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Re: Erzbischof verbietet Nachprimiz

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2019, 09:38
von Juergen
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Dienstag 18. Juni 2019, 09:12
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 16. Juni 2019, 17:37
Dieses Jahr wird ein aus dem Erzbistum Paderborn stammender Diakon für die Petrusbruderschaft zum Priester geweiht. Er wollte in PB eine „Nachprimiz“ feiern. Der Erzbischof hat dies untersagt.
Juergen hat geschrieben:
Montag 17. Juni 2019, 17:07
NACHTRAG – gerade erst im Internet gefunden:
Laut Zeitungsmeldung wird eben jener Primiziant am 7. Juli in seiner Heimatgemeinde in Hagen-Hohenlimburg (ebenfalls Erzbistum Paderborn) seine Heimatprimiz feiern.
:hae?:
Welche Aussage gilt denn jetzt? Die des Erzbischofs oder die der Zeitungsmeldung?
Darf die Primiz nun wie geplant stattfinden oder nicht?
Nachgefragt wurde wegen einer zusätzlichen Nach-Primiz in Paderborn in der Busdorfkirche. Die Aussage des Erzbischofs war aber genereller Natur und nicht nur auf die Nach-Primiz bezogen. Der Erzbischof sagte, daß er nicht will, daß Priester der FSSP im Erzbistum Messen feiern.

Von der Heimat-Primiz in Hohenlimburg habe ich erst gestern aus der Zeitung erfahren. – Vielleicht weiß der Erzbischof davon gar nichts? :hmm: Muß man ihm ja auch nicht auf die Nase binden. In solchen Fällen ist es manchmal besser erstmal zu machen und nicht zu fragen. 8)

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2019, 11:03
von Lycobates
Niels hat geschrieben:
Dienstag 18. Juni 2019, 09:22
de_las_casas hat geschrieben:
Dienstag 18. Juni 2019, 07:19
martin v. tours hat geschrieben:
Montag 17. Juni 2019, 12:08
Vinzenz Ferrer hat geschrieben:
Montag 17. Juni 2019, 11:48
de_las_casas hat geschrieben:
Montag 17. Juni 2019, 11:02
Vinzenz Ferrer hat geschrieben:
Montag 17. Juni 2019, 10:40
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Montag 17. Juni 2019, 10:19
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 16. Juni 2019, 21:19
Genau das ist auch meine Vermutung.
Diese Unkenntnis scheint Methode zu haben: Auch in der Diözese Fulda, Suffraganbistum von Paderborn, ist die Petrusbruderschaft de facto mit einem Zelebrationsverbot belegt. Eine inhaltliche Begründung dafür gibt es nicht.
Wo bleibt der Aufschrei? :glubsch:
Welcher Aufschrei? :achselzuck:
Im Kampf gegen rechts ist alles erlaubt und wenn jemand nicht rechts ist, dann bekommt er eben das Etikett "rechts" verpaßt .......................
Öffentlichkeit! Es braucht Öffentlichkeit!
Welche Öffentlichkeit ?
Es gibt keine Öffentlichkeit, nur eine veröffentlichte Meinung.
Für alles was Kirchenkritisch oder gegen die katholische Lehre geht kriegst Du Öffentlichkeit ohne Ende
(auch wenn, wie bei "wir sind Kirche" nur noch ein paar ewiggestrige Konzilsmumien demonstrieren).
Für konservative katholische Anliegen lehnt sich doch kein Journalist aus dem Fenster.
Zusätzlich muß man leider feststellen, daß sich das katholische Tradi-Lager nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Was da alles an Spaltungen und Grüppchenbildungen geschieht, läßt sich schwerlich mit dem "ut unum sint" in Übereinstimmung bringen. Sonderlehren und Überhöhung von Spezialistenwissen tun ihr Übriges und zeigen, daß der Mensch auch im Elfenbeinturm glücklich werden kann; zumindest auf einer subjektiven - um nicht zu sagen: subjektivistischen - Ebene.

Wer Recht haben will, kann Recht bekommen!
Dann allerdings auch um den Preis der Selbstausgrenzung aus der Kirche ......................
Umu ist wieder da. Juchu! :freude: :tanz:
Umu?
oder einer der Postraffaeliten?
:blinker:

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2019, 11:08
von de_las_casas
Lycobates hat geschrieben:
Dienstag 18. Juni 2019, 11:03
Niels hat geschrieben:
Dienstag 18. Juni 2019, 09:22
Umu ist wieder da. Juchu! :freude: :tanz:
Umu?
oder einer der Postraffaeliten?
:blinker:
Einer wird's sein!
Keiner wird's nicht sein!

