“ ist für ihn jeder Gemeindepfarrer. DenSD hat geschrieben:"Eigentliche Bischöfe" hat es in seinen Augen also seit der Einführung des monarchischen Episkopates nicht gegeben. Wer auf diese Weise die Tradition der gesamten Kirche infrage stellt, braucht schon noch ein wenig stärkere Argumente.
Diözesanbischof wie auch den Weihbischof möchte er jedoch nicht als „Bischöfe im eigentlichen Sinne“ anerkennen, was er auch begründet. Das Du es, wenn Du einen lutherischen Pfarrer begegnest, es mit einem Bischof zu tun hat, hat Dir „Bischof“ in diesem Forum vor einigen Wochen nicht umsonst geschrieben.
Und Kelters Beitrag rüttelt wohl an Eurem Amtsverständnis, nicht wahr?SD hat geschrieben:Die Arbeiten Sanders passen natürlich nicht in den lutherischen Mainstream, denn sie rütteln am eigenen Selbstverständnis
SD hat geschrieben:Man hat sich in den heutigen Formen eingerichtet und sie nachträglich theologisch untermauert. Man hat es soweit gebracht zu glauben, daß die heutige Situation dem Willen der Gründerväter entspricht. Wenn dann ein Kirchenhistoriker kommt und Wasser in diesen Wein schüttet, muß das Erschütterungen hervorrufen. Zuglich böten die Ergebnisse von Sanders Arbeit u.U. aber auch die Chance, Irrtümer zu korrigieren... Leider gibt es dafür aber wenig Anzeichen.