Um den Aspekt der Rechtgläubigkeit auszuklammern (der natürlich für sich genommen schon essentiell ist, aber da darüber hier keine Einigung erzielt werden kann), möchte ich auf einen anderen Aspekt des Ganzen zu sprechen kommen:
Es ging ja auch noch um die Frage, ob es legitim ist, daß Lutheraner die Chyrosostmus-Liturgie feiern oder ob das ein Raub ist.
Dem Link
http://www.ostkirchlicher-konvent.de/wir.htm
entnehme ich nur, was Orthodoxe und Lutheraner (dieser Prägung) verbindet, aber nicht wer es ihnen gestattet hat, die Hl. Liturgie im byzantinsichen Ritus zu feiern.
Aus sich selbst heraus kann man aber weder Kirche sein noch die Liturgie feiern. Also: WER HAT DEN SEGEN DAZU GEGEBEN?
Würde jetzt ein Name genannt (was wohl nicht zu erwarten ist), wäre zu prüfen, ob es sich dabei um einen katholischen Bischof handelt, der solches gutheißt. Denn ohne bischöfliche Zustimmung darf man NICHTS tun, was öffentlichen-liturgischen Charakter hat. Alles andere ist räuberisch und daher null und nichtig.
Ja, die Riten gehören der Kirche, vornehmlich aber denjenigen Ortskirchenverbänden, die den jeweiligen Ritus bewahrt und überliefert haben. Wenn dir, Tanatos, nicht der Nachweis gelingt, daß eine rechtmäßige kirchliche Autorität die Feier in dieser Form gestattet hat, so sind die dort vollzogenen Riten illegitim, null und nichtig; - Sakramentensimulationen, die geeignet sind, gottsuchende Menschen in die Irre zu führen.