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 13:16
von Juergen
martin v. tours hat geschrieben:
Montag 17. Juni 2019, 12:08
Welche Öffentlichkeit ?
Es gibt keine Öffentlichkeit, nur eine veröffentlichte Meinung.
Für alles was Kirchenkritisch oder gegen die katholische Lehre geht kriegst Du Öffentlichkeit ohne Ende
(auch wenn, wie bei "wir sind Kirche" nur noch ein paar ewiggestrige Konzilsmumien demonstrieren).
Für konservative katholische Anliegen lehnt sich doch kein Journalist aus dem Fenster.
oder doch… http://kath.net/news/68277


Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 13:31
von Juergen
Es gibt inzwischen eine Antwort auf meine Mail an den Erzbischof. Die Antwort wurde von der Fachstelle Liturgie erstellt.
Die Antwort ist in keinster Weise befriedigend. Es wird von einem Mißverständnis gesprochen und die Wertschätzung des Erzbischof für Gläubigen, die die Messe in der a.o. Form besuchen, betont usw.

Dann wird weiter etwas ausgeführt, daß sich nicht in Einklang mit dem Brief des Erzbischofs und dem darin befindlichen generellen Verbot der Zelebration seitens der Petrusbrüder bringen läßt. Die Aussage des Erzbischofs in gewisser Weise relativiert und deren Gültigkeit nur auf bestimmte Orte einschränkt.:
Schon am Anfang wird betont:
Unser Erzbischof hat zu keinem Zeitpunkt Priestern der Priesterbruderschaft St. Petrus eine Zelebrationsverbot im Erzbistum Paderborn erteilt.
Klar, alles nur ein Mißverständnis. :roll:
Dann wird erläutert:
…Für alle Messfeiern in der außerordentlichen Form, die seitens des Erzbistums eingerichtet wurden, gilt allerdings die Regel, dass diese nur von Diözesanpriestern zelebriert werden sollen. Das heißt konkret, dass ein Priester der Petrusbruderschaft nicht die sonntägliche Messfeier in der Busdorfkirche feiern kann, da diese Messfeier vom Erzbistum eingerichtet wurde. Im Einverständnis mit dem jeweils zuständigen Pfarrer bzw. Kirchenrektor kann er allerdings in anderen Kirchen des Erzbistums die Hl. Messe in der außerordentlichen Form feiern, wie es Summorum Pontificum entsprircht.…
Eine Begründung für diese seltsame Regel, daß nur eigene Diözesanpriester an bestimmten Orten feiern dürfen wird freilich nicht gegeben.

Das alles wirft wiederum einige Fragen auf. Insbesondere auch die Frage was es bedeutet, wenn Messen von Erzbistum eingerichtet wurden? Welche Orte im Erzbistum das betrifft? Wo die entsprechenden Dekrete oder Statuten zu finden und nachzulesen sind? (Im Amtsblatt habe ich nichts gefunden.) Welchen rechtlichen Status diese Meßorte und Messen haben? usw.


Ich habe nochmals bei der Fachstelle Liturgie nachgefragt.

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 14:00
von Alte Messe im Norden
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 13:31
Es gibt inzwischen eine Antwort auf meine Mail an den Erzbischof. Die Antwort wurde von der Fachstelle Liturgie erstellt.
Die Antwort ist in keinster Weise befriedigend. Es wird von einem Mißverständnis gesprochen und die Wertschätzung des Erzbischof für Gläubigen, die die Messe in der a.o. Form besuchen, betont usw.

