Seite 3 von 3

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Montag 27. Januar 2014, 22:30
von umusungu
taddeo hat geschrieben:Man darf jederzeit in einen orthodoxen Gottesdienst gehen, auch in eine Göttliche Liturgie (halt ohne dort zu kommunizieren).
Man kann nur nicht dadurch seine Sonntagspflicht erfüllen.
das wäre aber dann nur eine 1/4 Sünde.......

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 07:56
von Linus
umusungu hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Man darf jederzeit in einen orthodoxen Gottesdienst gehen, auch in eine Göttliche Liturgie (halt ohne dort zu kommunizieren).
Man kann nur nicht dadurch seine Sonntagspflicht erfüllen.
das wäre aber dann nur eine 1/4 Sünde.......
Du heisst nicht zufällig Heribert Jone? :pfeif:

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 11:53
von Mary
umusungu hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Man darf jederzeit in einen orthodoxen Gottesdienst gehen, auch in eine Göttliche Liturgie (halt ohne dort zu kommunizieren).
Man kann nur nicht dadurch seine Sonntagspflicht erfüllen.
das wäre aber dann nur eine 1/4 Sünde.......
1/4 schwere oder 1/4 leichte Sünde?
Herrlich! :kussmund:

(Endlich hab ich auch dein Profilbild erkannt. Zachäus, nicht?)

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 11:57
von Florianklaus
taddeo hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Salmantizenser hat geschrieben:Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Da wird man oft bei den Orthodoxen besser aufgehoben sein als bei Katholens.
Aber kann ich in einer nicht unierten orthodoxen Messe auch die Sonntagspflicht erfüllen (wenn eine katholische Messfeier andernorts leicht erreichbar ist)?
Rein juristisch betrachtet - nach katholischem Kirchenrecht - nicht. Es müßte mindestens eine moralische Unmöglichkeit vorliegen, an einer leicht erreichbaren katholischen Meßfeier teilzunehmen. Wenn man zB nur die Wahl zwischen einer orthodoxen Liturgie und einer Messe in einer bestimmten Schweinfurter Pfarrei hätte, dann könnte man - je nach persönlicher Einstellung des betreffenden Kirchgängers - vielleicht von einer moralischen Unmöglichkeit reden, die Messe bei Pfarrer B. zu besuchen.
Aber Iustus spricht doch von einer "unierten" Messe. Wieso kann ich bei den mit Union in Rom stehenden Kirchen denn meine Sonntagspflicht nicht erfüllen? M.E. sind das katholische Messen im byzantinischen Ritus.

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 12:58
von taddeo
Florianklaus hat geschrieben:Wieso kann ich bei den mit Union in Rom stehenden Kirchen denn meine Sonntagspflicht nicht erfüllen? M.E. sind das katholische Messen im byzantinischen Ritus.
DAS kannst Du [Punkt] Der CIC spricht von einer Messe "wo immer sie in katholischem Ritus gefeiert wird" - also selbstverständlich auch bei unierten Byzantinern, nicht aber zB bei orthodoxen Byzantinern.
Es geht hier nicht um den liturgischen Ritus, sondern um die Communio der Rituskirche mit Rom, die den betreffenden Gottesdienst feiert.

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 13:00
von HeGe
Florianklaus hat geschrieben:Aber Iustus spricht doch von einer "unierten" Messe. Wieso kann ich bei den mit Union in Rom stehenden Kirchen denn meine Sonntagspflicht nicht erfüllen? M.E. sind das katholische Messen im byzantinischen Ritus.
Iustus spricht von einer "nicht unierten orthodoxen Messe". :hmm:

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 13:04
von Florianklaus
HeGe hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Aber Iustus spricht doch von einer "unierten" Messe. Wieso kann ich bei den mit Union in Rom stehenden Kirchen denn meine Sonntagspflicht nicht erfüllen? M.E. sind das katholische Messen im byzantinischen Ritus.
Iustus spricht von einer "nicht unierten orthodoxen Messe". :hmm:
:tuete:

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 14:00
von Fragesteller
taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Wieso kann ich bei den mit Union in Rom stehenden Kirchen denn meine Sonntagspflicht nicht erfüllen? M.E. sind das katholische Messen im byzantinischen Ritus.
DAS kannst Du [Punkt] Der CIC spricht von einer Messe "wo immer sie in katholischem Ritus gefeiert wird" - also selbstverständlich auch bei unierten Byzantinern, nicht aber zB bei orthodoxen Byzantinern.
Es geht hier nicht um den liturgischen Ritus, sondern um die Communio der Rituskirche mit Rom, die den betreffenden Gottesdienst feiert.
Also "katholischer Ritus" heißt ein kirchlich approbierter Ritus? D. h. bei einem Freestyleliturgen, er mag noch so eng in Gemeinschaft mit Rom stehen, könnt Ihr die Sonntagspflicht nciht erfüllen?

Re: Sonntagspflicht erfüllen bei Unierten Kath. Ostkirchen?

Verfasst: Dienstag 28. Januar 2014, 14:06
von taddeo
Fragesteller hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Es geht hier nicht um den liturgischen Ritus, sondern um die Communio der Rituskirche mit Rom, die den betreffenden Gottesdienst feiert.
Also "katholischer Ritus" heißt ein kirchlich approbierter Ritus? D. h. bei einem Freestyleliturgen, er mag noch so eng in Gemeinschaft mit Rom stehen, könnt Ihr die Sonntagspflicht nciht erfüllen?
Nein, das versuchte ich ja gerade zu erklären: Es geht NICHT um den liturgischen Ritus an sich. Ob der byzantinisch oder lateinisch oder iuxta rubricas oder gschlampert-linzerisch ist, spielt zunächst mal überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, daß es sich um eine Heilige Messe handelt, die von einer mit Rom in Communio stehenden Rituskirche gefeiert wird.
(Natürlich hat es eventuell einen Einfluß auf die Gültigkeit der Messe, WIE sie liturgisch gefeiert wird. Wer aber ohne eigenes Verschulden in eine "ungültige" Messe geraten sollte, der erfüllt dadurch trotzdem seine Sonntagspflicht - da zählt der Wille fürs Werk, den Rest "supplet Ecclesia".)