Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender
Verfasst: Montag 29. Mai 2017, 21:38
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://kreuzgang.org/
Natürlich ist 12., 13. und 14. Juni gemeint!Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 30. Mai 2017, 23:49Die verhinderte Messe des 1. Sonntags nach Pfingsten (sie wird am Dreifaltigkeitssonntag kommemoriert, mit Schlußevangelium, es folgt dann noch das Gedächtnis des simplifizierten Barnabasfestes) kann in diesem Jahr nicht in der Woche nachgeholt werden, da an den drei in Frage kommenden Tagen des 12., 13. und 14. Mai Duplexfeste gefeiert werden.
Die Herz-Jesu-Oktav ist eine privilegierte der 3. Ordnung, nicht, wie die Fronleichnamsoktav, der 2. Ordnung.
https://www.heiligenlexikon.de/Biograph ... titia.htmlLibertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Juli 2017, 17:34Weiß jemand, was es mit dem Gedächtnis der „Sieben Freuden Mariens“ auf sich hat, das laut meinem liturgischen Tagesabreißkalender (Klaus Hurtz, Kühlen-Verlag) heute begangenen wird bzw. wurde? Im neuen Messbuch gibt es diesen Gedenktag nicht mehr, aber auch im Schott von 1962 habe ich dieses Fest nicht gefunden.
Im mir vorliegenden (Ausgabe 1951) Seraphischen Brevier für die drei Franziskanerorden (und also im entsprechenden Meßbuch) wird das Fest Septem Gaudiorum B.M.V. als Dupl. II. Kl. am 27. August begangen, mit Gedächtnis des hl. Joseph von Calasanza.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Juli 2017, 17:34Weiß jemand, was es mit dem Gedächtnis der „Sieben Freuden Mariens“ auf sich hat, das laut meinem liturgischen Tagesabreißkalender (Klaus Hurtz, Kühlen-Verlag) heute begangenen wird bzw. wurde? Im neuen Messbuch gibt es diesen Gedenktag nicht mehr, aber auch im Schott von 1962 habe ich dieses Fest nicht gefunden.
Danke!Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. August 2017, 21:58„1960 wurde unter dem Pontifikat von Johannes XXIII. ein für die Kirche sehr wichtiges Fest abgeschafft: Am 3. August wurde der wunderbaren Auffindung der sterblichen Überreste des heiligen Stephanus gedacht. Ein historisches und übernatürliches Ereignis von solcher Größe, daß des Protomärtyrers liturgisch sogar an zwei Festtagen gedacht wurde.“
Mit diesen Worten erinnert die Historikerin Cristina Siccardi an ein außergewöhnliches Ereignis in der Kirchengeschichte, das von ihr näher beleuchtet wird:
3. August – Gedenken an die wunderbare Auffindung der sterblichen Überreste des heiligen Stephanus
Pro omnibus locis Missali Piano fidelibus!
Nein, in der Sistina, bzw. im Apostolischen Palast, im sacrario apostolico.
St. Michael, verteidige uns im Kampfe
Die Fasten- und Abstinenzregeln im verlinkten Kalender betreffen in der Tat die USA.Wahlkatholik hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 08:21Der Kalender auf traditio.com ist wirklich sehr hilfreich. Aber inwieweit ist der hinsichtlich Fasten/Abstinenz auf Deutschland anwendbar? Es gibt ja für USA und D jeweils unterschiedliche Indulte... in D gibt es z.b. auch keine partielle Abstinenz oder? Und welchem Stand folgt der generell?
Die Frage ist z.B. was heute (Unbefleckte Empfängnis, 1. Klasse aber keine gebotener Feiertag) mit dem Abstinenzgebot ist. In dem Kalender steht keine Abstinenz, dafür aber gestern wegen Vigil. Die ist in D jedenfalls aber kein Abstinenztag mehr. Ich habe mal gelesen, dass Abstinenz auch an nicht gebotenen Festen 1. Klasse entfällt, wenn sie von der ganzen Gemeinde wie ein Feiertag begangen werden. Was heißt das? Ich arbeite heute ganz normal, meine Gemeinde feiert ein Levitenamt zu dem ich aber vermutlich nicht gehen kann.