Dann wird weiter etwas ausgeführt, daß sich nicht in Einklang mit dem Brief des Erzbischofs und dem darin befindlichen generellen Verbot der Zelebration seitens der Petrusbrüder bringen läßt. Die Aussage des Erzbischofs in gewisser Weise relativiert und deren Gültigkeit nur auf bestimmte Orte einschränkt.:
Schon am Anfang wird betont:
Unser Erzbischof hat zu keinem Zeitpunkt Priestern der Priesterbruderschaft St. Petrus eine Zelebrationsverbot im Erzbistum Paderborn erteilt.
Klar, alles nur ein Mißverständnis. :roll:
Dann wird erläutert:
…Für alle Messfeiern in der außerordentlichen Form, die seitens des Erzbistums eingerichtet wurden, gilt allerdings die Regel, dass diese nur von Diözesanpriestern zelebriert werden sollen. Das heißt konkret, dass ein Priester der Petrusbruderschaft nicht die sonntägliche Messfeier in der Busdorfkirche feiern kann, da diese Messfeier vom Erzbistum eingerichtet wurde. Im Einverständnis mit dem jeweils zuständigen Pfarrer bzw. Kirchenrektor kann er allerdings in anderen Kirchen des Erzbistums die Hl. Messe in der außerordentlichen Form feiern, wie es Summorum Pontificum entsprircht.…
Eine Begründung für diese seltsame Regel, daß nur eigene Diözesanpriester an bestimmten Orten feiern dürfen wird freilich nicht gegeben.

Das alles wirft wiederum einige Fragen auf. Insbesondere auch die Frage was es bedeutet, wenn Messen von Erzbistum eingerichtet wurden? Welche Orte im Erzbistum das betrifft? Wo die entsprechenden Dekrete oder Statuten zu finden und nachzulesen sind? (Im Amtsblatt habe ich nichts gefunden.) Welchen rechtlichen Status diese Meßorte und Messen haben? usw.

Ich habe nochmals bei der Fachstelle Liturgie nachgefragt.

Diese "Regel" wird auch im Erzbistum Hamburg und m. W. n. im Bistum Osnabrück praktiziert. Der Bischof bestellt nur Diözesanpriester für die Zelebration der vom Bistum eingerichteten Meßstandorte. In Kiel zelebriert die FSSP einmal im Monat. Der Standort wurde auf Initiative von Gläubigen durch die Pfarrei eingerichtet.
Im Bistum Osnabrück gibt es mittlerweile nur noch Meßstandorte, die vom Bistum verwaltet werden (Bremen, Osnabrück-Sutthausen).

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 14:44
von Juergen
Alte Messe im Norden hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:00
…Der Bischof bestellt nur Diözesanpriester für die Zelebration der vom Bistum eingerichteten Meßstandorte…
Was ist die Rechtsgrundlage für die eingerichteten Meßorte? Personalpfarreien sind sie ja wohl nicht.


Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 14:52
von Alte Messe im Norden
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:44
Alte Messe im Norden hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:00
…Der Bischof bestellt nur Diözesanpriester für die Zelebration der vom Bistum eingerichteten Meßstandorte…
Was ist die Rechtsgrundlage für die eingerichteten Meßorte? Personalpfarreien sind sie ja wohl nicht.

Tja, Rechtsgrundlage ... Kirchenrecht wird cum grano salis nur dann durchgesetzt, wenn es der eigenen "Glaubensanschauung" entspricht ...

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 15:08
von CIC_Fan
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:44
Alte Messe im Norden hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:00
…Der Bischof bestellt nur Diözesanpriester für die Zelebration der vom Bistum eingerichteten Meßstandorte…
Was ist die Rechtsgrundlage für die eingerichteten Meßorte? Personalpfarreien sind sie ja wohl nicht.

Die Antwort ist simpel jede Messe die direkt von der Diözese eingerichtet wird also jene wo der Antrag nicht an einem bestimmten Kirchenrechtor oder Pfarrer gestellt wurde und aus einer Ortsgemeinde kommt
In Wien gibt es beide Möglichkeiten
da gibt es die Messe wo die Petrusbruderschaft direkt vom Kardinal beauftragt wurde diese ist zur Zeit in der Paulanerkirche
http://www.sankt-leopold.at/seiten/messordnung.html
auch hier müssen andere Zelebranten eine Erlaubnis des Erzbischofs einholen diese wird stehts und großzügig gegeben
In Parderborn hat eben der Erzbischof bestimmt daß diese Art von Messen nur von Diözesanpriestern zelebriert werden
eine Messe die direkt auf Wunsch der Pfarrgemeinde entstanden ist
ist z.b. diese
http://www.rochuskirche.at/pfarre/schwe ... -liturgie/

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 15:12
von CIC_Fan
Alte Messe im Norden hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:52
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:44
Alte Messe im Norden hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:00
…Der Bischof bestellt nur Diözesanpriester für die Zelebration der vom Bistum eingerichteten Meßstandorte…
Was ist die Rechtsgrundlage für die eingerichteten Meßorte? Personalpfarreien sind sie ja wohl nicht.

