Guten Abend, liebe Online-Konfraternität!
Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich im Zuge meines ersten Beitrags hier direkt eine Frage stelle.
Die Beschäftigung mit der Liturgie in ihren Rubriken, wie sie am Vorabend von "Cum Nostra" in Kraft waren, fesselt mich sehr. Im Zuge dessen stellt sich mir die Frage, wie die Verlegung einzelner Duplex-Feste I. und II. Klasse bei Okkurrenz im einzelnen geregelt gewesen wäre. Zwei Beispiele liefert der kommende Juni 2022:
1. Dort verdrängt etwa der Pfingstsonntag das Fest des hl. Bonifatius, das in Deutschland im Rang Duplex II classis begangen wird. Geht man nun so vor, dass man...
a.) ...das verdrängte Fest auf den nächstmöglichen Tag verlegt, an dem es dem Range nach gefeiert werden könnte, sodass, falls dort ein Fest niedrigeren Ranges liegt, dieses bloß kommemoriert wird (das wäre der 13. Juni 2022)?
b.) ...das verdrängte Fest auf den nächsten festfreien Tag verlegt, egal wie weit dieser entfernt ist (das wäre hier der 16. Juni 2022)?
2. Am 24. Juni 2022 treten das Fest der Geburt des hl. Johannes des Täufers und das Fest des Heiligsten Herzens Jesu in Okkurrenz zueinander. Gemäß der dürftigen Rubriken eines mir vorliegenden Schotts von 1929 ist das Herz-Jesu-Fest ohne Vorrang (festum secundarium). Daraus folgte für mich, dass der Geburt Johannis der Vorrang gewehrt werden würde, hätte ich nicht woanders gelesen, dass schon früher galt: Herrenfeste gehen vor! Was stimmt nun? Dann: Auch hier, Verlegung auf den nächstmöglichen Tag oder auf den nächsten festfreien Tag? Und: Beide Feste haben eine Oktav. Wird diese direkt "mit verlegt"?
Ich weiß, die Frage ist schon etwas länger...
Für Hinweise und Hilfen bin ich sehr dankbar!