lifestylekatholik hat geschrieben:Mary hat geschrieben:Nun, natürlich SOLLEN wir am Sonntag - wenn möglich - in die Kirche kommen. Es gibt aber keine SonntagsPFLICHT im r.k. Sinn (wo das Fernbleiben unter schwere Sünde geht)
Kannst du mir den Unterschied etwas genauer erklären?
Ich will das gern versuchen.
Sonntagspflicht - so wie ich sie auch hier im Forum erklärt finde - ist eine
unabdingbare Verpflichtung, von der nur der Priester entbinden kann und die, falls man dagegen verstossen hat (also beispielsweise am Sonntag bei der Familienfeier war statt in der Kirche), ein direktes Ticket für die Hölle ist, es sei denn man hat noch rechtzeitig gebeichtet. Ich hoffe das stimmt so.
Wir sollen in die Kirche, heisst: Mensch, es ist gut für Dich, in der Kirche zu sein. Sei wenn immer möglich da am Sonntag (oder besser noch am Samstagabend zur Vesper UND am Sonntagmorgen).
Es ist
dem Gläubigen überlassen, vor seinem Gewissen zu entscheiden, was dran ist. Familienfeier oder Liturgie? Sich ausruhen, dann in Ruhe beten, oder auf Teufel komm raus in die Kirche, auch wenn die Familie zuhause sauer ist. Das ist ein sehr schmaler Weg, und leicht kann man Entschuldigungen finden, die keine sind. Und das gehört dann natürlich auch in die Beichte, vor allem, wenn wir erkennen würden, dass wir uns so weit von Gott entfernt hätten, dass uns die sonntägliche Liturgie garnicht mehr fehlte.
Zusammengefasst:
Das orthodoxe "Modell" lässt Raum für die Entscheidungsfreiheit, das Gewissen, letztlich die Gottesbeziehung (die sich auch in der Menschenliebe äussert) des Einzelnen.
Im römischen "Modell" liegt die Entscheidung darüber, was gut für den Gläubigen ist, allein bei der Kirche.
So verstehe ich das.
Lg Maria