Tja, Rechtsgrundlage ... Kirchenrecht wird cum grano salis nur dann durchgesetzt, wenn es der eigenen "Glaubensanschauung" entspricht ...
die Rechtsgrundlage ist das Motu Proprio Summorum Pontificum
Art 7 2 Absatz der Bischof sorgt eben für eine solche Feier da die Gläubigen die den Wunsch äussern aus verschiedenen Pfarren kommen und da legt er eben fest wer hier zelebriert

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 15:29
von Lycobates
Alte Messe im Norden hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:52
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:44
Alte Messe im Norden hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 14:00
…Der Bischof bestellt nur Diözesanpriester für die Zelebration der vom Bistum eingerichteten Meßstandorte…
Was ist die Rechtsgrundlage für die eingerichteten Meßorte? Personalpfarreien sind sie ja wohl nicht.

Tja, Rechtsgrundlage ... Kirchenrecht wird cum grano salis nur dann durchgesetzt, wenn es der eigenen "Glaubensanschauung" entspricht ...
Tja, ein mir bekannter Löwener Kirchenrechtler, nach eigener Aussage Atheist (so etwas gibt es anscheinend im Neuen Pfingsten, und sagte nicht schon der Hl. Pius X., der Atheismus sei des Modernismus Endstation?) hat mir gegenüber privatim einmal beteuert, der CIC/1983 sei das Papier nicht wert, worauf er gedruckt wird (das wußte unsereiner natürlich schon :blinker: ), außer wo er Ehefragen betrifft...
(Denn das trifft natürlich den Nerv von Otto und Thusnelda Normalverbraucher, und muß entsprechend „pastoral“ berücksichtigt werden...)

Ich nenne das ein Armutszeugnis, aber ich habe natürlich bei Konzilens nichts zu sagen ...
:blinker:
:huhu:

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 15:34
von Juergen
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 15:12
die Rechtsgrundlage ist das Motu Proprio Summorum Pontificum
Art 7 2 Absatz der Bischof sorgt eben für eine solche Feier da die Gläubigen die den Wunsch äussern aus verschiedenen Pfarren kommen und da legt er eben fest wer hier zelebriert
Art. 7
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" mitzuteilen.
:achselzuck:
Oder meinst Du Nr. 17 §2 der Instruktion Universæ Ecclesiæ?
§ 2. Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, soll man sich an den Ortsordinarius wenden, um eine Kirche zu finden, in der diese Gläubigen sich versammeln und solche Gottesdienste mitfeiern können. Auf diese Weise soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere Feier der heiligen Messe gewährleistet werden.

Das bedeutet aber noch lange nicht, daß der Bischof hier Regel aufzustellen hat, wer da zelebrieren darf und wer nicht. Das ist eine Aushebelung des CIC, wonach jeder Priester, der nicht rechtlich gehindert ist, überall zur Zelebration zuzulassen ist.

Diese ganzen Einrichtungen von Meßorten geschehen offenbar auf dem „kleinen Dienstweg“. Im Amtsblatt wird dazu nichts veröffentlicht. Grundlage soll angeblich SP und die dazu erlassenen Leitlinien der Bischofskonferenzen bilden. Schriftlich bekommt man da gar nichts zu Gesicht.
Damit sind Willkürentscheidungen vorprogrammiert.


Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 15:44
von CIC_Fan
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 15:34
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 15:12
die Rechtsgrundlage ist das Motu Proprio Summorum Pontificum
Art 7 2 Absatz der Bischof sorgt eben für eine solche Feier da die Gläubigen die den Wunsch äussern aus verschiedenen Pfarren kommen und da legt er eben fest wer hier zelebriert
Art. 7
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" mitzuteilen.
:achselzuck:
Oder meinst Du Nr. 17 §2 der Instruktion Universæ Ecclesiæ?
§ 2. Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, soll man sich an den Ortsordinarius wenden, um eine Kirche zu finden, in der diese Gläubigen sich versammeln und solche Gottesdienste mitfeiern können. Auf diese Weise soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere Feier der heiligen Messe gewährleistet werden.

