Guten Abend an alle Spezialisten.
Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem weiterhelfen.
Mich würde einmal interessieren, welcher Defectus tatsächlich dazu führt, dass eine Hl. Messe ungültig ist, abgesehen von den intakten Gaben, der korrekten Intention und korrekt verwendeten Form des Zelebranten.
Ganz besonders würde mich das im Hinblick auf den Altarstein interessieren. Konkreter Anlass: Eine Frau liegt im Sterben und wünscht ein Requiem nach traditioneller Form. Der dortige Pfarrer verweigert aber die Kirche. Das Requiem muss also voraussichtlich auf einem provisorischen Altar in der Trauerhalle stattfinden, um den letzten Wunsch der Verstorbenen zu erfüllen. Alle Utensilien sind aufzutreiben, bis auf den Altarstein, das gleiche bei gelegentlicher privater Zelebration. Würde das allein die Messe ungültig machen oder ginge das als absoluter Notfall durch und welche Mindestanforderungen braucht es sonst noch? Danke für alle Kompetenten Antworten und Ratschläge.
Defectus im Messbuch von 1962
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Re: Defectus im Messbuch von 1962
Ungültig sicher nicht.
Re: Defectus im Messbuch von 1962
der Zelebrant so er die Voraussetzungen nach SP erfüllt sollte sich auf alle Fälle an das Ordinariat wenden
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Re: Defectus im Messbuch von 1962
Lieben Dank, ich denke auch.
Ich habe gerade auch nochmal das Missale studiert und verstehe das jetzt folgendermaßen:
Die Mindestanforderung an die Materie ist, dass Hostie und Wein in tadellosem Zustand sind.
Die Mindestanforderung an die Form sind die korrekten Worte der Konsekration bei gleichzeitiger rechter Intention des Zelebranten.
Damit sollte - zumindest nach meinem Verständnis - zumindest gewährleistet sein, dass die Messe gültig ist.
Es heißt ja im Missale auch ausdrücklich, soweit das gegeben, vollzieht sich das Sakrament.
Re: Defectus im Messbuch von 1962
Der Abschnitt De defectibus listet auch den Fall der Abwesenheit eines durch den Bischof oder einen anderen mit der nötigen Befugnis geweihten Altarsteines im Abschnitt X - De defectibus in ministerio ipso occurrentibus auf. Allerdings ist der Punkt 1 lediglich eine Aufzählung von Dingen, die man falsch machen könnte (Feier außerhalb eines heiligen Ortes; Fehlen bischöflich gesegneter Meßgewänder; kein Missale, sondern auswendig gefeierte Messe; Meßfeier mit Kopfbedeckung ohne Dispens) ohne daß eine Konsequenz dazu angegeben wäre; ich vermute, daß diese Dinge die Messe nicht ungültig machen oder ihre willkürliche Mißachtung mit schwerer Sünde verbunden ist (da beides überall sonst in De defectibus klar gesagt wird), aber sicher bin ich dabei nicht.Rosarium1985 hat geschrieben: ↑Dienstag 23. April 2019, 21:17Guten Abend an alle Spezialisten.
Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem weiterhelfen.
Mich würde einmal interessieren, welcher Defectus tatsächlich dazu führt, dass eine Hl. Messe ungültig ist, abgesehen von den intakten Gaben, der korrekten Intention und korrekt verwendeten Form des Zelebranten.
Ganz besonders würde mich das im Hinblick auf den Altarstein interessieren. Konkreter Anlass: Eine Frau liegt im Sterben und wünscht ein Requiem nach traditioneller Form. Der dortige Pfarrer verweigert aber die Kirche. Das Requiem muss also voraussichtlich auf einem provisorischen Altar in der Trauerhalle stattfinden, um den letzten Wunsch der Verstorbenen zu erfüllen. Alle Utensilien sind aufzutreiben, bis auf den Altarstein, das gleiche bei gelegentlicher privater Zelebration. Würde das allein die Messe ungültig machen oder ginge das als absoluter Notfall durch und welche Mindestanforderungen braucht es sonst noch? Danke für alle Kompetenten Antworten und Ratschläge.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Defectus im Messbuch von 1962
Zuletzt geändert von Hubertus am Donnerstag 25. April 2019, 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beanstandete Inhalte entfernt.
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Re: Defectus im Messbuch von 1962
Petrus hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. April 2019, 08:47Altarsteine kann man käuflich erwerben.
http://www.baygel.de/baygel.php?query=a ... tegory=353
Dann würde ich aber noch eher diese Seite empfehlen:
http://stjosephsapprentice.com/