Wieso wurde das gewechselt? Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?
Das Dekret der Konzilskongregation vom 25.7.1957 (AAS 49/1957 638) begründet die Verschiebung vom 14.8. auf den 7.12. mit difficultates quae, ob locorum et temporum adiuncta, continenter obstant fideli observantiae legis ieiunii et abstinentiae pervigilio Festi Deiparae in Caelum Assumptae statutae. Also: Schwierigkeiten, die wegen Umstände von Ort und Zeit ständig einer treuen Observanz des Fasten- und Abstinenzgebotes an der Himmelfahrtsvigil im Wege stehen.
Mit "Ritus" ob alt oder neu haben diese Fasten- und Abstinenzregeln wohl weniger zu tun als mit Kirchenregiment und -zugehörigkeit. Das berührt die Frage einer aktuell wirksamen Autorität und dies müßten wir im Parlatorium besprechen, nicht hier.Wahlkatholik hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 13:37Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?
JaWahlkatholik hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 13:37"von den Gläubigen wie ein gebotener Feiertag begangen" heißt für mich:
1. nicht Arbeiten
2. Messbesuch
Richtig?
RichtigWahlkatholik hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 13:37Oktavtage befreien nie von Fasten und/oder Abstinenz, oder?
Meine Frage zielte darauf ab, ob es noch Änderungen vor 1969/70 gab?Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 14:16
Mit "Ritus" ob alt oder neu haben diese Fasten- und Abstinenzregeln wohl weniger zu tun als mit Kirchenregiment und -zugehörigkeit. Das berührt die Frage einer aktuell wirksamen Autorität und dies müßten wir im Parlatorium besprechen, nicht hier.Wahlkatholik hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 13:37Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?
Für das Deutsche Reich, bzw. Rechtsnachfolger, m.W. nicht.Wahlkatholik hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 15:29Meine Frage zielte darauf ab, ob es noch Änderungen vor 1969/70 gab?Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 14:16
Mit "Ritus" ob alt oder neu haben diese Fasten- und Abstinenzregeln wohl weniger zu tun als mit Kirchenregiment und -zugehörigkeit. Das berührt die Frage einer aktuell wirksamen Autorität und dies müßten wir im Parlatorium besprechen, nicht hier.Wahlkatholik hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 13:37Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?
Was ich nicht verstehe: Warum entfällt die Fastenpflicht, wenn wir doch an diesem Tag die Vigil von Weihnachten feiern (der. 4. Adventsonntag entfällt und wird nicht mal kommemoriert)? Besteht dann auch "Sonntagspflicht" für die Vigil in diesem Jahr? Dass hieße ja die Vigil würde zu einem gebotenen Feiertag wenn sie auf einen Sonntag fällt Sonntagspflicht könnte ich ja nicht erfüllen, weil die Sonntagsmesse nirgendwo gefeiert wird (außer im NOM)...
Fasten und Sonntag sind inkompatibel. Normalerweise wurden vor Pius XII. die Vigilien, die auf einen Sonntag fielen, auf den Samstag vorverlegt (beispielsweise bei Apostelfesten, und damit dann auch mW das Fasten); die Vigil von Weihnachten ist aber ein Sonderfall und wird nicht verlegt, sondern hat Vorrang gegenüber dem Sonntag.Wahlkatholik hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 09:30Was ich nicht verstehe: Warum entfällt die Fastenpflicht, wenn wir doch an diesem Tag die Vigil von Weihnachten feiern (der. 4. Adventsonntag entfällt und wird nicht mal kommemoriert)? Besteht dann auch "Sonntagspflicht" für die Vigil in diesem Jahr? Dass hieße ja die Vigil würde zu einem gebotenen Feiertag wenn sie auf einen Sonntag fällt Sonntagspflicht könnte ich ja nicht erfüllen, weil die Sonntagsmesse nirgendwo gefeiert wird (außer im NOM)...