Das bedeutet aber noch lange nicht, daß der Bischof hier Regel aufzustellen hat, wer da zelebrieren darf und wer nicht. Das ist eine Aushebelung des CIC, wonach jeder Priester, der nicht rechtlich gehindert ist, überall zur Zelebration zuzulassen ist.

Diese ganzen Einrichtungen von Meßorten geschehen offenbar auf dem „kleinen Dienstweg“. Im Amtsblatt wird dazu nichts veröffentlicht. Grundlage soll angeblich SP und die dazu erlassenen Leitlinien der Bischofskonferenzen bilden. Schriftlich bekommt man da gar nichts zu Gesicht.
Damit sind Willkürentscheidungen vorprogrammiert.

Nein den der Bischof beauftragt ja die Zelebranten also kann er das genau so festlegen wie Ort und Zeit
wenn er ausdrücklich Priester damit beauftragt kann nicht einfach jemand andere genommen werden
es reicht da völlig der "kl.Dienstweg" oder liest du im Diözesanblatt Pater sowieso liest für die Gebetsgruppe xy jeden Sonntag um die und die Uhrzeit eine Messe
laut Kathnet ist ja jetzt klar kein Problem eine Nachprimiz zu feiern aber nicht im Rahmen der Messe die im Auftrag des Erzbischofs gefeiert wird

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 16:47
von Juergen
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 19. Juni 2019, 15:44
Nein den der Bischof beauftragt ja die Zelebranten also kann er das genau so festlegen wie Ort und Zeit
wenn er ausdrücklich Priester damit beauftragt kann nicht einfach jemand andere genommen werden
es reicht da völlig der "kl.Dienstweg" oder liest du im Diözesanblatt Pater sowieso liest für die Gebetsgruppe xy jeden Sonntag um die und die Uhrzeit eine Messe
laut Kathnet ist ja jetzt klar kein Problem eine Nachprimiz zu feiern aber nicht im Rahmen der Messe die im Auftrag des Erzbischofs gefeiert wird
Laut UE ist es Aufgabe des Bischofs eine Kirche zur Verfügung zu stellen, in denen die Messe gefeiert werden kann. UE sagt aber nicht, daß der Bischof die Zelebration auf einen oder mehrere Priester einschränken kann oder soll.
Ihn kümmert ja auch reichlich wenig, wer eine Messe in einer Pfarrei feiert: Ob es der Pfarrer macht oder der Pastor aus der Nachbarpfarrei oder ein Priester von irgendwo, der zufällig dort im Urlaub ist. – Ja, da ist es ihm sogar egal, wenn es ein Petrusbruder macht, wie wir nun wissen.

Diese Einschränkung auf bestimmte Priester, die es in 5 Kirchen (2× Paderborn, Arnsberg, Minden, Rheda) zu vorbestimmten Zeiten offenbar gibt, ist einfach nur Schikane, die m.M.n. durch gar nichts gerechtfertigt ist. Wenn in der Form ohne Rechtsgrundlage gehandelt wird, nennt man das üblicherweise Despotismus.

Sonntags in der Busdorfkirche in Paderborn kann ein FSSP nicht zelebrieren. Montags bis samstag geht es; mittwochs geht es im Dom nicht, die anderen Tage der Woche ist es kein Problem. In Arnsberg geht es freitags nicht, sonst schon, in Rheda geht es einmal im Monat nicht, sonst schon, und in Minden geht es am 3 Sonntag im Monat nicht, sonst schon.

Und wenn man es sophistisch auf die Spitze treibt, dann könnte man Sonntagmorgen die vom Erzbischof errichtete Messe in der Busdorfkirche feiern und danach, z.B. als Abendmesse, könnte dann in der gleichen Kirche eine Nach-Primiz des Petrusbruders gefeiert werden, da der Erzbischof ja nur eine Messe am Sonntag dort eingerichtet hat und keine zwei. 8)

Absurd!

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 17:23
von CIC_Fan
Wenn es Messen sind die von der Diözese initiiert werden ist es nur logisch daß auch die Zelebranten bestimmt werden aber es gibt ja immerhin noch die Möglichkeit an die Glaubenskongregation zu appellieren

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 3. Juli 2019, 10:48
von Niels
"Gemeindezukunft – Petrusbruderschaft künftig in St. Joseph?": https://www.waz.de/staedte/oberhausen/g ... 72523.html

Re: Erzbischof verbietet Nachprimiz

Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 15:18
von Raphaela
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 16. Juni 2019, 17:37
Dieses Jahr wird ein aus dem Erzbistum Paderborn stammender Diakon für die Petrusbruderschaft zum Priester geweiht. Er wollte in PB eine „Nachprimiz“ feiern. Der Erzbischof hat dies untersagt. Er könne nicht erlauben, daß Priester der Petrusbruderschaft in seiner Diözese Messen zelebrieren.
:auweia:
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, darf er wohl im Bistum seine Primiz feiern, aber eben nicht in der Busdorfkirche (oder war es die Gaukirche?). Das ist der Grund.

Re: Erzbischof verbietet Nachprimiz

Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 17:34
von Siard
Raphaela hat geschrieben:
Freitag 26. Juli 2019, 15:18
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 16. Juni 2019, 17:37
Dieses Jahr wird ein aus dem Erzbistum Paderborn stammender Diakon für die Petrusbruderschaft zum Priester geweiht. Er wollte in PB eine „Nachprimiz“ feiern. Der Erzbischof hat dies untersagt. Er könne nicht erlauben, daß Priester der Petrusbruderschaft in seiner Diözese Messen zelebrieren.
:auweia:
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, darf er wohl im Bistum seine Primiz feiern, aber eben nicht in der Busdorfkirche (oder war es die Gaukirche?). Das ist der Grund.
Das ist kein Grund, das ist Willkür.

Re: Erzbischof verbietet Nachprimiz

Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 19:05
von Juergen
Raphaela hat geschrieben:
Freitag 26. Juli 2019, 15:18
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 16. Juni 2019, 17:37
Dieses Jahr wird ein aus dem Erzbistum Paderborn stammender Diakon für die Petrusbruderschaft zum Priester geweiht. Er wollte in PB eine „Nachprimiz“ feiern. Der Erzbischof hat dies untersagt. Er könne nicht erlauben, daß Priester der Petrusbruderschaft in seiner Diözese Messen zelebrieren.
:auweia:
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, darf er wohl im Bistum seine Primiz feiern, aber eben nicht in der Busdorfkirche (oder war es die Gaukirche?). Das ist der Grund.
Es ist wie ich oben schon schrieb.

Das Erz­bi­s­tum steht auf dem Stand­punkt, daß ge­mäß Sum­morum Pon­ti­fi­cum und den zu­ge­hö­ri­gen Leit­li­ni­en der Deut­schen Bi­schofs­kon­fe­renz Gläu­bi­ge um die Ein­rich­tung von Mess­fei­ern in der a.o. Form ge­be­ten ha­ben und das Erz­bi­s­tum dem in 5 Kir­chen (2× Pa­der­born, Arns­berg, Min­den, Rhe­da) ent­spro­chen habe. Für die­se, vom Erz­bi­s­tum ein­ge­rich­te­ten Or­te und Zei­ten, be­stimmt das Erz­bi­s­tum ei­ne Ein­schrän­kung der Ze­le­bra­ti­on auf (be­stimm­te) Pries­ter des Erz­bi­stums. Die­se Ein­schrän­kung be­trifft, wie ge­sagt, nur die „vom Erz­bi­s­tum ein­ge­rich­te­ten Mes­sen“. Zu an­de­ren Zei­ten und an an­de­ren Or­ten darf je­der Pries­ter (egal ob aus dem Erz­bi­s­tum Pa­der­born oder nicht) die Mes­se in der a.o. Form fei­ern.


Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 08:54
von Libertas Ecclesiae
Die Priesterbruderschaft St. Petrus verzeichnet für das Studienjahr 2019/20 insgesamt 45 Neueintritte, davon 30 in Wigratzbad (Deutschland) und 15 in Denton (USA):

45 Neueintritte bei der Petrusbruderschaft (auf französisch)


Die 30 Neueintritte 2019 in Wigratzbad

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 09:38
von Herr v. Liliencron
Am kommenden 26. Oktober, um 14 Uhr, hält die Petrusbruderschaft in der Basilika Mariazell in Österreich eine Pilgermesse! Siehe hier:

https://www.kathnews.de/sternwallfahrt-nach-mariazell.

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 09:58
von Lycobates
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 08:54
Die Priesterbruderschaft St. Petrus verzeichnet für das Studienjahr 2019/20 insgesamt 45 Neueintritte, davon 30 in Wigratzbad (Deutschland) und 15 in Denton (USA):

45 Neueintritte bei der Petrusbruderschaft (auf französisch)


Die 30 Neueintritte 2019 in Wigratzbad
Einige Schlipse sind zu lange geknüpft!
:breitgrins:

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 10:09
von Herr v. Liliencron
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 09:58
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 08:54
Die Priesterbruderschaft St. Petrus verzeichnet für das Studienjahr 2019/20 insgesamt 45 Neueintritte, davon 30 in Wigratzbad (Deutschland) und 15 in Denton (USA):

45 Neueintritte bei der Petrusbruderschaft (auf französisch)


Die 30 Neueintritte 2019 in Wigratzbad
Einige Schlipse sind zu lange geknüpft!
:breitgrins:
Trump setzt modische Maßstäbe. Oder die Unfähigkeit, richtig einen Schlips zu binden, ist integraler Teil der Berufung.

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 10:12
von Lycobates
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 10:09
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 09:58
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 08:54
Die Priesterbruderschaft St. Petrus verzeichnet für das Studienjahr 2019/20 insgesamt 45 Neueintritte, davon 30 in Wigratzbad (Deutschland) und 15 in Denton (USA):

45 Neueintritte bei der Petrusbruderschaft (auf französisch)


Die 30 Neueintritte 2019 in Wigratzbad
Einige Schlipse sind zu lange geknüpft!
:breitgrins:
Trump setzt modische Maßstäbe. Oder die Unfähigkeit, richtig einen Schlips zu binden, ist integraler Teil der Berufung.
Dann gäbe es wohl keinen Priestermangel!
;D

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 11:54
von Hubertus
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 09:58
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 08:54
Die Priesterbruderschaft St. Petrus verzeichnet für das Studienjahr 2019/20 insgesamt 45 Neueintritte, davon 30 in Wigratzbad (Deutschland) und 15 in Denton (USA):

45 Neueintritte bei der Petrusbruderschaft (auf französisch)


Die 30 Neueintritte 2019 in Wigratzbad
Einige Schlipse sind zu lange geknüpft!
:breitgrins:
Ab wann knüpft man einen Schlips zu lange? Zwei Minuten? :hmm:
Und wie sieht man das auf dem Bild? :detektiv:

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 12:11
von Herr v. Liliencron
Manche Seminaristen tragen eine zu lang herabreichende Krawatte. So recht? 😉

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 12:40
von Lupus
Und darauf kommt´s natürlich an!! :freude:
+L.

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 13:53
von holzi
Das sind Petrusbrüder, die werden später eh nur die Kalkleiste tragen, und es sind eben keine Krawattinerpatres.

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Sonntag 20. Oktober 2019, 17:17
von Lycobates
Lupus hat geschrieben:
Sonntag 20. Oktober 2019, 12:40
Und darauf kommt´s natürlich an!! :freude:
+L.
Ach, ich will ja nichts Böses gesagt haben, denn hier in diesem Strang und in diesem Subforum kann ich zur Sache nicht weiter ausführen. Daher nur eine Bemerkung zur Form.
Wenn schon, denn schon. Wenn Krawatte, dann richtig.

Das Bild, das die FSSPX 2015 von ihren Neulingen in Flavigny veöffentlichte, sieht noch anders aus:
Bild

Frappierend
:nein:

Aber ich komme wohl aus einem anderen Film ... :(

Gleichzeitig veröffentlichte übrigens La Reja folgendes Bild:
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und Zaitzkofen folgendes:
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Wie gesagt, frappierend!

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 23. Oktober 2019, 14:46
von Kartäuser
Damit das hier nicht vollends zur reinen Schlipsdiskussion ausartet :roll: , "oute" ich mich mal als Mitglied der Konfraternität der FSSP und frage an, ob es noch weitere Mitglieder hier gibt?!?

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Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 23. Oktober 2019, 14:49
von Melody
@Kartäuser

Ja, aber eigentlich nur (noch) auf dem Papier... :tuete:

Re: Priesterbruderschaft St. Petrus

Verfasst: Mittwoch 23. Oktober 2019, 14:51
von CIC_Fan
Kann man das vergleichen mit dem III Orden der FSSPX